[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777.5) Das fünfte gebietet die Gutthätigkeit gegen die Armen in Essen, Trinken und Gelde, nachdem es ihr Bedürfniß und des Gebers Vermögen mit sich bringt. 6) Das sechste verbietet die Unterdrückung, Beleidigung und Ueberwältigung der Armen. 7) Das siebente befiehlt die Feyer gewisser Festtage ohne alle Ausschweifungen. 8) Das achte verbietet alles Stehlen, es sey so geringe als es wolle, oder die Ent- wendung desjenigen, was einem anver- traut worden. Dagegen gebietet es, mit dem Lohn, den ein andrer für die Arbeit giebt, zufrieden zu seyn, weil niemand zum Eigenthum eines andern ein Recht hat. Ein jeder Stamm hat von diesen acht Ge- sich F f
5) Das fuͤnfte gebietet die Gutthaͤtigkeit gegen die Armen in Eſſen, Trinken und Gelde, nachdem es ihr Beduͤrfniß und des Gebers Vermoͤgen mit ſich bringt. 6) Das ſechſte verbietet die Unterdruͤckung, Beleidigung und Ueberwaͤltigung der Armen. 7) Das ſiebente befiehlt die Feyer gewiſſer Feſttage ohne alle Ausſchweifungen. 8) Das achte verbietet alles Stehlen, es ſey ſo geringe als es wolle, oder die Ent- wendung desjenigen, was einem anver- traut worden. Dagegen gebietet es, mit dem Lohn, den ein andrer fuͤr die Arbeit giebt, zufrieden zu ſeyn, weil niemand zum Eigenthum eines andern ein Recht hat. Ein jeder Stamm hat von dieſen acht Ge- ſich F f
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0475" n="449"/> <list> <item>5) Das <hi rendition="#fr">fuͤnfte</hi> gebietet die Gutthaͤtigkeit<lb/> gegen die Armen in Eſſen, Trinken und<lb/> Gelde, nachdem es ihr Beduͤrfniß und<lb/> des Gebers Vermoͤgen mit ſich bringt.</item><lb/> <item>6) Das <hi rendition="#fr">ſechſte</hi> verbietet die Unterdruͤckung,<lb/> Beleidigung und Ueberwaͤltigung der<lb/> Armen.</item><lb/> <item>7) Das <hi rendition="#fr">ſiebente</hi> befiehlt die Feyer gewiſſer<lb/> Feſttage ohne alle Ausſchweifungen.</item><lb/> <item>8) Das <hi rendition="#fr">achte</hi> verbietet alles Stehlen, es<lb/> ſey ſo geringe als es wolle, oder die Ent-<lb/> wendung desjenigen, was einem anver-<lb/> traut worden. Dagegen gebietet es, mit<lb/> dem Lohn, den ein andrer fuͤr die Arbeit<lb/> giebt, zufrieden zu ſeyn, weil niemand<lb/> zum Eigenthum eines andern ein Recht<lb/> hat.</item> </list><lb/> <p>Ein jeder Stamm hat von dieſen acht Ge-<lb/> boten — zwey erhalten. Die Braminen nah-<lb/> men das erſte und zweyte Gebot, weil ein groſ-<lb/> ſer Theil ihrer Religion darinn beſteht, keine<lb/> Kreaturen zu toͤdten. Den Kaufleuten ſind die-<lb/> ſe Gebote gleichfalls auferlegt, weil ſie den<lb/> Braminen am naͤchſten kommen. Das dritte<lb/> und vierte Gebot, welches die Andacht befiehlt,<lb/> und allen Betrug im Handel und Wandel ver-<lb/> bietet, geht blos die <hi rendition="#fr">Shudderi</hi> an. Das<lb/> fuͤnfte und ſechſte Gebot geht die <hi rendition="#fr">Kutteri</hi> an,<lb/> weil diejenigen, welche Macht beſitzen, ſich der<lb/> Ueberwaͤltigung am eheſten ſchuldig machen<lb/> koͤnnen. Das ſiebente und achte Gebot bezieht<lb/> <fw place="bottom" type="sig">F f</fw><fw place="bottom" type="catch">ſich</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [449/0475]
5) Das fuͤnfte gebietet die Gutthaͤtigkeit
gegen die Armen in Eſſen, Trinken und
Gelde, nachdem es ihr Beduͤrfniß und
des Gebers Vermoͤgen mit ſich bringt.
6) Das ſechſte verbietet die Unterdruͤckung,
Beleidigung und Ueberwaͤltigung der
Armen.
7) Das ſiebente befiehlt die Feyer gewiſſer
Feſttage ohne alle Ausſchweifungen.
8) Das achte verbietet alles Stehlen, es
ſey ſo geringe als es wolle, oder die Ent-
wendung desjenigen, was einem anver-
traut worden. Dagegen gebietet es, mit
dem Lohn, den ein andrer fuͤr die Arbeit
giebt, zufrieden zu ſeyn, weil niemand
zum Eigenthum eines andern ein Recht
hat.
Ein jeder Stamm hat von dieſen acht Ge-
boten — zwey erhalten. Die Braminen nah-
men das erſte und zweyte Gebot, weil ein groſ-
ſer Theil ihrer Religion darinn beſteht, keine
Kreaturen zu toͤdten. Den Kaufleuten ſind die-
ſe Gebote gleichfalls auferlegt, weil ſie den
Braminen am naͤchſten kommen. Das dritte
und vierte Gebot, welches die Andacht befiehlt,
und allen Betrug im Handel und Wandel ver-
bietet, geht blos die Shudderi an. Das
fuͤnfte und ſechſte Gebot geht die Kutteri an,
weil diejenigen, welche Macht beſitzen, ſich der
Ueberwaͤltigung am eheſten ſchuldig machen
koͤnnen. Das ſiebente und achte Gebot bezieht
ſich
F f
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |