Pertsch, Johann Georg: Das Recht Der Beicht-Stühle. Halle, 1721.het dann mit Uberreichung gegenwärtiger Hoch-Wohlgebohrner Herr, Gnädiger Herr, Ew. EXCELLENTZ unterthäniger Diener Johann Georg Pertsch/ Lic. Vor-
het dann mit Uberreichung gegenwaͤrtiger Hoch-Wohlgebohrner Herr, Gnaͤdiger Herr, Ew. EXCELLENTZ unterthaͤniger Diener Johann Georg Pertſch/ Lic. Vor-
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het dann mit Uberreichung gegenwaͤrtiger
Schrifft, und zweifle nicht Ew. EXCEL-
LENZ werden ſolche nach der gewoͤhnlichen
Gnade, die Sie Jhren Clienten erweiſen, von
mir gnaͤdig auf und annehmen, und mich Dero
hohes patrocinium noch fernerhin genieſſen
laſſen. Der Hoͤchſte erhalte Ew. EXCEL-
LENZ nebſt Dero hohen Familie nur viele
Jahre in allem erſprießlichen Wohlſeyn, Er
ſegne Dero conſilia und laſſe ſolche fernerhin
zum Nutz und Wohlfahrt dieſes Fuͤrſtenthums
aus ſchlagen, ſo hoffe daß nebſt andern treuen
Dienern einen theuren Mæcenat an Ew.
EXCELLENZ haben werde. Jch ver-
bleibe Lebenslang
Hoch-Wohlgebohrner Herr,
Gnaͤdiger Herr,
Ew. EXCELLENTZ
unterthaͤniger Diener
Johann Georg Pertſch/ Lic.
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