Otto, Louise: Schloß und Fabrik, Bd. 2. Leipzig, 1846.was sonst jeder Handwerker, jeder Kaufmann darf: seine Arbeit, seine Mühe bezahlt zu nehmen wie er will, den um Tagelohn arbeitenden Armen ein Verbrechen macht. Aber es ist ein Mal so! -- Das haben auch die Eisenbahnarbeiter vorher wissen können -- und unter ihren Verhältnissen ist, was sie thaten auch wirklich Unrecht, denn es ist ein Wortbruch, da sie sich vorher anheischig gemacht hatten, um den ihnen einmal bewilligten Lohn zu arbeiten -- sahen sie, daß sie es so nicht länger aushalten konnten, so hätten sie wenigstens einen gesetzlichen Termin abwarten sollen, wo sie die Arbeit in Ruh und Friede kündigen konnten." "Aber das würde ihnen auch Nichts geholfen haben -- im besten Falle hätten sie dann doch nur die Wahl gehabt: entweder für den kargen Lohn fortzuarbeiten, oder plötzlich arbeitslos -- zu verhungern." "Nun freilich schlimm genug, daß es so ist -- aber wie kommst Du dazu, mir Vorwürfe zu machen?" "Wenn wir gewußt hätten, daß unsere entfernten Kameraden sich erhoben, so würden wir ihnen gefolgt sein und gemeinschaftliche Sache mit ihnen gemacht haben. Dann wären wir ihrer gleich mehrere Hunderte gewesen und die paar Soldaten hätten Nichts vermogt." "Nun, und was wäre denn dabei noch herausgekommen, da Du erst selbst sagst, daß wir auf diesem Wege nicht zu unsrem Rechte kämen?" was sonst jeder Handwerker, jeder Kaufmann darf: seine Arbeit, seine Mühe bezahlt zu nehmen wie er will, den um Tagelohn arbeitenden Armen ein Verbrechen macht. Aber es ist ein Mal so! — Das haben auch die Eisenbahnarbeiter vorher wissen können — und unter ihren Verhältnissen ist, was sie thaten auch wirklich Unrecht, denn es ist ein Wortbruch, da sie sich vorher anheischig gemacht hatten, um den ihnen einmal bewilligten Lohn zu arbeiten — sahen sie, daß sie es so nicht länger aushalten konnten, so hätten sie wenigstens einen gesetzlichen Termin abwarten sollen, wo sie die Arbeit in Ruh und Friede kündigen konnten.“ „Aber das würde ihnen auch Nichts geholfen haben — im besten Falle hätten sie dann doch nur die Wahl gehabt: entweder für den kargen Lohn fortzuarbeiten, oder plötzlich arbeitslos — zu verhungern.“ „Nun freilich schlimm genug, daß es so ist — aber wie kommst Du dazu, mir Vorwürfe zu machen?“ „Wenn wir gewußt hätten, daß unsere entfernten Kameraden sich erhoben, so würden wir ihnen gefolgt sein und gemeinschaftliche Sache mit ihnen gemacht haben. Dann wären wir ihrer gleich mehrere Hunderte gewesen und die paar Soldaten hätten Nichts vermogt.“ „Nun, und was wäre denn dabei noch herausgekommen, da Du erst selbst sagst, daß wir auf diesem Wege nicht zu unsrem Rechte kämen?“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0187" n="181"/> was sonst jeder Handwerker, jeder Kaufmann darf: seine Arbeit, seine Mühe bezahlt zu nehmen wie er will, den um Tagelohn arbeitenden Armen ein Verbrechen macht. Aber es ist ein Mal so! — Das haben auch die Eisenbahnarbeiter vorher wissen können — und unter ihren Verhältnissen ist, was sie thaten auch wirklich Unrecht, denn es ist ein Wortbruch, da sie sich vorher anheischig gemacht hatten, um den ihnen einmal bewilligten Lohn zu arbeiten — sahen sie, daß sie es so nicht länger aushalten konnten, so hätten sie wenigstens einen gesetzlichen Termin abwarten sollen, wo sie die Arbeit in Ruh und Friede kündigen konnten.“</p> <p>„Aber das würde ihnen auch Nichts geholfen haben — im besten Falle hätten sie dann doch nur die Wahl gehabt: entweder für den kargen Lohn fortzuarbeiten, oder plötzlich arbeitslos — zu verhungern.“</p> <p>„Nun freilich schlimm genug, daß es so ist — aber wie kommst Du dazu, mir Vorwürfe zu machen?“</p> <p>„Wenn wir gewußt hätten, daß unsere entfernten Kameraden sich erhoben, so würden wir ihnen gefolgt sein und gemeinschaftliche Sache mit ihnen gemacht haben. Dann wären wir ihrer gleich mehrere Hunderte gewesen und die paar Soldaten hätten Nichts vermogt.“</p> <p>„Nun, und was wäre denn dabei noch herausgekommen, da Du erst selbst sagst, daß wir auf diesem Wege nicht zu unsrem Rechte kämen?“</p> </div> </body> </text> </TEI> [181/0187]
was sonst jeder Handwerker, jeder Kaufmann darf: seine Arbeit, seine Mühe bezahlt zu nehmen wie er will, den um Tagelohn arbeitenden Armen ein Verbrechen macht. Aber es ist ein Mal so! — Das haben auch die Eisenbahnarbeiter vorher wissen können — und unter ihren Verhältnissen ist, was sie thaten auch wirklich Unrecht, denn es ist ein Wortbruch, da sie sich vorher anheischig gemacht hatten, um den ihnen einmal bewilligten Lohn zu arbeiten — sahen sie, daß sie es so nicht länger aushalten konnten, so hätten sie wenigstens einen gesetzlichen Termin abwarten sollen, wo sie die Arbeit in Ruh und Friede kündigen konnten.“
„Aber das würde ihnen auch Nichts geholfen haben — im besten Falle hätten sie dann doch nur die Wahl gehabt: entweder für den kargen Lohn fortzuarbeiten, oder plötzlich arbeitslos — zu verhungern.“
„Nun freilich schlimm genug, daß es so ist — aber wie kommst Du dazu, mir Vorwürfe zu machen?“
„Wenn wir gewußt hätten, daß unsere entfernten Kameraden sich erhoben, so würden wir ihnen gefolgt sein und gemeinschaftliche Sache mit ihnen gemacht haben. Dann wären wir ihrer gleich mehrere Hunderte gewesen und die paar Soldaten hätten Nichts vermogt.“
„Nun, und was wäre denn dabei noch herausgekommen, da Du erst selbst sagst, daß wir auf diesem Wege nicht zu unsrem Rechte kämen?“
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Repository TextGrid: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-23T11:52:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Christoph Leijser, Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-23T11:52:15Z)
HATHI TRUST Digital Library: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-08-23T11:52:15Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |