seitigen Observanz, als der besten Auslegerinn aller Gesetze, obigen Behauptungen das Wort.
XXII.
Eine merkwürdige Schrift, die unter dem me- taphorischen Titel: Anker der Freyheit, bey Gele- genheit der Cöllnischen Moderationssache im Jahre 1717. von einigen evangelischen Comitialgesandten abgefasset, aber erst bey Gelegenheit der Erzstall- meisteramtssache 1719. bekannt gemacht, und her- nach dem Vorstellungsschreiben, welches das evan- gelische Corpus 1720. an den Kaiser erließ, beyge- füget war, hat die hier einschlagenden Sätze mit Nachdruck und Gründlichkeit vertheidiget, und bey einer Anfechtung, die sich dagegen hervorzuthun schien, die Ehre gehabt, daß der gesammte evan- gelische Religionstheil sich selbst zum Verfasser und Gewährsmann dieser Schrift bekannt hat (e).
IV.
(e) Meine Litteratur des Staatsrechts Th. 3. S. 250.
X. Carl der VI. 1711-1740.
ſeitigen Obſervanz, als der beſten Auslegerinn aller Geſetze, obigen Behauptungen das Wort.
XXII.
Eine merkwuͤrdige Schrift, die unter dem me- taphoriſchen Titel: Anker der Freyheit, bey Gele- genheit der Coͤllniſchen Moderationsſache im Jahre 1717. von einigen evangeliſchen Comitialgeſandten abgefaſſet, aber erſt bey Gelegenheit der Erzſtall- meiſteramtsſache 1719. bekannt gemacht, und her- nach dem Vorſtellungsſchreiben, welches das evan- geliſche Corpus 1720. an den Kaiſer erließ, beyge- fuͤget war, hat die hier einſchlagenden Saͤtze mit Nachdruck und Gruͤndlichkeit vertheidiget, und bey einer Anfechtung, die ſich dagegen hervorzuthun ſchien, die Ehre gehabt, daß der geſammte evan- geliſche Religionstheil ſich ſelbſt zum Verfaſſer und Gewaͤhrsmann dieſer Schrift bekannt hat (e).
IV.
(e) Meine Litteratur des Staatsrechts Th. 3. S. 250.
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X. Carl der VI. 1711-1740.
ſeitigen Obſervanz, als der beſten Auslegerinn aller
Geſetze, obigen Behauptungen das Wort.
Eine merkwuͤrdige Schrift, die unter dem me-
taphoriſchen Titel: Anker der Freyheit, bey Gele-
genheit der Coͤllniſchen Moderationsſache im Jahre
1717. von einigen evangeliſchen Comitialgeſandten
abgefaſſet, aber erſt bey Gelegenheit der Erzſtall-
meiſteramtsſache 1719. bekannt gemacht, und her-
nach dem Vorſtellungsſchreiben, welches das evan-
geliſche Corpus 1720. an den Kaiſer erließ, beyge-
fuͤget war, hat die hier einſchlagenden Saͤtze mit
Nachdruck und Gruͤndlichkeit vertheidiget, und bey
einer Anfechtung, die ſich dagegen hervorzuthun
ſchien, die Ehre gehabt, daß der geſammte evan-
geliſche Religionstheil ſich ſelbſt zum Verfaſſer und
Gewaͤhrsmann dieſer Schrift bekannt hat (e).
IV.
(e) Meine Litteratur des Staatsrechts Th. 3.
S. 250.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/450>, abgerufen am 21.11.2024.
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