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Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895.

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wenigstens auf ihrer Höhe erhält. Dies kann nur dadurch
geschehen, dass im Durchschnitt der Generationen die Ge-
burtenziffer der Sterbeziffer mindestens gleich kommt. Das
beste Verhältniss wäre eine möglichst hohe Geburten- und
möglichst niedere Sterberate.

Eine hohe Geburtenrate hat zur Vorbedingung erstens
eine beträchtliche Eheziffer, zweitens eine grosse physio-
logische Fruchtbarkeit, d. h. körperliche Fähigkeit der
Männer und Frauen, viele Kinder zu zeugen, und der
Frauen, sie zu gebären, und drittens eine möglichst ge-
ringe Geburten-Praevention. Letztere besteht sowohl in
geschlechtlicher Enthaltsamkeit und in willkürlichem Ver-
hindern der Befruchtung beim Geschlechtsacte als in Töd-
tung der Leibesfrucht. Die thatsächliche Geburtenziffer
eines Volkes resultirt aus dem Zusammen- bezw. Entgegen-
wirken dieser drei Factoren.

Die Rassenhygiene fordert allein in Bezug auf die Er-
haltung der Zahl keine Begrenzung der Geburtenrate nach
ihren höheren Werthen zu, wenn dies auch, wie wir später
sehen werden, aus anderen rassenhygienischen Gründen
nothwendig erscheint, wohl aber nach unten. Hier bildet
die Sterblichkeitsziffer die absolute Grenze, unter welche
die Geburtenrate selbstverständlich nicht sinken darf. Die
niedrigste bekannte Sterbeziffer für eine grössere Anzahl
Menschen ist etwa 17 %0. d. h. von je tausend der wirk-
lichen Bevölkerung starben in einem Jahr 17.*) Noch nie-
drigere Ziffern wurden nur stellenweise, so von Farr in
Theilen von England beobachtet. Zwanzig englische Di-
stricte wiesen in den Jahren 1847 bis 1871, also in
24 Jahren, eine Sterblichkeit der wirklichen Bevölkerung
von nur 15 bis 17 %0 auf.**)

*) Die Sterblichkeit Norwegens von 1871--1881 ohne die Todt-
geborenen; die der stationär gedachten Bevölkerung betrug 20 %0.
**) Max Rubner, Lehrbuch der Hygiene. Leipzig und Wien.
1890. S. 5.

wenigstens auf ihrer Höhe erhält. Dies kann nur dadurch
geschehen, dass im Durchschnitt der Generationen die Ge-
burtenziffer der Sterbeziffer mindestens gleich kommt. Das
beste Verhältniss wäre eine möglichst hohe Geburten- und
möglichst niedere Sterberate.

Eine hohe Geburtenrate hat zur Vorbedingung erstens
eine beträchtliche Eheziffer, zweitens eine grosse physio-
logische Fruchtbarkeit, d. h. körperliche Fähigkeit der
Männer und Frauen, viele Kinder zu zeugen, und der
Frauen, sie zu gebären, und drittens eine möglichst ge-
ringe Geburten-Praevention. Letztere besteht sowohl in
geschlechtlicher Enthaltsamkeit und in willkürlichem Ver-
hindern der Befruchtung beim Geschlechtsacte als in Töd-
tung der Leibesfrucht. Die thatsächliche Geburtenziffer
eines Volkes resultirt aus dem Zusammen- bezw. Entgegen-
wirken dieser drei Factoren.

Die Rassenhygiene fordert allein in Bezug auf die Er-
haltung der Zahl keine Begrenzung der Geburtenrate nach
ihren höheren Werthen zu, wenn dies auch, wie wir später
sehen werden, aus anderen rassenhygienischen Gründen
nothwendig erscheint, wohl aber nach unten. Hier bildet
die Sterblichkeitsziffer die absolute Grenze, unter welche
die Geburtenrate selbstverständlich nicht sinken darf. Die
niedrigste bekannte Sterbeziffer für eine grössere Anzahl
Menschen ist etwa 17 ‰. d. h. von je tausend der wirk-
lichen Bevölkerung starben in einem Jahr 17.*) Noch nie-
drigere Ziffern wurden nur stellenweise, so von Farr in
Theilen von England beobachtet. Zwanzig englische Di-
stricte wiesen in den Jahren 1847 bis 1871, also in
24 Jahren, eine Sterblichkeit der wirklichen Bevölkerung
von nur 15 bis 17 ‰ auf.**)

*) Die Sterblichkeit Norwegens von 1871—1881 ohne die Todt-
geborenen; die der stationär gedachten Bevölkerung betrug 20 ‰.
**) Max Rubner, Lehrbuch der Hygiene. Leipzig und Wien.
1890. S. 5.
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[55/0075] wenigstens auf ihrer Höhe erhält. Dies kann nur dadurch geschehen, dass im Durchschnitt der Generationen die Ge- burtenziffer der Sterbeziffer mindestens gleich kommt. Das beste Verhältniss wäre eine möglichst hohe Geburten- und möglichst niedere Sterberate. Eine hohe Geburtenrate hat zur Vorbedingung erstens eine beträchtliche Eheziffer, zweitens eine grosse physio- logische Fruchtbarkeit, d. h. körperliche Fähigkeit der Männer und Frauen, viele Kinder zu zeugen, und der Frauen, sie zu gebären, und drittens eine möglichst ge- ringe Geburten-Praevention. Letztere besteht sowohl in geschlechtlicher Enthaltsamkeit und in willkürlichem Ver- hindern der Befruchtung beim Geschlechtsacte als in Töd- tung der Leibesfrucht. Die thatsächliche Geburtenziffer eines Volkes resultirt aus dem Zusammen- bezw. Entgegen- wirken dieser drei Factoren. Die Rassenhygiene fordert allein in Bezug auf die Er- haltung der Zahl keine Begrenzung der Geburtenrate nach ihren höheren Werthen zu, wenn dies auch, wie wir später sehen werden, aus anderen rassenhygienischen Gründen nothwendig erscheint, wohl aber nach unten. Hier bildet die Sterblichkeitsziffer die absolute Grenze, unter welche die Geburtenrate selbstverständlich nicht sinken darf. Die niedrigste bekannte Sterbeziffer für eine grössere Anzahl Menschen ist etwa 17 ‰. d. h. von je tausend der wirk- lichen Bevölkerung starben in einem Jahr 17. *) Noch nie- drigere Ziffern wurden nur stellenweise, so von Farr in Theilen von England beobachtet. Zwanzig englische Di- stricte wiesen in den Jahren 1847 bis 1871, also in 24 Jahren, eine Sterblichkeit der wirklichen Bevölkerung von nur 15 bis 17 ‰ auf. **) *) Die Sterblichkeit Norwegens von 1871—1881 ohne die Todt- geborenen; die der stationär gedachten Bevölkerung betrug 20 ‰. **) Max Rubner, Lehrbuch der Hygiene. Leipzig und Wien. 1890. S. 5.

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Zitationshilfe: Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ploetz_rassenhygiene_1895/75>, abgerufen am 21.11.2024.