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Pückler-Muskau, Hermann von: Briefe eines Verstorbenen. Bd. 2. München, 1830.

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augenblicklich das Zimmer seines Herrn zu öffnen;
als dieser sich weigerte, brach er selbst die Thüre
mit einem kräftigen Fußstoße ein, ging dann zum
Bette, wo F ..., vom Lärm aufgeschreckt, sich eben
aufrichtete, sah ihn fest an, zog, als er an seiner
Identität keinen Zweifel mehr hegte, ein Pistol aus
der Tasche -- und zerschmetterte ganz ruhig dem mo-
dernen Don Juan den Kopf, dessen Leichnam ohne
einen Laut in das Bett zurücksank. -- Die Folge be-
weist, wie leicht es in England die Gesetze einem
Vornehmen und Mächtigen machen, sich ihnen zu
entziehen, wenn kein noch Größerer da ist, der ein
Interesse hat, Rechenschaft von ihm zu fordern. Lord
K ... wurde zwar in Untersuchung gezogen -- da
er aber Sorge getragen, sich mit den einzigen beiden
Zeugen zu arrangiren und sie in Folge dessen zu ent-
fernen, so ward er, wegen Mangel eines Klägers
und Beweises freigesprochen. Für dieselbe Sache darf
nun in England Niemand, der einmal "aquitted"
(freigesprochen) ist, von neuem in Anspruch genom-
men werden. Es war daher von diesem Augenblick
an, ohngeachtet des ganz offenkundigen Mordes,
alle Gefahr einer Bestrafung für den Grafen
vorüber. Das junge Mädchen soll bald nachher
ganz verschollen oder gestorben seyn, Lord K . . . .
überlebte sie aber lange, im späten Alter noch dafür
berüchtigt, die schönsten Maitressen zu haben, von de-
nen er auf jeder seiner Besitzungen Eine hielt. Die
Folge dieser Unregelmäßigkeiten war endlich eine
Trennung von seiner Gemahlin, und die erbitterte-

augenblicklich das Zimmer ſeines Herrn zu öffnen;
als dieſer ſich weigerte, brach er ſelbſt die Thüre
mit einem kräftigen Fußſtoße ein, ging dann zum
Bette, wo F …, vom Lärm aufgeſchreckt, ſich eben
aufrichtete, ſah ihn feſt an, zog, als er an ſeiner
Identität keinen Zweifel mehr hegte, ein Piſtol aus
der Taſche — und zerſchmetterte ganz ruhig dem mo-
dernen Don Juan den Kopf, deſſen Leichnam ohne
einen Laut in das Bett zurückſank. — Die Folge be-
weiſt, wie leicht es in England die Geſetze einem
Vornehmen und Mächtigen machen, ſich ihnen zu
entziehen, wenn kein noch Größerer da iſt, der ein
Intereſſe hat, Rechenſchaft von ihm zu fordern. Lord
K … wurde zwar in Unterſuchung gezogen — da
er aber Sorge getragen, ſich mit den einzigen beiden
Zeugen zu arrangiren und ſie in Folge deſſen zu ent-
fernen, ſo ward er, wegen Mangel eines Klägers
und Beweiſes freigeſprochen. Für dieſelbe Sache darf
nun in England Niemand, der einmal „aquitted“
(freigeſprochen) iſt, von neuem in Anſpruch genom-
men werden. Es war daher von dieſem Augenblick
an, ohngeachtet des ganz offenkundigen Mordes,
alle Gefahr einer Beſtrafung für den Grafen
vorüber. Das junge Mädchen ſoll bald nachher
ganz verſchollen oder geſtorben ſeyn, Lord K . . . .
überlebte ſie aber lange, im ſpäten Alter noch dafür
berüchtigt, die ſchönſten Maitreſſen zu haben, von de-
nen er auf jeder ſeiner Beſitzungen Eine hielt. Die
Folge dieſer Unregelmäßigkeiten war endlich eine
Trennung von ſeiner Gemahlin, und die erbitterte-

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[72/0094] augenblicklich das Zimmer ſeines Herrn zu öffnen; als dieſer ſich weigerte, brach er ſelbſt die Thüre mit einem kräftigen Fußſtoße ein, ging dann zum Bette, wo F …, vom Lärm aufgeſchreckt, ſich eben aufrichtete, ſah ihn feſt an, zog, als er an ſeiner Identität keinen Zweifel mehr hegte, ein Piſtol aus der Taſche — und zerſchmetterte ganz ruhig dem mo- dernen Don Juan den Kopf, deſſen Leichnam ohne einen Laut in das Bett zurückſank. — Die Folge be- weiſt, wie leicht es in England die Geſetze einem Vornehmen und Mächtigen machen, ſich ihnen zu entziehen, wenn kein noch Größerer da iſt, der ein Intereſſe hat, Rechenſchaft von ihm zu fordern. Lord K … wurde zwar in Unterſuchung gezogen — da er aber Sorge getragen, ſich mit den einzigen beiden Zeugen zu arrangiren und ſie in Folge deſſen zu ent- fernen, ſo ward er, wegen Mangel eines Klägers und Beweiſes freigeſprochen. Für dieſelbe Sache darf nun in England Niemand, der einmal „aquitted“ (freigeſprochen) iſt, von neuem in Anſpruch genom- men werden. Es war daher von dieſem Augenblick an, ohngeachtet des ganz offenkundigen Mordes, alle Gefahr einer Beſtrafung für den Grafen vorüber. Das junge Mädchen ſoll bald nachher ganz verſchollen oder geſtorben ſeyn, Lord K . . . . überlebte ſie aber lange, im ſpäten Alter noch dafür berüchtigt, die ſchönſten Maitreſſen zu haben, von de- nen er auf jeder ſeiner Beſitzungen Eine hielt. Die Folge dieſer Unregelmäßigkeiten war endlich eine Trennung von ſeiner Gemahlin, und die erbitterte-

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Zitationshilfe: Pückler-Muskau, Hermann von: Briefe eines Verstorbenen. Bd. 2. München, 1830, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pueckler_briefe02_1830/94>, abgerufen am 30.04.2024.