Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der allerneuesten Europäischen Welt- und Staats-Geschichte II. Theil. Nr. LXXI, 37. Woche, Erfurt (Thüringen), 7. September 1744.

Bild:
<< vorherige Seite

den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit
anzeigen: Wie denenselben nicht anders als wohl erinnerlich seyn
könne, welchermassen Jhro Kayserl. Maj. über die von Seiten des
Wienerischen Hofs auf eine im H. Röm. Reich bis daher nicht er-
hörte zudringliche Weise im letztverwichenen Jahr angemaßte, und
unterm 23. Sept. erst-besagten Jahres, durch öffentliche Reichs- Di-
ctatur
bekandt gemachte sogenannte Protestations-Urkunde, obschon
Allerhöchst-Dieselbe gegen solche Jhro, und dem gesamten Römi-
schen Reich geschehene schwere Verletzungen mit Reichs-Gesetz-mä-
siger ernstlicher Ahndung von Kayserl. Amts wegen alsogleich hät-
ten fürgehen können, sich mittelst Dero unterm 11. Decembr. vorigen
Jahres an die Reichs-Versammlung erlassenen allergnädigsten
Commissions-Decreti mit vordringenden gantzen Glimpff zu er-
klären, und besonders ein standhafftes Reichs-Gutachten, was mas-
sen die allerhöchste Kayserl. Autorität, und des gesamten Reichs Eh-
re gegen derley ohnerlaubte Anfälle zu vindiciren, und ein vor alle-
mahl in zureichende Sicherheit zu stellen seyn möchte, allerhuldrei-
chest abzufordern geruhet haben;

Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl.
Maj. diesen abverlangten Reichs-Gutachten in Kayserl. ausneh-
mender Langmuth noch immer entgegen sehen, von Seiten des
Wienerischen Hofs, an statt sich der offenbaren Reichs-Ständischer
Obliegenheit schuldigst zu fügen, vielmehr Unfug mit Unfug gehäuf-
fet, die bisherigen Anmassungen durch neue, so ohnerbiethig, als dem
kundbaren Comitial-Stylo gäntzlich zuwiederlauffende, nicht mit
den geringsten der Reichs-Versammlung so schuldigen, als gewöhn-
lichen Ehrenbenahmsungen versehene, sondern lediglich von einem
zu Derselben nicht geeigneten, noch für einen Reichs-Tags-Gesand-
ten zu erkennenden Ministro schlechterdings unterzeichnete, dessen
allem ohngeachtet aber doch zu der öffentlichen Reichs- Dictatur, un-
term 2. und 6. Jul. zu bringen gewußte Scripta auf das höchste ge-
trieben, darinnen zum Theil gantz unanständige, und der Kayserl.
Maj. viel zunahe tretende Ausdrückungen gebrauchet, zum Theil die
Reichs-Churfürsten, Fürsten und Stände zu verbothenen Verbin-
dungen gegen ihr rechtmäßig erwähltes Oberhaupt, aufzubringen,
und gleichsam zu verhetzen, dadurch aber das zwischen Haupt und

den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit
anzeigen: Wie denenselben nicht anders als wohl erinnerlich seyn
könne, welchermassen Jhro Kayserl. Maj. über die von Seiten des
Wienerischen Hofs auf eine im H. Röm. Reich bis daher nicht er-
hörte zudringliche Weise im letztverwichenen Jahr angemaßte, und
unterm 23. Sept. erst-besagten Jahres, durch öffentliche Reichs- Di-
ctatur
bekandt gemachte sogenannte Proteſtations-Urkunde, obschon
Allerhöchst-Dieselbe gegen solche Jhro, und dem gesamten Römi-
schen Reich geschehene schwere Verletzungen mit Reichs-Gesetz-mä-
siger ernstlicher Ahndung von Kayserl. Amts wegen alsogleich hät-
ten fürgehen können, sich mittelst Dero unterm 11. Decembr. vorigen
Jahres an die Reichs-Versammlung erlassenen allergnädigsten
Commiſſions-Decreti mit vordringenden gantzen Glimpff zu er-
klären, und besonders ein standhafftes Reichs-Gutachten, was mas-
sen die allerhöchste Kayserl. Autorität, und des gesamten Reichs Eh-
re gegen derley ohnerlaubte Anfälle zu vindiciren, und ein vor alle-
mahl in zureichende Sicherheit zu stellen seyn möchte, allerhuldrei-
chest abzufordern geruhet haben;

Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl.
Maj. diesen abverlangten Reichs-Gutachten in Kayserl. ausneh-
mender Langmuth noch immer entgegen sehen, von Seiten des
Wienerischen Hofs, an statt sich der offenbaren Reichs-Ständischer
Obliegenheit schuldigst zu fügen, vielmehr Unfug mit Unfug gehäuf-
fet, die bisherigen Anmassungen durch neue, so ohnerbiethig, als dem
kundbaren Comitial-Stylo gäntzlich zuwiederlauffende, nicht mit
den geringsten der Reichs-Versammlung so schuldigen, als gewöhn-
lichen Ehrenbenahmsungen versehene, sondern lediglich von einem
zu Derselben nicht geeigneten, noch für einen Reichs-Tags-Gesand-
ten zu erkennenden Miniſtro schlechterdings unterzeichnete, dessen
allem ohngeachtet aber doch zu der öffentlichen Reichs- Dictatur, un-
term 2. und 6. Jul. zu bringen gewußte Scripta auf das höchste ge-
trieben, darinnen zum Theil gantz unanständige, und der Kayserl.
Maj. viel zunahe tretende Ausdrückungen gebrauchet, zum Theil die
Reichs-Churfürsten, Fürsten und Stände zu verbothenen Verbin-
dungen gegen ihr rechtmäßig erwähltes Oberhaupt, aufzubringen,
und gleichsam zu verhetzen, dadurch aber das zwischen Haupt und

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="jArticle">
        <p><pb facs="#f0002" n="562"/>
den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit<lb/>
anzeigen: Wie denenselben nicht anders als wohl erinnerlich seyn<lb/>
könne, welchermassen Jhro Kayserl. Maj. über die von Seiten des<lb/>
Wienerischen Hofs auf eine im H. Röm. Reich bis daher nicht er-<lb/>
hörte zudringliche Weise im letztverwichenen Jahr angemaßte, und<lb/>
unterm 23. Sept. erst-besagten Jahres, durch öffentliche Reichs- <hi rendition="#aq">Di-<lb/>
ctatur </hi> bekandt gemachte sogenannte <hi rendition="#aq">Prote&#x017F;tations</hi>-Urkunde, obschon<lb/>
Allerhöchst-Dieselbe gegen solche Jhro, und dem gesamten Römi-<lb/>
schen Reich geschehene schwere Verletzungen mit Reichs-Gesetz-mä-<lb/>
siger ernstlicher Ahndung von Kayserl. Amts wegen alsogleich hät-<lb/>
ten fürgehen können, sich mittelst Dero unterm 11. Decembr. vorigen<lb/>
Jahres an die Reichs-Versammlung erlassenen allergnädigsten<lb/><hi rendition="#aq">Commi&#x017F;&#x017F;ions-Decreti</hi> mit vordringenden gantzen Glimpff zu er-<lb/>
klären, und besonders ein standhafftes Reichs-Gutachten, was mas-<lb/>
sen die allerhöchste Kayserl. <hi rendition="#aq">Autorit</hi>ät, und des gesamten Reichs Eh-<lb/>
re gegen derley ohnerlaubte Anfälle zu <hi rendition="#aq">vindici</hi>ren, und ein vor alle-<lb/>
mahl in zureichende Sicherheit zu stellen seyn möchte, allerhuldrei-<lb/>
chest abzufordern geruhet haben;</p><lb/>
        <p>Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl.<lb/>
Maj. diesen abverlangten Reichs-Gutachten in Kayserl. ausneh-<lb/>
mender Langmuth noch immer entgegen sehen, von Seiten des<lb/>
Wienerischen Hofs, an statt sich der offenbaren Reichs-Ständischer<lb/>
Obliegenheit schuldigst zu fügen, vielmehr Unfug mit Unfug gehäuf-<lb/>
fet, die bisherigen Anmassungen durch neue, so ohnerbiethig, als dem<lb/>
kundbaren <hi rendition="#aq">Comitial-Stylo</hi> gäntzlich zuwiederlauffende, nicht mit<lb/>
den geringsten der Reichs-Versammlung so schuldigen, als gewöhn-<lb/>
lichen Ehrenbenahmsungen versehene, sondern lediglich von einem<lb/>
zu Derselben nicht geeigneten, noch für einen Reichs-Tags-Gesand-<lb/>
ten zu erkennenden <hi rendition="#aq">Mini&#x017F;tro</hi> schlechterdings unterzeichnete, dessen<lb/>
allem ohngeachtet aber doch zu der öffentlichen Reichs- <hi rendition="#aq">Dictatur</hi>, un-<lb/>
term 2. und 6. Jul. zu bringen gewußte <hi rendition="#aq">Scripta</hi> auf das höchste ge-<lb/>
trieben, darinnen zum Theil gantz unanständige, und der Kayserl.<lb/>
Maj. viel zunahe tretende Ausdrückungen gebrauchet, zum Theil die<lb/>
Reichs-Churfürsten, Fürsten und Stände zu verbothenen Verbin-<lb/>
dungen gegen ihr rechtmäßig erwähltes Oberhaupt, aufzubringen,<lb/>
und gleichsam zu verhetzen, dadurch aber das zwischen Haupt und<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[562/0002] den fürtrefflichen Räthen, Bothschafften und Gesandten, hiermit anzeigen: Wie denenselben nicht anders als wohl erinnerlich seyn könne, welchermassen Jhro Kayserl. Maj. über die von Seiten des Wienerischen Hofs auf eine im H. Röm. Reich bis daher nicht er- hörte zudringliche Weise im letztverwichenen Jahr angemaßte, und unterm 23. Sept. erst-besagten Jahres, durch öffentliche Reichs- Di- ctatur bekandt gemachte sogenannte Proteſtations-Urkunde, obschon Allerhöchst-Dieselbe gegen solche Jhro, und dem gesamten Römi- schen Reich geschehene schwere Verletzungen mit Reichs-Gesetz-mä- siger ernstlicher Ahndung von Kayserl. Amts wegen alsogleich hät- ten fürgehen können, sich mittelst Dero unterm 11. Decembr. vorigen Jahres an die Reichs-Versammlung erlassenen allergnädigsten Commiſſions-Decreti mit vordringenden gantzen Glimpff zu er- klären, und besonders ein standhafftes Reichs-Gutachten, was mas- sen die allerhöchste Kayserl. Autorität, und des gesamten Reichs Eh- re gegen derley ohnerlaubte Anfälle zu vindiciren, und ein vor alle- mahl in zureichende Sicherheit zu stellen seyn möchte, allerhuldrei- chest abzufordern geruhet haben; Nachdem nun aber unter währender Zeit, als Jhro Kayserl. Maj. diesen abverlangten Reichs-Gutachten in Kayserl. ausneh- mender Langmuth noch immer entgegen sehen, von Seiten des Wienerischen Hofs, an statt sich der offenbaren Reichs-Ständischer Obliegenheit schuldigst zu fügen, vielmehr Unfug mit Unfug gehäuf- fet, die bisherigen Anmassungen durch neue, so ohnerbiethig, als dem kundbaren Comitial-Stylo gäntzlich zuwiederlauffende, nicht mit den geringsten der Reichs-Versammlung so schuldigen, als gewöhn- lichen Ehrenbenahmsungen versehene, sondern lediglich von einem zu Derselben nicht geeigneten, noch für einen Reichs-Tags-Gesand- ten zu erkennenden Miniſtro schlechterdings unterzeichnete, dessen allem ohngeachtet aber doch zu der öffentlichen Reichs- Dictatur, un- term 2. und 6. Jul. zu bringen gewußte Scripta auf das höchste ge- trieben, darinnen zum Theil gantz unanständige, und der Kayserl. Maj. viel zunahe tretende Ausdrückungen gebrauchet, zum Theil die Reichs-Churfürsten, Fürsten und Stände zu verbothenen Verbin- dungen gegen ihr rechtmäßig erwähltes Oberhaupt, aufzubringen, und gleichsam zu verhetzen, dadurch aber das zwischen Haupt und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und TEI Transkription
Mikrofilmarchiv der deutschsprachigen Presse e.V., Dortmund: Bereitstellung der den Bilddigitalisaten zugrunde liegenden Microfilmaufnahmen
Peter Fankhauser: Transformation von TUSTEP nach TEI P5. Transformation von TEI P5 in das DTA-Basisformat.
Susanne Haaf: Artikelstrukturierung nach DTA-Basisformat.

