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[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

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ler über die Vögel: Also werden auch unter den Menschen Keyser/ Könige/ Fürsten/ Herren/ Grafen/ und Adels - Genossen/ wegen ihrer Vortrefflichkeit für Andern herfür gezogen. Dafern man aber den von den Eltern erworbenen Adel hindansetzet/ so heist es wie der bekandte Poet saget:

Opitius. Wie nichtig ist doch hier den Adels-Nahmen führen?

Heist dieses nicht/ sich nur mit fremden Federn zieren?

Wenn Adel einig heist von Eltern Edel seyn /

so putzet ihn hier aus ein ungeerbter Schein.

Der gelehrte Adel. L. 2. ff. de Orig. Juris. in L. providen. C. de postulat. Syrach. 10. Turpe est Patricio, & nobili Viro Jus ignorare. Es stehet einem von Adel übel an/ wenn er zugleich nicht etwas von denen Rechten verstehet. Daß Kunst und Geschicklichkeit auch Edel mache/ das bezeugen alle weltliche Rechte/ und ist Adel der Kunst Tochter: Denn die Weißheit dessen/ so von geringem Stande/ bringet ihn zu Ehren/ und setzet solchen zunechst dem Fürsten.

Es haben Potentaten ie und allewege die Gelehrten für Edel gehalten/ sie zu ihren geheimbdsten Rathschlägen gezogen/ und ihnen ihre Regierung mit anvertrauet. Welcher Gestalt vor Alters Könige L. quidquid C. de Advocat. C. de Off. divers. Judic. 2. Sam. 8. 20. 1. Chron. 10. Jerem. 36. Liv. lib. 2. und Fürsten die Gelehrten und Rechts-Verständigen geehret/ das ist hin und wieder in den Rechten zu befinden. Bey dey Israelitischen Königen waren die Schrifftgelehrten am nechsten/ und ihre vertrautesten Räthe: Die Persischen und Egyptischen Magi wurden von ihren Königen alle für Edel und in grossen Ansehen gehalten.

Der tapffere Römer Mutius Scaevola vermeinte nicht anders/ als wäre derjenige Rath/ den Er erstach/ der König Porsena selbst/ indem er demselben zur Seite saß: Dem herculi und denen Musen wurde zugleich ein Altar gewidmet/ und der Pallas, als einer vermeinten Göttin des Krieges und der Weißheit/ Schild und Helm angethan. Niemals wird der Krieg ohne die Weißheit angefangen/ und niemals werden die Waffen entweder aufgeführet oder beygeleget/ es sey dann/ daß die Feder Ambrosius de Benefic. 14. darüber geurtheilet. Omnia ponderantur Prudentia, quae est Ars vivendi, & bellandi, ut Medicamen valetudinis: Alles in der Welt muß durch die Weißheit/ und den Verstand / welche die Kunst zu leben/ und zu kriegen weiset/ als eine Artzney der Gesundheit überleget/ und beobachtet werden. Die Aegyptier/ wie in ihren Hieroglyphicis zu lesen/ mahleten auf einen Königlichen Scepter ein Auge / wodurch sie der Gelehrten Verstand/ welcher bey Fürsten und Herren/ und in Regiments-Reusn. Class. 3. Symb. 26. Lemmermann. in Idlea Princip. Christ. c. 20. Sachen angewendet werden müße/ angezeiget. Keyser Rudolphus der Erste führete zu seinem Symbolo dieses: Regni Prudentia Custos: Die Weißheit ist des Reichs Hütte: Und Keyser Ferdinandus der Ander pflegte bey gehaltenen Rathschlagungen zu sagen: Es sey viel besser und sicherer / daß man seinen Gelehrten/ ob es gleich nicht allemahl nach. Wunsche ablieffe / Beyfall gebe/ als daß man seinem eigenen Gutachten folgete.

Die Lesung der Bücher/ die Betrachtung der Geschichte: Die Erfahrung und Begreiffung der Stats - Händel weisen mehr als zu viel/ wie ein König wohl regiere: wie ein Land auf das andere abgekommen. Was für Sitten und Gebräuche ausländische Völcker an sich/ und mit was für Macht und Gewalt ihre angräntzende Nachbaren versehen:

ler über die Vögel: Also werden auch unter den Menschen Keyser/ Könige/ Fürsten/ Herren/ Grafen/ und Adels - Genossen/ wegen ihrer Vortrefflichkeit für Andern herfür gezogen. Dafern man aber den von den Eltern erworbenen Adel hindansetzet/ so heist es wie der bekandte Poet saget:

Opitius. Wie nichtig ist doch hier den Adels-Nahmen führen?

