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Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.

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ne Volck ist gar wüster Art/ zornig von Sinnen/ werden aber nicht leichtlich Handgemein/ sondern werffen mit einen hauffen Scheltworten weidlich um sich.

Liegen und Betriegen scheinet bey ihnen als zwey Haupt Tugenden geübet zu werden / also daß sie offtmals auß Haß wieder jemandten ihre falsche Beschuldigungen mit den Kuß des Creutzes/ so bey ihnen vor einen Eid gehalten wird / bestätigen.

Die Trunckenheit eine reiche Gebährerin alles unordentlichen Wesens Sünden / Schande und Laster/ ist so wohl unter den Frawen als Männern gantz gemein/ und in vollem Schwange. Offtmahl verspäten sie so lang beym Brandwein/ daß/ wann ihre Seckel und Taschen geleert seyn/ sie die Kleider zum Pfande lassen/ und als schändliche Creaturen in ihren eignen Gespey sich umbwältzen.

In Zubereitung ihrer Speise seyn sie so gar curieus und zärtlich nicht/ wie man wohl bey andern Nationen verspüret; Grütze/ Kohl, Rüben und Stockfisch ist ihre tägliche Speise/ und jemehr der Fisch stincket/ je delicater sie ihn achten / daher kan man ihr Fischmarck eher riechen/ als mit den Augen sehen.

In ihren Beysammenkunfften halten sie es vor keine Schande/ den Winden so wohl von oben/ als von unten einen freyen Außzug zu geben/ vermeinend/ der Gesundheit halber besser zu seyn/ dieselbe in die weite Weld außtreiben/ als in einem engen Bauch verschlossen behalten.

Die Muscowiter oder Russen seyn insgemein Leichtsinnig/ und zu Vollbringung ihrer fleischlichen Lüsten sehr geneiget/ worinnen sie offtmahls die Grentzen der Natur so weit übertretten/ daß sie sich nicht schämen mit sodomitischen Sünden sich zu beschmitzen.

In der Ehe seyn sie mit einer ehelichen Hauß-Frawen durchs Gesetz verbunden/ und ist ihnen zugelassen den Ehebund zu dreyen mahlen zu erwiedern/ hernach nicht mehr. Die Verlöbnis der Unverlobten wird von beider Seits Eltern oder nähesten Verwandten zu erst gestifftet/ und hernacher mit wunderlicher Pracht und seltzamen Ceremonien im Hause des Bräutigambs befästiget und vollenzogen.

Aldieweil aber diese Beysammenkunfft geschicht/ da sie sich vorhin nie gesehen noch gesprochen haben/ so entstehet daher offtermahls viel Unlust und Hauß-Gezäncke/ die gemeiniglich auf der frauen Rücken außschlagen.

ne Volck ist gar wüster Art/ zornig von Sinnen/ werden aber nicht leichtlich Handgemein/ sondern werffen mit einen hauffen Scheltworten weidlich um sich.

Liegen und Betriegen scheinet bey ihnen als zwey Haupt Tugenden geübet zu werden / also daß sie offtmals auß Haß wieder jemandten ihre falsche Beschuldigungen mit den Kuß des Creutzes/ so bey ihnen vor einen Eid gehalten wird / bestätigen.

Die Trunckenheit eine reiche Gebährerin alles unordentlichen Wesens Sünden / Schande und Laster/ ist so wohl unter den Frawen als Männern gantz gemein/ und in vollem Schwange. Offtmahl verspäten sie so lang beym Brandwein/ daß/ wann ihre Seckel und Taschen geleert seyn/ sie die Kleider zum Pfande lassen/ und als schändliche Creaturen in ihren eignen Gespey sich umbwältzen.

In Zubereitung ihrer Speise seyn sie so gar curieus und zärtlich nicht/ wie man wohl bey andern Nationen verspüret; Grütze/ Kohl, Rüben und Stockfisch ist ihre tägliche Speise/ und jemehr der Fisch stincket/ je delicater sie ihn achten / daher kan man ihr Fischmarck eher riechen/ als mit den Augen sehen.

