Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

Bild:
<< vorherige Seite

Fränckischen/ welches ist der sechste Reichs-Craiß/ dessen Directores feynd der Bischoff von Bamberg/ und der Marggraf von Brandend. Culmbach/ der auch Craiß-Oberster ist/ und gehören über daß darzu/ die Bischöffe von [unleserliches Material]. Der Fränck. Craiß. Würtzburg/ und Eichstätt/ der Hochmeister Teutschen Ordens/ die Marggrafen von Brandenb. Culmbach/ und Onoltzbach/ samt vielen Grafen und den Reichsstädten Nürnberg/ Rottenburg / Windsheim/ Schweinfurt/ und Weissenburg/ von welchem Craiß zu berichten vorfället/ daß selbiger in verwichenem Fränckischer Craißtag zu Rürnberg gehalten. Monat December einen Craißtag zu Nürnberg außgeschrieben/ und gehalten/ so mit anfang dieses Monats sein Endschafft erreichet/ auf welchem nachfolgende puncta debattirt und geschlossen worden. 1. Daß man/ nach deme zur gemeinen Reichs-defension und securität im Vorschlag gebrachtem Was daselbft abgehandelt worden. quanto der 60000. Mann/ wovon diesem Craiß 4321. zufielen/ sich jederzeit parat halten / und solche in 2. Regim. zu Fuß und 1. Regim. zu Pferd reduciren wolle. 2. Daß denen hohen Generals-Personen und Craiß-Kriegs-Räthen biß zu Außgang deß verflossenen Jahrs ihre Verpflegung zwar gegeben/ nachgehends aber wegen allzugrosser Kriegsspesen dimittiret werden sollen. 3. Daß die in den Käys. Erblanden subsistirende Fränckische Trouppen in Zeiten recrutiret und mit der monatl. gage versehen werden solten. 4. Daß die zu dieser Craiß-Verfassung gemachte credita bezahlet/ und zu dem Ende der jenige/ so sein contingent innerhalb 4. Wochen nicht erleget/ ohne Ansehung der Person exequirt werden solle. 5. Daß die in den Käys. Erblanden stehendt Tragoner Ihr. Käys. Maj. gantz übergeben werden/ mit dem Anhang/ daß dieser Craiß über obig bewilligtes contingent weiter nit beschwäret werden solle 6. Daß man bedacht seyn solle / die Association und vormals gemachte Bündnussen mit Ihro Käys. Maj. Schweden / Holland und andern Ständen zu erhalten. 7. Daß die Inquisition und Verhör der Rechnung deß Commissarii Lembecks befördert werden solle. 8. Wegen deß Müntzwesens/ weiln man einen allgemeinen ordentlichen Müntz-probation-Tag verhoffte/ so solte es bey dem bereits den 23. Julii zu Nürnberg proclamirt- und beruffenen stück/ biß dahin verbleiben. 9. Wegen der zwischen Hn. Grafen von Dörnbach und Freyherrn von Schönberg vorgewesenen Praecedentz-sach/ war geschlossen/ daß dem von Schönberg der Vorzug im sitzen und votiren gebühre. Letztens und 10. Ihro Hochfürstl. Gn. von Würtzburg zu vermögen/ daß selbige den Rest zu ders Hn. Antecessoris cassa lifern möge. In gemeld. Nürnberg sowol als zu Würtzburg/ Bamberg/ Mergentheim/ und dem gantzen Fränck. Craiß ist vor das löbl. Käys. Thüng. Regiment zu Fuß zu dieser Zeit mit offenem Trommelschlag geworben worden. So viel vom Fränckischen Craiß.

