Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.

Bild:
<< vorherige Seite

nicht geringer / sondern herrlicher / denn das Sacrament / gehalten werden / spricht Rod. Gualt. sup. 1. Cor. 11. Matt. 9. Wiewol die Zuricher in diesem Punet mit den Genfischen nicht einig / wie auch Erastus, Syluanus, Adamus Neuserus zu Heidelberg wider Oeluianum vnd Bezam, An. 1570 geschrieben / wie die Scripta im offenen Druck vorhanden.

6. Zwinglius in seinem letzten Bekentnis ad RegemZuschische Communion vom Zwingel angericht. Galliae, welchs H. Bullinger zulobet / beschreibet seine weise das Zwinglische Abendmahl zu halten / vnd in der Kirchen vmbher zu tragen / Bittet / der König wolle jhm solche weise nicht misfallen lassen / denn man habe erfahren / das etliche / die also miteinander gessen vnd getruncken haben / sind dardurch versuhnet worden / da sie zuuor einander gram gewesen / Tom. 2. fol. Daruon lehret der HErr Christus viel anders / Matth. 5. das man zuuor mit dem Bruder sich versühne / vnd hernach die Gabe auff dem Altar opffern solle. Aber weil die Zwinglianer die Altar vmbreissen / fragen sie billich nichts nach diesem Spruch des Sohns Gottes / so wenig als nach der Lehre Augspurgischer Confession / ob sie gleich bisweilen sich zur selben bekennen.

7. Die Saeramentirer lassens nicht frey / auff welcheZwangmüle der Caluinisten mit ihrem Brodbrechen. zeit einer communiciren wil / sondern des Jahrs haben sie etliche Tage / alle sechs oder dreyzehen Wochen / da sie jhre Communion halten / da mussen die Brüder vnd Schwestern alle hinzu gehen / es sey einer geschickt oder vngeschickt. Wie nun die verhöret können werden / nach der Lehre der Apologien / ist leicht zuermessen.

8. Noch eine Zwangmüle haben die Anhaltischen CaluinistenMit der Kindertauffe das / das sie keinem sein Kind wollen teuffen / der nicht mit jhnen das Sacrament empfangen wölle / wie von vielen

nicht geringer / sondern herrlicher / denn das Sacrament / gehalten werden / spricht Rod. Gualt. sup. 1. Cor. 11. Matt. 9. Wiewol die Zuricher in diesem Punet mit den Genfischen nicht einig / wie auch Erastus, Syluanus, Adamus Neuserus zu Heidelberg wider Oeluianum vnd Bezam, An. 1570 geschrieben / wie die Scripta im offenen Druck vorhanden.

6. Zwinglius in seinem letzten Bekentnis ad RegemZuschische Communion vom Zwingel angericht. Galliae, welchs H. Bullinger zulobet / beschreibet seine weise das Zwinglische Abendmahl zu halten / vnd in der Kirchen vmbher zu tragen / Bittet / der König wolle jhm solche weise nicht misfallen lassen / denn man habe erfahren / das etliche / die also miteinander gessen vnd getruncken haben / sind dardurch versuhnet worden / da sie zuuor einander gram gewesen / Tom. 2. fol. Daruon lehret der HErr Christus viel anders / Matth. 5. das man zuuor mit dem Bruder sich versühne / vnd hernach die Gabe auff dem Altar opffern solle. Aber weil die Zwinglianer die Altar vmbreissen / fragen sie billich nichts nach diesem Spruch des Sohns Gottes / so wenig als nach der Lehre Augspurgischer Confession / ob sie gleich bisweilen sich zur selben bekennen.

7. Die Saeramentirer lassens nicht frey / auff welcheZwangmüle der Caluinisten mit ihrem Brodbrechen. zeit einer communiciren wil / sondern des Jahrs haben sie etliche Tage / alle sechs oder dreyzehen Wochen / da sie jhre Communion halten / da mussen die Brüder vnd Schwestern alle hinzu gehen / es sey einer geschickt oder vngeschickt. Wie nun die verhöret können werden / nach der Lehre der Apologien / ist leicht zuermessen.

