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Nyland, Petrus: Desz Schauplatzes Irdischer Geschöpffe. Bd. 2. Osnabrück, 1687.

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gestellet werden. Die Treue einiger Hunde/ so sie an ihren Herren bewiesen/ wird von den Geschicht-Schreibern dermassen herauß gestrichen/ daß kein ander Thier dißfalls mit ihnen mag verglichen werden. Als der Römische Hauptman Silanion in der Schlacht von seinen Feinden getödtet/ und nacket außgezogen worden/ und etliche Tage auff der Wallstatt liegen blieben/ hat sein Hund sich auff seine entblössete Scham so lange niedergelegt/ biß die Römer gekommen/ und ihre erschlagene begraben.

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Als zuzeiten der beiden Römischen Burgermeistere/ Appii junii, und Publii silii, T. Sabinus und seine leibeigne Knechte/ dem Neroni, deß Germanici Sohn zugefallen/ zur Straffe gefordert worden/ hat des einen sein Hund auff keine Weise von dem Gefängnis können abgehalten werden/ ist auch von dem ertödteten Cörper nicht gewichen/ sondern führte ein erbärmliches Geheule/ und wann ihm jemand Speise vorwurff/ hat er solche seinem todten

gestellet werden. Die Treue einiger Hunde/ so sie an ihren Herren bewiesen/ wird von den Geschicht-Schreibern dermassen herauß gestrichen/ daß kein ander Thier dißfalls mit ihnen mag verglichen werden. Als der Römische Hauptman Silanion in der Schlacht von seinen Feinden getödtet/ und nacket außgezogen worden/ und etliche Tage auff der Wallstatt liegen blieben/ hat sein Hund sich auff seine entblössete Scham so lange niedergelegt/ biß die Römer gekommen/ und ihre erschlagene begraben.

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Als zuzeiten der beiden Römischen Burgermeistere/ Appii junii, und Publii silii, T. Sabinus und seine leibeigne Knechte/ dem Neroni, deß Germanici Sohn zugefallen/ zur Straffe gefordert worden/ hat des einen sein Hund auff keine Weise von dem Gefängnis können abgehalten werden/ ist auch von dem ertödteten Cörper nicht gewichen/ sondern führte ein erbärmliches Geheule/ und wann ihm jemand Speise vorwurff/ hat er solche seinem todten

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[77/0081] gestellet werden. Die Treue einiger Hunde/ so sie an ihren Herren bewiesen/ wird von den Geschicht-Schreibern dermassen herauß gestrichen/ daß kein ander Thier dißfalls mit ihnen mag verglichen werden. Als der Römische Hauptman Silanion in der Schlacht von seinen Feinden getödtet/ und nacket außgezogen worden/ und etliche Tage auff der Wallstatt liegen blieben/ hat sein Hund sich auff seine entblössete Scham so lange niedergelegt/ biß die Römer gekommen/ und ihre erschlagene begraben. [Abbildung] Als zuzeiten der beiden Römischen Burgermeistere/ Appii junii, und Publii silii, T. Sabinus und seine leibeigne Knechte/ dem Neroni, deß Germanici Sohn zugefallen/ zur Straffe gefordert worden/ hat des einen sein Hund auff keine Weise von dem Gefängnis können abgehalten werden/ ist auch von dem ertödteten Cörper nicht gewichen/ sondern führte ein erbärmliches Geheule/ und wann ihm jemand Speise vorwurff/ hat er solche seinem todten

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Zitationshilfe: Nyland, Petrus: Desz Schauplatzes Irdischer Geschöpffe. Bd. 2. Osnabrück, 1687, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nylandt_schauplatz02_1678/81>, abgerufen am 24.11.2024.