7. Der Schwäbische Craiß. Deß Reichs stebender Craiß ist der Schwäbische/ dessen Directores seynd der Bischoff zu Costnitz/ und der Hertzog von Würtenberg: worzu noch

Fränckischen/ welches ist der sechste Reichs-Craiß/ dessen Directores feynd der Bischoff von Bamberg/ und der Marggraf von Brandend. Culmbach/ der auch Craiß-Oberster ist/ und gehören über daß darzu/ die Bischöffe von [unleserliches Material]. Der Fränck. Craiß. Würtzburg/ und Eichstätt/ der Hochmeister Teutschen Ordens/ die Marggrafen von Brandenb. Culmbach/ und Onoltzbach/ samt vielen Grafen und den Reichsstädten Nürnberg/ Rottenburg / Windsheim/ Schweinfurt/ und Weissenburg/ von welchem Craiß zu berichten vorfället/ daß selbiger in verwichenem Fränckischer Craißtag zu Rürnberg gehalten. Monat December einen Craißtag zu Nürnberg außgeschrieben/ und gehalten/ so mit anfang dieses Monats sein Endschafft erreichet/ auf welchem nachfolgende puncta debattirt und geschlossen worden. 1. Daß man/ nach deme zur gemeinen Reichs-defension und securität im Vorschlag gebrachtem Was daselbft abgehandelt worden. quanto der 60000. Mann/ wovon diesem Craiß 4321. zufielen/ sich jederzeit parat halten / und solche in 2. Regim. zu Fuß und 1. Regim. zu Pferd reduciren wolle. 2. Daß denen hohen Generals-Personen und Craiß-Kriegs-Räthen biß zu Außgang deß verflossenen Jahrs ihre Verpflegung zwar gegeben/ nachgehends aber wegen allzugrosser Kriegsspesen dimittiret werden sollen. 3. Daß die in den Käys. Erblanden subsistirende Fränckische Trouppen in Zeiten recrutiret und mit der monatl. gage versehen werden solten. 4. Daß die zu dieser Craiß-Verfassung gemachte credita bezahlet/ und zu dem Ende der jenige/ so sein contingent innerhalb 4. Wochen nicht erleget/ ohne Ansehung der Person exequirt werden solle. 5. Daß die in den Käys. Erblanden stehendt Tragoner Ihr. Käys. Maj. gantz übergeben werden/ mit dem Anhang/ daß dieser Craiß über obig bewilligtes contingent weiter nit beschwäret werden solle 6. Daß man bedacht seyn solle / die Association und vormals gemachte Bündnussen mit Ihro Käys. Maj. Schweden / Holland und andern Ständen zu erhalten. 7. Daß die Inquisition und Verhör der Rechnung deß Commissarii Lembecks befördert werden solle. 8. Wegen deß Müntzwesens/ weiln man einen allgemeinen ordentlichen Müntz-probation-Tag verhoffte/ so solte es bey dem bereits den 23. Julii zu Nürnberg proclamirt- und beruffenen stück/ biß dahin verbleiben. 9. Wegen der zwischen Hn. Grafen von Dörnbach und Freyherrn von Schönberg vorgewesenen Praecedentz-sach/ war geschlossen/ daß dem von Schönberg der Vorzug im sitzen und votiren gebühre. Letztens und 10. Ihro Hochfürstl. Gn. von Würtzburg zu vermögen/ daß selbige den Rest zu ders Hn. Antecessoris cassa lifern möge. In gemeld. Nürnberg sowol als zu Würtzburg/ Bamberg/ Mergentheim/ und dem gantzen Fränck. Craiß ist vor das löbl. Käys. Thüng. Regiment zu Fuß zu dieser Zeit mit offenem Trommelschlag geworben worden. So viel vom Fränckischen Craiß.

