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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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sie nur würcklich und von Hertzen sich bekehren/ und bey dem wahren Catholischen Glauben (welches uns dann am besten durch die Pfarrer oder Priester/ so ihnen die Heil. Sacramenten reichen/ wird kundt können gemacht werden) sich eiferig bezeigen/ und beständig beharren / sollen 10. gantzer Jahr (so von dem Tag ihrer Bekehrung an zu rechnen) von allen Königlischen Auff- und Anlagen auch Einquartierungen befreyet und exempt seyn. Einfolglich inhibirn und verbieten wir auch hiermit ernstlich allen Ober-Burgermeistern/ verständig und ehrlichen Leuten/ auch geschwornen Burgern der Orten/ wo sie sich auffhalten/ sie mit einigen obvermeldler Königl. Auff- und Anlagen/ auch Einquartirungen bey willkührlicher Straff und Erstattung alles Schadens erwehnter Neubekehrten/ nicht zu belegen. Damit aber gleichwol die zur Apostolisch. Catholisch-Römischen Religion Bekehrte/ mehrermeldter Befreyung und Exemption desto füglicher sich mögen zu erfreuen/ auch die berührten Obrigkeiten Wissenschafft von ihrem Bekehren haben/ so sollen sie (Bekehrte) gehalten seyn/ denen Obrigkeiten die Verfassung ihres Widerruffs abschrifftlich zu verfertigen; wie dann/ und damit niemand einige Unwissenheit wird vorzuschützen haben/ gegenwärtige Ordonnantz in denen Mümpelgart-Charelot-Hericourt-Blamont- und Clermontischen Regierungen offentlich soll abgelesen/ und unverweilt publicirt/ auch aller Orts/ wo es die Noch erfordert/ soll angeschlagen werden. Geben zu Bisantzi. Dergleichen Ordonnantzen seynd an mehrern Orten deß Königreichs publicirt worden/ nichts desto weniger haben sich viele gefunden/ so lieber ihr Vatterland quittiren / und ihre Güter dahinten lassen wollen/ als die einmal von Kindheit an bekandte / und gleichfalls mit der Muttermilch eingesogene Religion zu changiren/ weilen aber alle Päß in Franckreich aufls beste vesetzet worden/ ware sehr schwehr durchzukommen/ doch gleichwol seynd einige echappirt, die meiste aber an den Pässen gefänglich angenommen worden/ wie dann von Pariß Nachricht einkommen / daß in dem Fortsetzung deß Reformationswesens in Frauckreich. Delphinat viele Dames sich in Mannskleyder gestecket / und sammt einigen Manns[unleserliches Material]personen eine Parthey von 80. Köpffen ausgemacht/ folgends an einem Paß sich durch die Königl. Dragoner geschlagen / und den Officier mit einer Pistol todt geschossen/ sie seynd aber hernachmals doch in dem Lothringischen erhaschet/ und gefänglich nach Grenoble gebracht worden/ allda ihnen das Parlament den Proceß formiren will/ hat aber erst gen Hoff geschickt/ zu vernehmen/ was sie für ein Recht sprechen sollen/ weil dergleichen Vorfälle in keinen Rechten/ so lang die Welt gestanden / beschrieben ist. Zu Nantes hat man einige Reformirte Weibs-personen we[unleserliches Material]en ihrer

sie nur würcklich und von Hertzen sich bekehren/ und bey dem wahren Catholischen Glauben (welches uns dann am besten durch die Pfarrer oder Priester/ so ihnen die Heil. Sacramenten reichen/ wird kundt können gemacht werden) sich eiferig bezeigen/ und beständig beharren / sollen 10. gantzer Jahr (so von dem Tag ihrer Bekehrung an zu rechnen) von allen Königlischen Auff- und Anlagen auch Einquartierungen befreyet und exempt seyn. Einfolglich inhibirn und verbieten wir auch hiermit ernstlich allen Ober-Burgermeistern/ verständig und ehrlichen Leuten/ auch geschwornen Burgern der Orten/ wo sie sich auffhalten/ sie mit einigen obvermeldler Königl. Auff- und Anlagen/ auch Einquartirungen bey willkührlicher Straff und Erstattung alles Schadens erwehnter Neubekehrten/ nicht zu belegen. Damit aber gleichwol die zur Apostolisch. Catholisch-Römischen Religion Bekehrte/ mehrermeldter Befreyung und Exemption desto füglicher sich mögen zu erfreuen/ auch die berührten Obrigkeiten Wissenschafft von ihrem Bekehren haben/ so sollen sie (Bekehrte) gehalten seyn/ denen Obrigkeiten die Verfassung ihres Widerruffs abschrifftlich zu verfertigen; wie dann/ und damit niemand einige Unwissenheit wird vorzuschützen haben/ gegenwärtige Ordonnantz in denen Mümpelgart-Charelot-Hericourt-Blamont- und Clermontischen Regierungen offentlich soll abgelesen/ und unverweilt