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Pocci, Franz von: Lustiges Komödienbüchlein. Bd. 2. München, 1861.

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Beschoidenheit nichts mehr zu sagen, weil Sie schon
Alles wissen, was ich Jhnen zu sagen Gelegenbeit
zu ergreifen pflichtschuldigst aufgefordert werden
hätte können sollen oder haben, insoferne die Pflicht
des Staatsbürgers seiner vorgesetzten Behörde die
geeignete verantwortliche Aufklärung und Schuldig-
keit keineswegs so und so oder auch nicht demun-
erachtet gewißermassen, einerseits oder andererartens,
hinten oder vorn -- --
Salzmaier.
Hören Sie auf mit Jhrem Unsinn! Man kann
doch wirklich kein gscheides Wort mit Jhnen reden.
Casperl (fein und wichtigthuend.)
Wer nicht geschoid ist, kann auch nichts Ge-
schoides reden. Nun ist hier die Frage: Wollen
Sie mit mir reden, oder soll ich mit Jhnen reden?
Also, wer ist eigentlich derjenige Welche?
Salzmaier.
Kurz, um zur Sache zu kommen. Die Be-
schwerde des Schneidermeisters Bock ist constatirt,
daß Sie sich heute wieder des Vergehens der nächt-
lichen Ruhestörung schuldig gemacht haben.
Beſchoidenheit nichts mehr zu ſagen, weil Sie ſchon
Alles wiſſen, was ich Jhnen zu ſagen Gelegenbeit
zu ergreifen pflichtſchuldigſt aufgefordert werden
hätte können ſollen oder haben, inſoferne die Pflicht
des Staatsbürgers ſeiner vorgeſetzten Behörde die
geeignete verantwortliche Aufklärung und Schuldig-
keit keineswegs ſo und ſo oder auch nicht demun-
erachtet gewißermaſſen, einerſeits oder andererartens,
hinten oder vorn — —
Salzmaier.
Hören Sie auf mit Jhrem Unſinn! Man kann
doch wirklich kein gſcheides Wort mit Jhnen reden.
Casperl (fein und wichtigthuend.)
Wer nicht geſchoid iſt, kann auch nichts Ge-
ſchoides reden. Nun iſt hier die Frage: Wollen
Sie mit mir reden, oder ſoll ich mit Jhnen reden?
Alſo, wer iſt eigentlich derjenige Welche?
Salzmaier.
Kurz, um zur Sache zu kommen. Die Be-
ſchwerde des Schneidermeiſters Bock iſt conſtatirt,
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[300/0320] Beſchoidenheit nichts mehr zu ſagen, weil Sie ſchon Alles wiſſen, was ich Jhnen zu ſagen Gelegenbeit zu ergreifen pflichtſchuldigſt aufgefordert werden hätte können ſollen oder haben, inſoferne die Pflicht des Staatsbürgers ſeiner vorgeſetzten Behörde die geeignete verantwortliche Aufklärung und Schuldig- keit keineswegs ſo und ſo oder auch nicht demun- erachtet gewißermaſſen, einerſeits oder andererartens, hinten oder vorn — — Salzmaier. Hören Sie auf mit Jhrem Unſinn! Man kann doch wirklich kein gſcheides Wort mit Jhnen reden. Casperl (fein und wichtigthuend.) Wer nicht geſchoid iſt, kann auch nichts Ge- ſchoides reden. Nun iſt hier die Frage: Wollen Sie mit mir reden, oder ſoll ich mit Jhnen reden? Alſo, wer iſt eigentlich derjenige Welche? Salzmaier. Kurz, um zur Sache zu kommen. Die Be- ſchwerde des Schneidermeiſters Bock iſt conſtatirt, daß Sie ſich heute wieder des Vergehens der nächt- lichen Ruheſtörung ſchuldig gemacht haben.

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Zitationshilfe: Pocci, Franz von: Lustiges Komödienbüchlein. Bd. 2. München, 1861, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pocci_komoedienbuechlein02_1861/320>, abgerufen am 07.05.2024.