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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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3) Otto der Große 936-974.

So erweiterte Otto auch den Umfang des Ge-XIV.
bietes des Erzstifts Hamburg, da er nach einem
Zuge, den er gegen den König Harald von Däne-
mark zur Vertheidigung der Marggrafschaft Schles-
wig unternommen hatte, drey neue Bisthümer zu
Schleswig und zu Ripen und Arhaus anlegte;
die sowohl als noch ein neues Bisthum zu Alten-
burg im Wagerlande (das nachher nach Lübeck ver-
legt worden,) unter das Erzstift Hamburg kamen. --
Noch errichtete unter dieser Regierung der Herzog
Boleslav der II. von Böhmen ein Bisthum zu
Prag, das unter Aufsicht des Erzbischofs zu
Mainz kam.

Alle diese neue Stiftungen ließen nicht nurXV.
einen gründlichern Fortgang des Christenthums,
sondern auch überhaupt mehr Aufklärung und Cul-
tur für die Wendischen Völker hoffen. Sie wur-
den aber in der Folge noch öfters unterbrochen.
Die nach der Ostsee näher gelegenen Länder, als
das heutige Mecklenburg und Pommern, hatten
ohnedem an diesen Stiftungen noch keinen Antheil.



Uebrigens hat auch sonst Otto nicht nur geist-XVI.
liche Stiftungen mit ausnehmender Freygebigkeit
beschenkt und mit vielerley Vorrechten begnadiget,
sondern überall vorzüglich Bischöfe und Erzbi-
schöfe
in Ehren gehalten; wozu ihn mehr als
eine Ursache bewegen konnte. Erstlich waren sie
diejenigen, deren er sich allein in Geschäfften bedie-
nen konnte, wenn Schriften auszufertigen, oder
aus Schriften Vorträge zu thun waren. Wie
unwissend der weltliche Stand nach der damaligen

Er-
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3) Otto der Große 936-974.

So erweiterte Otto auch den Umfang des Ge-XIV.
bietes des Erzſtifts Hamburg, da er nach einem
Zuge, den er gegen den Koͤnig Harald von Daͤne-
mark zur Vertheidigung der Marggrafſchaft Schles-
wig unternommen hatte, drey neue Biſthuͤmer zu
Schleswig und zu Ripen und Arhaus anlegte;
die ſowohl als noch ein neues Biſthum zu Alten-
burg im Wagerlande (das nachher nach Luͤbeck ver-
legt worden,) unter das Erzſtift Hamburg kamen. —
Noch errichtete unter dieſer Regierung der Herzog
Boleslav der II. von Boͤhmen ein Biſthum zu
Prag, das unter Aufſicht des Erzbiſchofs zu
Mainz kam.

Alle dieſe neue Stiftungen ließen nicht nurXV.
einen gruͤndlichern Fortgang des Chriſtenthums,
ſondern auch uͤberhaupt mehr Aufklaͤrung und Cul-
tur fuͤr die Wendiſchen Voͤlker hoffen. Sie wur-
den aber in der Folge noch oͤfters unterbrochen.
Die nach der Oſtſee naͤher gelegenen Laͤnder, als
das heutige Mecklenburg und Pommern, hatten
ohnedem an dieſen Stiftungen noch keinen Antheil.



Uebrigens hat auch ſonſt Otto nicht nur geiſt-XVI.
liche Stiftungen mit ausnehmender Freygebigkeit
beſchenkt und mit vielerley Vorrechten begnadiget,
ſondern uͤberall vorzuͤglich Biſchoͤfe und Erzbi-
ſchoͤfe
in Ehren gehalten; wozu ihn mehr als
eine Urſache bewegen konnte. Erſtlich waren ſie
diejenigen, deren er ſich allein in Geſchaͤfften bedie-
nen konnte, wenn Schriften auszufertigen, oder
aus Schriften Vortraͤge zu thun waren. Wie
unwiſſend der weltliche Stand nach der damaligen

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[121/0155] 3) Otto der Große 936-974. So erweiterte Otto auch den Umfang des Ge- bietes des Erzſtifts Hamburg, da er nach einem Zuge, den er gegen den Koͤnig Harald von Daͤne- mark zur Vertheidigung der Marggrafſchaft Schles- wig unternommen hatte, drey neue Biſthuͤmer zu Schleswig und zu Ripen und Arhaus anlegte; die ſowohl als noch ein neues Biſthum zu Alten- burg im Wagerlande (das nachher nach Luͤbeck ver- legt worden,) unter das Erzſtift Hamburg kamen. — Noch errichtete unter dieſer Regierung der Herzog Boleslav der II. von Boͤhmen ein Biſthum zu Prag, das unter Aufſicht des Erzbiſchofs zu Mainz kam. XIV. Alle dieſe neue Stiftungen ließen nicht nur einen gruͤndlichern Fortgang des Chriſtenthums, ſondern auch uͤberhaupt mehr Aufklaͤrung und Cul- tur fuͤr die Wendiſchen Voͤlker hoffen. Sie wur- den aber in der Folge noch oͤfters unterbrochen. Die nach der Oſtſee naͤher gelegenen Laͤnder, als das heutige Mecklenburg und Pommern, hatten ohnedem an dieſen Stiftungen noch keinen Antheil. XV. Uebrigens hat auch ſonſt Otto nicht nur geiſt- liche Stiftungen mit ausnehmender Freygebigkeit beſchenkt und mit vielerley Vorrechten begnadiget, ſondern uͤberall vorzuͤglich Biſchoͤfe und Erzbi- ſchoͤfe in Ehren gehalten; wozu ihn mehr als eine Urſache bewegen konnte. Erſtlich waren ſie diejenigen, deren er ſich allein in Geſchaͤfften bedie- nen konnte, wenn Schriften auszufertigen, oder aus Schriften Vortraͤge zu thun waren. Wie unwiſſend der weltliche Stand nach der damaligen Er- XVI. H 5

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/155>, abgerufen am 24.11.2024.