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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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4) Aufklärung, America etc.

Im Kriegswesen kam unter Maxen zuerst dieIV.
Eintheilung der Soldaten in Regimenter auf. Je-
des Regiment bestand aus 3. bis 4. tausend Mann,
und hatte seinen Obersten und Nachobersten, auch
seine eigne Gerichtbarkeit, die ein so genannter
Feldschulz zu besorgen hatte. Die Regimenter
waren wieder in mehrere Fähnlein oder Haupt-
mannschaften, und diese in Corporalschaften abge-
theilt. Alles das ward durch die neue Kriegsart
veranlaßt, worin nunmehr der Gebrauch des Pul-
vers nach und nach die Oberhand gewann. Doch
mußte noch zur Zeit jede Flinte mit einer brennen-
den Lunte abgebrannt werden. In Treffen wurde
das Fußvolk noch 30. bis 40. Mann tief gestellt,
(so erst Carl der V. auf 15. bis 20., Gustav Adolf
auf 10., Friedrich bis auf 3. heruntergebracht hat.)

Die Unternehmungen, die Max selbst im KriegeV.
machte, waren selten von erwünschtem Erfolge.
Insonderheit zwey, die ihm vorzüglich mißlangen,
haben bis auf den heutigen Tag ihre Wirkung
erhalten. Nehmlich mit einem Kriege, den er
1499. gegen die Schweizer Eidgenossen unter-
nahm, verfehlte er nicht nur den Zweck, dem Hause
Oesterreich seinen bisher in der Schweiz erlittenen
Verlust wieder zu ersetzen, sondern auch die Ab-
sicht, die er zugleich als Kaiser hatte, sie in Ge-
horsam gegen Kaiser und Reich zu erhalten, und
dem neu errichteten Cammergerichte auch hier sein
Ansehen zu verschaffen. Die Eidgenossen blieben
vielmehr in ihrem Wesen, und kamen in der That
in Besitz einer völligen Unabhängigkeit vom Teut-
schen Reiche, obgleich noch kein Friedensschluß das
Siegel darauf drückte.


Nicht
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4) Aufklaͤrung, America ꝛc.

Im Kriegsweſen kam unter Maxen zuerſt dieIV.
Eintheilung der Soldaten in Regimenter auf. Je-
des Regiment beſtand aus 3. bis 4. tauſend Mann,
und hatte ſeinen Oberſten und Nachoberſten, auch
ſeine eigne Gerichtbarkeit, die ein ſo genannter
Feldſchulz zu beſorgen hatte. Die Regimenter
waren wieder in mehrere Faͤhnlein oder Haupt-
mannſchaften, und dieſe in Corporalſchaften abge-
theilt. Alles das ward durch die neue Kriegsart
veranlaßt, worin nunmehr der Gebrauch des Pul-
vers nach und nach die Oberhand gewann. Doch
mußte noch zur Zeit jede Flinte mit einer brennen-
den Lunte abgebrannt werden. In Treffen wurde
das Fußvolk noch 30. bis 40. Mann tief geſtellt,
(ſo erſt Carl der V. auf 15. bis 20., Guſtav Adolf
auf 10., Friedrich bis auf 3. heruntergebracht hat.)

Die Unternehmungen, die Max ſelbſt im KriegeV.
machte, waren ſelten von erwuͤnſchtem Erfolge.
Inſonderheit zwey, die ihm vorzuͤglich mißlangen,
haben bis auf den heutigen Tag ihre Wirkung
erhalten. Nehmlich mit einem Kriege, den er
1499. gegen die Schweizer Eidgenoſſen unter-
nahm, verfehlte er nicht nur den Zweck, dem Hauſe
Oeſterreich ſeinen bisher in der Schweiz erlittenen
Verluſt wieder zu erſetzen, ſondern auch die Ab-
ſicht, die er zugleich als Kaiſer hatte, ſie in Ge-
horſam gegen Kaiſer und Reich zu erhalten, und
dem neu errichteten Cammergerichte auch hier ſein
Anſehen zu verſchaffen. Die Eidgenoſſen blieben
vielmehr in ihrem Weſen, und kamen in der That
in Beſitz einer voͤlligen Unabhaͤngigkeit vom Teut-
ſchen Reiche, obgleich noch kein Friedensſchluß das
Siegel darauf druͤckte.


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[339/0373] 4) Aufklaͤrung, America ꝛc. Im Kriegsweſen kam unter Maxen zuerſt die Eintheilung der Soldaten in Regimenter auf. Je- des Regiment beſtand aus 3. bis 4. tauſend Mann, und hatte ſeinen Oberſten und Nachoberſten, auch ſeine eigne Gerichtbarkeit, die ein ſo genannter Feldſchulz zu beſorgen hatte. Die Regimenter waren wieder in mehrere Faͤhnlein oder Haupt- mannſchaften, und dieſe in Corporalſchaften abge- theilt. Alles das ward durch die neue Kriegsart veranlaßt, worin nunmehr der Gebrauch des Pul- vers nach und nach die Oberhand gewann. Doch mußte noch zur Zeit jede Flinte mit einer brennen- den Lunte abgebrannt werden. In Treffen wurde das Fußvolk noch 30. bis 40. Mann tief geſtellt, (ſo erſt Carl der V. auf 15. bis 20., Guſtav Adolf auf 10., Friedrich bis auf 3. heruntergebracht hat.) IV. Die Unternehmungen, die Max ſelbſt im Kriege machte, waren ſelten von erwuͤnſchtem Erfolge. Inſonderheit zwey, die ihm vorzuͤglich mißlangen, haben bis auf den heutigen Tag ihre Wirkung erhalten. Nehmlich mit einem Kriege, den er 1499. gegen die Schweizer Eidgenoſſen unter- nahm, verfehlte er nicht nur den Zweck, dem Hauſe Oeſterreich ſeinen bisher in der Schweiz erlittenen Verluſt wieder zu erſetzen, ſondern auch die Ab- ſicht, die er zugleich als Kaiſer hatte, ſie in Ge- horſam gegen Kaiſer und Reich zu erhalten, und dem neu errichteten Cammergerichte auch hier ſein Anſehen zu verſchaffen. Die Eidgenoſſen blieben vielmehr in ihrem Weſen, und kamen in der That in Beſitz einer voͤlligen Unabhaͤngigkeit vom Teut- ſchen Reiche, obgleich noch kein Friedensſchluß das Siegel darauf druͤckte. V. Nicht Y 2

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/373>, abgerufen am 22.11.2024.