Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777.

Bild:
<< vorherige Seite

gen: vom Könige erhalten sie nichts als Waf-
fen und Pferde. Die Personen von der dritten
Klasse, dienen den obrigkeitlichen Personen,
als den Ministern und vornehmsten Dienern
des Königreichs. Der König giebt allemal,
wenn er jemanden zu einer Bedienung erhebt,
eine gewisse Anzahl von Frohnleuten, welche
ihm alle Jahre sechs Monate, ohne einige Be-
zahlung zu fodern, dienen müßen. -- Von
seinem sechzehnten Jahre an, wird man in eine
von diesen Klassen eingeschrieben. Auf den er-
sten Befehl muß sich ein jeder an den Posten
begeben, welcher ihm angewiesen ist, und, wenn
man es unterläßt, wird man in Ketten gelegt,
und zu Prügeln verdammt. Doch kann man sich
von diesen Diensten loskaufen, wenn man jähr-
lich der Schatzkammer funfzehn Ticals bezahlt.

Diese beschwerlichen Frohndienste matten
dieses Volk, das ohnehin die Arbeit nicht leiden
kann, so sehr ab, daß sich viele in die Wälder
begeben, oder aus dem Lande gehen, um sich
von ihnen zu befreyen. Die nächsten Anver-
wandten eines ausgetretenen, werden aber ins
Gefängniß gelegt, und, wenn sie ihn nicht wie-
der schaffen, verdammt man sie zur Sklaverey.
Andere entsagen viel lieber aller Freyheit, und
verkaufen sich an gütige Herrn, deren Herr-
schaft nicht so strenge, als der Dienst des Kö-
niges und der Mandarinen ist. Das heissen
hier freye Leute. -- La Loubere redet von
einer andern Eintheilung, welche unter diesem

Vol-
X 2

gen: vom Koͤnige erhalten ſie nichts als Waf-
fen und Pferde. Die Perſonen von der dritten
Klaſſe, dienen den obrigkeitlichen Perſonen,
als den Miniſtern und vornehmſten Dienern
des Koͤnigreichs. Der Koͤnig giebt allemal,
wenn er jemanden zu einer Bedienung erhebt,
eine gewiſſe Anzahl von Frohnleuten, welche
ihm alle Jahre ſechs Monate, ohne einige Be-
zahlung zu fodern, dienen muͤßen. — Von
ſeinem ſechzehnten Jahre an, wird man in eine
von dieſen Klaſſen eingeſchrieben. Auf den er-
ſten Befehl muß ſich ein jeder an den Poſten
begeben, welcher ihm angewieſen iſt, und, wenn
man es unterlaͤßt, wird man in Ketten gelegt,
und zu Pruͤgeln verdammt. Doch kann man ſich
von dieſen Dienſten loskaufen, wenn man jaͤhr-
lich der Schatzkammer funfzehn Ticals bezahlt.

Dieſe beſchwerlichen Frohndienſte matten
dieſes Volk, das ohnehin die Arbeit nicht leiden
kann, ſo ſehr ab, daß ſich viele in die Waͤlder
begeben, oder aus dem Lande gehen, um ſich
von ihnen zu befreyen. Die naͤchſten Anver-
wandten eines ausgetretenen, werden aber ins
Gefaͤngniß gelegt, und, wenn ſie ihn nicht wie-
der ſchaffen, verdammt man ſie zur Sklaverey.
Andere entſagen viel lieber aller Freyheit, und
verkaufen ſich an guͤtige Herrn, deren Herr-
ſchaft nicht ſo ſtrenge, als der Dienſt des Koͤ-
niges und der Mandarinen iſt. Das heiſſen
hier freye Leute. — La Loubere redet von
einer andern Eintheilung, welche unter dieſem