7. Der Schwäbische Craiß. Deß Reichs stebender Craiß ist der Schwäbische/ dessen Directores seynd der Bischoff zu Costnitz/ und der Hertzog von Würtenberg: worzu noch

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0064" n="52"/>
        <p>Fränckischen/ welches ist der sechste Reichs-Craiß/ dessen Directores feynd der                      Bischoff von Bamberg/ und der Marggraf von Brandend. Culmbach/ der auch                      Craiß-Oberster ist/ und gehören über daß darzu/ die Bischöffe von <note place="left"><gap reason="illegible"/>. Der Fränck. Craiß.</note> Würtzburg/ und Eichstätt/ der                      Hochmeister Teutschen Ordens/ die Marggrafen von Brandenb. Culmbach/ und                      Onoltzbach/ samt vielen Grafen und den Reichsstädten Nürnberg/ Rottenburg /                      Windsheim/ Schweinfurt/ und Weissenburg/ von welchem Craiß zu berichten                      vorfället/ daß selbiger in verwichenem <note place="left">Fränckischer Craißtag                          zu Rürnberg gehalten.</note> Monat December einen Craißtag zu Nürnberg                      außgeschrieben/ und gehalten/ so mit anfang dieses Monats sein Endschafft                      erreichet/ auf welchem nachfolgende puncta debattirt und geschlossen worden. 1.                      Daß man/ nach deme zur gemeinen Reichs-defension und securität im Vorschlag                      gebrachtem <note place="left">Was daselbft abgehandelt worden.</note> quanto der                      60000. Mann/ wovon diesem Craiß 4321. zufielen/ sich jederzeit parat halten /                      und solche in 2. Regim. zu Fuß und 1. Regim. zu Pferd reduciren wolle. 2. Daß                      denen hohen Generals-Personen und Craiß-Kriegs-Räthen biß zu Außgang deß                      verflossenen Jahrs ihre Verpflegung zwar gegeben/ nachgehends aber wegen                      allzugrosser Kriegsspesen dimittiret werden sollen. 3. Daß die in den Käys.                      Erblanden subsistirende Fränckische Trouppen in Zeiten recrutiret und mit der                      monatl. gage versehen werden solten. 4. Daß die zu dieser Craiß-Verfassung                      gemachte credita bezahlet/ und zu dem Ende der jenige/ so sein contingent                      innerhalb 4. Wochen nicht erleget/ ohne Ansehung der Person exequirt werden                      solle. 5. Daß die in den Käys. Erblanden stehendt Tragoner Ihr. Käys. Maj. gantz                      übergeben werden/ mit dem Anhang/ daß dieser Craiß über obig bewilligtes                      contingent weiter nit beschwäret werden solle 6. Daß man bedacht seyn solle /                      die Association und vormals gemachte Bündnussen mit Ihro Käys. Maj. Schweden /                      Holland und andern Ständen zu erhalten. 7. Daß die Inquisition und Verhör der                      Rechnung deß Commissarii Lembecks befördert werden solle. 8. Wegen deß                      Müntzwesens/ weiln man einen allgemeinen ordentlichen Müntz-probation-Tag                      verhoffte/ so solte es bey dem bereits den 23. Julii zu Nürnberg proclamirt-                      und beruffenen stück/ biß dahin verbleiben. 9. Wegen der zwischen Hn. Grafen                      von Dörnbach und Freyherrn von Schönberg vorgewesenen Praecedentz-sach/ war                      geschlossen/ daß dem von Schönberg der Vorzug im sitzen und votiren gebühre.                      Letztens und 10. Ihro Hochfürstl. Gn. von Würtzburg zu vermögen/ daß selbige                      den Rest zu ders Hn. Antecessoris cassa lifern möge. In gemeld. Nürnberg sowol                      als zu Würtzburg/ Bamberg/ Mergentheim/ und dem gantzen Fränck. Craiß ist vor                      das löbl. Käys. Thüng. Regiment zu Fuß zu dieser Zeit mit offenem Trommelschlag                      geworben worden. So viel vom Fränckischen Craiß.</p>
