Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

Bild:
<< vorherige Seite
4) Aufklärung, America etc.

Im Kriegswesen kam unter Maxen zuerst dieIV.
Eintheilung der Soldaten in Regimenter auf. Je-
des Regiment bestand aus 3. bis 4. tausend Mann,
und hatte seinen Obersten und Nachobersten, auch
seine eigne Gerichtbarkeit, die ein so genannter
Feldschulz zu besorgen hatte. Die Regimenter
waren wieder in mehrere Fähnlein oder Haupt-
mannschaften, und diese in Corporalschaften abge-
theilt. Alles das ward durch die neue Kriegsart
veranlaßt, worin nunmehr der Gebrauch des Pul-
vers nach und nach die Oberhand gewann. Doch
mußte noch zur Zeit jede Flinte mit einer brennen-
den Lunte abgebrannt werden. In Treffen wurde
das Fußvolk noch 30. bis 40. Mann tief gestellt,
(so erst Carl der V. auf 15. bis 20., Gustav Adolf
auf 10., Friedrich bis auf 3. heruntergebracht hat.)

Die Unternehmungen, die Max selbst im KriegeV.
machte, waren selten von erwünschtem Erfolge.
Insonderheit zwey, die ihm vorzüglich mißlangen,
haben bis auf den heutigen Tag ihre Wirkung
erhalten. Nehmlich mit einem Kriege, den er
1499. gegen die Schweizer Eidgenossen unter-
nahm, verfehlte er nicht nur den Zweck, dem Hause
Oesterreich seinen bisher in der Schweiz erlittenen
Verlust wieder zu ersetzen, sondern auch die Ab-
sicht, die er zugleich als Kaiser hatte, sie in Ge-
horsam gegen Kaiser und Reich zu erhalten, und
dem neu errichteten Cammergerichte auch hier sein
Ansehen zu verschaffen. Die Eidgenossen blieben
vielmehr in ihrem Wesen, und kamen in der That
in Besitz einer völligen Unabhängigkeit vom Teut-
schen Reiche, obgleich noch kein Friedensschluß das
Siegel darauf drückte.


Nicht
Y 2
4) Aufklaͤrung, America ꝛc.

Im Kriegsweſen kam unter Maxen zuerſt dieIV.
Eintheilung der Soldaten in Regimenter auf. Je-
des Regiment beſtand aus 3. bis 4. tauſend Mann,
und hatte ſeinen Oberſten und Nachoberſten, auch
ſeine eigne Gerichtbarkeit, die ein ſo genannter
Feldſchulz zu beſorgen hatte. Die Regimenter
waren wieder in mehrere Faͤhnlein oder Haupt-
mannſchaften, und dieſe in Corporalſchaften abge-
theilt. Alles das ward durch die neue Kriegsart
veranlaßt, worin nunmehr der Gebrauch des Pul-
vers nach und nach die Oberhand gewann. Doch
mußte noch zur Zeit jede Flinte mit einer brennen-
den Lunte abgebrannt werden. In Treffen wurde
das Fußvolk noch 30. bis 40. Mann tief geſtellt,
(ſo erſt Carl der V. auf 15. bis 20., Guſtav Adolf
auf 10., Friedrich bis auf 3. heruntergebracht hat.)

Die Unternehmungen, die Max ſelbſt im KriegeV.
machte, waren ſelten von erwuͤnſchtem Erfolge.
Inſonderheit zwey, die ihm vorzuͤglich mißlangen,
haben bis auf den heutigen Tag ihre Wirkung
erhalten. Nehmlich mit einem Kriege, den er
1499. gegen die Schweizer Eidgenoſſen unter-
nahm, verfehlte er nicht nur den Zweck, dem Hauſe
Oeſterreich ſeinen bisher in der Schweiz erlittenen
Verluſt wieder zu erſetzen, ſondern auch die Ab-
ſicht, die er zugleich als Kaiſer hatte, ſie in Ge-
horſam gegen Kaiſer und Reich zu erhalten, und
dem neu errichteten Cammergerichte auch hier ſein
Anſehen zu verſchaffen. Die Eidgenoſſen blieben
vielmehr in ihrem Weſen, und kamen in der That
in Beſitz einer voͤlligen Unabhaͤngigkeit vom Teut-
ſchen Reiche, obgleich noch kein Friedensſchluß das
Siegel darauf druͤckte.


