mehrmalige glückliche Ausfälle allen Nachbaren fürchterlich.
Sigismund mußte also endlich den Weg güt-X. licher Handlungen einschlagen. Da es aber hie- bey auf Dinge ankam, welche die Religion und Kirchenverfassung betrafen, und da beym Schlusse der Costnitzer Kirchenversammlung ohnedem eine andere verabredet worden war; so bewirkte end- lich Sigismund, daß ein neues Concilium zu Basel zu Stande kam. Durch dessen Vermitte- lung gelangte er auch in so weit zu seinem Zwecke, daß vorerst (1433.) ein Theil der Böhmen durch gewisse Compactate gewonnen wurde, worin man ihnen hauptsächlich den Gebrauch des Kelches zu- gestand. Man nannte selbige hernach Calixtiner, von welchen andere so genannte Taboriten zwar noch getrennt blieben. Endlich mußten aber auch diese nach einer von den Calixtinern erlittenen Nie- derlage nachgeben. So kam es erst (1436. Jul. 5.) zu einem allgemeinen Vergleiche, ver- möge dessen Sigismund nun nur noch kurz vor seinem Ende zum ruhigen Besitz der Krone Böh- men gelangen konnte.
In dem Hussitenkriege kam zuerst der GebrauchXI. von Pulver und Bley mehr, als vorher, in Gang. Die Verwilligungen, die von Reichs wegen dazu geschahen, gaben den ersten Anlaß, daß durch besondere Verzeichnisse, die man hernach Reichs- matrikeln genannt hat, jedesmal bestimmt wur- de, was ein jeder Reichsstand zu einem jeden Zuge für Beyträge an Volk oder Geld zu liefern
hätte.
T 3
6) Sig. 1414-1437. Coſtn. Concil.
mehrmalige gluͤckliche Ausfaͤlle allen Nachbaren fuͤrchterlich.
Sigismund mußte alſo endlich den Weg guͤt-X. licher Handlungen einſchlagen. Da es aber hie- bey auf Dinge ankam, welche die Religion und Kirchenverfaſſung betrafen, und da beym Schluſſe der Coſtnitzer Kirchenverſammlung ohnedem eine andere verabredet worden war; ſo bewirkte end- lich Sigismund, daß ein neues Concilium zu Baſel zu Stande kam. Durch deſſen Vermitte- lung gelangte er auch in ſo weit zu ſeinem Zwecke, daß vorerſt (1433.) ein Theil der Boͤhmen durch gewiſſe Compactate gewonnen wurde, worin man ihnen hauptſaͤchlich den Gebrauch des Kelches zu- geſtand. Man nannte ſelbige hernach Calixtiner, von welchen andere ſo genannte Taboriten zwar noch getrennt blieben. Endlich mußten aber auch dieſe nach einer von den Calixtinern erlittenen Nie- derlage nachgeben. So kam es erſt (1436. Jul. 5.) zu einem allgemeinen Vergleiche, ver- moͤge deſſen Sigismund nun nur noch kurz vor ſeinem Ende zum ruhigen Beſitz der Krone Boͤh- men gelangen konnte.
In dem Huſſitenkriege kam zuerſt der GebrauchXI. von Pulver und Bley mehr, als vorher, in Gang. Die Verwilligungen, die von Reichs wegen dazu geſchahen, gaben den erſten Anlaß, daß durch beſondere Verzeichniſſe, die man hernach Reichs- matrikeln genannt hat, jedesmal beſtimmt wur- de, was ein jeder Reichsſtand zu einem jeden Zuge fuͤr Beytraͤge an Volk oder Geld zu liefern
haͤtte.
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6) Sig. 1414-1437. Coſtn. Concil.
mehrmalige gluͤckliche Ausfaͤlle allen Nachbaren
fuͤrchterlich.
Sigismund mußte alſo endlich den Weg guͤt-
licher Handlungen einſchlagen. Da es aber hie-
bey auf Dinge ankam, welche die Religion und
Kirchenverfaſſung betrafen, und da beym Schluſſe
der Coſtnitzer Kirchenverſammlung ohnedem eine
andere verabredet worden war; ſo bewirkte end-
lich Sigismund, daß ein neues Concilium zu
Baſel zu Stande kam. Durch deſſen Vermitte-
lung gelangte er auch in ſo weit zu ſeinem Zwecke,
daß vorerſt (1433.) ein Theil der Boͤhmen durch
gewiſſe Compactate gewonnen wurde, worin man
ihnen hauptſaͤchlich den Gebrauch des Kelches zu-
geſtand. Man nannte ſelbige hernach Calixtiner,
von welchen andere ſo genannte Taboriten zwar
noch getrennt blieben. Endlich mußten aber auch
dieſe nach einer von den Calixtinern erlittenen Nie-
derlage nachgeben. So kam es erſt (1436.
Jul. 5.) zu einem allgemeinen Vergleiche, ver-
moͤge deſſen Sigismund nun nur noch kurz vor
ſeinem Ende zum ruhigen Beſitz der Krone Boͤh-
men gelangen konnte.
X.
In dem Huſſitenkriege kam zuerſt der Gebrauch
von Pulver und Bley mehr, als vorher, in Gang.
Die Verwilligungen, die von Reichs wegen dazu
geſchahen, gaben den erſten Anlaß, daß durch
beſondere Verzeichniſſe, die man hernach Reichs-
matrikeln genannt hat, jedesmal beſtimmt wur-
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Zuge fuͤr Beytraͤge an Volk oder Geld zu liefern
haͤtte.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 293. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/327>, abgerufen am 22.11.2024.
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