Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.1) Arnulf -- Conr. I. 888-919. zunehmende Unwesen des Faustrechts gehoben odergehemmt werden konnte. Dazu kamen die anhaltenden Streifereyen derVIII. Am fühlbarsten ward das dem guten KönigeIX. II. G 4
1) Arnulf — Conr. I. 888-919. zunehmende Unweſen des Fauſtrechts gehoben odergehemmt werden konnte. Dazu kamen die anhaltenden Streifereyen derVIII. Am fuͤhlbarſten ward das dem guten KoͤnigeIX. II. G 4
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1) Arnulf — Conr. I. 888-919.
zunehmende Unweſen des Fauſtrechts gehoben oder
gehemmt werden konnte.
Dazu kamen die anhaltenden Streifereyen der
Normaͤnner, nebſt neuen Unternehmungen Wendi-
ſcher Voͤlker, und noch fuͤrchterlicheren jaͤhrlichen
Einbruͤchen der Ungarn, die jetzt bis ins Herz von
Teutſchland vordrangen. Deſto groͤßere Gewalt
konnten ſich jetzt die Herzoge herausnehmen, auf
deren Vertheidigungsanſtalten meiſt die Rettung
eines jeden Landes ankam. Deſto tiefer mußte
aber auch natuͤrlicher Weiſe das Anſehen der Krone
ſinken.
VIII.
Am fuͤhlbarſten ward das dem guten Koͤnige
Conrad dem I., der in ſeiner kurzen Regierung
mit drey Herzogen zu kaͤmpfen hatte, ohne ihrer
Meiſter werden zu koͤnnen. Das Herzogthum
Lothringen ward daruͤber gar auf einige Zeit vom
Teutſchen Reiche abwendig gemacht. In Sachſen
fieng der junge Herzog an eigenmaͤchtig zu regie-
ren. Und Baiern ſchien ſich beynahe vom Teut-
ſchen Reiche los zu reiſſen.
IX.
II.
G 4
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