In ihren Beysammenkunfften halten sie es vor keine Schande/ den Winden so wohl von oben/ als von unten einen freyen Außzug zu geben/ vermeinend/ der Gesundheit halber besser zu seyn/ dieselbe in die weite Weld außtreiben/ als in einem engen Bauch verschlossen behalten.

Die Muscowiter oder Russen seyn insgemein Leichtsinnig/ und zu Vollbringung ihrer fleischlichen Lüsten sehr geneiget/ worinnen sie offtmahls die Grentzen der Natur so weit übertretten/ daß sie sich nicht schämen mit sodomitischen Sünden sich zu beschmitzen.

In der Ehe seyn sie mit einer ehelichen Hauß-Frawen durchs Gesetz verbunden/ und ist ihnen zugelassen den Ehebund zu dreyen mahlen zu erwiedern/ hernach nicht mehr. Die Verlöbnis der Unverlobten wird von beider Seits Eltern oder nähesten Verwandten zu erst gestifftet/ und hernacher mit wunderlicher Pracht und seltzamen Ceremonien im Hause des Bräutigambs befästiget und vollenzogen.

Aldieweil aber diese Beysammenkunfft geschicht/ da sie sich vorhin nie gesehen noch gesprochen haben/ so entstehet daher offtermahls viel Unlust und Hauß-Gezäncke/ die gemeiniglich auf der frauen Rücken außschlagen.

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[120/0132] ne Volck ist gar wüster Art/ zornig von Sinnen/ werden aber nicht leichtlich Handgemein/ sondern werffen mit einen hauffen Scheltworten weidlich um sich. Liegen und Betriegen scheinet bey ihnen als zwey Haupt Tugenden geübet zu werden / also daß sie offtmals auß Haß wieder jemandten ihre falsche Beschuldigungen mit den Kuß des Creutzes/ so bey ihnen vor einen Eid gehalten wird / bestätigen. Die Trunckenheit eine reiche Gebährerin alles unordentlichen Wesens Sünden / Schande und Laster/ ist so wohl unter den Frawen als Männern gantz gemein/ und in vollem Schwange. Offtmahl verspäten sie so lang beym Brandwein/ daß/ wann ihre Seckel und Taschen geleert seyn/ sie die Kleider zum Pfande lassen/ und als schändliche Creaturen in ihren eignen Gespey sich umbwältzen. In Zubereitung ihrer Speise seyn sie so gar curieus und zärtlich nicht/ wie man wohl bey andern Nationen verspüret; Grütze/ Kohl, Rüben und Stockfisch ist ihre tägliche Speise/ und jemehr der Fisch stincket/ je delicater sie ihn achten / daher kan man ihr Fischmarck eher riechen/ als mit den Augen sehen. In ihren Beysammenkunfften halten sie es vor keine Schande/ den Winden so wohl von oben/ als von unten einen freyen Außzug zu geben/ vermeinend/ der Gesundheit halber besser zu seyn/ dieselbe in die weite Weld außtreiben/ als in einem engen Bauch verschlossen behalten. Die Muscowiter oder Russen seyn insgemein Leichtsinnig/ und zu Vollbringung ihrer fleischlichen Lüsten sehr geneiget/ worinnen sie offtmahls die Grentzen der Natur so weit übertretten/ daß sie sich nicht schämen mit sodomitischen Sünden sich zu beschmitzen. In der Ehe seyn sie mit einer ehelichen Hauß-Frawen durchs Gesetz verbunden/ und ist ihnen zugelassen den Ehebund zu dreyen mahlen zu erwiedern/ hernach nicht mehr. Die Verlöbnis der Unverlobten wird von beider Seits Eltern oder nähesten Verwandten zu erst gestifftet/ und hernacher mit wunderlicher Pracht und seltzamen Ceremonien im Hause des Bräutigambs befästiget und vollenzogen. Aldieweil aber diese Beysammenkunfft geschicht/ da sie sich vorhin nie gesehen noch gesprochen haben/ so entstehet daher offtermahls viel Unlust und Hauß-Gezäncke/ die gemeiniglich auf der frauen Rücken außschlagen.

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Zitationshilfe: Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nylandt_schauplatz01_1678/132>, abgerufen am 17.05.2024.