Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804.Als er in der 4ten Klausel sich anreden hör¬ Nach der Ablesung des Testaments begehr¬ Flegeljahre. I. Bd. 13
Als er in der 4ten Klauſel ſich anreden hoͤr¬ Nach der Ableſung des Teſtaments begehr¬ Flegeljahre. I. Bd. 13
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Als er in der 4ten Klauſel ſich anreden hoͤr¬
te vom todten Wohlthaͤter: ſo waͤre er den Thraͤ¬
nen, deren er ſich in der Rathsſtube ſchaͤmte,
zu nahe gekommen, wenn er nicht uͤber Lob und
Tadel wechſelnd haͤtte erroͤthen muͤſſen. Der Lor¬
beerkranz, und die Zaͤrtlichkeit, womit Kabel
ihm jenen aufſezte, begeiſterte ihn mit einer ganz
andern heiſſern Liebe als das Fuͤllhorn, das er
uͤber ſeine Zukunft ausſchuͤttete. — Die darauf
folgenden Stellen, welche fuͤr den Vortheil der
7 Erben allerlei ausſprachen, verſezten dem
Schultheis den Athem, indem ſie dem Sohne
einen freiern gaben. Nur bei der 14ten Klauſel,
die ſeiner unbefleckten Schwanenbruſt den Schand¬
flek einer weiblichen Verfuͤhrung zutrauete oder
verbot, wurde ſein Geſicht eine rothe Flamme;
wie konnte, dachte er, ein ſterbender Menſchen¬
freund ſo oft ſo unzart ſchreiben?
Nach der Ableſung des Teſtaments begehr¬
te Knoll nach der 11ten Klauſel „Harniſch
muß“ einen Eid von ihm, nichts auf das Teſta¬
ment zu entlehnen. Kuhnold ſagte, er ſei nur
„an Eides ſtatt“ es zu geloben ſchuldig. „Ich
Flegeljahre. I. Bd. 13
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