[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776.Unterhändlerinnen von beyden Seiten aufge- zu Jurisdiction, wie bekannt, ihre eigene Lehrer,
und ist von dem geistlichen Stande beynahe ganz abgesondert. Ob sie aber von der Geist- lichkeit müsse ganz ausgeschlossen seyn -- will ich hier nicht, weil's auch nicht hieher gehört, untersuchen -- Die Perser befinden sich unter der geistlichen Gerichtsbarkeit wohl, und man sieht unter ihnen wenige, die nicht in Ordnung gehalten werden könnten. Unterhaͤndlerinnen von beyden Seiten aufge- zu Jurisdiction, wie bekannt, ihre eigene Lehrer,
und iſt von dem geiſtlichen Stande beynahe ganz abgeſondert. Ob ſie aber von der Geiſt- lichkeit muͤſſe ganz ausgeſchloſſen ſeyn — will ich hier nicht, weil’s auch nicht hieher gehoͤrt, unterſuchen — Die Perſer befinden ſich unter der geiſtlichen Gerichtsbarkeit wohl, und man ſieht unter ihnen wenige, die nicht in Ordnung gehalten werden koͤnnten. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0079" n="59"/> Unterhaͤndlerinnen von beyden Seiten aufge-<lb/> ſetzt. Sind die Beyſitzer dieſes Contracts ei-<lb/> nig; ſo iſt es ihre Pflicht auf die Haltung deſ-<lb/> ſelben mit aller Strenge zu halten. Hierauf<lb/> verfuͤgt ſich die Braut mit einigen Weibern in<lb/> ein nah anliegendes Zimmer, und der Procu-<lb/> rator verkuͤndigt die Heyrath, nach Chardins<lb/> und Herberts Berichten, in folgenden Ausdruͤ-<lb/> cken: <hi rendition="#fr">Ich, N. N. den ihr euch zum Pro-<lb/> curator erwaͤhlt habt, verheyrathe euch<lb/> an dieſen Menſchen, der hier gegenwaͤr-<lb/> tig iſt. Ihr ſollt allezeit ſeine Frau ſeyn,<lb/> und unter dieſer Bedingung ſollt ihr das<lb/> Wittwengeld genießen, welches euch iſt<lb/> ausgemacht worden</hi>. Der Procurator des<lb/> Braͤutigams antwortet hierauf mit folgenden<lb/> Worten: <hi rendition="#fr">Ich, N. N. dem das Procura-<lb/> torweſen des N. N. aufgetragen iſt,<lb/> heyrathe in deſſen Namen die Frau, wel-<lb/> che ihm von dem hier anweſenden Pro-<lb/> curator iſt gegeben worden, und verſpre-<lb/> che ihr das ausgemachte Wittwengeld</hi><lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#fr">zu</hi></fw><lb/><note xml:id="seg2pn_4_2" prev="#seg2pn_4_1" place="foot" n="*)">Jurisdiction, wie bekannt, ihre eigene Lehrer,<lb/> und iſt von dem geiſtlichen Stande beynahe<lb/> ganz abgeſondert. Ob ſie aber von der Geiſt-<lb/> lichkeit muͤſſe ganz ausgeſchloſſen ſeyn — will<lb/> ich hier nicht, weil’s auch nicht hieher gehoͤrt,<lb/> unterſuchen — Die Perſer befinden ſich unter<lb/> der geiſtlichen Gerichtsbarkeit wohl, und man<lb/> ſieht unter ihnen wenige, die nicht in Ordnung<lb/> gehalten werden koͤnnten.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [59/0079]
Unterhaͤndlerinnen von beyden Seiten aufge-
ſetzt. Sind die Beyſitzer dieſes Contracts ei-
nig; ſo iſt es ihre Pflicht auf die Haltung deſ-
ſelben mit aller Strenge zu halten. Hierauf
verfuͤgt ſich die Braut mit einigen Weibern in
ein nah anliegendes Zimmer, und der Procu-
rator verkuͤndigt die Heyrath, nach Chardins
und Herberts Berichten, in folgenden Ausdruͤ-
cken: Ich, N. N. den ihr euch zum Pro-
curator erwaͤhlt habt, verheyrathe euch
an dieſen Menſchen, der hier gegenwaͤr-
tig iſt. Ihr ſollt allezeit ſeine Frau ſeyn,
und unter dieſer Bedingung ſollt ihr das
Wittwengeld genießen, welches euch iſt
ausgemacht worden. Der Procurator des
Braͤutigams antwortet hierauf mit folgenden
Worten: Ich, N. N. dem das Procura-
torweſen des N. N. aufgetragen iſt,
heyrathe in deſſen Namen die Frau, wel-
che ihm von dem hier anweſenden Pro-
curator iſt gegeben worden, und verſpre-
che ihr das ausgemachte Wittwengeld
zu
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*) Jurisdiction, wie bekannt, ihre eigene Lehrer,
und iſt von dem geiſtlichen Stande beynahe
ganz abgeſondert. Ob ſie aber von der Geiſt-
lichkeit muͤſſe ganz ausgeſchloſſen ſeyn — will
ich hier nicht, weil’s auch nicht hieher gehoͤrt,
unterſuchen — Die Perſer befinden ſich unter
der geiſtlichen Gerichtsbarkeit wohl, und man
ſieht unter ihnen wenige, die nicht in Ordnung
gehalten werden koͤnnten.
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