Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

Bild:
<< vorherige Seite

ander Mehl/ zwantzig Weide-Rinder/ hundert Schase/ zehen gemästete Rinder/ ausgenommen das Wildpret/ und ander gemästetes Vieh verspeisete. Prov. 24. 3. 4. Durch Weißheit wird ein Haus gebauet/ und durch Verstand wird es befestiget: dergleichen geschiehet es auch an Königlichen und Fürstlichen Höfen. Könige und Potentaten haben zwar grosses Einkommen/ darbey aber auch zu Erhaltung der Justitz/ des Friedens/ des Krieges/ und ihres eigenen Justus Soldan in Salomone p. 2. c. 1. p. 108. Staats einen grossen Aufgang. Findet sich nun da keine Klugheit und Aufmercksamkeit / und daß die Ausgabe die Einnahme übertrifft/ und die Speisen zu allerhand Uppigkeit/ Pracht/ Hoffarth und andern vergeblichen Dingen angewendet werden / so macht man viel arme Leute; Man erdencket allerhand Rencke und Auflagen / darbey die Bedienten ihr gröstes Interesse suchen. Da denn bey solcher Bewandnis dergleichen Königreich für nichts anders als einen zerrissenen Leib zu achten ist. Der König ist das Haubt/ die Räthe sind die Arme/ worauf Er sich stützen solle/ der Bauch ist des Landes Vermögen/ und die Unterthanen die Beine; wofern nun diese weder stehen noch gehen können/ so ist es mit dem gantzen Cörper schlecht bewandt/ zumahlen/ wenn die Einnehmer/ Hof-Officianten/ und Andere auf dem Lande/ sich mit dem Miltze vergleichen/ und von demselben allen Safft und Feuchtigkeit an sich ziehen/ wodurch noch das Haubt und die übrigen Glieder hätten können gestärcket werden. Wenn derohalben solche Verschwendung geschiehet/ so greifet man zu solchen Mitteln die auch Thuanus lib. 23. wider das Recht der Natur lauffen. Der Hertzog von Guise riethe einsmahls dem Könige in Franckreich Francisco dem Andern bey dem Geld-Mangel/ wie Er einen Galgen mit diesem angehängten Edict aufrichten lassen möchte/ daß alle diejenigen/ welche eintzige Forderung bey dem Könige oder dessen Renth-Cammer praetendireten/ es wären gleich Schulden/ Dienst-Gelder / oder andere Begnadigungen/ sich bey Straffe des Stranges/ und zwar innerhalb 24. Stunden/ von dem Königlichen Hofe hinweg machen/ und weder sehen noch hören lassen sollten. Nicht viel anders ließ sich auch König Sebastian in Portugal/ wegen veränderter Müntze und Wechsel bereden/ wodurch Ihm aber die Spann-Adern zum Kriege abgehauen/ und seine Einkünste nach und nach geschmählert worden. König Salomo hielte auch unter andern viertzig tausend Wagen-Pferde/ und zwölf tausend Reisige/ wenn nun nicht eine gute Ordnung und Vorsorge darbey gewesen wäre/ so würde man zu rechter Zeit weder Stroh/ noch Deut. 17. 17. Futter/ noch Gersten gehabt haben. Der Geitz eines Königes wird unter die von GOTT gesetzten sieben Hof-Regeln gerechnet/ daß nemblich derselbe nicht viel Gold und Silber mit Beschwerung der Unterthanen haben solle. Das beste Gewerb ist der Erd-Wucher/ der/ gleichwie er der erste; also auch der gerechteste/ dadurch einem Könige die meiste Nahrung mit zuwächset. Prov. 5. 9. Es findet derselbe allenthalben Platz/ und der König selbsten wird des Ackers Knecht genennet / indem Er sich desselbigen befleissigen/ das Land in seinem Königreiche wohl bauen und bestellen lassen muß. Die Erde ist unser Aller Mutter/ welche uns ingesamt ernehret/ und ist kein Land/ welches nicht seinen Unterthanen Unterhalt verschaffet. Ein König und gorsser Herr hat keinen bessern Unterthanen als einen Land-Mann/ der das Feld bauet/ und alle die Seinigen mit ernehret / es wäre denn/ daß man meinen wollte/ als ob Sie kein Brod äsen. Die alten Könige in Franckreich liessen Ihnen bey dero Crönungen einen Bauer mit einem Karste uf der Achsel auf dem Fusse nachgehen/ wordurch sie zu verstehen gaben / daß Sie der Bauern Schutz wären/ und Sie hingegen für sie das Brod aus der Erden