Heist dieses nicht/ sich nur mit fremden Federn zieren?

Wenn Adel einig heist von Eltern Edel seyn /

so putzet ihn hier aus ein ungeerbter Schein.

Der gelehrte Adel. L. 2. ff. de Orig. Juris. in L. providen. C. de postulat. Syrach. 10. Turpè est Patricio, & nobili Viro Jus ignorare. Es stehet einem von Adel übel an/ wenn er zugleich nicht etwas von denen Rechten verstehet. Daß Kunst und Geschicklichkeit auch Edel mache/ das bezeugen alle weltliche Rechte/ und ist Adel der Kunst Tochter: Denn die Weißheit dessen/ so von geringem Stande/ bringet ihn zu Ehren/ und setzet solchen zunechst dem Fürsten.

Es haben Potentaten ie und allewege die Gelehrten für Edel gehalten/ sie zu ihren geheimbdsten Rathschlägen gezogen/ und ihnen ihre Regierung mit anvertrauet. Welcher Gestalt vor Alters Könige L. quidquid C. de Advocat. C. de Off. divers. Judic. 2. Sam. 8. 20. 1. Chron. 10. Jerem. 36. Liv. lib. 2. und Fürsten die Gelehrten und Rechts-Verständigen geehret/ das ist hin und wieder in den Rechten zu befinden. Bey dey Israelitischen Königen waren die Schrifftgelehrten am nechsten/ und ihre vertrautesten Räthe: Die Persischen und Egyptischen Magi wurden von ihren Königen alle für Edel und in grossen Ansehen gehalten.

Der tapffere Römer Mutius Scaevola vermeinte nicht anders/ als wäre derjenige Rath/ den Er erstach/ der König Porsena selbst/ indem er demselben zur Seite saß: Dem herculi und denen Musen wurde zugleich ein Altar gewidmet/ und der Pallas, als einer vermeinten Göttin des Krieges und der Weißheit/ Schild und Helm angethan. Niemals wird der Krieg ohne die Weißheit angefangen/ und niemals werden die Waffen entweder aufgeführet oder beygeleget/ es sey dann/ daß die Feder Ambrosius de Benefic. 14. darüber geurtheilet. Omnia ponderantur Prudentiâ, quae est Ars vivendi, & bellandi, ut Medicamen valetudinis: Alles in der Welt muß durch die Weißheit/ und den Verstand / welche die Kunst zu leben/ und zu kriegen weiset/ als eine Artzney der Gesundheit überleget/ und beobachtet werden. Die Aegyptier/ wie in ihren Hieroglyphicis zu lesen/ mahleten auf einen Königlichen Scepter ein Auge / wodurch sie der Gelehrten Verstand/ welcher bey Fürsten und Herren/ und in Regiments-Reusn. Class. 3. Symb. 26. Lemmermann. in Idleâ Princip. Christ. c. 20. Sachen angewendet werden müße/ angezeiget. Keyser Rudolphus der Erste führete zu seinem Symbolo dieses: Regni Prudentia Custos: Die Weißheit ist des Reichs Hütte: Und Keyser Ferdinandus der Ander pflegte bey gehaltenen Rathschlagungen zu sagen: Es sey viel besser und sicherer / daß man seinen Gelehrten/ ob es gleich nicht allemahl nach. Wunsche ablieffe / Beyfall gebe/ als daß man seinem eigenen Gutachten folgete.

