irgend noch ein Mittel, das zu eben dem Zwecke mit führen konnte, für die dabey interessirten Theile erwünschlich; so kam keines dem gleich, das um eben diese Zeit noch vor dem Beschlusse der Regie- rung Henrichs des IV. mit den bekannten Kreuz- zügen in Gang gebracht wurde.
XI.
Kaum läßt sich zwar vom wahren Geiste der Christlichen Religion, die Gott nur im Geiste und in der Wahrheit angebetet wissen will, etwas ent- fernters gedenken, als daß gottesdienstliche Hand- lungen, nachdem sie an diesem oder einem andern Orte ausgeübet werden, Gott wohlgefälliger seyn sollten, und daß gegen ungläubige Völker, nur um ihnen solche Orte, wo Christus sichtbar gelebt, zu entreissen, die Waffen ergriffen werden sollten. Inzwischen war das nun einmal schon lange ein- geführte Volksgesinnung, daß Wallfahrten an Orte, die der Aufenthalt heiliger Personen oder das An- denken geschehener Wunderthaten schätzbar mache, Gott vorzüglich gefallen müßten, und daß Men- schen sich selbst um Gott verdient machen könnten, wenn sie ihm zu Ehren das Schwerdt gegen Ungläu- bige zuckten. So läßt sichs begreifen, wie schon von langen Zeiten her Teutsche und andere Europäische Christen tausendweise vorzüglich ihre Wallfahrten nach Palästina gerichtet, um zu Bethlehem, Na- zareth, Jerusalem, als an den Orten, wo Chri- stus selbst gelebt und gelitten, ihre Andacht zu ver- richten; und wie zu einer Zeit, da diesen Wall- fahrten von einer in selbige Gegenden neu vorge- rückten Nation mehrere Schwierigkeiten in Weg gelegt worden, solche ungeheure Züge in Gang gebracht werden können, daß in weniger als zwey
hun-
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
irgend noch ein Mittel, das zu eben dem Zwecke mit fuͤhren konnte, fuͤr die dabey intereſſirten Theile erwuͤnſchlich; ſo kam keines dem gleich, das um eben dieſe Zeit noch vor dem Beſchluſſe der Regie- rung Henrichs des IV. mit den bekannten Kreuz- zuͤgen in Gang gebracht wurde.
XI.
Kaum laͤßt ſich zwar vom wahren Geiſte der Chriſtlichen Religion, die Gott nur im Geiſte und in der Wahrheit angebetet wiſſen will, etwas ent- fernters gedenken, als daß gottesdienſtliche Hand- lungen, nachdem ſie an dieſem oder einem andern Orte ausgeuͤbet werden, Gott wohlgefaͤlliger ſeyn ſollten, und daß gegen unglaͤubige Voͤlker, nur um ihnen ſolche Orte, wo Chriſtus ſichtbar gelebt, zu entreiſſen, die Waffen ergriffen werden ſollten. Inzwiſchen war das nun einmal ſchon lange ein- gefuͤhrte Volksgeſinnung, daß Wallfahrten an Orte, die der Aufenthalt heiliger Perſonen oder das An- denken geſchehener Wunderthaten ſchaͤtzbar mache, Gott vorzuͤglich gefallen muͤßten, und daß Men- ſchen ſich ſelbſt um Gott verdient machen koͤnnten, wenn ſie ihm zu Ehren das Schwerdt gegen Unglaͤu- bige zuckten. So laͤßt ſichs begreifen, wie ſchon von langen Zeiten her Teutſche und andere Europaͤiſche Chriſten tauſendweiſe vorzuͤglich ihre Wallfahrten nach Palaͤſtina gerichtet, um zu Bethlehem, Na- zareth, Jeruſalem, als an den Orten, wo Chri- ſtus ſelbſt gelebt und gelitten, ihre Andacht zu ver- richten; und wie zu einer Zeit, da dieſen Wall- fahrten von einer in ſelbige Gegenden neu vorge- ruͤckten Nation mehrere Schwierigkeiten in Weg gelegt worden, ſolche ungeheure Zuͤge in Gang gebracht werden koͤnnen, daß in weniger als zwey
hun-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0182"n="148"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">II.</hi> Mittlere Zeiten <hirendition="#aq">a</hi>) 888-1235.</hi></fw><lb/>
irgend noch ein Mittel, das zu eben dem Zwecke<lb/>
mit fuͤhren konnte, fuͤr die dabey intereſſirten Theile<lb/>
erwuͤnſchlich; ſo kam keines dem gleich, das um<lb/>
