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Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.

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fen aus einer Ceremonien des Exorcismi allein solchs wol folgern. Die Augsp. Confession lehret / das bey vns nichts / weder mit lehre / noch mit Ceremonien angenommen sey / das entweder der H. Schrifft / oder gemeiner Christlichen Kirchen zuentgegen were / Item das mit allem fleis verhütet sey / damit ja kein newe vnnd Gottlose lehre sich in vnsern Kirchen einflechte / einreisse / vnd vberhand neme. Solches zeugnis / dieweil es vnwidersprechlich war / wird billich entgegen gesatzt / der vielfeltigen lesierung dieser Postil / vnd aller Anhaltischen Caluinischen schrifften / damit sie vnser Kirchen / löbliche Kirchen agenda vnd Ceremonien vnsinniger weise lestern vnd stürmen / Fürnemlich auch dem newen Caluinischen Tauffebüchlein zu Zerbst im Jahr / 1590. gedruckt / darin die alte Christliche Ceremonien so fast 1400. Jahr in der Kirchen gebreuchlich gewesen / nicht vom Bapst alle[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]erst eingesetzt / Sondern etlich Hundert Jar / ehe denn man von einiges Bapstes Namen oder gewalt gewust hat / bey den Bischoffen vnd lehrern in Africa vnnd Asia, (so den Römischen Bischoffen offt frewdig widersprochen) gebrcuchlich gewesen / nemlich den Exorcismum also verlestern vnd schenden / das er kein Adiaphoron oder Mittelding sein könne (wie wir leren / Derwegen auch in der nottauff oder sonsten / nach etlicher Kirchen gewonheit vnd gelegenheit vnterwegen lassen oder behalten / vermüge der Christlichen Freiheit in diesen vnd dergleichen Ceremonien / wenns ohn ergernis der Christenheit geschehen kan / entweder zu behalten / oder zulassen) sondern schreyen vnd lestern stracks (wie jr eigene wort lauten fol. 108. das dadurch von Gottes ordnung abgewichen. 2. Der Name Gottes mißbraucht. 3. Der Ehsstand geschendet. 4. Die Eheleut betrübet. 5. Die Kindert auff in zweiffel gezogen. 6. Die ordnung krafft vnd wir -

fen aus einer Ceremonien des Exorcismi allein solchs wol folgern. Die Augsp. Confession lehret / das bey vns nichts / weder mit lehre / noch mit Ceremonien angenommen sey / das entweder der H. Schrifft / oder gemeiner Christlichen Kirchen zuentgegen were / Item das mit allem fleis verhütet sey / damit ja kein newe vnnd Gottlose lehre sich in vnsern Kirchen einflechte / einreisse / vnd vberhand neme. Solches zeugnis / dieweil es vnwidersprechlich war / wird billich entgegen gesatzt / der vielfeltigen lesierung dieser Postil / vnd aller Anhaltischen Caluinischen schrifften / damit sie vnser Kirchen / löbliche Kirchen agenda vnd Ceremonien vnsinniger weise lestern vnd stürmen / Fürnemlich auch dem newen Caluinischen Tauffebüchlein zu Zerbst im Jahr / 1590. gedruckt / darin die alte Christliche Ceremonien so fast 1400. Jahr in der Kirchen gebreuchlich gewesen / nicht vom Bapst alle[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]erst eingesetzt / Sondern etlich Hundert Jar / ehe denn man von einiges Bapstes Namen oder gewalt gewust hat / bey den Bischoffen vnd lehrern in Africa vnnd Asia, (so den Römischen Bischoffen offt frewdig widersprochen) gebrcuchlich gewesen / nemlich den Exorcismum also verlestern vñ schenden / das er kein Adiaphoron oder Mittelding sein könne (wie wir leren / Derwegen auch in der nottauff oder sonsten / nach etlicher Kirchen gewonheit vnd gelegenheit vnterwegen lassen oder behalten / vermüge der Christlichen Freiheit in diesen vnd dergleichen Ceremonien / wenns ohn ergernis der Christenheit geschehen kan / entweder zu behalten / oder zulassen) sondern schreyen vñ lestern stracks (wie jr eigene wort lauten fol. 108. das dadurch von Gottes ordnung abgewichen. 2. Der Name Gottes mißbraucht. 3. Der Ehsstand geschendet. 4. Die Eheleut betrübet. 5. Die Kindert auff in zweiffel gezogen. 6. Die ordnung krafft vnd wir -

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[106/0227] fen aus einer Ceremonien des Exorcismi allein solchs wol folgern. Die Augsp. Confession lehret / das bey vns nichts / weder mit lehre / noch mit Ceremonien angenommen sey / das entweder der H. Schrifft / oder gemeiner Christlichen Kirchen zuentgegen were / Item das mit allem fleis verhütet sey / damit ja kein newe vnnd Gottlose lehre sich in vnsern Kirchen einflechte / einreisse / vnd vberhand neme. Solches zeugnis / dieweil es vnwidersprechlich war / wird billich entgegen gesatzt / der vielfeltigen lesierung dieser Postil / vnd aller Anhaltischen Caluinischen schrifften / damit sie vnser Kirchen / löbliche Kirchen agenda vnd Ceremonien vnsinniger weise lestern vnd stürmen / Fürnemlich auch dem newen Caluinischen Tauffebüchlein zu Zerbst im Jahr / 1590. gedruckt / darin die alte Christliche Ceremonien so fast 1400. Jahr in der Kirchen gebreuchlich gewesen / nicht vom Bapst alle_erst eingesetzt / Sondern etlich Hundert Jar / ehe denn man von einiges Bapstes Namen oder gewalt gewust hat / bey den Bischoffen vnd lehrern in Africa vnnd Asia, (so den Römischen Bischoffen offt frewdig widersprochen) gebrcuchlich gewesen / nemlich den Exorcismum also verlestern vñ schenden / das er kein Adiaphoron oder Mittelding sein könne (wie wir leren / Derwegen auch in der nottauff oder sonsten / nach etlicher Kirchen gewonheit vnd gelegenheit vnterwegen lassen oder behalten / vermüge der Christlichen Freiheit in diesen vnd dergleichen Ceremonien / wenns ohn ergernis der Christenheit geschehen kan / entweder zu behalten / oder zulassen) sondern schreyen vñ lestern stracks (wie jr eigene wort lauten fol. 108. das dadurch von Gottes ordnung abgewichen. 2. Der Name Gottes mißbraucht. 3. Der Ehsstand geschendet. 4. Die Eheleut betrübet. 5. Die Kindert auff in zweiffel gezogen. 6. Die ordnung krafft vnd wir -

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Zitationshilfe: Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_vorzeichnis_1597/227>, abgerufen am 27.11.2024.