zer, um die andern zu trösten -- nimmt der jun¬ ge Mensch die Erbschaft gar nicht an, wegen der schweren Bedingungen." -- Knol fuhr den Haus¬ besizer an: "geradeso schwere, wie heute eine. Sehr dumm wär's von ihm und für uns. Denn nach Clausul. IX. Schlägt aber Harnisch fie¬ len ja den corporibus piis drei Viertel zu. Wenn er sie aber antritt und lauter Böcke schiesset" --
"Das gebe doch Gott" sagte Harprecht.
"Schiesset, fuhr jener fort, so haben wir doch die Klauseln: Spashaft sagt' ich in der vorigen -- und Ritte der Teufel -- und den Hrn. Kirchenrath Glanz und alle, für uns und können viel thun." Sie er¬ wählten ihn sämtlich zum Schirmherrn ihrer Rech¬ te, und rühmten sein Gedächtnis -- "Ich er¬ innere mich noch, sagte der Kirchenrath, daß er nach der Klausel der Erb-Aemter vorher zu einem geistlichen Amte gelangen soll, wie wohl er jezt nur Jurist ist" -- -- --
"Da wollt ihr nämlich, versezte Knol ge¬ schwind, Ihr geistlichen Herren und Narren dem Examinanden schon so einheizen, so zwiken --
zer, um die andern zu troͤſten — nimmt der jun¬ ge Menſch die Erbſchaft gar nicht an, wegen der ſchweren Bedingungen.“ — Knol fuhr den Haus¬ beſizer an: „geradeſo ſchwere, wie heute eine. Sehr dumm waͤr's von ihm und fuͤr uns. Denn nach Clausul. IX. Schlaͤgt aber Harniſch fie¬ len ja den corporibus piis drei Viertel zu. Wenn er ſie aber antritt und lauter Boͤcke ſchieſſet“ —
„Das gebe doch Gott“ ſagte Harprecht.
„Schieſſet, fuhr jener fort, ſo haben wir doch die Klauſeln: Spashaft ſagt' ich in der vorigen — und Ritte der Teufel — und den Hrn. Kirchenrath Glanz und alle, fuͤr uns und koͤnnen viel thun.“ Sie er¬ waͤhlten ihn ſaͤmtlich zum Schirmherrn ihrer Rech¬ te, und ruͤhmten ſein Gedaͤchtnis — „Ich er¬ innere mich noch, ſagte der Kirchenrath, daß er nach der Klauſel der Erb-Aemter vorher zu einem geiſtlichen Amte gelangen ſoll, wie wohl er jezt nur Juriſt iſt“ — — —
„Da wollt ihr naͤmlich, verſezte Knol ge¬ ſchwind, Ihr geiſtlichen Herren und Narren dem Examinanden ſchon ſo einheizen, ſo zwiken —
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zer, um die andern zu troͤſten — nimmt der jun¬
ge Menſch die Erbſchaft gar nicht an, wegen der
ſchweren Bedingungen.“ — Knol fuhr den Haus¬
beſizer an: „geradeſo ſchwere, wie heute eine. Sehr
dumm waͤr's von ihm und fuͤr uns. Denn nach
Clausul. IX. Schlaͤgt aber Harniſch fie¬
len ja den corporibus piis drei Viertel zu. Wenn
er ſie aber antritt und lauter Boͤcke ſchieſſet“ —
„Das gebe doch Gott“ ſagte Harprecht.
„Schieſſet, fuhr jener fort, ſo haben wir
doch die Klauſeln: Spashaft ſagt' ich in
der vorigen — und Ritte der Teufel —
und den Hrn. Kirchenrath Glanz und
alle, fuͤr uns und koͤnnen viel thun.“ Sie er¬
waͤhlten ihn ſaͤmtlich zum Schirmherrn ihrer Rech¬
te, und ruͤhmten ſein Gedaͤchtnis — „Ich er¬
innere mich noch, ſagte der Kirchenrath, daß er
nach der Klauſel der Erb-Aemter vorher zu
einem geiſtlichen Amte gelangen ſoll, wie wohl
er jezt nur Juriſt iſt“ — — —
„Da wollt ihr naͤmlich, verſezte Knol ge¬
ſchwind, Ihr geiſtlichen Herren und Narren dem
Examinanden ſchon ſo einheizen, ſo zwiken —
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Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre01_1804/52>, abgerufen am 31.07.2024.
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