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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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cker können/ mit Paßporten zu versehen. Inzwischen sollen keine Flüchtling mehr in diese Stadt/ aber wohl in andere Plätz häußlich niedergelassen werden/ weil täglich viel Supplicationen durch unsere Einwohner überlieffert werden/ worinn sie sich über dieselbe beschwären. Man sagt/ daß ehestens eine Gesandschafft nach Schweden gehen soll/ umb alle übrige Differentzien abzuhandeln/ indessen versichern viel/ daß bereits alles so gut als verglichen seye/ und vermuthlich Stettin unserm Churfürsten eingeraumbt werden dörffte/ davon doch die Gewißheit zuerwarten stehet.

Chur-Sächsische Geschichten. Aus der Chur-Sächsischen Residentz-Stadt Dreßden vom 12. Jan. hat man/ daß weiln bey dem grossen Brand in Alt-Dreßden die arme Leuth nicht wieder auffbauen können/ als haben die grossen Herren/ als Baronen und Edelleuthe beschlossen/ jeder ein Stock-Häuser regal zu bauen/ und jeden Stock a parte mit Brandmauern auffzuführen/ nach Verfertigung derselben sollen solche den armen Leuthen so lang vermietet werden / biß daß sie soviel abgetragen/ als das Capital und Zinsen sich erstrecket / als dann die arme Leuth zu ihrem Eigenthumb kommen können/ welches auff folgende Weiß geschehen soll: Als wann nemblich ein Hauß 1000. Reichsthl. kostet / belaufft sich das Interesse auff 60. Reichsthl. wann sie nun das Jahr 100. Rthl. mieten geben/ so gehen schon 40. Rthl. am Capital ab/ und so ferner / wird also auff solche Weiß alle Jahr etwas von den Capital und Zinsen weniger / durch solche Erfindung bekommen die grossen Herrn ihr Capital und Interesse, die armen Leuthe ihre Häuser/ und Se. Churfürstl. Durchlwieder ein wohl tegulirte auffgebauete Stadt.

Aus der Graffschafft Stollberg ist den 6. dito nachfolgends einkommen; Zwey Eheleut werden im 94. Jahr ihres Alters zum andernmahl copulirt. Jüngsthin seynd 2. wohlbetagte Eheleuthe/ namentlich Martin Grönland/ und Catharina Schönmäyerin/ so beyde Anno 1592. in dieser Graffschafft in dem Dorff Buchholtz am Hartz gebohren/ und 70. Jahr miteinander im Ehestand gelebet/ auch eine Tochter/ so jetzo 66. Jahr alt/ und einen Sohn von nunmehro 63. Jahren/ gezeuget/ von welchen 4. Kindes kinder/ und von diesen wieder 7. Kindes-Kindes-Kinder gebohren worden/ in der Kirchen zu Buchholtz bey offentlichen Kirchgang zum andernmahl eingesegnet worden. Ih. Hochgräfl. Gn. von Stollberg haben dieses alte Paar nebst unterschidliche von ihren Kindern und Kindeskindern sc. selbigen Tags tractiren/ und ihnen gleichsam eine neue Hochzeit-Gastung anrichten lassen/ worbey sie sich dann recht lustig erzeiget/ und obgleich diese beyde das 94. Jahr ihres Alters erreichet/ seynd sie doch wohl zu Fuß/ können auch eine gute Mahlzeit zu sich nehmen/ und nach Gottes willen vielleicht noch etliche Jahre leben. Vom Ober-Sächsischen Craiß gelangen wir zum

cker können/ mit Paßporten zu versehen. Inzwischen sollen keine Flüchtling mehr in diese Stadt/ aber wohl in andere Plätz häußlich niedergelassen werden/ weil täglich viel Supplicationen durch unsere Einwohner überlieffert werden/ worinn sie sich über dieselbe beschwären. Man sagt/ daß ehestens eine Gesandschafft nach Schweden gehen soll/ umb alle übrige Differentzien abzuhandeln/ indessen versichern viel/ daß bereits alles so gut als verglichen seye/ und vermuthlich Stettin unserm Churfürsten eingeraumbt werden dörffte/ davon doch die Gewißheit zuerwarten stehet.

Chur-Sächsische Geschichten. Aus der Chur-Sächsischen Residentz-Stadt Dreßden vom 12. Jan. hat man/ daß weiln bey dem grossen Brand in Alt-Dreßden die arme Leuth nicht wieder auffbauen können/ als haben die grossen Herren/ als Baronen und Edelleuthe beschlossen/ jeder ein Stock-Häuser regal zu bauen/ und jeden Stock à parte mit Brandmauern auffzuführen/ nach Verfertigung derselben sollen solche den armen Leuthen so lang vermietet werden / biß daß sie soviel abgetragen/ als das Capital und Zinsen sich erstrecket / als dann die arme Leuth zu ihrem Eigenthumb kommen können/ welches auff folgende Weiß geschehen soll: Als wann nemblich ein Hauß 1000. Reichsthl. kostet / belaufft sich das Interesse auff 60. Reichsthl. wann sie nun das Jahr 100. Rthl. mieten geben/ so gehen schon 40. Rthl. am Capital ab/ und so ferner / wird also auff solche Weiß alle Jahr etwas von den Capital und Zinsen weniger / durch solche Erfindung bekommen die grossen Herrn ihr Capital und Interesse, die armen Leuthe ihre Häuser/ und Se. Churfürstl. Durchlwieder ein wohl tegulirte auffgebauete Stadt.

