wurde, und in der Folge den Namen Franken (Franconia) schlechtweg behalten hat, da der jetzige Fränkische Kreis eigentlich aus ursprünglich Thüringischen und ursprünglich Allemannischen Gebieten zusammengesetzt ist. Was außerdem von dem ehemaligen ursprünglichen Allemannien oder seitdem häufiger nur so genannten Schwaben nunmehr in einem weit engeren Bezirke übrig blieb, ward nunmehr als ein eignes Herzogthum unter Fränkischer Hoheit regiert.
VII.
Eben das Treffen, worin Chlodowig die Alle- mannier bey Zülpich schlug, gab noch den nächsten Anlaß, daß Chlodowig, dessen zweyte Gemahlinn Chlotildis, eine Burgundische Prinzessinn, der Christlichen Religion zugethan war, auf deren Zu- reden noch in eben dem Jahre 496. sich ebenfalls zur Christlichen Religion bekannte. Und da er sich zur rechtgläubigen Kirche hielt, welcher die meisten Einwohner in Frankreich zugethan waren, an statt daß die Westgothischen und Burgundischen Könige Arianer waren; so trug das nicht wenig dazu bey, in den Gesinnungen der Geistlichkeit und des Volkes Chlodowigs neue Eroberung zu befestigen, und selbst noch auf eine beträchtliche Art zu erwei- tern. Der Erzbischof Remig von Rheims, der 507Chlodowigen getauft und gesalbt hatte, schrieb ihm 507.: "er möchte nur seine Priester in Ehren "halten, und sich ihres guten Rathes bedienen; "wenn er mit ihnen gut stände, würden auch alle "seine Sachen besser gehen (q) Um eben die
Zeit
(q)"Sacerdotibus tuis honorem debebis de- ferre, et ad eorum consilia semper recurrere.
Quod-
I. Alte Zeiten bis 888.
wurde, und in der Folge den Namen Franken (Franconia) ſchlechtweg behalten hat, da der jetzige Fraͤnkiſche Kreis eigentlich aus urſpruͤnglich Thuͤringiſchen und urſpruͤnglich Allemanniſchen Gebieten zuſammengeſetzt iſt. Was außerdem von dem ehemaligen urſpruͤnglichen Allemannien oder ſeitdem haͤufiger nur ſo genannten Schwaben nunmehr in einem weit engeren Bezirke uͤbrig blieb, ward nunmehr als ein eignes Herzogthum unter Fraͤnkiſcher Hoheit regiert.
VII.
Eben das Treffen, worin Chlodowig die Alle- mannier bey Zuͤlpich ſchlug, gab noch den naͤchſten Anlaß, daß Chlodowig, deſſen zweyte Gemahlinn Chlotildis, eine Burgundiſche Prinzeſſinn, der Chriſtlichen Religion zugethan war, auf deren Zu- reden noch in eben dem Jahre 496. ſich ebenfalls zur Chriſtlichen Religion bekannte. Und da er ſich zur rechtglaͤubigen Kirche hielt, welcher die meiſten Einwohner in Frankreich zugethan waren, an ſtatt daß die Weſtgothiſchen und Burgundiſchen Koͤnige Arianer waren; ſo trug das nicht wenig dazu bey, in den Geſinnungen der Geiſtlichkeit und des Volkes Chlodowigs neue Eroberung zu befeſtigen, und ſelbſt noch auf eine betraͤchtliche Art zu erwei- tern. Der Erzbiſchof Remig von Rheims, der 507Chlodowigen getauft und geſalbt hatte, ſchrieb ihm 507.: ”er moͤchte nur ſeine Prieſter in Ehren „halten, und ſich ihres guten Rathes bedienen; „wenn er mit ihnen gut ſtaͤnde, wuͤrden auch alle „ſeine Sachen beſſer gehen (q) Um eben die
Zeit
(q)”Sacerdotibus tuis honorem debebis de- ferre, et ad eorum conſilia ſemper recurrere.
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I. Alte Zeiten bis 888.
wurde, und in der Folge den Namen Franken
(Franconia) ſchlechtweg behalten hat, da der
jetzige Fraͤnkiſche Kreis eigentlich aus urſpruͤnglich
Thuͤringiſchen und urſpruͤnglich Allemanniſchen
Gebieten zuſammengeſetzt iſt. Was außerdem
von dem ehemaligen urſpruͤnglichen Allemannien
oder ſeitdem haͤufiger nur ſo genannten Schwaben
nunmehr in einem weit engeren Bezirke uͤbrig blieb,
ward nunmehr als ein eignes Herzogthum unter
Fraͤnkiſcher Hoheit regiert.
Eben das Treffen, worin Chlodowig die Alle-
mannier bey Zuͤlpich ſchlug, gab noch den naͤchſten
Anlaß, daß Chlodowig, deſſen zweyte Gemahlinn
Chlotildis, eine Burgundiſche Prinzeſſinn, der
Chriſtlichen Religion zugethan war, auf deren Zu-
reden noch in eben dem Jahre 496. ſich ebenfalls
zur Chriſtlichen Religion bekannte. Und da er ſich
zur rechtglaͤubigen Kirche hielt, welcher die meiſten
Einwohner in Frankreich zugethan waren, an ſtatt
daß die Weſtgothiſchen und Burgundiſchen Koͤnige
Arianer waren; ſo trug das nicht wenig dazu
bey, in den Geſinnungen der Geiſtlichkeit und des
Volkes Chlodowigs neue Eroberung zu befeſtigen,
und ſelbſt noch auf eine betraͤchtliche Art zu erwei-
tern. Der Erzbiſchof Remig von Rheims, der
Chlodowigen getauft und geſalbt hatte, ſchrieb ihm
507.: ”er moͤchte nur ſeine Prieſter in Ehren
„halten, und ſich ihres guten Rathes bedienen;
„wenn er mit ihnen gut ſtaͤnde, wuͤrden auch alle
„ſeine Sachen beſſer gehen (q) Um eben die
Zeit
507
(q) ”Sacerdotibus tuis honorem debebis de-
ferre, et ad eorum conſilia ſemper recurrere.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/62>, abgerufen am 16.02.2025.
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