Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804.ich daher -- wofür ich freilich wenig thue, wenn ich daher — wofuͤr ich freilich wenig thue, wenn <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0029" n="19"/> ich daher — wofuͤr ich freilich wenig thue, wenn<lb/> ich nur zu einiger Erkenntlichkeit ihnen zu gleichen<lb/> Theilen hier ſo wohl jaͤhrlich zehn Prozent aller Ka¬<lb/> pitalien als die Nuznieſſung meines Immobiliar-<lb/> Vermoͤgens, wie es auch heiſſe, ſo lange zuſpre¬<lb/> che, als beſagter Harniſch noch nicht die Erbſchaft<lb/> nach der ſechſten Klauſel hat antretten koͤnnen —<lb/> ſolche fleh' ich als ein Chriſt die Chriſten an,<lb/> gleichſam als 7 Weiſe, dem jungen moͤglichen<lb/> Univerſalerben ſcharf aufzupaſſen, und ihm nicht<lb/> den kleinſten Fehltritt, womit er den Aufſchub oder<lb/> Abzug der Erbſchaft verſchulden mag, unbemerkt<lb/> nachzuſehen, ſondern vielmehr jeden gerichtlich zu<lb/> beſcheinigen. Das kann den leichten Poeten vor¬<lb/> waͤrts bringen, und ihn ſchleiffen und abwezen.<lb/> Wenn es wahr iſt, ihr ſieben Verwandten, daß<lb/> Ihr nur meine Perſon geliebt, ſo zeigt es dadurch,<lb/> daß Ihr das Ebenbild derſelben recht ſchuͤttelt<lb/> (den Nuzen hat das Ebenbild), und ordentlich,<lb/> obwohl chriſtlich, chikaniert und verirt, und ſein<lb/> Regen- und Siebengeſtirn ſeid und ſeine boͤſe Sie¬<lb/> ben. Muß er recht buͤſſen, naͤmlich paſſen, de¬<lb/> ſto erſprieslicher fuͤr ihn und fuͤr Euch.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [19/0029]
ich daher — wofuͤr ich freilich wenig thue, wenn
ich nur zu einiger Erkenntlichkeit ihnen zu gleichen
Theilen hier ſo wohl jaͤhrlich zehn Prozent aller Ka¬
pitalien als die Nuznieſſung meines Immobiliar-
Vermoͤgens, wie es auch heiſſe, ſo lange zuſpre¬
che, als beſagter Harniſch noch nicht die Erbſchaft
nach der ſechſten Klauſel hat antretten koͤnnen —
ſolche fleh' ich als ein Chriſt die Chriſten an,
gleichſam als 7 Weiſe, dem jungen moͤglichen
Univerſalerben ſcharf aufzupaſſen, und ihm nicht
den kleinſten Fehltritt, womit er den Aufſchub oder
Abzug der Erbſchaft verſchulden mag, unbemerkt
nachzuſehen, ſondern vielmehr jeden gerichtlich zu
beſcheinigen. Das kann den leichten Poeten vor¬
waͤrts bringen, und ihn ſchleiffen und abwezen.
Wenn es wahr iſt, ihr ſieben Verwandten, daß
Ihr nur meine Perſon geliebt, ſo zeigt es dadurch,
daß Ihr das Ebenbild derſelben recht ſchuͤttelt
(den Nuzen hat das Ebenbild), und ordentlich,
obwohl chriſtlich, chikaniert und verirt, und ſein
Regen- und Siebengeſtirn ſeid und ſeine boͤſe Sie¬
ben. Muß er recht buͤſſen, naͤmlich paſſen, de¬
ſto erſprieslicher fuͤr ihn und fuͤr Euch.
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