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

Die Transkription erfolgte nach den unter http://www.deutschestextarchiv.de/doku/basisformat formulierten Richtlinien.

Verfahren der Texterfassung: manuell (doppelt erfasst).

  • Bogensignaturen: nicht übernommen.
  • Druckfehler: ignoriert.
  • fremdsprachliches Material: nur Fremdskripte gekennzeichnet.
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage.
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage.
  • i/j in Fraktur: wie Vorlage.
  • I/J in Fraktur: wie Vorlage.
  • Kolumnentitel: nicht übernommen.
  • Kustoden: nicht übernommen.
  • langes s (?): in Frakturschrift als s transkribiert, in Antiquaschrift beibehalten.
  • Normalisierungen: keine.
  • rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert.
  • Seitenumbrüche markiert: ja.
  • Silbentrennung: wie Vorlage.
  • u/v bzw. U/V: wie Vorlage.
  • Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert.
  • Vollständigkeit: vollständig erfasst.
  • Zeichensetzung: DTABf-getreu.
  • Zeilenumbrüche markiert: ja.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_weltgeschichte0271_1744
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_weltgeschichte0271_1744/2
Zitationshilfe: Der allerneuesten Europäischen Welt- und Staats-Geschichte II. Theil. Nr. LXXI, 37. Woche, Erfurt (Thüringen), 7. September 1744, S. 562. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_weltgeschichte0271_1744/2>, abgerufen am 10.11.2024.