Aus der Graffschafft Stollberg ist den 6. dito nachfolgends einkommen; Zwey Eheleut werden im 94. Jahr ihres Alters zum andernmahl copulirt. Jüngsthin seynd 2. wohlbetagte Eheleuthe/ namentlich Martin Grönland/ und Catharina Schönmäyerin/ so beyde Anno 1592. in dieser Graffschafft in dem Dorff Buchholtz am Hartz gebohren/ und 70. Jahr miteinander im Ehestand gelebet/ auch eine Tochter/ so jetzo 66. Jahr alt/ und einen Sohn von nunmehro 63. Jahren/ gezeuget/ von welchen 4. Kindes kinder/ und von diesen wieder 7. Kindes-Kindes-Kinder gebohren worden/ in der Kirchen zu Buchholtz bey offentlichen Kirchgang zum andernmahl eingesegnet worden. Ih. Hochgräfl. Gn. von Stollberg haben dieses alte Paar nebst unterschidlichë von ihren Kindern und Kindeskindern sc. selbigen Tags tractiren/ und ihnen gleichsam eine neue Hochzeit-Gastung anrichten lassen/ worbey sie sich dann recht lustig erzeiget/ und obgleich diese beyde das 94. Jahr ihres Alters erreichet/ seynd sie doch wohl zu Fuß/ können auch eine gute Mahlzeit zu sich nehmen/ und nach Gottes willen vielleicht noch etliche Jahre leben. Vom Ober-Sächsischen Craiß gelangen wir zum

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[51/0063] cker können/ mit Paßporten zu versehen. Inzwischen sollen keine Flüchtling mehr in diese Stadt/ aber wohl in andere Plätz häußlich niedergelassen werden/ weil täglich viel Supplicationen durch unsere Einwohner überlieffert werden/ worinn sie sich über dieselbe beschwären. Man sagt/ daß ehestens eine Gesandschafft nach Schweden gehen soll/ umb alle übrige Differentzien abzuhandeln/ indessen versichern viel/ daß bereits alles so gut als verglichen seye/ und vermuthlich Stettin unserm Churfürsten eingeraumbt werden dörffte/ davon doch die Gewißheit zuerwarten stehet. Aus der Chur-Sächsischen Residentz-Stadt Dreßden vom 12. Jan. hat man/ daß weiln bey dem grossen Brand in Alt-Dreßden die arme Leuth nicht wieder auffbauen können/ als haben die grossen Herren/ als Baronen und Edelleuthe beschlossen/ jeder ein Stock-Häuser regal zu bauen/ und jeden Stock à parte mit Brandmauern auffzuführen/ nach Verfertigung derselben sollen solche den armen Leuthen so lang vermietet werden / biß daß sie soviel abgetragen/ als das Capital und Zinsen sich erstrecket / als dann die arme Leuth zu ihrem Eigenthumb kommen können/ welches auff folgende Weiß geschehen soll: Als wann nemblich ein Hauß 1000. Reichsthl. kostet / belaufft sich das Interesse auff 60. Reichsthl. wann sie nun das Jahr 100. Rthl. mieten geben/ so gehen schon 40. Rthl. am Capital ab/ und so ferner / wird also auff solche Weiß alle Jahr etwas von den Capital und Zinsen weniger / durch solche Erfindung bekommen die grossen Herrn ihr Capital und Interesse, die armen Leuthe ihre Häuser/ und Se. Churfürstl. Durchlwieder ein wohl tegulirte auffgebauete Stadt. Chur-Sächsische Geschichten. Aus der Graffschafft Stollberg ist den 6. dito nachfolgends einkommen; Jüngsthin seynd 2. wohlbetagte Eheleuthe/ namentlich Martin Grönland/ und Catharina Schönmäyerin/ so beyde Anno 1592. in dieser Graffschafft in dem Dorff Buchholtz am Hartz gebohren/ und 70. Jahr miteinander im Ehestand gelebet/ auch eine Tochter/ so jetzo 66. Jahr alt/ und einen Sohn von nunmehro 63. Jahren/ gezeuget/ von welchen 4. Kindes kinder/ und von diesen wieder 7. Kindes-Kindes-Kinder gebohren worden/ in der Kirchen zu Buchholtz bey offentlichen Kirchgang zum andernmahl eingesegnet worden. Ih. Hochgräfl. Gn. von Stollberg haben dieses alte Paar nebst unterschidlichë von ihren Kindern und Kindeskindern sc. selbigen Tags tractiren/ und ihnen gleichsam eine neue Hochzeit-Gastung anrichten lassen/ worbey sie sich dann recht lustig erzeiget/ und obgleich diese beyde das 94. Jahr ihres Alters erreichet/ seynd sie doch wohl zu Fuß/ können auch eine gute Mahlzeit zu sich nehmen/ und nach Gottes willen vielleicht noch etliche Jahre leben. Vom Ober-Sächsischen Craiß gelangen wir zum Zwey Eheleut werden im 94. Jahr ihres Alters zum andernmahl copulirt.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/63>, abgerufen am 27.11.2024.