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Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.

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nichts / eben solche gelegenheit habe mit allen Menschen / lehret Paulus Rom. 9. durch das exempel Jacobi vnd Esau / welche ob sie wol zugleich waren entpfangen / vnd keiner etwas gutes oder böses gethan / ist doch einer von Gott erwehlet / der ander verworffen / etc. Bald spricht er daselbst / was von Johanne geschrieben / das sol man auff vnser Kinder ziehen / Vide sup. 47. Art. V. errcres locum integrum. Misbrauchen darzu die Sprüche der H. Schrifft schendlich / als Genes. 17. Ero Deus tuus & seminis tui post te. vnd Roman. 11. 1. Corinth. 7 aller ding wie die Pelagianer tempore S. Augustini gethan.

2. Verdammen derwegen die Nottauff / von Privatpersonen / Männern oder Weibern verrichtet / gantz hefftig vnd schrecklich / wie in den Anhaleischen Büchern zu sehen / vnd in Epist Caluini, ad Mompel fol 43 423. Da es Caluinus nennet ex pessimo errore natam superstitionem, cui resistendum sit usque ad sanguinem. Nennet es ein superstitionem, quae Magicam incantationem faciat ex Baptismo, Das ist / einen solchen Aberglauben / da man eine Zäuberey der Schwartzkünstler aus der Tauffe machet / wenn man die Tauffe so nötig helt / das man auch im Nothfall von den Weibern die Kinder lieber teuffen / denn der Tauffe gentzlich beraubt lasse werden.

Eben also lehret auch Rod. Gualth. Hom super Marc. 16. part. 3. fol. 238. die Ascension. §. 3. Conuincitur hic illorum error, qui Baptismum per mulieres ad ministrari posse sentiunt, si quando infans a partu statim moriturus videatur. Cum enim mulieri verbum Dei praedicare non liceat, & eandem in Ecclesia loqui vetet Apostolus, certe nec baptisare debet. Das ist / Hiermit wird der Leute Irrthumb widerleget / die es darfür halten / das die

nichts / eben solche gelegenheit habe mit allen Menschen / lehret Paulus Rom. 9. durch das exempel Jacobi vnd Esau / welche ob sie wol zugleich waren entpfangen / vnd keiner etwas gutes oder böses gethan / ist doch einer von Gott erwehlet / der ander verworffen / etc. Bald spricht er daselbst / was von Johanne geschrieben / das sol man auff vnser Kinder ziehen / Vide sup. 47. Art. V. errcres locum integrum. Misbrauchen darzu die Sprüche der H. Schrifft schendlich / als Genes. 17. Ero Deus tuus & seminis tui post te. vnd Roman. 11. 1. Corinth. 7 aller ding wie die Pelagianer tempore S. Augustini gethan.

2. Verdammen derwegen die Nottauff / von Privatpersonen / Männern oder Weibern verrichtet / gantz hefftig vnd schrecklich / wie in den Anhaleischen Büchern zu sehen / vnd in Epist Caluini, ad Mompel fol 43 423. Da es Caluinus nennet ex pessimo errore natam superstitionem, cui resistendum sit usque ad sanguinem. Nennet es ein superstitionem, quae Magicam incantationem faciat ex Baptismo, Das ist / einen solchen Aberglauben / da man eine Zäuberey der Schwartzkünstler aus der Tauffe machet / wenn man die Tauffe so nötig helt / das man auch im Nothfall von den Weibern die Kinder lieber teuffen / denn der Tauffe gentzlich beraubt lasse werden.

Eben also lehret auch Rod. Gualth. Hom super Marc. 16. part. 3. fol. 238. die Ascension. §. 3. Conuincitur hic illorum error, qui Baptismum per mulieres ad ministrari posse sentiunt, si quando infans à partu statim moriturus videatur. Cum enim mulieri verbum Dei praedicare non liceat, & eandem in Ecclesia loqui vetet Apostolus, certè nec baptisare debet. Das ist / Hiermit wird der Leute Irrthumb widerleget / die es darfür halten / das die

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        <p>Eben also lehret auch Rod. Gualth. Hom super Marc. 16. part. 3. fol. 238. die                      Ascension. §. 3. Conuincitur hic illorum error, qui Baptismum per mulieres ad                      ministrari posse sentiunt, si quando infans à partu statim moriturus videatur.                      Cum enim mulieri verbum Dei praedicare non liceat, &amp; eandem in Ecclesia                      loqui vetet Apostolus, certè nec baptisare debet. Das ist / Hiermit wird der                      Leute Irrthumb widerleget / die es darfür halten / das die
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[63/0141] nichts / eben solche gelegenheit habe mit allen Menschen / lehret Paulus Rom. 9. durch das exempel Jacobi vnd Esau / welche ob sie wol zugleich waren entpfangen / vnd keiner etwas gutes oder böses gethan / ist doch einer von Gott erwehlet / der ander verworffen / etc. Bald spricht er daselbst / was von Johanne geschrieben / das sol man auff vnser Kinder ziehen / Vide sup. 47. Art. V. errcres locum integrum. Misbrauchen darzu die Sprüche der H. Schrifft schendlich / als Genes. 17. Ero Deus tuus & seminis tui post te. vnd Roman. 11. 1. Corinth. 7 aller ding wie die Pelagianer tempore S. Augustini gethan. 2. Verdammen derwegen die Nottauff / von Privatpersonen / Männern oder Weibern verrichtet / gantz hefftig vnd schrecklich / wie in den Anhaleischen Büchern zu sehen / vnd in Epist Caluini, ad Mompel fol 43 423. Da es Caluinus nennet ex pessimo errore natam superstitionem, cui resistendum sit usque ad sanguinem. Nennet es ein superstitionem, quae Magicam incantationem faciat ex Baptismo, Das ist / einen solchen Aberglauben / da man eine Zäuberey der Schwartzkünstler aus der Tauffe machet / wenn man die Tauffe so nötig helt / das man auch im Nothfall von den Weibern die Kinder lieber teuffen / denn der Tauffe gentzlich beraubt lasse werden. Eben also lehret auch Rod. Gualth. Hom super Marc. 16. part. 3. fol. 238. die Ascension. §. 3. Conuincitur hic illorum error, qui Baptismum per mulieres ad ministrari posse sentiunt, si quando infans à partu statim moriturus videatur. Cum enim mulieri verbum Dei praedicare non liceat, & eandem in Ecclesia loqui vetet Apostolus, certè nec baptisare debet. Das ist / Hiermit wird der Leute Irrthumb widerleget / die es darfür halten / das die

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Zitationshilfe: Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_vorzeichnis_1597/141>, abgerufen am 23.11.2024.