        <p><note place="left">7. Der Schwäbische Craiß.</note> Deß Reichs stebender Craiß                      ist der Schwäbische/ dessen Directores seynd der Bischoff zu Costnitz/ und der                      Hertzog von Würtenberg: worzu noch
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[52/0064] Fränckischen/ welches ist der sechste Reichs-Craiß/ dessen Directores feynd der Bischoff von Bamberg/ und der Marggraf von Brandend. Culmbach/ der auch Craiß-Oberster ist/ und gehören über daß darzu/ die Bischöffe von Würtzburg/ und Eichstätt/ der Hochmeister Teutschen Ordens/ die Marggrafen von Brandenb. Culmbach/ und Onoltzbach/ samt vielen Grafen und den Reichsstädten Nürnberg/ Rottenburg / Windsheim/ Schweinfurt/ und Weissenburg/ von welchem Craiß zu berichten vorfället/ daß selbiger in verwichenem Monat December einen Craißtag zu Nürnberg außgeschrieben/ und gehalten/ so mit anfang dieses Monats sein Endschafft erreichet/ auf welchem nachfolgende puncta debattirt und geschlossen worden. 1. Daß man/ nach deme zur gemeinen Reichs-defension und securität im Vorschlag gebrachtem quanto der 60000. Mann/ wovon diesem Craiß 4321. zufielen/ sich jederzeit parat halten / und solche in 2. Regim. zu Fuß und 1. Regim. zu Pferd reduciren wolle. 2. Daß denen hohen Generals-Personen und Craiß-Kriegs-Räthen biß zu Außgang deß verflossenen Jahrs ihre Verpflegung zwar gegeben/ nachgehends aber wegen allzugrosser Kriegsspesen dimittiret werden sollen. 3. Daß die in den Käys. Erblanden subsistirende Fränckische Trouppen in Zeiten recrutiret und mit der monatl. gage versehen werden solten. 4. Daß die zu dieser Craiß-Verfassung gemachte credita bezahlet/ und zu dem Ende der jenige/ so sein contingent innerhalb 4. Wochen nicht erleget/ ohne Ansehung der Person exequirt werden solle. 5. Daß die in den Käys. Erblanden stehendt Tragoner Ihr. Käys. Maj. gantz übergeben werden/ mit dem Anhang/ daß dieser Craiß über obig bewilligtes contingent weiter nit beschwäret werden solle 6. Daß man bedacht seyn solle / die Association und vormals gemachte Bündnussen mit Ihro Käys. Maj. Schweden / Holland und andern Ständen zu erhalten. 7. Daß die Inquisition und Verhör der Rechnung deß Commissarii Lembecks befördert werden solle. 8. Wegen deß Müntzwesens/ weiln man einen allgemeinen ordentlichen Müntz-probation-Tag verhoffte/ so solte es bey dem bereits den 23. Julii zu Nürnberg proclamirt- und beruffenen stück/ biß dahin verbleiben. 9. Wegen der zwischen Hn. Grafen von Dörnbach und Freyherrn von Schönberg vorgewesenen Praecedentz-sach/ war geschlossen/ daß dem von Schönberg der Vorzug im sitzen und votiren gebühre. Letztens und 10. Ihro Hochfürstl. Gn. von Würtzburg zu vermögen/ daß selbige den Rest zu ders Hn. Antecessoris cassa lifern möge. In gemeld. Nürnberg sowol als zu Würtzburg/ Bamberg/ Mergentheim/ und dem gantzen Fränck. Craiß ist vor das löbl. Käys. Thüng. Regiment zu Fuß zu dieser Zeit mit offenem Trommelschlag geworben worden. So viel vom Fränckischen Craiß. _ . Der Fränck. Craiß. Fränckischer Craißtag zu Rürnberg gehalten. Was daselbft abgehandelt worden. Deß Reichs stebender Craiß ist der Schwäbische/ dessen Directores seynd der Bischoff zu Costnitz/ und der Hertzog von Würtenberg: worzu noch 7. Der Schwäbische Craiß.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/64
Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/64>, abgerufen am 18.05.2024.