publicirt/ auch aller Orts/ wo es die Noch erfordert/ soll angeschlagen werden. Geben zu Bisantzi. Dergleichen Ordonnantzen seynd an mehrern Orten deß Königreichs publicirt worden/ nichts desto weniger haben sich viele gefunden/ so lieber ihr Vatterland quittiren / und ihre Güter dahinten lassen wollen/ als die einmal von Kindheit an bekandte / und gleichfalls mit der Muttermilch eingesogene Religion zu changiren/ weilen aber alle Päß in Franckreich aufls beste vesetzet worden/ ware sehr schwehr durchzukommen/ doch gleichwol seynd einige échappirt, die meiste aber an den Pässen gefänglich angenommen worden/ wie dann von Pariß Nachricht einkommen / daß in dem Fortsetzung deß Reformationswesens in Frauckreich. Delphinat viele Dames sich in Mannskleyder gestecket / und sam̃t einigen Manns[unleserliches Material]personen eine Parthey von 80. Köpffen ausgemacht/ folgends an einem Paß sich durch die Königl. Dragoner geschlagen / und den Officier mit einer Pistol todt geschossen/ sie seynd aber hernachmals doch in dem Lothringischen erhaschet/ und gefänglich nach Grenoble gebracht worden/ allda ihnen das Parlament den Proceß formiren will/ hat aber erst gen Hoff geschickt/ zu vernehmen/ was sie für ein Recht sprechen sollen/ weil dergleichen Vorfälle in keinen Rechten/ so lang die Welt gestanden / beschrieben ist. Zu Nantes hat man einige Reformirte Weibs-personen we[unleserliches Material]en ihrer

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[71/0083] sie nur würcklich und von Hertzen sich bekehren/ und bey dem wahren Catholischen Glauben (welches uns dann am besten durch die Pfarrer oder Priester/ so ihnen die Heil. Sacramenten reichen/ wird kundt können gemacht werden) sich eiferig bezeigen/ und beständig beharren / sollen 10. gantzer Jahr (so von dem Tag ihrer Bekehrung an zu rechnen) von allen Königlischen Auff- und Anlagen auch Einquartierungen befreyet und exempt seyn. Einfolglich inhibirn und verbieten wir auch hiermit ernstlich allen Ober-Burgermeistern/ verständig und ehrlichen Leuten/ auch geschwornen Burgern der Orten/ wo sie sich auffhalten/ sie mit einigen obvermeldler Königl. Auff- und Anlagen/ auch Einquartirungen bey willkührlicher Straff und Erstattung alles Schadens erwehnter Neubekehrten/ nicht zu belegen. Damit aber gleichwol die zur Apostolisch. Catholisch-Römischen Religion Bekehrte/ mehrermeldter Befreyung und Exemption desto füglicher sich mögen zu erfreuen/ auch die berührten Obrigkeiten Wissenschafft von ihrem Bekehren haben/ so sollen sie (Bekehrte) gehalten seyn/ denen Obrigkeiten die Verfassung ihres Widerruffs abschrifftlich zu verfertigen; wie dann/ und damit niemand einige Unwissenheit wird vorzuschützen haben/ gegenwärtige Ordonnantz in denen Mümpelgart-Charelot-Hericourt-Blamont- und Clermontischen Regierungen offentlich soll abgelesen/ und unverweilt publicirt/ auch aller Orts/ wo es die Noch erfordert/ soll angeschlagen werden. Geben zu Bisantzi. Dergleichen Ordonnantzen seynd an mehrern Orten deß Königreichs publicirt worden/ nichts desto weniger haben sich viele gefunden/ so lieber ihr Vatterland quittiren / und ihre Güter dahinten lassen wollen/ als die einmal von Kindheit an bekandte / und gleichfalls mit der Muttermilch eingesogene Religion zu changiren/ weilen aber alle Päß in Franckreich aufls beste vesetzet worden/ ware sehr schwehr durchzukommen/ doch gleichwol seynd einige échappirt, die meiste aber an den Pässen gefänglich angenommen worden/ wie dann von Pariß Nachricht einkommen / daß in dem Delphinat viele Dames sich in Mannskleyder gestecket / und sam̃t einigen Manns_ personen eine Parthey von 80. Köpffen ausgemacht/ folgends an einem Paß sich durch die Königl. Dragoner geschlagen / und den Officier mit einer Pistol todt geschossen/ sie seynd aber hernachmals doch in dem Lothringischen erhaschet/ und gefänglich nach Grenoble gebracht worden/ allda ihnen das Parlament den Proceß formiren will/ hat aber erst gen Hoff geschickt/ zu vernehmen/ was sie für ein Recht sprechen sollen/ weil dergleichen Vorfälle in keinen Rechten/ so lang die Welt gestanden / beschrieben ist. Zu Nantes hat man einige Reformirte Weibs-personen we_ en ihrer Fortsetzung deß Reformationswesens in Frauckreich.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/83>, abgerufen am 24.11.2024.