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[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

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rinnen und zerschmeltzen / und können weder Reichthum noch Schätze zurücke bleiben. Es wird aber sonst eigentlich durch das Wort Hof/ oder Hofstatt/ die gantze Bestellung / Eintheilung der Aembter und Dienste/ und die Anschaffung dessen/ was an einem Königlichen oder Fürstlichen Hofe/ für den Herrn/ dessen/ was an einem Königlichen oder Fürstlichen Hofe/ für den Herrn/ dessen Gemahlin/ Kinder / und dere allerseits darbey unentbehrlichen Bedienten/ erfordert wird / verstanden. Als da ist/ was zu einer Königlichen oder Fürstlichen Wohnung / Speisung/ zur Kleidung/ zur Aufwartung und Bedienung der Herrschafft/ zur Verwahrung und Sicherheit des Herren Person/ und zu dessen Belustigung und Ergötzung gehöret. Dahin man aber allhier nicht sein Absehen gerichtet/ weil dieses eine grössere Zeit und mehrere Arbeit erheischen würde/ sondern nur auf etliche des Hofes Tugenden/ und Beschaffenheiten/ auch zugleich mit auf die eingerissenen Mängel und Gebrechen zielet.

Was einen Hof berühmt mache. Derjenige Hof ist für den berühmtesten zu schätzen/ dessen Haubt mit Weißheit gecrönet: der Corge für die Religion träget: Sich eines erbarlichen Wandels befleissiget: die heilsame Justiz befördert; die Ungerechtigkeit tilget: denen Frembden so wohl/ als Einheimischen gleiches Recht ertheilet: die Unterthanen nicht sehr beschweret: Oftmahls Gnade für Recht ergehen lässet: Die Einkünffte wohl beobachtet; Den Beklagten so wohl als den Ankläger höret: Recht mit Recht ausführet: Gerne Gehör giebet: Die Gerichte mit redlichen und unbescholtenen Leuten besetzet: Der guten Policey die Hand bietet/ und sich in allen Dingen sorgfältig/ klüglich und vorsichtig erweiset/ also/ daß sich nach Ihme der gantze Hof gleich einer umbetrüglichen Richtschnur achtet. Bey den Alten war ein gemein Sprichwort: Es gehet zu/ wie an des Königes Artus Hofe/ da alles alleine galt/ was nur tugendhaftig/ aufrichtig/ rittermässig war. Dieser Artus war/ wie hiebevor gedacht/ ein König in Britannien/ welcher an Aufrichtung allerhand ritterlicher Exercitien nichts ermangeln liesse; Dahero schickten viel Könige / Fürsten/ Herren und Standes-Persohnen ihre Kinder an desselben Hof/ damit sie daselbsten allerley Ritter-Spiele/ Zucht/ Ehre/ Tugenden/ und andere männliche Thaten erlernen/ und zu ihrem Nutzen anwenden möchten: Niemanden / wer dahin kahm/ wurde weder Rath/ noch Ritterspiel/ viel weniger eintziger guter Wille versaget/ und galt keiner unter dieser Gesellschafft der Tafel-Runde/ der nicht mit seiner Faust eine männliche That verrichtete/ und ein erfahrner tugendhaffter Ritter war: Wer da wissen/ will/ pflegt man zu sagen/ wie das Regiment in einer Stadt bestellet sey/ der gebe Acht auf die Uhr. Will man aber wissen wie eine Hofhaltung bestellet/ so nehme man wahr/ ob man zu rechter Zeit speiset/ zu rechter Zeit ausstehet/ zur rechter Zeit bezahlet/ in Essen und Trincken Masse brauchet/ und sich darbey der Christlichen Tugenden befleissiget. Ein Herr/ der viel Land und Leute hat/ muß nothwendig auch viel Beamte und Diener haben. Es soll aber derselbe derer nur so viel annehmen/ als Er AElius Lampridius. ihrer nöthig hat. Keyser Alexander Severus schaffete von seinem Hofe alles übrige Gesinde ab / und sagete: derjenige wäre ein böser Keyser/ welcher aus seiner Länder Einkünffte solche Leute unterhielte/ die Ihm bey seiner Regierung nicht nöthig / noch dem gemeinen Nutzen vorträglich wären. Keyser Antoninus Pius zog allein denenjenigen ihre Bestallung ein/ welche müssig giengen/ für ihre Hand nichts verdieneten/ und sagte: Es ist nichts schändlichers/ noch grausamers/ als wenn diejenigen/ die sich mit keiner Hand-Arbeit behelffen stets ein gemeines Wesen benagen. Ein unnöthiger Diener zu Hofe/ und ein unnöthiger Knecht in einer Haußhaltung sind beyder-

rinnen und zerschmeltzen / und können weder Reichthum noch Schätze zurücke bleiben. Es wird aber sonst eigentlich durch das Wort Hof/ oder Hofstatt/ die gantze Bestellung / Eintheilung der Aembter und Dienste/ und die Anschaffung dessen/ was an einem Königlichen oder Fürstlichen Hofe/ für den Herrn/ dessen/ was an einem Königlichen oder Fürstlichen Hofe/ für den Herrn/ dessen Gemahlin/ Kinder / und dere allerseits darbey unentbehrlichen Bedienten/ erfordert wird / verstanden. Als da ist/ was zu einer Königlichen oder Fürstlichen Wohnung / Speisung/ zur Kleidung/ zur Aufwartung und Bedienung der Herrschafft/ zur Verwahrung und Sicherheit des Herren Person/ und zu dessen Belustigung und Ergötzung gehöret. Dahin man aber allhier nicht sein Absehen gerichtet/ weil dieses eine grössere Zeit und mehrere Arbeit erheischen würde/ sondern nur auf etliche des Hofes Tugenden/ und Beschaffenheiten/ auch zugleich mit auf die eingerissenen Mängel und Gebrechen zielet.

