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Perlen, Frida: Frauenwahlrecht und Friede. In: Die Frauenbewegung 23 (1917), Nr. 19/20, S. 59–60.

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rechtsbund, diese selbstverständlich demokratische Forderung
in ihren Satzungen, anders steht es mit dem "Reichsver-
band für Frauenstimmrecht", derselbe hat bei seinem Zu-
sammenschluß in Weimar 1916 diese Forderung über Bord
geworfen und damit den demokratischen Elementen das
Verbleiben in dieser Organisation unmöglich gemacht.

Es sollte jede aufrichtige Kämpferin für das Frauen-
wahlrecht freuen, wenn jetzt der Reichsverband einsehen
würde, daß die Demokratisierung und absolute Gleichbe-
rechtigung der Staatsbürger, also die Forderung des all-
gemeinen, gleichen, direkten und gemeinem Wahlrechts, eine
Plattform ist, auf der ohne weiteres die Stimmrechtsver-
bände aller Schattierungen den gemeinsamen Kampf für
die politische Befreiung der Frauen mit aller Schärfe und
Deutlichkeit aufnehmen müssen.



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in ihren Satzungen, anders steht es mit dem „Reichsver-
band für Frauenstimmrecht“, derselbe hat bei seinem Zu-
sammenschluß in Weimar 1916 diese Forderung über Bord
geworfen und damit den demokratischen Elementen das
Verbleiben in dieser Organisation unmöglich gemacht.

Es sollte jede aufrichtige Kämpferin für das Frauen-
wahlrecht freuen, wenn jetzt der Reichsverband einsehen
würde, daß die Demokratisierung und absolute Gleichbe-
rechtigung der Staatsbürger, also die Forderung des all-
gemeinen, gleichen, direkten und gemeinem Wahlrechts, eine
Plattform ist, auf der ohne weiteres die Stimmrechtsver-
bände aller Schattierungen den gemeinsamen Kampf für
die politische Befreiung der Frauen mit aller Schärfe und
Deutlichkeit aufnehmen müssen.



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[60/0002] rechtsbund, diese selbstverständlich demokratische Forderung in ihren Satzungen, anders steht es mit dem „Reichsver- band für Frauenstimmrecht“, derselbe hat bei seinem Zu- sammenschluß in Weimar 1916 diese Forderung über Bord geworfen und damit den demokratischen Elementen das Verbleiben in dieser Organisation unmöglich gemacht. Es sollte jede aufrichtige Kämpferin für das Frauen- wahlrecht freuen, wenn jetzt der Reichsverband einsehen würde, daß die Demokratisierung und absolute Gleichbe- rechtigung der Staatsbürger, also die Forderung des all- gemeinen, gleichen, direkten und gemeinem Wahlrechts, eine Plattform ist, auf der ohne weiteres die Stimmrechtsver- bände aller Schattierungen den gemeinsamen Kampf für die politische Befreiung der Frauen mit aller Schärfe und Deutlichkeit aufnehmen müssen. ______________________________________________________________ _____________________________________________________________________________

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Zitationshilfe: Perlen, Frida: Frauenwahlrecht und Friede. In: Die Frauenbewegung 23 (1917), Nr. 19/20, S. 59–60, hier S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/perlen_frauenwahlrecht_1917/2>, abgerufen am 07.10.2024.