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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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Nebst diesem hat erwehnter Herr General noch ein anders Schreiben von dito an einen Haupt-Rebellen lautend aufgefangen / worinnen nebst andern auch dieses angezogen/ daß er Teckely vom Groß-Sultan zum Fürsten Vnd noch eines an einen Haupt-Rebellen lautend. in Siebenbürgen denominirt sey/ und derentwillen wohl ehistens die würckliche Possession zu nehmen/ heraus kommen/ und durch Hülff der Türcken dasselbe antretten werde. Daß nun dieses seinen Zweck erreichen solte/ wird Käys. seits nicht geglaubet/ obwohln seithero sichere Nachricht eingelauffen/ daß gleich bey angetrettener Regierung deß neuen Groß-Veziers gemelter Teckeli wird seines Arrests erlasen/ komt nach Groß-Wardein/ nud läst Circular-schretden außfertigen. Teckely seines Arrests erlassen worden/ der sich so dann doch nicht ohne Türckische Convoy nach Groß-Wardein verfüget/ allwo er sub dato den 28. Januarii an alle Ungarische Grafen/ Freyherren/ und Edelleuth Circular-Schreiben außgehen lassen folgeden Abtrucks.

Demnach wir Emmerich Teckely von Gottes Gnaden/ und aus grosser und sonderbahrer Clementz deß Türck. Kaysers Fürst in Ungarn/ und Siebenbürgen wieder anhero kommen seynd/ so haben wir solches allen unsern Vasallen/ Grafen/ Freyherrn und Edelleuten auff gut befinden unsers geheimen Rats zu wissen thun und zugleich allen Gouverneurn der Städte/ Provintzen und Dorffschaften/ so unter unsere Bottmässigk. gehören/ befehlen wollen/ aus jeder Stadt oder Flecken 2. Abgeordnete unverzüglich zu schicken/ und anzuhören/ was wir ihnen zum besten und Erhaltung deß Ungerlands befehlen werden/ bey Vermeidung unsrer und unaußbleiblicher straf ihres Ungehorsams.

Bald nach diesen hat nicht allein der Teckely sein zweytes Schreiben/ sondern auch den Bassa Wardein seiner Einbildung nach zu bessern Nachtruck folgende Universalien in den Ober-Ungarischen Gespannschafften publiciren lassen/ als: Nachdem durch Gottes Barmhertzigkeit/ und deß Großmächtigsten Käysers sonderbahre Käys. Gnade ich mit meinen Trouppen bey Zweites Schreiben deß Teckeli an die Gespannschafften. Wardein angekommen bin/ als hab ich fort an den Orthen/ und sonsten durchgehends überall/ wo man von mir hören wird/ kund thun wollen/ daß eines jeden Orts Richter mit Beysitzern sich zu mir verfügen/ und Befehl empfangen sollen/ wie sie sich zu verhalten/ und was sie zugewarten haben werden/ falls aber sie meinen Befehl werden aus der acht schlagen/ soll es ihnen an den Hals gehen/ die jenigen aber/ so mir weder von den Teuschen/ Erabaten oder Ungarn keine Kundschaft anbringen werden/ sollen ohne alles Erbarmen gespisset werden / dafern auch ein oder ander Orth darüber möchte zerstöret werden/ können die Einwohner solches ihrer Vermessenheit zuschreiben/ gegenwärtigen aber diesen mein Befelch sollm an aller Orthen publiciren/ und wann solches an das letzte Dorff wird gelangen/ soll selbiges bey Lebensstraf sich zu mir verfügen: wer aber solches Mandat wird hinterhalten/ oder gar

Nebst diesem hat erwehnter Herr General noch ein anders Schreiben von dito an einen Haupt-Rebellen lautend aufgefangen / worinnen nebst andern auch dieses angezogen/ daß er Teckely vom Groß-Sultan zum Fürsten Vnd noch eines an einen Haupt-Rebellen lautend. in Siebenbürgen denominirt sey/ und derentwillen wohl ehistens die würckliche Possession zu nehmen/ heraus kommen/ und durch Hülff der Türcken dasselbe antretten werde. Daß nun dieses seinen Zweck erreichen solte/ wird Käys. seits nicht geglaubet/ obwohln seithero sichere Nachricht eingelauffen/ daß gleich bey angetrettener Regierung deß neuen Groß-Veziers gemelter Teckeli wird seines Arrests erlasen/ komt nach Groß-Wardein/ nud läst Circular-schretden außfertigen. Teckely seines Arrests erlassen worden/ der sich so dann doch nicht ohne Türckische Convoy nach Groß-Wardein verfüget/ allwo er sub dato den 28. Januarii an alle Ungarische Grafen/ Freyherren/ und Edelleuth Circular-Schreiben außgehen lassen folgeden Abtrucks.

Demnach wir Emmerich Teckely von Gottes Gnaden/ und aus grosser und sonderbahrer Clementz deß Türck. Kaysers Fürst in Ungarn/ und Siebenbürgen wieder anhero kommen seynd/ so haben wir solches allen unsern Vasallen/ Grafen/ Freyherrn und Edelleuten auff gut befinden unsers geheimen Rats zu wissen thun und zugleich allen Gouverneurn der Städte/ Provintzen und Dorffschaften/ so unter unsere Bottmässigk. gehören/ befehlen wollen/ aus jeder Stadt oder Flecken 2. Abgeordnete unverzüglich zu schicken/ und anzuhören/ was wir ihnen zum besten und Erhaltung deß Ungerlands befehlen werdẽ/ bey Vermeidung unsrer und unaußbleiblicher straf ihres Ungehorsams.