Die Lesung der Bücher/ die Betrachtung der Geschichte: Die Erfahrung und Begreiffung der Stats - Händel weisen mehr als zu viel/ wie ein König wohl regiere: wie ein Land auf das andere abgekommen. Was für Sitten und Gebräuche ausländische Völcker an sich/ und mit was für Macht und Gewalt ihre angräntzende Nachbaren versehen:

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ler über die Vögel: Also werden auch                      unter den Menschen Keyser/ Könige/ Fürsten/ Herren/ Grafen/ und Adels -                      Genossen/ wegen ihrer Vortrefflichkeit für Andern herfür gezogen. Dafern man                      aber den von den Eltern erworbenen Adel hindansetzet/ so heist es wie der                      bekandte Poet saget:</p>
        <p><note place="left">Opitius.</note> Wie nichtig ist doch hier den Adels-Nahmen                      führen?</p>
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        <p><note place="left">Der gelehrte Adel. L. 2. ff. de Orig. Juris. in L. providen.                          C. de postulat. Syrach. 10.</note> Turpè est Patricio, &amp; nobili Viro Jus                      ignorare. Es stehet einem von Adel übel an/ wenn er zugleich nicht etwas von                      denen Rechten verstehet. Daß Kunst und Geschicklichkeit auch Edel mache/ das                      bezeugen alle weltliche Rechte/ und ist Adel der Kunst Tochter: Denn die                      Weißheit dessen/ so von geringem Stande/ bringet ihn zu Ehren/ und setzet                      solchen zunechst dem Fürsten.</p>
        <p>Es haben Potentaten ie und allewege die Gelehrten für Edel gehalten/ sie zu                      ihren geheimbdsten Rathschlägen gezogen/ und ihnen ihre Regierung mit                      anvertrauet. Welcher Gestalt vor Alters Könige <note place="left">L. quidquid C.                          de Advocat. C. de Off. divers. Judic. 2. Sam. 8. 20. 1. Chron. 10. Jerem.                          36. Liv. lib. 2.</note> und Fürsten die Gelehrten und Rechts-Verständigen                      geehret/ das ist hin und wieder in den Rechten zu befinden. Bey dey                      Israelitischen Königen waren die Schrifftgelehrten am nechsten/ und ihre                      vertrautesten Räthe: Die Persischen und Egyptischen Magi wurden von ihren                      Königen alle für Edel und in grossen Ansehen gehalten.</p>
        <p>Der tapffere Römer Mutius Scaevola vermeinte nicht anders/ als wäre derjenige                      Rath/ den Er erstach/ der König Porsena selbst/ indem er demselben zur Seite                      saß: Dem herculi und denen Musen wurde zugleich ein Altar gewidmet/ und der                      Pallas, als einer vermeinten Göttin des Krieges und der Weißheit/ Schild und                      Helm angethan. Niemals wird der Krieg ohne die Weißheit angefangen/ und niemals                      werden die Waffen entweder aufgeführet oder beygeleget/ es sey dann/ daß die                      Feder <note place="left">Ambrosius de Benefic. 14.</note> darüber geurtheilet.                      Omnia ponderantur Prudentiâ, quae est Ars vivendi, &amp; bellandi, ut Medicamen                      valetudinis: Alles in der Welt muß durch die Weißheit/ und den Verstand /                      welche die Kunst zu leben/ und zu kriegen weiset/ als eine Artzney der                      Gesundheit überleget/ und beobachtet werden. Die Aegyptier/ wie in ihren                      Hieroglyphicis zu lesen/ mahleten auf einen Königlichen Scepter ein Auge /                      wodurch sie der Gelehrten Verstand/ welcher bey Fürsten und Herren/ und in                          Regiments-<note place="left">Reusn. Class. 3. Symb. 26. Lemmermann. in Idleâ                          Princip. Christ. c. 20.</note> Sachen angewendet werden müße/ angezeiget.                      Keyser Rudolphus der Erste führete zu seinem Symbolo dieses: Regni Prudentia                      Custos: Die Weißheit ist des Reichs Hütte: Und Keyser Ferdinandus der Ander                      pflegte bey gehaltenen Rathschlagungen zu sagen: Es sey viel besser und sicherer                     / daß man seinen Gelehrten/ ob es gleich nicht allemahl nach. Wunsche ablieffe                     / Beyfall gebe/ als daß man seinem eigenen Gutachten folgete.</p>
