Parthey, Gustav: Jugenderinnerungen. Bd. 2. Berlin, [1871].auf aufmerksam zu machen, daß wir es hier mit einem äußerst beschränkten Menschen zu thun haben, welchem man kaum eine Zurechnungsfähigkeit wird beilegen können. Es läßt sich nicht annehmen, daß er einen Diebstahl zu begehn glaubte, als er den Kartoffelsack, ein Objekt von äußerst geringem Werthe fortnahm, u. s. w. Sie werden selbst am besten wissen, was Sie zu thun haben! Hierauf erfolgte ein Nichtschuldig. Es war nahe daran, daß Feuerbach aufsprang, um gegen diesen falschen Wahrspruch zu protestiren. In einer Diffamationssache, worin das Schuldig gegen den angeklagten Libellisten mit vollem Rechte erfolgte, gebehrdete sich der Sachwalter des Verklagten auf eine so ungestüme, fast unbändige Weise, daß man glauben konnte, er sei von der Unschuld seines Klienten auf das innigste überzeugt. Marchangy entkräftete alle seine Gründe mit vornehmer Ruhe in einer bewundernswerthen Rede, und trug auf Schuldig an, das denn, wie gesagt, auch ausgesprochen ward. Als ihn Feuerbach nach der Sitzung befragte, warum jener Advokat gar so arg getobt, so erwiederte Marchangy, das sei immer ein unfehlbares Zeichen der Schwäche, gleichsam ein lautes Bekenntniß, daß die Sache verloren sei; ein Advokat, der von seinem guten Rechte überzeugt sei, mache nie einen unnützen Lärm, sondern begnüge sich mit der einfachen Darlegung seiner triftigen Gründe. An der Besichtigung der Museen und Gallerien fand Feuerbach ein großes Vergnügen, da er bisher solchen Gegenständen weniger Aufmerksamkeit hatte schenken können. Eines Tages wurden wir auf dem Wege nach dem Louvre vom Regen überrascht, und fanden das Ueber- auf aufmerksam zu machen, daß wir es hier mit einem äußerst beschränkten Menschen zu thun haben, welchem man kaum eine Zurechnungsfähigkeit wird beilegen können. Es läßt sich nicht annehmen, daß er einen Diebstahl zu begehn glaubte, als er den Kartoffelsack, ein Objekt von äußerst geringem Werthe fortnahm, u. s. w. Sie werden selbst am besten wissen, was Sie zu thun haben! Hierauf erfolgte ein Nichtschuldig. Es war nahe daran, daß Feuerbach aufsprang, um gegen diesen falschen Wahrspruch zu protestiren. In einer Diffamationssache, worin das Schuldig gegen den angeklagten Libellisten mit vollem Rechte erfolgte, gebehrdete sich der Sachwalter des Verklagten auf eine so ungestüme, fast unbändige Weise, daß man glauben konnte, er sei von der Unschuld seines Klienten auf das innigste überzeugt. Marchangy entkräftete alle seine Gründe mit vornehmer Ruhe in einer bewundernswerthen Rede, und trug auf Schuldig an, das denn, wie gesagt, auch ausgesprochen ward. Als ihn Feuerbach nach der Sitzung befragte, warum jener Advokat gar so arg getobt, so erwiederte Marchangy, das sei immer ein unfehlbares Zeichen der Schwäche, gleichsam ein lautes Bekenntniß, daß die Sache verloren sei; ein Advokat, der von seinem guten Rechte überzeugt sei, mache nie einen unnützen Lärm, sondern begnüge sich mit der einfachen Darlegung seiner triftigen Gründe. An der Besichtigung der Museen und Gallerien fand Feuerbach ein großes Vergnügen, da er bisher solchen Gegenständen weniger Aufmerksamkeit hatte schenken können. Eines Tages wurden wir auf dem Wege nach dem Louvre vom Regen überrascht, und fanden das Ueber- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0481" n="473"/> auf aufmerksam zu machen, daß wir es hier mit einem äußerst beschränkten Menschen zu thun haben, welchem