hatte, jetzt gänzlich unter Französische Hoheit kam, und also vom Teutschen Reiche abgerissen wurde.
Unter andern kam damit nicht nur die ehema-VIII. lige Reichsstadt Bisanz, wie sie der Krone Spa- nien schon 1652. als eine Landstadt überlaßen wor- den war, unter Französische Herrschaft; sondern eine natürliche Folge davon erstreckte sich auch auf das Erzbisthum, das zu Bisanz seinen Sitz hatte. Dieses Erzbisthum war damals, als die Stadt Bisanz der Krone Spanien überlaßen wur- de, derselben nicht mit übertragen. Der Erzbi- schof von Bisanz blieb vielmehr nach wie vor ein Teutscher Reichsfürst, der auf der geistlichen Bank im Fürstenrathe gleich nach dem Erzbischofe von Salzburg über alle Bischöfe seinen Sitz hatte. Die Krone Spanien ließ auch gerne geschehen, daß seine Stimme im Gange blieb, die sie natürlicher Weise leicht nach ihren Absichten lenken konnte. Nun ward auch im Nimweger Frieden des Erz- stifts Bisanz nicht gedacht. Es war also keine eigentliche Cession desselben an Frankreich gesche- hen. Somit blieb der Name Bisanz auch im Verzeichnisse der fürstlichen Stimmen des Reichs- fürstenraths stehen, wie er bis auf den heutigen Tag noch in allen Protocollen des Fürstenraths da, wo die Reihe an ihn käme, aufgerufen und nam- haft gemacht wird, nur freylich mit dem ewigen Beysatze: vacat. Auch unter Französischer Ho- heit führt der Erzbischof von Bisanz noch immer den Titel Prince du Saint Empire. Aber im übrigen gibt es sich von selbsten, daß weder an würkliche Führung dieser Stimme, noch an einige Wirksamkeit einer fernern Verbindung mit dem
Rei-
P. Entw. d. Staatsverf. Th.II. T
3) Rkrieg u. Nimw. Fr. 1672-1679.
hatte, jetzt gaͤnzlich unter Franzoͤſiſche Hoheit kam, und alſo vom Teutſchen Reiche abgeriſſen wurde.
Unter andern kam damit nicht nur die ehema-VIII. lige Reichsſtadt Biſanz, wie ſie der Krone Spa- nien ſchon 1652. als eine Landſtadt uͤberlaßen wor- den war, unter Franzoͤſiſche Herrſchaft; ſondern eine natuͤrliche Folge davon erſtreckte ſich auch auf das Erzbiſthum, das zu Biſanz ſeinen Sitz hatte. Dieſes Erzbiſthum war damals, als die Stadt Biſanz der Krone Spanien uͤberlaßen wur- de, derſelben nicht mit uͤbertragen. Der Erzbi- ſchof von Biſanz blieb vielmehr nach wie vor ein Teutſcher Reichsfuͤrſt, der auf der geiſtlichen Bank im Fuͤrſtenrathe gleich nach dem Erzbiſchofe von Salzburg uͤber alle Biſchoͤfe ſeinen Sitz hatte. Die Krone Spanien ließ auch gerne geſchehen, daß ſeine Stimme im Gange blieb, die ſie natuͤrlicher Weiſe leicht nach ihren Abſichten lenken konnte. Nun ward auch im Nimweger Frieden des Erz- ſtifts Biſanz nicht gedacht. Es war alſo keine eigentliche Ceſſion deſſelben an Frankreich geſche- hen. Somit blieb der Name Biſanz auch im Verzeichniſſe der fuͤrſtlichen Stimmen des Reichs- fuͤrſtenraths ſtehen, wie er bis auf den heutigen Tag noch in allen Protocollen des Fuͤrſtenraths da, wo die Reihe an ihn kaͤme, aufgerufen und nam- haft gemacht wird, nur freylich mit dem ewigen Beyſatze: vacat. Auch unter Franzoͤſiſcher Ho- heit fuͤhrt der Erzbiſchof von Biſanz noch immer den Titel Prince du Saint Empire. Aber im uͤbrigen gibt es ſich von ſelbſten, daß weder an wuͤrkliche Fuͤhrung dieſer Stimme, noch an einige Wirkſamkeit einer fernern Verbindung mit dem
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P. Entw. d. Staatsverf. Th.II. T
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3) Rkrieg u. Nimw. Fr. 1672-1679.
hatte, jetzt gaͤnzlich unter Franzoͤſiſche Hoheit kam,
und alſo vom Teutſchen Reiche abgeriſſen wurde.
Unter andern kam damit nicht nur die ehema-
lige Reichsſtadt Biſanz, wie ſie der Krone Spa-
nien ſchon 1652. als eine Landſtadt uͤberlaßen wor-
den war, unter Franzoͤſiſche Herrſchaft; ſondern
eine natuͤrliche Folge davon erſtreckte ſich auch auf
das Erzbiſthum, das zu Biſanz ſeinen Sitz
hatte. Dieſes Erzbiſthum war damals, als die
Stadt Biſanz der Krone Spanien uͤberlaßen wur-
de, derſelben nicht mit uͤbertragen. Der Erzbi-
ſchof von Biſanz blieb vielmehr nach wie vor ein
Teutſcher Reichsfuͤrſt, der auf der geiſtlichen Bank
im Fuͤrſtenrathe gleich nach dem Erzbiſchofe von
Salzburg uͤber alle Biſchoͤfe ſeinen Sitz hatte.
Die Krone Spanien ließ auch gerne geſchehen, daß
ſeine Stimme im Gange blieb, die ſie natuͤrlicher
Weiſe leicht nach ihren Abſichten lenken konnte.
Nun ward auch im Nimweger Frieden des Erz-
ſtifts Biſanz nicht gedacht. Es war alſo keine
eigentliche Ceſſion deſſelben an Frankreich geſche-
hen. Somit blieb der Name Biſanz auch im
Verzeichniſſe der fuͤrſtlichen Stimmen des Reichs-
fuͤrſtenraths ſtehen, wie er bis auf den heutigen
Tag noch in allen Protocollen des Fuͤrſtenraths da,
wo die Reihe an ihn kaͤme, aufgerufen und nam-
haft gemacht wird, nur freylich mit dem ewigen
Beyſatze: vacat. Auch unter Franzoͤſiſcher Ho-
heit fuͤhrt der Erzbiſchof von Biſanz noch immer
den Titel Prince du Saint Empire. Aber im
uͤbrigen gibt es ſich von ſelbſten, daß weder an
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/331>, abgerufen am 28.11.2024.
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