        <p>Die Lesung der Bücher/ die Betrachtung der Geschichte: Die Erfahrung und                      Begreiffung der Stats - Händel weisen mehr als zu viel/ wie ein König wohl                      regiere: wie ein Land auf das andere abgekommen. Was für Sitten und Gebräuche                      ausländische Völcker an sich/ und mit was für Macht und Gewalt ihre                      angräntzende Nachbaren versehen:
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[46/0054] ler über die Vögel: Also werden auch unter den Menschen Keyser/ Könige/ Fürsten/ Herren/ Grafen/ und Adels - Genossen/ wegen ihrer Vortrefflichkeit für Andern herfür gezogen. Dafern man aber den von den Eltern erworbenen Adel hindansetzet/ so heist es wie der bekandte Poet saget: Wie nichtig ist doch hier den Adels-Nahmen führen? Opitius. Heist dieses nicht/ sich nur mit fremden Federn zieren? Wenn Adel einig heist von Eltern Edel seyn / so putzet ihn hier aus ein ungeerbter Schein. Turpè est Patricio, & nobili Viro Jus ignorare. Es stehet einem von Adel übel an/ wenn er zugleich nicht etwas von denen Rechten verstehet. Daß Kunst und Geschicklichkeit auch Edel mache/ das bezeugen alle weltliche Rechte/ und ist Adel der Kunst Tochter: Denn die Weißheit dessen/ so von geringem Stande/ bringet ihn zu Ehren/ und setzet solchen zunechst dem Fürsten. Der gelehrte Adel. L. 2. ff. de Orig. Juris. in L. providen. C. de postulat. Syrach. 10. Es haben Potentaten ie und allewege die Gelehrten für Edel gehalten/ sie zu ihren geheimbdsten Rathschlägen gezogen/ und ihnen ihre Regierung mit anvertrauet. Welcher Gestalt vor Alters Könige und Fürsten die Gelehrten und Rechts-Verständigen geehret/ das ist hin und wieder in den Rechten zu befinden. Bey dey Israelitischen Königen waren die Schrifftgelehrten am nechsten/ und ihre vertrautesten Räthe: Die Persischen und Egyptischen Magi wurden von ihren Königen alle für Edel und in grossen Ansehen gehalten. L. quidquid C. de Advocat. C. de Off. divers. Judic. 2. Sam. 8. 20. 1. Chron. 10. Jerem. 36. Liv. lib. 2. Der tapffere Römer Mutius Scaevola vermeinte nicht anders/ als wäre derjenige Rath/ den Er erstach/ der König Porsena selbst/ indem er demselben zur Seite saß: Dem herculi und denen Musen wurde zugleich ein Altar gewidmet/ und der Pallas, als einer vermeinten Göttin des Krieges und der Weißheit/ Schild und Helm angethan. Niemals wird der Krieg ohne die Weißheit angefangen/ und niemals werden die Waffen entweder aufgeführet oder beygeleget/ es sey dann/ daß die Feder darüber geurtheilet. Omnia ponderantur Prudentiâ, quae est Ars vivendi, & bellandi, ut Medicamen valetudinis: Alles in der Welt muß durch die Weißheit/ und den Verstand / welche die Kunst zu leben/ und zu kriegen weiset/ als eine Artzney der Gesundheit überleget/ und beobachtet werden. Die Aegyptier/ wie in ihren Hieroglyphicis zu lesen/ mahleten auf einen Königlichen Scepter ein Auge / wodurch sie der Gelehrten Verstand/ welcher bey Fürsten und Herren/ und in Regiments- Sachen angewendet werden müße/ angezeiget. Keyser Rudolphus der Erste führete zu seinem Symbolo dieses: Regni Prudentia Custos: Die Weißheit ist des Reichs Hütte: Und Keyser Ferdinandus der Ander pflegte bey gehaltenen Rathschlagungen zu sagen: Es sey viel besser und sicherer / daß man seinen Gelehrten/ ob es gleich nicht allemahl nach. Wunsche ablieffe / Beyfall gebe/ als daß man seinem eigenen Gutachten folgete. Ambrosius de Benefic. 14. Reusn. Class. 3. Symb. 26. Lemmermann. in Idleâ Princip. Christ. c. 20. Die Lesung der Bücher/ die Betrachtung der Geschichte: Die Erfahrung und Begreiffung der Stats - Händel weisen mehr als zu viel/ wie ein König wohl regiere: wie ein Land auf das andere abgekommen. Was für Sitten und Gebräuche ausländische Völcker an sich/ und mit was für Macht und Gewalt ihre angräntzende Nachbaren versehen:

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Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/54>, abgerufen am 23.11.2024.