Was einen Hof berühmt mache. Derjenige Hof ist für den berühmtesten zu schätzen/ dessen Haubt mit Weißheit gecrönet: der Corge für die Religion träget: Sich eines erbarlichen Wandels befleissiget: die heilsame Justiz befördert; die Ungerechtigkeit tilget: denen Frembden so wohl/ als Einheimischen gleiches Recht ertheilet: die Unterthanen nicht sehr beschweret: Oftmahls Gnade für Recht ergehen lässet: Die Einkünffte wohl beobachtet; Den Beklagten so wohl als den Ankläger höret: Recht mit Recht ausführet: Gerne Gehör giebet: Die Gerichte mit redlichen und unbescholtenen Leuten besetzet: Der guten Policey die Hand bietet/ und sich in allen Dingen sorgfältig/ klüglich und vorsichtig erweiset/ also/ daß sich nach Ihme der gantze Hof gleich einer umbetrüglichen Richtschnur achtet. Bey den Alten war ein gemein Sprichwort: Es gehet zu/ wie an des Königes Artus Hofe/ da alles alleine galt/ was nur tugendhaftig/ aufrichtig/ rittermässig war. Dieser Artus war/ wie hiebevor gedacht/ ein König in Britannien/ welcher an Aufrichtung allerhand ritterlicher Exercitien nichts ermangeln liesse; Dahero schickten viel Könige / Fürsten/ Herren und Standes-Persohnen ihre Kinder an desselben Hof/ damit sie daselbsten allerley Ritter-Spiele/ Zucht/ Ehre/ Tugenden/ und andere männliche Thaten erlernen/ und zu ihrem Nutzen anwenden möchten: Niemanden / wer dahin kahm/ wurde weder Rath/ noch Ritterspiel/ viel weniger eintziger guter Wille versaget/ und galt keiner unter dieser Gesellschafft der Tafel-Runde/ der nicht mit seiner Faust eine männliche That verrichtete/ und ein erfahrner tugendhaffter Ritter war: Wer da wissen/ will/ pflegt man zu sagen/ wie das Regiment in einer Stadt bestellet sey/ der gebe Acht auf die Uhr. Will man aber wissen wie eine Hofhaltung bestellet/ so nehme man wahr/ ob man zu rechter Zeit speiset/ zu rechter Zeit ausstehet/ zur rechter Zeit bezahlet/ in Essen und Trincken Masse brauchet/ und sich darbey der Christlichen Tugenden befleissiget. Ein Herr/ der viel Land und Leute hat/ muß nothwendig auch viel Beamte und Diener haben. Es soll aber derselbe derer nur so viel annehmen/ als Er AElius Lampridius. ihrer nöthig hat. Keyser Alexander Severus schaffete von seinem Hofe alles übrige Gesinde ab / und sagete: derjenige wäre ein böser Keyser/ welcher aus seiner Länder Einkünffte solche Leute unterhielte/ die Ihm bey seiner Regierung nicht nöthig / noch dem gemeinen Nutzen vorträglich wären. Keyser Antoninus Pius zog allein denenjenigen ihre Bestallung ein/ welche müssig giengen/ für ihre Hand nichts verdieneten/ und sagte: Es ist nichts schändlichers/ noch grausamers/ als weñ diejenigen/ die sich mit keiner Hand-Arbeit behelffen stets ein gemeines Wesen benagen. Ein unnöthiger Diener zu Hofe/ und ein unnöthiger Knecht in einer Haußhaltung sind beyder-

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rinnen und zerschmeltzen                     / und können weder Reichthum noch Schätze zurücke bleiben. Es wird aber sonst                      eigentlich durch das Wort Hof/ oder Hofstatt/ die gantze Bestellung /                      Eintheilung der Aembter und Dienste/ und die Anschaffung dessen/ was an einem                      Königlichen oder Fürstlichen Hofe/ für den Herrn/ dessen/ was an einem                      Königlichen oder Fürstlichen Hofe/ für den Herrn/ dessen Gemahlin/ Kinder /                      und dere allerseits darbey unentbehrlichen Bedienten/ erfordert wird /                      verstanden. Als da ist/ was zu einer Königlichen oder Fürstlichen Wohnung /                      Speisung/ zur Kleidung/ zur Aufwartung und Bedienung der Herrschafft/ zur                      Verwahrung und Sicherheit des Herren Person/ und zu dessen Belustigung und                      Ergötzung gehöret. Dahin man aber allhier nicht sein Absehen gerichtet/ weil                      dieses eine grössere Zeit und mehrere Arbeit erheischen würde/ sondern nur auf                      etliche des Hofes Tugenden/ und Beschaffenheiten/ auch zugleich mit auf die                      eingerissenen Mängel und Gebrechen zielet.</p>