Bald nach diesen hat nicht allein der Teckely sein zweytes Schreiben/ sondern auch den Bassa Wardein seiner Einbildung nach zu bessern Nachtruck folgende Universalien in den Ober-Ungarischen Gespannschafften publiciren lassen/ als: Nachdem durch Gottes Barmhertzigkeit/ und deß Großmächtigsten Käysers sonderbahre Käys. Gnade ich mit meinen Trouppen bey Zweites Schreiben deß Teckeli an die Gespannschafften. Wardein angekom̃en bin/ als hab ich fort an den Orthen/ und sonsten durchgehends überall/ wo man von mir hören wird/ kund thun wollen/ daß eines jeden Orts Richter mit Beysitzern sich zu mir verfügen/ und Befehl empfangen sollen/ wie sie sich zu verhalten/ und was sie zugewarten haben werden/ falls aber sie meinen Befehl werden aus der acht schlagen/ soll es ihnen an den Hals gehen/ die jenigen aber/ so mir weder von den Teuschen/ Erabaten oder Ungarn keine Kundschaft anbringen werden/ sollen ohne alles Erbarmen gespisset werden / dafern auch ein oder ander Orth darüber möchte zerstöret werden/ können die Einwohner solches ihrer Vermessenheit zuschreiben/ gegenwärtigen aber diesen mein Befelch sollm an aller Orthen publiciren/ und wann solches an das letzte Dorff wird gelangen/ soll selbiges bey Lebensstraf sich zu mir verfügen: wer aber solches Mandat wird hinterhalten/ oder gar

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[36/0048] Nebst diesem hat erwehnter Herr General noch ein anders Schreiben von dito an einen Haupt-Rebellen lautend aufgefangen / worinnen nebst andern auch dieses angezogen/ daß er Teckely vom Groß-Sultan zum Fürsten in Siebenbürgen denominirt sey/ und derentwillen wohl ehistens die würckliche Possession zu nehmen/ heraus kommen/ und durch Hülff der Türcken dasselbe antretten werde. Daß nun dieses seinen Zweck erreichen solte/ wird Käys. seits nicht geglaubet/ obwohln seithero sichere Nachricht eingelauffen/ daß gleich bey angetrettener Regierung deß neuen Groß-Veziers gemelter Teckely seines Arrests erlassen worden/ der sich so dann doch nicht ohne Türckische Convoy nach Groß-Wardein verfüget/ allwo er sub dato den 28. Januarii an alle Ungarische Grafen/ Freyherren/ und Edelleuth Circular-Schreiben außgehen lassen folgeden Abtrucks. Vnd noch eines an einen Haupt-Rebellen lautend. Teckeli wird seines Arrests erlasen/ komt nach Groß-Wardein/ nud läst Circular-schretden außfertigen. Demnach wir Emmerich Teckely von Gottes Gnaden/ und aus grosser und sonderbahrer Clementz deß Türck. Kaysers Fürst in Ungarn/ und Siebenbürgen wieder anhero kommen seynd/ so haben wir solches allen unsern Vasallen/ Grafen/ Freyherrn und Edelleuten auff gut befinden unsers geheimen Rats zu wissen thun und zugleich allen Gouverneurn der Städte/ Provintzen und Dorffschaften/ so unter unsere Bottmässigk. gehören/ befehlen wollen/ aus jeder Stadt oder Flecken 2. Abgeordnete unverzüglich zu schicken/ und anzuhören/ was wir ihnen zum besten und Erhaltung deß Ungerlands befehlen werdẽ/ bey Vermeidung unsrer und unaußbleiblicher straf ihres Ungehorsams. Bald nach diesen hat nicht allein der Teckely sein zweytes Schreiben/ sondern auch den Bassa Wardein seiner Einbildung nach zu bessern Nachtruck folgende Universalien in den Ober-Ungarischen Gespannschafften publiciren lassen/ als: Nachdem durch Gottes Barmhertzigkeit/ und deß Großmächtigsten Käysers sonderbahre Käys. Gnade ich mit meinen Trouppen bey Wardein angekom̃en bin/ als hab ich fort an den Orthen/ und sonsten durchgehends überall/ wo man von mir hören wird/ kund thun wollen/ daß eines jeden Orts Richter mit Beysitzern sich zu mir verfügen/ und Befehl empfangen sollen/ wie sie sich zu verhalten/ und was sie zugewarten haben werden/ falls aber sie meinen Befehl werden aus der acht schlagen/ soll es ihnen an den Hals gehen/ die jenigen aber/ so mir weder von den Teuschen/ Erabaten oder Ungarn keine Kundschaft anbringen werden/ sollen ohne alles Erbarmen gespisset werden / dafern auch ein oder ander Orth darüber möchte zerstöret werden/ können die Einwohner solches ihrer Vermessenheit zuschreiben/ gegenwärtigen aber diesen mein Befelch sollm an aller Orthen publiciren/ und wann solches an das letzte Dorff wird gelangen/ soll selbiges bey Lebensstraf sich zu mir verfügen: wer aber solches Mandat wird hinterhalten/ oder gar Zweites Schreiben deß Teckeli an die Gespannschafften.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/48>, abgerufen am 04.05.2024.