Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. Friedrich dem Streitbaren von Oesterreich (+ 1246.Jun. 25.) erlosch der bisherige Bambergisch-Oester- reichische Mannsstamm. Seine älteste Schwester Margarethe war an den Römischen König Henrich den VII., K. Friedrichs des II. Sohn, vermählt gewesen, und hatte in dieser Ehe zwey Söhne ge- bohren. Diese waren zwar schon gestorben. Der Kaiser Friedrich der II. wollte aber doch einen Vor- wand davon nehmen, Anspruch auf Oesterreich zu machen. Eine andere Schwester Constantia war an den Marggrafen Henrich von Meissen vermählt, den die Oesterreichischen Landstände durch Abgeord- nete ihres Mittels zu sich einladen ließen. Diese Abgeordneten ließ Ottocar von Böhmen anhalten, vermählte sich mit jener verwittweten Römischen Königinn Margarethe, und nahm Oesterreich nebst Steiermark und Krain eigenmächtig in Besitz. Als aber Ottocar hernach Rudolfen von Habsburg we- gen seiner Kaiserwahl Schwierigkeit machte, ließ dieser jene Länder für erledigte Reichslehne erklä- ren, und nöthigte Ottocarn sie herauszugeben; worauf Rudolf seinem Sohne Albrecht anfangs die Reichsstatthalterschaft, bald darauf aber die erb- liche Belehnung darüber verschaffte. V. Auch das Herzogthum Kärnthen hatte Otto- ses
III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. Friedrich dem Streitbaren von Oeſterreich († 1246.Jun. 25.) erloſch der bisherige Bambergiſch-Oeſter- reichiſche Mannsſtamm. Seine aͤlteſte Schweſter Margarethe war an den Roͤmiſchen Koͤnig Henrich den VII., K. Friedrichs des II. Sohn, vermaͤhlt geweſen, und hatte in dieſer Ehe zwey Soͤhne ge- bohren. Dieſe waren zwar ſchon geſtorben. Der Kaiſer Friedrich der II. wollte aber doch einen Vor- wand davon nehmen, Anſpruch auf Oeſterreich zu machen. Eine andere Schweſter Conſtantia war an den Marggrafen Henrich von Meiſſen vermaͤhlt, den die Oeſterreichiſchen Landſtaͤnde durch Abgeord- nete ihres Mittels zu ſich einladen ließen. Dieſe Abgeordneten ließ Ottocar von Boͤhmen anhalten, vermaͤhlte ſich mit jener verwittweten Roͤmiſchen Koͤniginn Margarethe, und nahm Oeſterreich nebſt Steiermark und Krain eigenmaͤchtig in Beſitz. Als aber Ottocar hernach Rudolfen von Habsburg we- gen ſeiner Kaiſerwahl Schwierigkeit machte, ließ dieſer jene Laͤnder fuͤr erledigte Reichslehne erklaͤ- ren, und noͤthigte Ottocarn ſie herauszugeben; worauf Rudolf ſeinem Sohne Albrecht anfangs die Reichsſtatthalterſchaft, bald darauf aber die erb- liche Belehnung daruͤber verſchaffte. V. Auch das Herzogthum Kaͤrnthen hatte Otto- ſes
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III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
Friedrich dem Streitbaren von Oeſterreich († 1246.
Jun. 25.) erloſch der bisherige Bambergiſch-Oeſter-
reichiſche Mannsſtamm. Seine aͤlteſte Schweſter
Margarethe war an den Roͤmiſchen Koͤnig Henrich
den VII., K. Friedrichs des II. Sohn, vermaͤhlt
geweſen, und hatte in dieſer Ehe zwey Soͤhne ge-
bohren. Dieſe waren zwar ſchon geſtorben. Der
Kaiſer Friedrich der II. wollte aber doch einen Vor-
wand davon nehmen, Anſpruch auf Oeſterreich zu
machen. Eine andere Schweſter Conſtantia war
an den Marggrafen Henrich von Meiſſen vermaͤhlt,
den die Oeſterreichiſchen Landſtaͤnde durch Abgeord-
nete ihres Mittels zu ſich einladen ließen. Dieſe
Abgeordneten ließ Ottocar von Boͤhmen anhalten,
vermaͤhlte ſich mit jener verwittweten Roͤmiſchen
Koͤniginn Margarethe, und nahm Oeſterreich nebſt
Steiermark und Krain eigenmaͤchtig in Beſitz. Als
aber Ottocar hernach Rudolfen von Habsburg we-
gen ſeiner Kaiſerwahl Schwierigkeit machte, ließ
dieſer jene Laͤnder fuͤr erledigte Reichslehne erklaͤ-
ren, und noͤthigte Ottocarn ſie herauszugeben;
worauf Rudolf ſeinem Sohne Albrecht anfangs die
Reichsſtatthalterſchaft, bald darauf aber die erb-
liche Belehnung daruͤber verſchaffte.
Auch das Herzogthum Kaͤrnthen hatte Otto-
car 1269. vermoͤge eines mit dem letzten Herzoge
Ulrich geſchloſſenen Kaufs in Beſitz genommen.
Aber auch darin mußte er auf Rudolfs Veranſtal-
tung Mainharden von Tirol weichen, mit deſſen
Tochter Eliſabeth Rudolfs Sohn Albrecht vermaͤhlt
wurde, und kraft einer dabey genommenen Abrede
nach Abgang des Tiroliſchen Mannsſtamms, der
ſchon in der erſten Generation erfolgte, auch die-
ſes
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