        <p><note place="left">Was einen Hof berühmt mache.</note> Derjenige Hof ist für den                      berühmtesten zu schätzen/ dessen Haubt mit Weißheit gecrönet: der Corge für die                      Religion träget: Sich eines erbarlichen Wandels befleissiget: die heilsame                      Justiz befördert; die Ungerechtigkeit tilget: denen Frembden so wohl/ als                      Einheimischen gleiches Recht ertheilet: die Unterthanen nicht sehr beschweret:                      Oftmahls Gnade für Recht ergehen lässet: Die Einkünffte wohl beobachtet; Den                      Beklagten so wohl als den Ankläger höret: Recht mit Recht ausführet: Gerne Gehör                      giebet: Die Gerichte mit redlichen und unbescholtenen Leuten besetzet: Der guten                      Policey die Hand bietet/ und sich in allen Dingen sorgfältig/ klüglich und                      vorsichtig erweiset/ also/ daß sich nach Ihme der gantze Hof gleich einer                      umbetrüglichen Richtschnur achtet. Bey den Alten war ein gemein Sprichwort: Es                      gehet zu/ wie an des Königes Artus Hofe/ da alles alleine galt/ was nur                      tugendhaftig/ aufrichtig/ rittermässig war. Dieser Artus war/ wie hiebevor                      gedacht/ ein König in Britannien/ welcher an Aufrichtung allerhand                      ritterlicher Exercitien nichts ermangeln liesse; Dahero schickten viel Könige /                      Fürsten/ Herren und Standes-Persohnen ihre Kinder an desselben Hof/ damit sie                      daselbsten allerley Ritter-Spiele/ Zucht/ Ehre/ Tugenden/ und andere                      männliche Thaten erlernen/ und zu ihrem Nutzen anwenden möchten: Niemanden /                      wer dahin kahm/ wurde weder Rath/ noch Ritterspiel/ viel weniger eintziger                      guter Wille versaget/ und galt keiner unter dieser Gesellschafft der                      Tafel-Runde/ der nicht mit seiner Faust eine männliche That verrichtete/ und                      ein erfahrner tugendhaffter Ritter war: Wer da wissen/ will/ pflegt man zu                      sagen/ wie das Regiment in einer Stadt bestellet sey/ der gebe Acht auf die                      Uhr. Will man aber wissen wie eine Hofhaltung bestellet/ so nehme man wahr/ ob                      man zu rechter Zeit speiset/ zu rechter Zeit ausstehet/ zur rechter Zeit                      bezahlet/ in Essen und Trincken Masse brauchet/ und sich darbey der                      Christlichen Tugenden befleissiget. Ein Herr/ der viel Land und Leute hat/ muß                      nothwendig auch viel Beamte und Diener haben. Es soll aber derselbe derer nur so                      viel annehmen/ als Er <note place="left">AElius Lampridius.</note> ihrer nöthig                      hat. Keyser Alexander Severus schaffete von seinem Hofe alles übrige Gesinde ab                     / und sagete: derjenige wäre ein böser Keyser/ welcher aus seiner Länder                      Einkünffte solche Leute unterhielte/ die Ihm bey seiner Regierung nicht nöthig                     / noch dem gemeinen Nutzen vorträglich wären. Keyser Antoninus Pius zog allein                      denenjenigen ihre Bestallung ein/ welche müssig giengen/ für ihre Hand nichts                      verdieneten/ und sagte: Es ist nichts schändlichers/ noch grausamers/ als                      wen&#x0303; diejenigen/ die sich mit keiner Hand-Arbeit behelffen stets ein                      gemeines Wesen benagen. Ein unnöthiger Diener zu Hofe/ und ein unnöthiger                      Knecht in einer Haußhaltung sind beyder-
