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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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weilen wir die Länder unter Wasser gesetzet haben/ weiß man nicht. Man ist hier bedacht/ 20. Compagnien jede von 120. Mann auffzurichten/ umb ins künfftig diese Land von dergleichen Invasion, wie dißmahln von denen Lüneburgischen beschehen/ zu bedecken/ so ist auch Ordre ergangen/ die von den Lüneburgischen geschleiffte Redoute Heykate de novo zu fortificiren/ und hat man den Arbeits-Leuthen 400. bewährte Mann selbige zu bedecken zugesant; Man hat den Schmied zur rothen Brück aus dem Billwerder gefänglich eingezogen/ weiln er nicht allein das geraubte Gut von denen Lüneburgischen Soldaten gekaufft/ sondern ihnen auch/ wie man sagt/ Weg und Steg angewiesen; es fordern sonst die Lüneburgischen vor unsere gemeine Soldaten Mann für Mann 30. Reichsthaler Rantzion/ man hoffet aber ehistens zwischen dieser Stadt und Ihro Hochfürstlichen Durchl. von Lüneburg-Zell ein Accommodement/ weiln sich hohe Potentaten interponiren; So viel war deß Extract-Schreibens aus Hamburg.

Nun folget der andere Extract - Schreibens aus Lüneburg vom 14. Lüneburg. Relation hiervon. Februarii folgenden Tenors: Auff deß Hrn. Begehren berichte hiemit/ daß die Belegung der 4. Landen mit einigen hiesigen Völckern daher resolvirt worden/ weiln die Stadt Hamburg denen Käyserl Befehlen und Ihr. Durchl. unserm gnädigsten Herrn ertheilten Protectorio mit Restitution deß Reichs-Hoff-Rath Meurers Gütern keine Folge leisten/ und sonsten in ein und anderm gegen Ihr. Durchl. ungebührlich sich erwiesen. In die eigentlich so genannte 4. Länder und Bergedorff ist man still/ und ohne Violentz eingerucket/ wie aber ein Troupp der Unsrigen ausser Bergedorff herumb marchirt/ und sich einen Paß in dem Hamburg. Billwerder etwas genähert/ worinn 60. biß 70. Mann in einer Schantz/ und an derselben 220. biß 30. Mann in einem Hoff als in einem Hinterhalt gelegen/ haben solche/ so bald sie der unsrigen ansichtig worden/ ob gleich selbe auff Gottorffischem/ und keinem Hamburg. Boden gestanden/ Feuer gegeben/ und über 100. Schüsse/ ehe die Unsrigen (die sonst zu keiner Feindseligkeit weder intentirten/ noch Ordre hatten/ zum Gewähr zu greiffen) gethan/ auch dardurch einen Leutenant/ 1. Sergeant und 9. gemeine erschossen/ und etliche blessirt/ worauff man dann von disseit auf sie loß gegangen/ und die guten Kerle etwas übel tractiret/ viel todt geschmiessen / und bey 160. gefangen genommen. Die von denen Hrn. Hamburgern gerühmte tapffere Gegenwähr mag wohl meist darinn bestanden seyn/ daß sie von ferne lustig Feuer gegeben/ dann so bald die unsere ihnen nahe auff die Hauben

weilen wir die Länder unter Wasser gesetzet haben/ weiß man nicht. Man ist hier bedacht/ 20. Compagnien jede von 120. Mann auffzurichten/ umb ins künfftig diese Land von dergleichen Invasion, wie dißmahln von denen Lüneburgischen beschehen/ zu bedecken/ so ist auch Ordre ergangen/ die von den Lüneburgischen geschleiffte Redoute Heykate de novo zu fortificiren/ und hat man den Arbeits-Leuthen 400. bewährte Mann selbige zu bedecken zugesant; Man hat den Schmied zur rothen Brück aus dem Billwerder gefänglich eingezogen/ weiln er nicht allein das geraubte Gut von denen Lüneburgischen Soldaten gekaufft/ sondern ihnen auch/ wie man sagt/ Weg und Steg angewiesen; es fordern sonst die Lüneburgischen vor unsere gemeine Soldaten Mann für Mann 30. Reichsthaler Rantzion/ man hoffet aber ehistens zwischen dieser Stadt und Ihro Hochfürstlichen Durchl. von Lüneburg-Zell ein Accommodement/ weiln sich hohe Potentaten interponiren; So viel war deß Extract-Schreibens aus Hamburg.