Nicht
Y 2
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0373" n="339"/>
          <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">4) Aufkla&#x0364;rung, America &#xA75B;c.</hi> </fw><lb/>
          <p>Im <hi rendition="#fr">Kriegswe&#x017F;en</hi> kam unter Maxen zuer&#x017F;t die<note place="right"><hi rendition="#aq">IV.</hi></note><lb/>
Eintheilung der Soldaten in Regimenter auf. Je-<lb/>
des Regiment be&#x017F;tand aus 3. bis 4. tau&#x017F;end Mann,<lb/>
und hatte &#x017F;einen Ober&#x017F;ten und Nachober&#x017F;ten, auch<lb/>
&#x017F;eine eigne Gerichtbarkeit, die ein &#x017F;o genannter<lb/>
Feld&#x017F;chulz zu be&#x017F;orgen hatte. Die Regimenter<lb/>
waren wieder in mehrere Fa&#x0364;hnlein oder Haupt-<lb/>
mann&#x017F;chaften, und die&#x017F;e in Corporal&#x017F;chaften abge-<lb/>
theilt. Alles das ward durch die neue Kriegsart<lb/>
veranlaßt, worin nunmehr der Gebrauch des Pul-<lb/>
vers nach und nach die Oberhand gewann. Doch<lb/>
mußte noch zur Zeit jede Flinte mit einer brennen-<lb/>
den Lunte abgebrannt werden. In Treffen wurde<lb/>
das Fußvolk noch 30. bis 40. Mann tief ge&#x017F;tellt,<lb/>
(&#x017F;o er&#x017F;t Carl der <hi rendition="#aq">V.</hi> auf 15. bis 20., Gu&#x017F;tav Adolf<lb/>
auf 10., Friedrich bis auf 3. heruntergebracht hat.)</p><lb/>
          <p>Die Unternehmungen, die Max &#x017F;elb&#x017F;t im Kriege<note place="right"><hi rendition="#aq">V.</hi></note><lb/>
machte, waren &#x017F;elten von erwu&#x0364;n&#x017F;chtem Erfolge.<lb/>
In&#x017F;onderheit zwey, die ihm vorzu&#x0364;glich mißlangen,<lb/>
haben bis auf den heutigen Tag ihre Wirkung<lb/>
erhalten. Nehmlich mit einem Kriege, den er<lb/>
1499. gegen die <hi rendition="#fr">Schweizer Eidgeno&#x017F;&#x017F;en</hi> unter-<lb/>
nahm, verfehlte er nicht nur den Zweck, dem Hau&#x017F;e<lb/>
Oe&#x017F;terreich &#x017F;einen bisher in der Schweiz erlittenen<lb/>
Verlu&#x017F;t wieder zu er&#x017F;etzen, &#x017F;ondern auch die Ab-<lb/>
&#x017F;icht, die er zugleich als Kai&#x017F;er hatte, &#x017F;ie in Ge-<lb/>
hor&#x017F;am gegen Kai&#x017F;er und Reich zu erhalten, und<lb/>
dem neu errichteten Cammergerichte auch hier &#x017F;ein<lb/>
An&#x017F;ehen zu ver&#x017F;chaffen. Die Eidgeno&#x017F;&#x017F;en blieben<lb/>
vielmehr in ihrem We&#x017F;en, und kamen in der That<lb/>
in Be&#x017F;itz einer vo&#x0364;lligen Unabha&#x0364;ngigkeit vom Teut-<lb/>
&#x017F;chen Reiche, obgleich noch kein Friedens&#x017F;chluß das<lb/>
Siegel darauf dru&#x0364;ckte.</p><lb/>
          <fw place="bottom" type="sig">Y 2</fw>
          <fw place="bottom" type="catch">Nicht</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[339/0373] 4) Aufklaͤrung, America ꝛc. Im Kriegsweſen kam unter Maxen zuerſt die Eintheilung der Soldaten in Regimenter auf. Je- des Regiment beſtand aus 3. bis 4. tauſend Mann, und hatte ſeinen Oberſten und Nachoberſten, auch ſeine eigne Gerichtbarkeit, die ein ſo genannter Feldſchulz zu beſorgen hatte. Die Regimenter waren wieder in mehrere Faͤhnlein oder Haupt- mannſchaften, und dieſe in Corporalſchaften abge- theilt. Alles das ward durch die neue Kriegsart veranlaßt, worin nunmehr der Gebrauch des Pul- vers nach und nach die Oberhand gewann. Doch mußte noch zur Zeit jede Flinte mit einer brennen- den Lunte abgebrannt werden. In Treffen wurde das Fußvolk noch 30. bis 40. Mann tief geſtellt, (ſo erſt Carl der V. auf 15. bis 20., Guſtav Adolf auf 10., Friedrich bis auf 3. heruntergebracht hat.) IV. Die Unternehmungen, die Max ſelbſt im Kriege machte, waren ſelten von erwuͤnſchtem Erfolge. Inſonderheit zwey, die ihm vorzuͤglich mißlangen, haben bis auf den heutigen Tag ihre Wirkung erhalten. Nehmlich mit einem Kriege, den er 1499. gegen die Schweizer Eidgenoſſen unter- nahm, verfehlte er nicht nur den Zweck, dem Hauſe Oeſterreich ſeinen bisher in der Schweiz erlittenen Verluſt wieder zu erſetzen, ſondern auch die Ab- ſicht, die er zugleich als Kaiſer hatte, ſie in Ge- horſam gegen Kaiſer und Reich zu erhalten, und dem neu errichteten Cammergerichte auch hier ſein Anſehen zu verſchaffen. Die Eidgenoſſen blieben vielmehr in ihrem Weſen, und kamen in der That in Beſitz einer voͤlligen Unabhaͤngigkeit vom Teut- ſchen Reiche, obgleich noch kein Friedensſchluß das Siegel darauf druͤckte. V. Nicht Y 2

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/373
Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/373>, abgerufen am 19.05.2024.