8. Noch eine Zwangmüle haben die Anhaltischen CaluinistenMit der Kindertauffe das / das sie keinem sein Kind wollen teuffen / der nicht mit jhnen das Sacrament empfangen wölle / wie von vielen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0177" n="81"/>
nicht geringer / sondern herrlicher / denn das                      Sacrament / gehalten werden / spricht Rod. Gualt. sup. 1. Cor. 11. Matt. 9.                      Wiewol die Zuricher in diesem Punet mit den Genfischen nicht einig / wie auch                      Erastus, Syluanus, Adamus Neuserus zu Heidelberg wider Oeluianum vnd Bezam, An.                      1570 geschrieben / wie die Scripta im offenen Druck vorhanden.</p>
        <p>6. Zwinglius in seinem letzten Bekentnis ad Regem<note place="right">Zuschische Communion vom Zwingel angericht.</note> Galliae, welchs H.                      Bullinger zulobet / beschreibet seine weise das Zwinglische Abendmahl zu halten                      / vnd in der Kirchen vmbher zu tragen / Bittet / der König wolle jhm solche                      weise nicht misfallen lassen / denn man habe erfahren / das etliche / die also                      miteinander gessen vnd getruncken haben / sind dardurch versuhnet worden / da                      sie zuuor einander gram gewesen / Tom. 2. fol. Daruon lehret der HErr Christus                      viel anders / Matth. 5. das man zuuor mit dem Bruder sich versühne / vnd hernach                      die Gabe auff dem Altar opffern solle. Aber weil die Zwinglianer die Altar                      vmbreissen / fragen sie billich nichts nach diesem Spruch des Sohns Gottes / so                      wenig als nach der Lehre Augspurgischer Confession / ob sie gleich bisweilen                      sich zur selben bekennen.</p>
        <p>7. Die Saeramentirer lassens nicht frey / auff welche<note place="right">Zwangmüle der Caluinisten mit ihrem Brodbrechen.</note> zeit einer                      communiciren wil / sondern des Jahrs haben sie etliche Tage / alle sechs oder                      dreyzehen Wochen / da sie jhre Communion halten / da mussen die Brüder vnd                      Schwestern alle hinzu gehen / es sey einer geschickt oder vngeschickt. Wie nun                      die verhöret können werden / nach der Lehre der Apologien / ist leicht                      zuermessen.</p>
        <p>8. Noch eine Zwangmüle haben die Anhaltischen Caluinisten<note place="right">Mit der Kindertauffe das</note> / das sie keinem sein                      Kind wollen teuffen / der nicht mit jhnen das Sacrament empfangen wölle / wie                      von vielen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[81/0177] nicht geringer / sondern herrlicher / denn das Sacrament / gehalten werden / spricht Rod. Gualt. sup. 1. Cor. 11. Matt. 9. Wiewol die Zuricher in diesem Punet mit den Genfischen nicht einig / wie auch Erastus, Syluanus, Adamus Neuserus zu Heidelberg wider Oeluianum vnd Bezam, An. 1570 geschrieben / wie die Scripta im offenen Druck vorhanden. 6. Zwinglius in seinem letzten Bekentnis ad Regem Galliae, welchs H. Bullinger zulobet / beschreibet seine weise das Zwinglische Abendmahl zu halten / vnd in der Kirchen vmbher zu tragen / Bittet / der König wolle jhm solche weise nicht misfallen lassen / denn man habe erfahren / das etliche / die also miteinander gessen vnd getruncken haben / sind dardurch versuhnet worden / da sie zuuor einander gram gewesen / Tom. 2. fol. Daruon lehret der HErr Christus viel anders / Matth. 5. das man zuuor mit dem Bruder sich versühne / vnd hernach die Gabe auff dem Altar opffern solle. Aber weil die Zwinglianer die Altar vmbreissen / fragen sie billich nichts nach diesem Spruch des Sohns Gottes / so wenig als nach der Lehre Augspurgischer Confession / ob sie gleich bisweilen sich zur selben bekennen. Zuschische Communion vom Zwingel angericht. 7. Die Saeramentirer lassens nicht frey / auff welche zeit einer communiciren wil / sondern des Jahrs haben sie etliche Tage / alle sechs oder dreyzehen Wochen / da sie jhre Communion halten / da mussen die Brüder vnd Schwestern alle hinzu gehen / es sey einer geschickt oder vngeschickt. Wie nun die verhöret können werden / nach der Lehre der Apologien / ist leicht zuermessen. Zwangmüle der Caluinisten mit ihrem Brodbrechen. 8. Noch eine Zwangmüle haben die Anhaltischen Caluinisten / das sie keinem sein Kind wollen teuffen / der nicht mit jhnen das Sacrament empfangen wölle / wie von vielen Mit der Kindertauffe das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_vorzeichnis_1597
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_vorzeichnis_1597/177
Zitationshilfe: Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_vorzeichnis_1597/177>, abgerufen am 25.11.2024.