Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

Bild:
<< vorherige Seite

II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
des Glücks, womit diese seine Unternehmungen
begleitet waren, unterbrach solche zwar ein uner-
warteter Tod, der ihn nur mit Hinterlaßung eines
minderjährigen Sohnes wegraffte. Es sey aber,
daß man das Widerrechtliche dieser Achtserklärung
erkannte, oder daß man wenigstens für unrecht
hielt, wenn der unschuldige Sohn und weitere
Stamm darunter leiden sollte, so erfolgte 1156.
die Herstellung Henrichs des Löwen nicht nur im
Herzogthume Sachsen, dessen Besitz sein Vater
noch mit den Waffen behauptet hatte, sondern auch
im Herzogthume Baiern, das schon dem damaligen
Marggrafen von Oesterreich in Besitz gegeben wor-
den war; nur daß dieser dagegen zur Schadlos-
haltung aus einem Marggrafen in einen Herzog
von Oesterreich verwandelt, und mit außerordent-
lichen Vorzügen begnadiget ward, wovon ich schon
oben gesprochen habe.


XI.

Desto unglücklicher war hernach der Erfolg
1180der zweyten Achtserklärung, die (1180.) Henrich
der Löwe
selbst über sich ergehen laßen mußte.
Deren wahre Staatsursache war wohl keine an-
dere, als die man wegen der Uebermacht dieses
Hauses schon bey seinem Vater vor Augen gehabt
hatte, zumal da nach seiner Scheidung von der
ersten Gemahlinn, die ihm nur eine Tochter ge-
bohren hatte, seine zweyte Ehe mit mehreren Söh-
nen gesegnet war, und also die Hoffnung, daß
ohnedem mit seinem Tode die Macht des Hauses
gebrochen werden würde, auf einmal vereitelt
wurde. Zur Einleitung nahm man aber diesmal
einen andern Vorwand, da nach Friedrichs un-
glücklich abgelaufenem Feldzuge in Italien, dessen

üblen

II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
des Gluͤcks, womit dieſe ſeine Unternehmungen
begleitet waren, unterbrach ſolche zwar ein uner-
warteter Tod, der ihn nur mit Hinterlaßung eines
minderjaͤhrigen Sohnes wegraffte. Es ſey aber,
daß man das Widerrechtliche dieſer Achtserklaͤrung
erkannte, oder daß man wenigſtens fuͤr unrecht
hielt, wenn der unſchuldige Sohn und weitere
Stamm darunter leiden ſollte, ſo erfolgte 1156.
die Herſtellung Henrichs des Loͤwen nicht nur im
Herzogthume Sachſen, deſſen Beſitz ſein Vater
noch mit den Waffen behauptet hatte, ſondern auch
im Herzogthume Baiern, das ſchon dem damaligen
Marggrafen von Oeſterreich in Beſitz gegeben wor-
den war; nur daß dieſer dagegen zur Schadlos-
haltung aus einem Marggrafen in einen Herzog
von Oeſterreich verwandelt, und mit außerordent-
lichen Vorzuͤgen begnadiget ward, wovon ich ſchon
oben geſprochen habe.


XI.

Deſto ungluͤcklicher war hernach der Erfolg
1180der zweyten Achtserklaͤrung, die (1180.) Henrich
der Loͤwe
ſelbſt uͤber ſich ergehen laßen mußte.
Deren wahre Staatsurſache war wohl keine an-
dere, als die man wegen der Uebermacht dieſes
Hauſes ſchon bey ſeinem Vater vor Augen gehabt
hatte, zumal da nach ſeiner Scheidung von der
erſten Gemahlinn, die ihm nur eine Tochter ge-
bohren hatte, ſeine zweyte Ehe mit mehreren Soͤh-
nen geſegnet war, und alſo die Hoffnung, daß
ohnedem mit ſeinem Tode die Macht des Hauſes
gebrochen werden wuͤrde, auf einmal vereitelt
wurde. Zur Einleitung nahm man aber diesmal
einen andern Vorwand, da nach Friedrichs un-
gluͤcklich abgelaufenem Feldzuge in Italien, deſſen