Vol-
X 2
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0349" n="323"/>
gen: vom Ko&#x0364;nige erhalten &#x017F;ie nichts als Waf-<lb/>
fen und Pferde. Die Per&#x017F;onen von der dritten<lb/>
Kla&#x017F;&#x017F;e, dienen den obrigkeitlichen Per&#x017F;onen,<lb/>
als den Mini&#x017F;tern und vornehm&#x017F;ten Dienern<lb/>
des Ko&#x0364;nigreichs. Der Ko&#x0364;nig giebt allemal,<lb/>
wenn er jemanden zu einer Bedienung erhebt,<lb/>
eine gewi&#x017F;&#x017F;e Anzahl von Frohnleuten, welche<lb/>
ihm alle Jahre &#x017F;echs Monate, ohne einige Be-<lb/>
zahlung zu fodern, dienen mu&#x0364;ßen. &#x2014; Von<lb/>
&#x017F;einem &#x017F;echzehnten Jahre an, wird man in eine<lb/>
von die&#x017F;en Kla&#x017F;&#x017F;en einge&#x017F;chrieben. Auf den er-<lb/>
&#x017F;ten Befehl muß &#x017F;ich ein jeder an den Po&#x017F;ten<lb/>
begeben, welcher ihm angewie&#x017F;en i&#x017F;t, und, wenn<lb/>
man es unterla&#x0364;ßt, wird man in Ketten gelegt,<lb/>
und zu Pru&#x0364;geln verdammt. Doch kann man &#x017F;ich<lb/>
von die&#x017F;en Dien&#x017F;ten loskaufen, wenn man ja&#x0364;hr-<lb/>
lich der Schatzkammer funfzehn Ticals bezahlt.</p><lb/>
          <p>Die&#x017F;e be&#x017F;chwerlichen Frohndien&#x017F;te matten<lb/>
die&#x017F;es Volk, das ohnehin die Arbeit nicht leiden<lb/>
kann, &#x017F;o &#x017F;ehr ab, daß &#x017F;ich viele in die Wa&#x0364;lder<lb/>
begeben, oder aus dem Lande gehen, um &#x017F;ich<lb/>
von ihnen zu befreyen. Die na&#x0364;ch&#x017F;ten Anver-<lb/>
wandten eines ausgetretenen, werden aber ins<lb/>
Gefa&#x0364;ngniß gelegt, und, wenn &#x017F;ie ihn nicht wie-<lb/>
der &#x017F;chaffen, verdammt man &#x017F;ie zur Sklaverey.<lb/>
Andere ent&#x017F;agen viel lieber aller Freyheit, und<lb/>
verkaufen &#x017F;ich an gu&#x0364;tige Herrn, deren Herr-<lb/>
&#x017F;chaft nicht &#x017F;o &#x017F;trenge, als der Dien&#x017F;t des Ko&#x0364;-<lb/>
niges und der Mandarinen i&#x017F;t. Das hei&#x017F;&#x017F;en<lb/>
hier freye Leute. &#x2014; La Loubere redet von<lb/>
einer andern Eintheilung, welche unter die&#x017F;em<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">X 2</fw><fw place="bottom" type="catch">Vol-</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[323/0349] gen: vom Koͤnige erhalten ſie nichts als Waf- fen und Pferde. Die Perſonen von der dritten Klaſſe, dienen den obrigkeitlichen Perſonen, als den Miniſtern und vornehmſten Dienern des Koͤnigreichs. Der Koͤnig giebt allemal, wenn er jemanden zu einer Bedienung erhebt, eine gewiſſe Anzahl von Frohnleuten, welche ihm alle Jahre ſechs Monate, ohne einige Be- zahlung zu fodern, dienen muͤßen. — Von ſeinem ſechzehnten Jahre an, wird man in eine von dieſen Klaſſen eingeſchrieben. Auf den er- ſten Befehl muß ſich ein jeder an den Poſten begeben, welcher ihm angewieſen iſt, und, wenn man es unterlaͤßt, wird man in Ketten gelegt, und zu Pruͤgeln verdammt. Doch kann man ſich von dieſen Dienſten loskaufen, wenn man jaͤhr- lich der Schatzkammer funfzehn Ticals bezahlt. Dieſe beſchwerlichen Frohndienſte matten dieſes Volk, das ohnehin die Arbeit nicht leiden kann, ſo ſehr ab, daß ſich viele in die Waͤlder begeben, oder aus dem Lande gehen, um ſich von ihnen zu befreyen. Die naͤchſten Anver- wandten eines ausgetretenen, werden aber ins Gefaͤngniß gelegt, und, wenn ſie ihn nicht wie- der ſchaffen, verdammt man ſie zur Sklaverey. Andere entſagen viel lieber aller Freyheit, und verkaufen ſich an guͤtige Herrn, deren Herr- ſchaft nicht ſo ſtrenge, als der Dienſt des Koͤ- niges und der Mandarinen iſt. Das heiſſen hier freye Leute. — La Loubere redet von einer andern Eintheilung, welche unter dieſem Vol- X 2

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/349
Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/349>, abgerufen am 25.11.2024.