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Käsbohrer, Sebastian [i. e. Johann Gottfried Pahl]: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel, gegen die demokratischen und jakobinischen Belialssöhne unserer Zeit. Waldangelloch und Leipzig [Stuttgart], 1797.

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der Hauptmann von Capernaum, der so voll Glaubens war, und nach ächter Ritterweise schon Kirchen dotirte, - der Capitain, der unter dem Kreuze ein so schönes Zeugniß für den Gerichteten ablegte, - das waren lauter Herren von.

Jedoch dem sey wie ihm wolle, der Adel hat einmal sein Prärogativ vor dem Bürgerstande, und das ist ihm durch Herkommen, Gesetze, Reichsabschiede, und den Willen der regierenden Häupter eingeräumt, - folglich ist es Pflicht und Schuldigkeit, es zu anerkennen, und zu ehren. Ich bin der Meinung, daß man auch im politischen, wie im religiösen, die Vernunft unter den Gehorsam des Glaubens zwingen, und alles für wahr, recht, gut und heilig halten müsse, was der Fürst einmal dafür erklärt hat. Dadurch allein wird Ruhe in der Gesellschaft erhalten. Will aber ein jeder grübeln, und die Verordnungen des Landesherrn vor seinen Richterstuhl

der Hauptmann von Capernaum, der so voll Glaubens war, und nach ächter Ritterweise schon Kirchen dotirte, – der Capitain, der unter dem Kreuze ein so schönes Zeugniß für den Gerichteten ablegte, – das waren lauter Herren von.

Jedoch dem sey wie ihm wolle, der Adel hat einmal sein Prärogativ vor dem Bürgerstande, und das ist ihm durch Herkommen, Gesetze, Reichsabschiede, und den Willen der regierenden Häupter eingeräumt, – folglich ist es Pflicht und Schuldigkeit, es zu anerkennen, und zu ehren. Ich bin der Meinung, daß man auch im politischen, wie im religiösen, die Vernunft unter den Gehorsam des Glaubens zwingen, und alles für wahr, recht, gut und heilig halten müsse, was der Fürst einmal dafür erklärt hat. Dadurch allein wird Ruhe in der Gesellschaft erhalten. Will aber ein jeder grübeln, und die Verordnungen des Landesherrn vor seinen Richterstuhl

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[22/0022] der Hauptmann von Capernaum, der so voll Glaubens war, und nach ächter Ritterweise schon Kirchen dotirte, – der Capitain, der unter dem Kreuze ein so schönes Zeugniß für den Gerichteten ablegte, – das waren lauter Herren von. Jedoch dem sey wie ihm wolle, der Adel hat einmal sein Prärogativ vor dem Bürgerstande, und das ist ihm durch Herkommen, Gesetze, Reichsabschiede, und den Willen der regierenden Häupter eingeräumt, – folglich ist es Pflicht und Schuldigkeit, es zu anerkennen, und zu ehren. Ich bin der Meinung, daß man auch im politischen, wie im religiösen, die Vernunft unter den Gehorsam des Glaubens zwingen, und alles für wahr, recht, gut und heilig halten müsse, was der Fürst einmal dafür erklärt hat. Dadurch allein wird Ruhe in der Gesellschaft erhalten. Will aber ein jeder grübeln, und die Verordnungen des Landesherrn vor seinen Richterstuhl

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Zitationshilfe: Käsbohrer, Sebastian [i. e. Johann Gottfried Pahl]: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel, gegen die demokratischen und jakobinischen Belialssöhne unserer Zeit. Waldangelloch und Leipzig [Stuttgart], 1797, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_libell_1797/22>, abgerufen am 25.11.2024.