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[356/0388] rinnen und zerschmeltzen / und können weder Reichthum noch Schätze zurücke bleiben. Es wird aber sonst eigentlich durch das Wort Hof/ oder Hofstatt/ die gantze Bestellung / Eintheilung der Aembter und Dienste/ und die Anschaffung dessen/ was an einem Königlichen oder Fürstlichen Hofe/ für den Herrn/ dessen/ was an einem Königlichen oder Fürstlichen Hofe/ für den Herrn/ dessen Gemahlin/ Kinder / und dere allerseits darbey unentbehrlichen Bedienten/ erfordert wird / verstanden. Als da ist/ was zu einer Königlichen oder Fürstlichen Wohnung / Speisung/ zur Kleidung/ zur Aufwartung und Bedienung der Herrschafft/ zur Verwahrung und Sicherheit des Herren Person/ und zu dessen Belustigung und Ergötzung gehöret. Dahin man aber allhier nicht sein Absehen gerichtet/ weil dieses eine grössere Zeit und mehrere Arbeit erheischen würde/ sondern nur auf etliche des Hofes Tugenden/ und Beschaffenheiten/ auch zugleich mit auf die eingerissenen Mängel und Gebrechen zielet. Derjenige Hof ist für den berühmtesten zu schätzen/ dessen Haubt mit Weißheit gecrönet: der Corge für die Religion träget: Sich eines erbarlichen Wandels befleissiget: die heilsame Justiz befördert; die Ungerechtigkeit tilget: denen Frembden so wohl/ als Einheimischen gleiches Recht ertheilet: die Unterthanen nicht sehr beschweret: Oftmahls Gnade für Recht ergehen lässet: Die Einkünffte wohl beobachtet; Den Beklagten so wohl als den Ankläger höret: Recht mit Recht ausführet: Gerne Gehör giebet: Die Gerichte mit redlichen und unbescholtenen Leuten besetzet: Der guten Policey die Hand bietet/ und sich in allen Dingen sorgfältig/ klüglich und vorsichtig erweiset/ also/ daß sich nach Ihme der gantze Hof gleich einer umbetrüglichen Richtschnur achtet. Bey den Alten war ein gemein Sprichwort: Es gehet zu/ wie an des Königes Artus Hofe/ da alles alleine galt/ was nur tugendhaftig/ aufrichtig/ rittermässig war. Dieser Artus war/ wie hiebevor gedacht/ ein König in Britannien/ welcher an Aufrichtung allerhand ritterlicher Exercitien nichts ermangeln liesse; Dahero schickten viel Könige / Fürsten/ Herren und Standes-Persohnen ihre Kinder an desselben Hof/ damit sie daselbsten allerley Ritter-Spiele/ Zucht/ Ehre/ Tugenden/ und andere männliche Thaten erlernen/ und zu ihrem Nutzen anwenden möchten: Niemanden / wer dahin kahm/ wurde weder Rath/ noch Ritterspiel/ viel weniger eintziger guter Wille versaget/ und galt keiner unter dieser Gesellschafft der Tafel-Runde/ der nicht mit seiner Faust eine männliche That verrichtete/ und ein erfahrner tugendhaffter Ritter war: Wer da wissen/ will/ pflegt man zu sagen/ wie das Regiment in einer Stadt bestellet sey/ der gebe Acht auf die Uhr. Will man aber wissen wie eine Hofhaltung bestellet/ so nehme man wahr/ ob man zu rechter Zeit speiset/ zu rechter Zeit ausstehet/ zur rechter Zeit bezahlet/ in Essen und Trincken Masse brauchet/ und sich darbey der Christlichen Tugenden befleissiget. Ein Herr/ der viel Land und Leute hat/ muß nothwendig auch viel Beamte und Diener haben. Es soll aber derselbe derer nur so viel annehmen/ als Er ihrer nöthig hat. Keyser Alexander Severus schaffete von seinem Hofe alles übrige Gesinde ab / und sagete: derjenige wäre ein böser Keyser/ welcher aus seiner Länder Einkünffte solche Leute unterhielte/ die Ihm bey seiner Regierung nicht nöthig / noch dem gemeinen Nutzen vorträglich wären. Keyser Antoninus Pius zog allein denenjenigen ihre Bestallung ein/ welche müssig giengen/ für ihre Hand nichts verdieneten/ und sagte: Es ist nichts schändlichers/ noch grausamers/ als weñ diejenigen/ die sich mit keiner Hand-Arbeit behelffen stets ein gemeines Wesen benagen. Ein unnöthiger Diener zu Hofe/ und ein unnöthiger Knecht in einer Haußhaltung sind beyder- Was einen Hof berühmt mache. AElius Lampridius.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/388>, abgerufen am 19.05.2024.