Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.Besihe Epist. 294. Anno 1560. 11. May datirt in Bohemia ex monte Carmelo & Epist 222. Anno 1555 in volum. Epistol. Caluini wie denn auch etliche Zwinglianer dieser örter sich auff der Waldenser confession beruffen haben / was für betrug aber hierunter gespielet sey / mag in obgemeltem büchlein H. D. Iohan Hederici ein jeder nach der lenge lesen 2. Zum andern / dieweil auch die Caluinisten im colloquio Mompelgart fürgeben / das durch Ehebruch / Hurerey / vnd dergleichen vnzucht / der H. G ist / Glaub / vnd gnade Gottes / in den außerwehlten nicht werde verflossen / noch verloren. So kan auch von jnen wider das Bäpstische verbot des Ehestandes / als ein Antichristischen greweil / nicht so eiferig gestritten werden / wie von den Lehrern der Augspurgischen Confession / welche bestendig bekrefftigen / das neben solchen lastern / der Glaub vnnd H. Geist / im Hertzen nicht können bleiben / wie Art. 20 Apol. Confess. August. am Ende / vnd in Schmalckaldischen Artic. 8 von der Busse / zuersehen / auch in einen sonderlichen schreiben der H. Wittebergischen Theologen Lutheri / Philippi / Pomerani / Tom 2. Islebiense wider den Pfarherren in Thüringen sup. fol. Art. angezogen. Da auch aus dem newen Zerbster druck De Praedcst. H. Sturmij dieser interpolirte Antmomische Libertinische / vnd Widerteufferische grewel der Caluinisten ist ausgesetzt. Derwegen nicht nötig solchs alhie bey dem XXIII. Articul / (obs wol wider denselben vnwidersprechlich leusst) zuerholen. Besihe Epist. 294. Anno 1560. 11. May datirt in Bohemia ex monte Carmelo & Epist 222. Anno 1555 in volum. Epistol. Caluini wie denn auch etliche Zwinglianer dieser örter sich auff der Waldenser confession beruffen haben / was für betrug aber hierunter gespielet sey / mag in obgemeltem büchlein H. D. Iohan Hederici ein jeder nach der lenge lesen 2. Zum andern / dieweil auch die Caluinisten im colloquio Mompelgart fürgeben / das durch Ehebruch / Hurerey / vnd dergleichen vnzucht / der H. G ist / Glaub / vnd gnade Gottes / in den außerwehlten nicht werde verflossen / noch verloren. So kan auch von jnen wider das Bäpstische verbot des Ehestandes / als ein Antichristischen greweil / nicht so eiferig gestritten werden / wie von den Lehrern der Augspurgischen Confession / welche bestendig bekrefftigen / das neben solchen lastern / der Glaub vnnd H. Geist / im Hertzen nicht können bleiben / wie Art. 20 Apol. Confess. August. am Ende / vnd in Schmalckaldischen Artic. 8 von der Busse / zuersehen / auch in einen sonderlichen schreiben der H. Wittebergischen Theologen Lutheri / Philippi / Pomerani / Tom 2. Islebiense wider den Pfarherren in Thüringen sup. fol. Art. angezogen. Da auch aus dem newen Zerbster druck De Praedcst. H. Sturmij dieser interpolirte Antmomische Libertinische / vnd Widerteufferische grewel der Caluinisten ist ausgesetzt. Derwegen nicht nötig solchs alhie bey dem XXIII. Articul / (obs wol wider denselben vnwidersprechlich leusst) zuerholen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0248"/> Besihe Epist. 294. Anno 1560. 11. May datirt in Bohemia ex monte Carmelo & Epist 222. Anno 1555 in volum. Epistol. Caluini wie denn auch etliche Zwinglianer dieser örter sich auff der Waldenser confession beruffen haben / was für betrug aber hierunter gespielet sey / mag in obgemeltem büchlein H. D. Iohan Hederici ein jeder nach der lenge lesen</p> <p>2. Zum andern / dieweil auch die Caluinisten im colloquio Mompelgart fürgeben / das durch Ehebruch / Hurerey / vnd dergleichen vnzucht / der H. G ist / Glaub / vnd gnade Gottes / in den außerwehlten nicht werde verflossen / noch verloren. So kan auch von jnen wider das Bäpstische verbot des Ehestandes / als ein Antichristischen greweil / nicht so eiferig gestritten werden / wie von den Lehrern der Augspurgischen Confession / welche bestendig bekrefftigen / das neben solchen lastern / der Glaub vnnd H. Geist / im Hertzen nicht können bleiben / wie Art. 20 Apol. Confess. August. am Ende / vnd in Schmalckaldischen Artic. 8 von der Busse / zuersehen / auch in einen sonderlichen schreiben der H. Wittebergischen Theologen Lutheri / Philippi / Pomerani / Tom 2. Islebiense wider den Pfarherren in Thüringen sup. fol. Art. angezogen. Da auch aus dem newen Zerbster druck De Praedcst. H. Sturmij dieser interpolirte Antmomische Libertinische / vnd Widerteufferische grewel der Caluinisten ist ausgesetzt. Derwegen nicht nötig solchs alhie bey dem XXIII. Articul / (obs wol wider denselben vnwidersprechlich leusst) zuerholen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0248]
Besihe Epist. 294. Anno 1560. 11. May datirt in Bohemia ex monte Carmelo & Epist 222. Anno 1555 in volum. Epistol. Caluini wie denn auch etliche Zwinglianer dieser örter sich auff der Waldenser confession beruffen haben / was für betrug aber hierunter gespielet sey / mag in obgemeltem büchlein H. D. Iohan Hederici ein jeder nach der lenge lesen
2. Zum andern / dieweil auch die Caluinisten im colloquio Mompelgart fürgeben / das durch Ehebruch / Hurerey / vnd dergleichen vnzucht / der H. G ist / Glaub / vnd gnade Gottes / in den außerwehlten nicht werde verflossen / noch verloren. So kan auch von jnen wider das Bäpstische verbot des Ehestandes / als ein Antichristischen greweil / nicht so eiferig gestritten werden / wie von den Lehrern der Augspurgischen Confession / welche bestendig bekrefftigen / das neben solchen lastern / der Glaub vnnd H. Geist / im Hertzen nicht können bleiben / wie Art. 20 Apol. Confess. August. am Ende / vnd in Schmalckaldischen Artic. 8 von der Busse / zuersehen / auch in einen sonderlichen schreiben der H. Wittebergischen Theologen Lutheri / Philippi / Pomerani / Tom 2. Islebiense wider den Pfarherren in Thüringen sup. fol. Art. angezogen. Da auch aus dem newen Zerbster druck De Praedcst. H. Sturmij dieser interpolirte Antmomische Libertinische / vnd Widerteufferische grewel der Caluinisten ist ausgesetzt. Derwegen nicht nötig solchs alhie bey dem XXIII. Articul / (obs wol wider denselben vnwidersprechlich leusst) zuerholen.
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