ander Mehl/ zwantzig Weide-Rinder/ hundert Schase/ zehen gemästete Rinder/ ausgenommen das Wildpret/ und ander gemästetes Vieh verspeisete. Prov. 24. 3. 4. Durch Weißheit wird ein Haus gebauet/ und durch Verstand wird es befestiget: dergleichen geschiehet es auch an Königlichen und Fürstlichen Höfen. Könige und Potentaten haben zwar grosses Einkommen/ darbey aber auch zu Erhaltung der Justitz/ des Friedens/ des Krieges/ und ihres eigenen Justus Soldan in Salomone p. 2. c. 1. p. 108. Staats einen grossen Aufgang. Findet sich nun da keine Klugheit und Aufmercksamkeit / und daß die Ausgabe die Einnahme übertrifft/ und die Speisen zu allerhand Uppigkeit/ Pracht/ Hoffarth und andern vergeblichen Dingen angewendet werden / so macht man viel arme Leute; Man erdencket allerhand Rencke und Auflagen / darbey die Bedienten ihr gröstes Interesse suchen. Da denn bey solcher Bewandnis dergleichen Königreich für nichts anders als einen zerrissenen Leib zu achten ist. Der König ist das Haubt/ die Räthe sind die Arme/ worauf Er sich stützen solle/ der Bauch ist des Landes Vermögen/ und die Unterthanen die Beine; wofern nun diese weder stehen noch gehen können/ so ist es mit dem gantzen Cörper schlecht bewandt/ zumahlen/ wenn die Einnehmer/ Hof-Officianten/ und Andere auf dem Lande/ sich mit dem Miltze vergleichen/ und von demselben allen Safft und Feuchtigkeit an sich ziehen/ wodurch noch das Haubt und die übrigen Glieder hätten können gestärcket werden. Wenn derohalben solche Verschwendung geschiehet/ so greifet man zu solchen Mitteln die auch Thuanus lib. 23. wider das Recht der Natur lauffen. Der Hertzog von Guise riethe einsmahls dem Könige in Franckreich Francisco dem Andern bey dem Geld-Mangel/ wie Er einen Galgen mit diesem angehängten Edict aufrichten lassen möchte/ daß alle diejenigen/ welche eintzige Forderung bey dem Könige oder dessen Renth-Cammer praetendireten/ es wären gleich Schulden/ Dienst-Gelder / oder andere Begnadigungen/ sich bey Straffe des Stranges/ und zwar innerhalb 24. Stunden/ von dem Königlichen Hofe hinweg machen/ und weder sehen noch hören lassen sollten. Nicht viel anders ließ sich auch König Sebastian in Portugal/ wegen veränderter Müntze und Wechsel bereden/ wodurch Ihm aber die Spann-Adern zum Kriege abgehauen/ und seine Einkünste nach und nach geschmählert worden. König Salomo hielte auch unter andern viertzig tausend Wagen-Pferde/ und zwölf tausend Reisige/ wenn nun nicht eine gute Ordnung und Vorsorge darbey gewesen wäre/ so würde man zu rechter Zeit weder Stroh/ noch Deut. 17. 17. Futter/ noch Gersten gehabt haben. Der Geitz eines Königes wird unter die von GOTT gesetzten sieben Hof-Regeln gerechnet/ daß nemblich derselbe nicht viel Gold und Silber mit Beschwerung der Unterthanen haben solle. Das beste Gewerb ist der Erd-Wucher/ der/ gleichwie er der erste; also auch der gerechteste/ dadurch einem Könige die meiste Nahrung mit zuwächset. Prov. 5. 9. Es findet derselbe allenthalben Platz/ und der König selbsten wird des Ackers Knecht genennet / indem Er sich desselbigen befleissigen/ das Land in seinem Königreiche wohl bauen und bestellen lassen muß. Die Erde ist unser Aller Mutter/ welche uns ingesamt ernehret/ und ist kein Land/ welches nicht seinen Unterthanen Unterhalt verschaffet. Ein König und gorsser Herr hat keinen bessern Unterthanen als einen Land-Mann/ der das Feld bauet/ und alle die Seinigen mit ernehret / es wäre denn/ daß man meinen wollte/ als ob Sie kein Brod äsen. Die alten Könige in Franckreich liessen Ihnen bey dero Crönungen einen Bauer mit einem Karste uf der Achsel auf dem Fusse nachgehen/ wordurch sie zu verstehen gaben / daß Sie der Bauern Schutz wären/ und Sie hingegen für sie das Brod aus der Erden

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0386" n="354"/>
ander Mehl/ zwantzig                      Weide-Rinder/ hundert Schase/ zehen gemästete Rinder/ ausgenommen das                      Wildpret/ und ander gemästetes Vieh verspeisete. <note place="left">Prov. 24.                          3. 4.</note> Durch Weißheit wird ein Haus gebauet/ und durch Verstand wird                      es befestiget: dergleichen geschiehet es auch an Königlichen und Fürstlichen                      Höfen. Könige und Potentaten haben zwar grosses Einkommen/ darbey aber auch zu                      Erhaltung der Justitz/ des Friedens/ des Krieges/ und ihres eigenen <note place="left">Justus Soldan in Salomone p. 2. c. 1. p. 108.