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Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804.

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der regierende Bürgermeister Kuhnold winkte mit
der Hand, der Hoffiskal und der Buchhändler
spannten alle Spring- und Schlagfedern an ihren
Gesichtern wie an Fallen wieder an und jener las
fort, obwohl mit erzwungenem Ernste.

3te Klausel.

"Ausgenommen, gegenwärtiges Haus in
der Hundsgasse, als welches nach dieser meiner
dritten Klausel ganz so wie es steht und geht,
demjenigen von meinen sieben genannten Hrn. An¬
verwandten anfallen und zugehören soll, welcher
in einer halben Stunde (von der Vorlesung der
Klausel an gerechnet) früher als die übrigen sechs
Nebenbuhler eine oder ein Paar Thränen über mich,
seinen dahin gegangenen Onkel, vergießen kann
vor einem löblichen Magistrate, der es protokol¬
liert. Bleibt aber alles trocken, so mus das Haus
gleichfalls dem Universalerben verfallen, den ich
sogleich nennen werde." --

Hier machte der Bürgermeister das Testa¬
ment zu, merkte an, die Bedingung sei wohl un¬
gewöhnlich, aber doch nicht gesezwidrig, sondern
das Gericht müsse dem ersten, der weine, das Haus

der regierende Buͤrgermeiſter Kuhnold winkte mit
der Hand, der Hoffiskal und der Buchhaͤndler
ſpannten alle Spring- und Schlagfedern an ihren
Geſichtern wie an Fallen wieder an und jener las
fort, obwohl mit erzwungenem Ernſte.

3te Klauſel.

„Ausgenommen, gegenwaͤrtiges Haus in
der Hundsgaſſe, als welches nach dieſer meiner
dritten Klauſel ganz ſo wie es ſteht und geht,
demjenigen von meinen ſieben genannten Hrn. An¬
verwandten anfallen und zugehoͤren ſoll, welcher
in einer halben Stunde (von der Vorleſung der
Klauſel an gerechnet) fruͤher als die uͤbrigen ſechs
Nebenbuhler eine oder ein Paar Thraͤnen uͤber mich,
ſeinen dahin gegangenen Onkel, vergießen kann
vor einem loͤblichen Magiſtrate, der es protokol¬
liert. Bleibt aber alles trocken, ſo mus das Haus
gleichfalls dem Univerſalerben verfallen, den ich
ſogleich nennen werde.“ —

Hier machte der Buͤrgermeiſter das Teſta¬
ment zu, merkte an, die Bedingung ſei wohl un¬
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das Gericht muͤſſe dem erſten, der weine, das Haus

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[7/0017] der regierende Buͤrgermeiſter Kuhnold winkte mit der Hand, der Hoffiskal und der Buchhaͤndler ſpannten alle Spring- und Schlagfedern an ihren Geſichtern wie an Fallen wieder an und jener las fort, obwohl mit erzwungenem Ernſte. 3te Klauſel. „Ausgenommen, gegenwaͤrtiges Haus in der Hundsgaſſe, als welches nach dieſer meiner dritten Klauſel ganz ſo wie es ſteht und geht, demjenigen von meinen ſieben genannten Hrn. An¬ verwandten anfallen und zugehoͤren ſoll, welcher in einer halben Stunde (von der Vorleſung der Klauſel an gerechnet) fruͤher als die uͤbrigen ſechs Nebenbuhler eine oder ein Paar Thraͤnen uͤber mich, ſeinen dahin gegangenen Onkel, vergießen kann vor einem loͤblichen Magiſtrate, der es protokol¬ liert. Bleibt aber alles trocken, ſo mus das Haus gleichfalls dem Univerſalerben verfallen, den ich ſogleich nennen werde.“ — Hier machte der Buͤrgermeiſter das Teſta¬ ment zu, merkte an, die Bedingung ſei wohl un¬ gewoͤhnlich, aber doch nicht geſezwidrig, ſondern das Gericht muͤſſe dem erſten, der weine, das Haus

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Zitationshilfe: Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre01_1804/17>, abgerufen am 03.12.2024.