Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. schen Prinzen stritt, auf einer Reichsversammlungzu Nürnberg (1316. März 23.) bestätiget. Wor- auf in der Folge noch 1332. die Stadt Lucern, 1351. die im Range oben an gesetzte Stadt Zü- rich, 1352. die Landschaft Glarus, ingleichen die Stadt und das Amt Zug, und 1353. die Stadt Bern hinzutraten, welche seitdem vorerst 130. Jah- re ohne weitern Beytritt diese Eidgenossenschaft glücklich unterhielten, bis hernach noch fünf neue Orte hinzukamen, von welchen jene als die acht alten Orte in der Benennung sich unterschieden. Die Absicht dieser Eidgenossenschaft war von An- fang nichts weniger als auf eine Unabhängigkeit oder Losreissung vom Teutschen Reiche gerichtet, sondern sie sollte den verbundenen Städten nur ge- gen die Uebermacht des Hauses Habsburg und ge- gen den Adel zur Schutzwehr dienen. Aber der unglückliche Erfolg eines Krieges, den der Kaiser Max der I. (1499.) gegen sie unternahm, konnte ihnen freylich den Gedanken einflößen, sich zu einer völlig unabhängigen Macht umzubilden. X. Sowohl in der Schweiz als für alle Teutsche Mit
III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. ſchen Prinzen ſtritt, auf einer Reichsverſammlungzu Nuͤrnberg (1316. Maͤrz 23.) beſtaͤtiget. Wor- auf in der Folge noch 1332. die Stadt Lucern, 1351. die im Range oben an geſetzte Stadt Zuͤ- rich, 1352. die Landſchaft Glarus, ingleichen die Stadt und das Amt Zug, und 1353. die Stadt Bern hinzutraten, welche ſeitdem vorerſt 130. Jah- re ohne weitern Beytritt dieſe Eidgenoſſenſchaft gluͤcklich unterhielten, bis hernach noch fuͤnf neue Orte hinzukamen, von welchen jene als die acht alten Orte in der Benennung ſich unterſchieden. Die Abſicht dieſer Eidgenoſſenſchaft war von An- fang nichts weniger als auf eine Unabhaͤngigkeit oder Losreiſſung vom Teutſchen Reiche gerichtet, ſondern ſie ſollte den verbundenen Staͤdten nur ge- gen die Uebermacht des Hauſes Habsburg und ge- gen den Adel zur Schutzwehr dienen. Aber der ungluͤckliche Erfolg eines Krieges, den der Kaiſer Max der I. (1499.) gegen ſie unternahm, konnte ihnen freylich den Gedanken einfloͤßen, ſich zu einer voͤllig unabhaͤngigen Macht umzubilden. X. Sowohl in der Schweiz als fuͤr alle Teutſche Mit
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III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
ſchen Prinzen ſtritt, auf einer Reichsverſammlung
zu Nuͤrnberg (1316. Maͤrz 23.) beſtaͤtiget. Wor-
auf in der Folge noch 1332. die Stadt Lucern,
1351. die im Range oben an geſetzte Stadt Zuͤ-
rich, 1352. die Landſchaft Glarus, ingleichen die
Stadt und das Amt Zug, und 1353. die Stadt
Bern hinzutraten, welche ſeitdem vorerſt 130. Jah-
re ohne weitern Beytritt dieſe Eidgenoſſenſchaft
gluͤcklich unterhielten, bis hernach noch fuͤnf neue
Orte hinzukamen, von welchen jene als die acht
alten Orte in der Benennung ſich unterſchieden.
Die Abſicht dieſer Eidgenoſſenſchaft war von An-
fang nichts weniger als auf eine Unabhaͤngigkeit
oder Losreiſſung vom Teutſchen Reiche gerichtet,
ſondern ſie ſollte den verbundenen Staͤdten nur ge-
gen die Uebermacht des Hauſes Habsburg und ge-
gen den Adel zur Schutzwehr dienen. Aber der
ungluͤckliche Erfolg eines Krieges, den der Kaiſer
Max der I. (1499.) gegen ſie unternahm, konnte
ihnen freylich den Gedanken einfloͤßen, ſich zu
einer voͤllig unabhaͤngigen Macht umzubilden.
Sowohl in der Schweiz als fuͤr alle Teutſche
Staͤdte beſtand eine der groͤßten Beſchwerden, und
zugleich eines der groͤßten Hinderniſſe fuͤr den Han-
del in den Zoͤllen, womit beſonders die großen
Stroͤhme, als der Rhein, die Weſer, die Elbe,
die Oder und die Donau uͤberladen waren, weil
faſt ein jeder Reichsſtand, deſſen Gebiet ein ſolcher
Strohm beruͤhrte, einen oder mehrere Zoͤlle erhob.
Manche derſelben waren durch kaiſerliche Gnaden-
briefe bewilliget; manche mochten aber auch eigen-
maͤchtig in Gang gebracht worden ſeyn.
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