ihrem Absterben einen Theil ihres Vermögens, damit sie das übrige für ihre Kinder in Sicher- heit stellen. Wahrlich eine traurige Ehrerbie- tung, welche man aus Furcht ablegt, und be- weist, wie ungewiß der Despotismus hier den Besitz des Vermögens macht.
Die Gewalt des Vaters ist in seinem Hause unumschränkt. Es steht ihm frey, Weib und Kind auf einmal zu verhandeln. Zwar ist hier- von die vornehmste Frau ausgeschlossen; er kan sie aber doch verstoßen. Die Ehescheidung steht eigentlich in seiner Willkühr; indessen willigt er darein, wenn die Frau durchaus darauf dringt. Er giebt das Heyrathsgut wieder heraus, und theilt die Kinder mit ihr. -- Die Mutter nimmt das erste, dritte, und so fort die ungra- den; der Vater behält das zweyte, vierte, mit einem Worte, alle gerade. Ist also die ganze Anzahl ungleich, so bekommt die Mutter eins mehr, als der Vater. -- Die Wittwe erbt ihres Mannes Gewalt doch mit der Einschrän- kung, daß sie die geraden Kinder (als Nummer zwey, vier, sechs u. f.) nicht verkaufen kann.
Wir wenden uns nunmehr zu den Leichen- begängnissen der Siamer, die, wie überhaupt im ganzen Morgenlande, mit vielen Cerimonien begleitet sind. -- Sobald einem Kranken der letzte Othem ausgeht, wird die Leiche in einem hölzernen Sarge verschlossen, der äußerlich la- kirt, oder wohl gar etwas vergoldet ist. Da aber die siamischen Firnisse nicht so gut sind,
als
ihrem Abſterben einen Theil ihres Vermoͤgens, damit ſie das uͤbrige fuͤr ihre Kinder in Sicher- heit ſtellen. Wahrlich eine traurige Ehrerbie- tung, welche man aus Furcht ablegt, und be- weiſt, wie ungewiß der Deſpotismus hier den Beſitz des Vermoͤgens macht.
Die Gewalt des Vaters iſt in ſeinem Hauſe unumſchraͤnkt. Es ſteht ihm frey, Weib und Kind auf einmal zu verhandeln. Zwar iſt hier- von die vornehmſte Frau ausgeſchloſſen; er kan ſie aber doch verſtoßen. Die Eheſcheidung ſteht eigentlich in ſeiner Willkuͤhr; indeſſen willigt er darein, wenn die Frau durchaus darauf dringt. Er giebt das Heyrathsgut wieder heraus, und theilt die Kinder mit ihr. — Die Mutter nimmt das erſte, dritte, und ſo fort die ungra- den; der Vater behaͤlt das zweyte, vierte, mit einem Worte, alle gerade. Iſt alſo die ganze Anzahl ungleich, ſo bekommt die Mutter eins mehr, als der Vater. — Die Wittwe erbt ihres Mannes Gewalt doch mit der Einſchraͤn- kung, daß ſie die geraden Kinder (als Nummer zwey, vier, ſechs u. f.) nicht verkaufen kann.
Wir wenden uns nunmehr zu den Leichen- begaͤngniſſen der Siamer, die, wie uͤberhaupt im ganzen Morgenlande, mit vielen Cerimonien begleitet ſind. — Sobald einem Kranken der letzte Othem ausgeht, wird die Leiche in einem hoͤlzernen Sarge verſchloſſen, der aͤußerlich la- kirt, oder wohl gar etwas vergoldet iſt. Da aber die ſiamiſchen Firniſſe nicht ſo gut ſind,
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ihrem Abſterben einen Theil ihres Vermoͤgens,
damit ſie das uͤbrige fuͤr ihre Kinder in Sicher-
heit ſtellen. Wahrlich eine traurige Ehrerbie-
tung, welche man aus Furcht ablegt, und be-
weiſt, wie ungewiß der Deſpotismus hier den
Beſitz des Vermoͤgens macht.
Die Gewalt des Vaters iſt in ſeinem Hauſe
unumſchraͤnkt. Es ſteht ihm frey, Weib und
Kind auf einmal zu verhandeln. Zwar iſt hier-
von die vornehmſte Frau ausgeſchloſſen; er kan
ſie aber doch verſtoßen. Die Eheſcheidung ſteht
eigentlich in ſeiner Willkuͤhr; indeſſen willigt er
darein, wenn die Frau durchaus darauf dringt.
Er giebt das Heyrathsgut wieder heraus, und
theilt die Kinder mit ihr. — Die Mutter
nimmt das erſte, dritte, und ſo fort die ungra-
den; der Vater behaͤlt das zweyte, vierte, mit
einem Worte, alle gerade. Iſt alſo die ganze
Anzahl ungleich, ſo bekommt die Mutter eins
mehr, als der Vater. — Die Wittwe erbt
ihres Mannes Gewalt doch mit der Einſchraͤn-
kung, daß ſie die geraden Kinder (als Nummer
zwey, vier, ſechs u. f.) nicht verkaufen kann.
Wir wenden uns nunmehr zu den Leichen-
begaͤngniſſen der Siamer, die, wie uͤberhaupt
im ganzen Morgenlande, mit vielen Cerimonien
begleitet ſind. — Sobald einem Kranken der
letzte Othem ausgeht, wird die Leiche in einem
hoͤlzernen Sarge verſchloſſen, der aͤußerlich la-
kirt, oder wohl gar etwas vergoldet iſt. Da
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/327>, abgerufen am 25.11.2024.
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