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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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unter denen von der ein und der andern Religion sich enthalten nöthig erachtet/ umb dardurch so viel mehr in dem Stand zu seyn/ sich dahin wie er zu thun resolvirt hatte/ bearbeiten zu können/ die jenige/ die sich so schlechter dings von der Kirch abgesondert hatten / derselben wiederumb zu reuniren und zu vereinbahren. Und nachdeme gedachten Königs unsers Groß-Herrn Vatters Intention, wegen seines so plötzlichen Todfalls / nicht hat effectuirt werden können/ auch die Execution besagten Edicts unter währenden Minderjährigkeit deß Seel. Königs unsers Hochgeehrten Herrn und Vatters glorwürd. Gedächtnuß durch neue Attentaten der jenigen von ersagter vermeinten Reformirten Religion selbsten unterbrochen worden/ indem sothane neue Attentaten Anlaß gegeben/ ihnen verschiedene Vortheil/ welche ihnen durch gedachtes Edict verwilliget waren/ hinwiederumb zu entziehen. So hat doch dessen ohngeachtet Weyland unser ersagter Herr und Vatter seiner gewöhnlichen Clementz sich gebrauchet/ und ihnen im Monat Julio 1629. zu Nismes noch ein neu Edict verwilliget/ vermittels dessen/ nach dem nun ein neuer Ruhestand auffgerichtet worden/ hat jetzt selig gedachter König von eben demselbigen Geist und Eifer vor die Religion/ welchen der König unser gedachter Groß-Vatter gehabt/ angetrieben/ bey sich resolvirt/ sich solchen Ruhestandts zu bedienen / umd sein gottseel. Vorhaben werckstellig zu machen/ nach dem mahlen aber wenig Jahr hernach die Krieg mit den Außländischen darzwischen kommen/ also daß seithero 1635. biß auff den in Anno 1684. mit denen Europäischen Fürsten geschlossenen Stillstand das Königreich wenig Zeit in Ruhe gestanden/ so ist unmöglich gewesen/ zu Vortheil der Religion ein mehrers vorzunehmen/ als die Zahl deren/ von den vermeinten Reformirten eingehabten Religions-Exercitien zu verringern/ und zwar durch Verbietung der jenigen/ welches zu Nachtheil deß Edicts auffgerichtet zu seyn sich befunden/ und durch Unterdruckung der von beeder Religion bestellten Justitz-Cammern/ deren Auffrichtung allein nur ad interim und biß auff weitere Erkäntnuß auffgerichtet waren. Dieweil dann nun GOTT endlich verliehen/ daß unsere Unterthanen einer völligen Ruhe geniessen / und wir auch selbsten mit keiner Sorge beladen seynd/ sie gegen unsere Feind zu beschützen/ daß wir uns diesen Stillstand haben können zu nutz machen/ welchen wir auch deßwegen befördert haben/ umb uns gäntzlich zu legen/ den Mitteln nachzusinnen vorgedachter Könige/ als unsers Groß- und Herrn Vatters gehabtes Dessein ins Werck zu richten/ wie wir doch bey Eintritt unserer Regirung darauff bedacht gewesen/ so befinden wir nun

unter denen von der ein und der andern Religion sich enthalten nöthig erachtet/ umb dardurch so viel mehr in dem Stand zu seyn/ sich dahin wie er zu thun resolvirt hatte/ bearbeiten zu können/ die jenige/ die sich so schlechter dings von der Kirch abgesondert hatten / derselben wiederumb zu reuniren und zu vereinbahren. Und nachdeme gedachten Königs unsers Groß-Herrn Vatters Intention, wegen seines so plötzlichen Todfalls / nicht hat effectuirt werden können/ auch die Execution besagten Edicts unter währenden Minderjährigkeit deß Seel. Königs unsers Hochgeehrten Herrn und Vatters glorwürd. Gedächtnuß durch neue Attentaten der jenigen von ersagter vermeinten Reformirten Religion selbsten unterbrochen worden/ indem sothane neue Attentaten Anlaß gegeben/ ihnen verschiedene Vortheil/ welche ihnen durch gedachtes Edict verwilliget waren/ hinwiederumb zu entziehen. So hat doch dessen ohngeachtet Weyland unser ersagter Herr und Vatter seiner gewöhnlichen Clementz sich gebrauchet/ und ihnen im Monat Julio 1629. zu Nismes noch ein neu Edict verwilliget/ vermittels dessen/ nach dem nun ein neuer Ruhestand auffgerichtet worden/ hat jetzt selig gedachter König von eben demselbigen Geist und Eifer vor die Religion/ welchen der König unser gedachter Groß-Vatter gehabt/ angetrieben/ bey sich resolvirt/ sich solchen Ruhestandts zu bedienen / umd sein gottseel. Vorhaben werckstellig zu machen/ nach dem mahlen aber wenig Jahr hernach die Krieg mit den Außländischen darzwischen kommen/ also daß seithero 1635. biß auff den in Anno 1684. mit denen Europäischen Fürsten geschlossenen Stillstand das Königreich wenig Zeit in Ruhe gestanden/ so ist unmöglich gewesen/ zu Vortheil der Religion ein mehrers vorzunehmen/ als die Zahl deren/ von den vermeinten Reformirten eingehabten Religions-Exercitien zu verringern/ und zwar durch Verbietung der jenigen/ welches zu Nachtheil deß Edicts auffgerichtet zu seyn sich befunden/ und durch Unterdruckung der von beeder Religion bestellten Justitz-Cammern/ deren Auffrichtung allein nur ad interim und biß auff weitere Erkäntnuß auffgerichtet waren. Dieweil dann nun GOTT endlich verliehen/ daß unsere Unterthanen einer völligen Ruhe geniessen / und wir auch selbsten mit keiner Sorge beladen seynd/ sie gegen unsere Feind zu beschützen/ daß wir uns diesen Stillstand haben können zu nutz machen/ welchen wir auch deßwegen befördert haben/ umb uns gäntzlich zu legen/ den Mitteln nachzusinnen vorgedachter Könige/ als unsers Groß- und Herrn Vatters gehabtes Dessein ins Werck zu richten/ wie wir doch bey Eintritt unserer Regirung darauff bedacht gewesen/ so befinden wir nun

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/76>, abgerufen am 24.11.2024.