man kaum eine Zurechnungsfähigkeit wird beilegen können. Es läßt sich nicht annehmen, daß er einen Diebstahl zu begehn glaubte, als er den Kartoffelsack, ein Objekt von äußerst geringem Werthe fortnahm, u. s. w. Sie werden selbst am besten wissen, was Sie zu thun haben! Hierauf erfolgte ein Nichtschuldig. Es war nahe daran, daß Feuerbach aufsprang, um gegen diesen falschen Wahrspruch zu protestiren. </p><lb/> <p>In einer Diffamationssache, worin das Schuldig gegen den angeklagten Libellisten mit vollem Rechte erfolgte, gebehrdete sich der Sachwalter des Verklagten auf eine so ungestüme, fast unbändige Weise, daß man glauben konnte, er sei von der Unschuld seines Klienten auf das innigste überzeugt. Marchangy entkräftete alle seine Gründe mit vornehmer Ruhe in einer bewundernswerthen Rede, und trug auf Schuldig an, das denn, wie gesagt, auch ausgesprochen ward. Als ihn Feuerbach nach der Sitzung befragte, warum jener Advokat gar so arg getobt, so erwiederte Marchangy, das sei immer ein unfehlbares Zeichen der Schwäche, gleichsam ein lautes Bekenntniß, daß die Sache verloren sei; ein Advokat, der von seinem guten Rechte überzeugt sei, mache nie einen unnützen Lärm, sondern begnüge sich mit der einfachen Darlegung seiner triftigen Gründe. </p><lb/> <p>An der Besichtigung der Museen und Gallerien fand Feuerbach ein großes Vergnügen, da er bisher solchen Gegenständen weniger Aufmerksamkeit hatte schenken können. Eines Tages wurden wir auf dem Wege nach dem Louvre vom Regen überrascht, und fanden das Ueber- </p> </div> </body> </text> </TEI> [473/0481]
auf aufmerksam zu machen, daß wir es hier mit einem äußerst beschränkten Menschen zu thun haben, welchem man kaum eine Zurechnungsfähigkeit wird beilegen können. Es läßt sich nicht annehmen, daß er einen Diebstahl zu begehn glaubte, als er den Kartoffelsack, ein Objekt von äußerst geringem Werthe fortnahm, u. s. w. Sie werden selbst am besten wissen, was Sie zu thun haben! Hierauf erfolgte ein Nichtschuldig. Es war nahe daran, daß Feuerbach aufsprang, um gegen diesen falschen Wahrspruch zu protestiren.
In einer Diffamationssache, worin das Schuldig gegen den angeklagten Libellisten mit vollem Rechte erfolgte, gebehrdete sich der Sachwalter des Verklagten auf eine so ungestüme, fast unbändige Weise, daß man glauben konnte, er sei von der Unschuld seines Klienten auf das innigste überzeugt. Marchangy entkräftete alle seine Gründe mit vornehmer Ruhe in einer bewundernswerthen Rede, und trug auf Schuldig an, das denn, wie gesagt, auch ausgesprochen ward. Als ihn Feuerbach nach der Sitzung befragte, warum jener Advokat gar so arg getobt, so erwiederte Marchangy, das sei immer ein unfehlbares Zeichen der Schwäche, gleichsam ein lautes Bekenntniß, daß die Sache verloren sei; ein Advokat, der von seinem guten Rechte überzeugt sei, mache nie einen unnützen Lärm, sondern begnüge sich mit der einfachen Darlegung seiner triftigen Gründe.
An der Besichtigung der Museen und Gallerien fand Feuerbach ein großes Vergnügen, da er bisher solchen Gegenständen weniger Aufmerksamkeit hatte schenken können. Eines Tages wurden wir auf dem Wege nach dem Louvre vom Regen überrascht, und fanden das Ueber-
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Zitationshilfe: | Parthey, Gustav: Jugenderinnerungen. Bd. 2. Berlin, [1871], S. 473. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/parthey_jugenderinnerungen02_1871/481>, abgerufen am 23.06.2024. |