eben dieſe Zeit noch vor dem Beſchluſſe der Regie-<lb/>
rung Henrichs des <hirendition="#aq">IV.</hi> mit den bekannten <hirendition="#fr">Kreuz-<lb/>
zuͤgen</hi> in Gang gebracht wurde.</p><lb/><noteplace="left"><hirendition="#aq">XI.</hi></note><p>Kaum laͤßt ſich zwar vom wahren Geiſte der<lb/>
Chriſtlichen Religion, die Gott nur im Geiſte und<lb/>
in der Wahrheit angebetet wiſſen will, etwas ent-<lb/>
fernters gedenken, als daß gottesdienſtliche Hand-<lb/>
lungen, nachdem ſie an dieſem oder einem andern<lb/>
Orte ausgeuͤbet werden, Gott wohlgefaͤlliger ſeyn<lb/>ſollten, und daß gegen unglaͤubige Voͤlker, nur um<lb/>
ihnen ſolche Orte, wo Chriſtus ſichtbar gelebt, zu<lb/>
entreiſſen, die Waffen ergriffen werden ſollten.<lb/>
Inzwiſchen war das nun einmal ſchon lange ein-<lb/>
gefuͤhrte Volksgeſinnung, daß Wallfahrten an Orte,<lb/>
die der Aufenthalt heiliger Perſonen oder das An-<lb/>
denken geſchehener Wunderthaten ſchaͤtzbar mache,<lb/>
Gott vorzuͤglich gefallen muͤßten, und daß Men-<lb/>ſchen ſich ſelbſt um Gott verdient machen koͤnnten,<lb/>
wenn ſie ihm zu Ehren das Schwerdt gegen Unglaͤu-<lb/>
bige zuckten. So laͤßt ſichs begreifen, wie ſchon von<lb/>
langen Zeiten her Teutſche und andere Europaͤiſche<lb/>
Chriſten tauſendweiſe vorzuͤglich ihre Wallfahrten<lb/>
nach Palaͤſtina gerichtet, um zu Bethlehem, Na-<lb/>
zareth, Jeruſalem, als an den Orten, wo Chri-<lb/>ſtus ſelbſt gelebt und gelitten, ihre Andacht zu ver-<lb/>
richten; und wie zu einer Zeit, da dieſen Wall-<lb/>
fahrten von einer in ſelbige Gegenden neu vorge-<lb/>
ruͤckten Nation mehrere Schwierigkeiten in Weg<lb/>
gelegt worden, ſolche ungeheure Zuͤge in Gang<lb/>
gebracht werden koͤnnen, daß in weniger als zwey<lb/><fwplace="bottom"type="catch">hun-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[148/0182]
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
irgend noch ein Mittel, das zu eben dem Zwecke
mit fuͤhren konnte, fuͤr die dabey intereſſirten Theile
erwuͤnſchlich; ſo kam keines dem gleich, das um
eben dieſe Zeit noch vor dem Beſchluſſe der Regie-
rung Henrichs des IV. mit den bekannten Kreuz-
zuͤgen in Gang gebracht wurde.
Kaum laͤßt ſich zwar vom wahren Geiſte der
Chriſtlichen Religion, die Gott nur im Geiſte und
in der Wahrheit angebetet wiſſen will, etwas ent-
fernters gedenken, als daß gottesdienſtliche Hand-
lungen, nachdem ſie an dieſem oder einem andern
Orte ausgeuͤbet werden, Gott wohlgefaͤlliger ſeyn
ſollten, und daß gegen unglaͤubige Voͤlker, nur um
ihnen ſolche Orte, wo Chriſtus ſichtbar gelebt, zu
entreiſſen, die Waffen ergriffen werden ſollten.
Inzwiſchen war das nun einmal ſchon lange ein-
gefuͤhrte Volksgeſinnung, daß Wallfahrten an Orte,
die der Aufenthalt heiliger Perſonen oder das An-
denken geſchehener Wunderthaten ſchaͤtzbar mache,
Gott vorzuͤglich gefallen muͤßten, und daß Men-
ſchen ſich ſelbſt um Gott verdient machen koͤnnten,
wenn ſie ihm zu Ehren das Schwerdt gegen Unglaͤu-
bige zuckten. So laͤßt ſichs begreifen, wie ſchon von
langen Zeiten her Teutſche und andere Europaͤiſche
Chriſten tauſendweiſe vorzuͤglich ihre Wallfahrten
nach Palaͤſtina gerichtet, um zu Bethlehem, Na-
zareth, Jeruſalem, als an den Orten, wo Chri-
ſtus ſelbſt gelebt und gelitten, ihre Andacht zu ver-
richten; und wie zu einer Zeit, da dieſen Wall-
fahrten von einer in ſelbige Gegenden neu vorge-
ruͤckten Nation mehrere Schwierigkeiten in Weg
gelegt worden, ſolche ungeheure Zuͤge in Gang
gebracht werden koͤnnen, daß in weniger als zwey
hun-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/182>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.