Nun folget der andere Extract - Schreibens aus Lüneburg vom 14. Lüneburg. Relation hiervon. Februarii folgenden Tenors: Auff deß Hrn. Begehren berichte hiemit/ daß die Belegung der 4. Landen mit einigen hiesigen Völckern daher resolvirt worden/ weiln die Stadt Hamburg denen Käyserl Befehlen und Ihr. Durchl. unserm gnädigsten Herrn ertheilten Protectorio mit Restitution deß Reichs-Hoff-Rath Meurers Gütern keine Folge leisten/ und sonsten in ein und anderm gegen Ihr. Durchl. ungebührlich sich erwiesen. In die eigentlich so genannte 4. Länder und Bergedorff ist man still/ und ohne Violentz eingerucket/ wie aber ein Troupp der Unsrigen ausser Bergedorff herumb marchirt/ und sich einen Paß in dem Hamburg. Billwerder etwas genähert/ worinn 60. biß 70. Mann in einer Schantz/ und an derselben 220. biß 30. Mann in einem Hoff als in einem Hinterhalt gelegen/ haben solche/ so bald sie der unsrigen ansichtig worden/ ob gleich selbe auff Gottorffischem/ und keinem Hamburg. Boden gestanden/ Feuer gegeben/ und über 100. Schüsse/ ehe die Unsrigen (die sonst zu keiner Feindseligkeit weder intentirten/ noch Ordre hatten/ zum Gewähr zu greiffen) gethan/ auch dardurch einen Leutenant/ 1. Sergeant und 9. gemeine erschossen/ und etliche blessirt/ worauff man dann von disseit auf sie loß gegangen/ und die guten Kerle etwas übel tractiret/ viel todt geschmiessen / und bey 160. gefangen genommen. Die von denen Hrn. Hamburgern gerühmte tapffere Gegenwähr mag wohl meist darinn bestanden seyn/ daß sie von ferne lustig Feuer gegeben/ dann so bald die unsere ihnen nahe auff die Hauben

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[146/0158] weilen wir die Länder unter Wasser gesetzet haben/ weiß man nicht. Man ist hier bedacht/ 20. Compagnien jede von 120. Mann auffzurichten/ umb ins künfftig diese Land von dergleichen Invasion, wie dißmahln von denen Lüneburgischen beschehen/ zu bedecken/ so ist auch Ordre ergangen/ die von den Lüneburgischen geschleiffte Redoute Heykate de novo zu fortificiren/ und hat man den Arbeits-Leuthen 400. bewährte Mann selbige zu bedecken zugesant; Man hat den Schmied zur rothen Brück aus dem Billwerder gefänglich eingezogen/ weiln er nicht allein das geraubte Gut von denen Lüneburgischen Soldaten gekaufft/ sondern ihnen auch/ wie man sagt/ Weg und Steg angewiesen; es fordern sonst die Lüneburgischen vor unsere gemeine Soldaten Mann für Mann 30. Reichsthaler Rantzion/ man hoffet aber ehistens zwischen dieser Stadt und Ihro Hochfürstlichen Durchl. von Lüneburg-Zell ein Accommodement/ weiln sich hohe Potentaten interponiren; So viel war deß Extract-Schreibens aus Hamburg. Nun folget der andere Extract - Schreibens aus Lüneburg vom 14. Februarii folgenden Tenors: Auff deß Hrn. Begehren berichte hiemit/ daß die Belegung der 4. Landen mit einigen hiesigen Völckern daher resolvirt worden/ weiln die Stadt Hamburg denen Käyserl Befehlen und Ihr. Durchl. unserm gnädigsten Herrn ertheilten Protectorio mit Restitution deß Reichs-Hoff-Rath Meurers Gütern keine Folge leisten/ und sonsten in ein und anderm gegen Ihr. Durchl. ungebührlich sich erwiesen. In die eigentlich so genannte 4. Länder und Bergedorff ist man still/ und ohne Violentz eingerucket/ wie aber ein Troupp der Unsrigen ausser Bergedorff herumb marchirt/ und sich einen Paß in dem Hamburg. Billwerder etwas genähert/ worinn 60. biß 70. Mann in einer Schantz/ und an derselben 220. biß 30. Mann in einem Hoff als in einem Hinterhalt gelegen/ haben solche/ so bald sie der unsrigen ansichtig worden/ ob gleich selbe auff Gottorffischem/ und keinem Hamburg. Boden gestanden/ Feuer gegeben/ und über 100. Schüsse/ ehe die Unsrigen (die sonst zu keiner Feindseligkeit weder intentirten/ noch Ordre hatten/ zum Gewähr zu greiffen) gethan/ auch dardurch einen Leutenant/ 1. Sergeant und 9. gemeine erschossen/ und etliche blessirt/ worauff man dann von disseit auf sie loß gegangen/ und die guten Kerle etwas übel tractiret/ viel todt geschmiessen / und bey 160. gefangen genommen. Die von denen Hrn. Hamburgern gerühmte tapffere Gegenwähr mag wohl meist darinn bestanden seyn/ daß sie von ferne lustig Feuer gegeben/ dann so bald die unsere ihnen nahe auff die Hauben Lüneburg. Relation hiervon.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/158>, abgerufen am 23.11.2024.