uͤblen
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0220" n="186"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Mittlere Zeiten <hi rendition="#aq">a</hi>) 888-1235.</hi></fw><lb/>
des Glu&#x0364;cks, womit die&#x017F;e &#x017F;eine Unternehmungen<lb/>
begleitet waren, unterbrach &#x017F;olche zwar ein uner-<lb/>
warteter Tod, der ihn nur mit Hinterlaßung eines<lb/>
minderja&#x0364;hrigen Sohnes wegraffte. Es &#x017F;ey aber,<lb/>
daß man das Widerrechtliche die&#x017F;er Achtserkla&#x0364;rung<lb/>
erkannte, oder daß man wenig&#x017F;tens fu&#x0364;r unrecht<lb/>
hielt, wenn der un&#x017F;chuldige Sohn und weitere<lb/>
Stamm darunter leiden &#x017F;ollte, &#x017F;o erfolgte 1156.<lb/>
die Her&#x017F;tellung Henrichs des Lo&#x0364;wen nicht nur im<lb/>
Herzogthume Sach&#x017F;en, de&#x017F;&#x017F;en Be&#x017F;itz &#x017F;ein Vater<lb/>
noch mit den Waffen behauptet hatte, &#x017F;ondern auch<lb/>
im Herzogthume Baiern, das &#x017F;chon dem damaligen<lb/>
Marggrafen von Oe&#x017F;terreich in Be&#x017F;itz gegeben wor-<lb/>
den war; nur daß die&#x017F;er dagegen zur Schadlos-<lb/>
haltung aus einem Marggrafen in einen Herzog<lb/>
von Oe&#x017F;terreich verwandelt, und mit außerordent-<lb/>
lichen Vorzu&#x0364;gen begnadiget ward, wovon ich &#x017F;chon<lb/>
oben ge&#x017F;prochen habe.</p><lb/>
          <note place="left"> <hi rendition="#aq">XI.</hi> </note>
          <p>De&#x017F;to unglu&#x0364;cklicher war hernach der Erfolg<lb/><note place="left">1180</note>der zweyten Achtserkla&#x0364;rung, die (1180.) <hi rendition="#fr">Henrich<lb/>
der Lo&#x0364;we</hi> &#x017F;elb&#x017F;t u&#x0364;ber &#x017F;ich ergehen laßen mußte.<lb/>
Deren wahre Staatsur&#x017F;ache war wohl keine an-<lb/>
dere, als die man wegen der Uebermacht die&#x017F;es<lb/>
Hau&#x017F;es &#x017F;chon bey &#x017F;einem Vater vor Augen gehabt<lb/>
hatte, zumal da nach &#x017F;einer Scheidung von der<lb/>
er&#x017F;ten Gemahlinn, die ihm nur eine Tochter ge-<lb/>
bohren hatte, &#x017F;eine zweyte Ehe mit mehreren So&#x0364;h-<lb/>
nen ge&#x017F;egnet war, und al&#x017F;o die Hoffnung, daß<lb/>
ohnedem mit &#x017F;einem Tode die Macht des Hau&#x017F;es<lb/>
gebrochen werden wu&#x0364;rde, auf einmal vereitelt<lb/>
wurde. Zur Einleitung nahm man aber diesmal<lb/>
einen andern Vorwand, da nach Friedrichs un-<lb/>
glu&#x0364;cklich abgelaufenem Feldzuge in Italien, de&#x017F;&#x017F;en<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">u&#x0364;blen</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[186/0220] II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. des Gluͤcks, womit dieſe ſeine Unternehmungen begleitet waren, unterbrach ſolche zwar ein uner- warteter Tod, der ihn nur mit Hinterlaßung eines minderjaͤhrigen Sohnes wegraffte. Es ſey aber, daß man das Widerrechtliche dieſer Achtserklaͤrung erkannte, oder daß man wenigſtens fuͤr unrecht hielt, wenn der unſchuldige Sohn und weitere Stamm darunter leiden ſollte, ſo erfolgte 1156. die Herſtellung Henrichs des Loͤwen nicht nur im Herzogthume Sachſen, deſſen Beſitz ſein Vater noch mit den Waffen behauptet hatte, ſondern auch im Herzogthume Baiern, das ſchon dem damaligen Marggrafen von Oeſterreich in Beſitz gegeben wor- den war; nur daß dieſer dagegen zur Schadlos- haltung aus einem Marggrafen in einen Herzog von Oeſterreich verwandelt, und mit außerordent- lichen Vorzuͤgen begnadiget ward, wovon ich ſchon oben geſprochen habe. Deſto ungluͤcklicher war hernach der Erfolg der zweyten Achtserklaͤrung, die (1180.) Henrich der Loͤwe ſelbſt uͤber ſich ergehen laßen mußte. Deren wahre Staatsurſache war wohl keine an- dere, als die man wegen der Uebermacht dieſes Hauſes ſchon bey ſeinem Vater vor Augen gehabt hatte, zumal da nach ſeiner Scheidung von der erſten Gemahlinn, die ihm nur eine Tochter ge- bohren hatte, ſeine zweyte Ehe mit mehreren Soͤh- nen geſegnet war, und alſo die Hoffnung, daß ohnedem mit ſeinem Tode die Macht des Hauſes gebrochen werden wuͤrde, auf einmal vereitelt wurde. Zur Einleitung nahm man aber diesmal einen andern Vorwand, da nach Friedrichs un- gluͤcklich abgelaufenem Feldzuge in Italien, deſſen uͤblen 1180

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/220
Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/220>, abgerufen am 03.05.2024.