</note> Staats                      einen grossen Aufgang. Findet sich nun da keine Klugheit und Aufmercksamkeit /                      und daß die Ausgabe die Einnahme übertrifft/ und die Speisen zu allerhand                      Uppigkeit/ Pracht/ Hoffarth und andern vergeblichen Dingen angewendet werden /                      so macht man viel arme Leute; Man erdencket allerhand Rencke und Auflagen /                      darbey die Bedienten ihr gröstes Interesse suchen. Da denn bey solcher Bewandnis                      dergleichen Königreich für nichts anders als einen zerrissenen Leib zu achten                      ist. Der König ist das Haubt/ die Räthe sind die Arme/ worauf Er sich stützen                      solle/ der Bauch ist des Landes Vermögen/ und die Unterthanen die Beine;                      wofern nun diese weder stehen noch gehen können/ so ist es mit dem gantzen                      Cörper schlecht bewandt/ zumahlen/ wenn die Einnehmer/ Hof-Officianten/ und                      Andere auf dem Lande/ sich mit dem Miltze vergleichen/ und von demselben allen                      Safft und Feuchtigkeit an sich ziehen/ wodurch noch das Haubt und die übrigen                      Glieder hätten können gestärcket werden. Wenn derohalben solche Verschwendung                      geschiehet/ so greifet man zu solchen Mitteln die auch <note place="left">Thuanus lib. 23.</note> wider das Recht der Natur lauffen. Der Hertzog von                      Guise riethe einsmahls dem Könige in Franckreich Francisco dem Andern bey dem                      Geld-Mangel/ wie Er einen Galgen mit diesem angehängten Edict aufrichten lassen                      möchte/ daß alle diejenigen/ welche eintzige Forderung bey dem Könige oder                      dessen Renth-Cammer praetendireten/ es wären gleich Schulden/ Dienst-Gelder /                      oder andere Begnadigungen/ sich bey Straffe des Stranges/ und zwar innerhalb                      24. Stunden/ von dem Königlichen Hofe hinweg machen/ und weder sehen noch                      hören lassen sollten. Nicht viel anders ließ sich auch König Sebastian in                      Portugal/ wegen veränderter Müntze und Wechsel bereden/ wodurch Ihm aber die                      Spann-Adern zum Kriege abgehauen/ und seine Einkünste nach und nach                      geschmählert worden. König Salomo hielte auch unter andern viertzig tausend                      Wagen-Pferde/ und zwölf tausend Reisige/ wenn nun nicht eine gute Ordnung und                      Vorsorge darbey gewesen wäre/ so würde man zu rechter Zeit weder Stroh/ noch                          <note place="left">Deut. 17. 17.</note> Futter/ noch Gersten gehabt haben.                      Der Geitz eines Königes wird unter die von GOTT gesetzten sieben Hof-Regeln                      gerechnet/ daß nemblich derselbe nicht viel Gold und Silber mit Beschwerung der                      Unterthanen haben solle. Das beste Gewerb ist der Erd-Wucher/ der/ gleichwie                      er der erste; also auch der gerechteste/ dadurch einem Könige die meiste                      Nahrung mit zuwächset. <note place="left">Prov. 5. 9.</note> Es findet derselbe                      allenthalben Platz/ und der König selbsten wird des Ackers Knecht genennet /                      indem Er sich desselbigen befleissigen/ das Land in seinem Königreiche wohl                      bauen und bestellen lassen muß. Die Erde ist unser Aller Mutter/ welche uns                      ingesamt ernehret/ und ist kein Land/ welches nicht seinen Unterthanen                      Unterhalt verschaffet. Ein König und gorsser Herr hat keinen bessern Unterthanen                      als einen Land-Mann/ der das Feld bauet/ und alle die Seinigen mit ernehret /                      es wäre denn/ daß man meinen wollte/ als ob Sie kein Brod äsen. Die alten                      Könige in Franckreich liessen Ihnen bey dero Crönungen einen Bauer mit einem                      Karste uf der Achsel auf dem Fusse nachgehen/ wordurch sie zu verstehen gaben /                      daß Sie der Bauern Schutz wären/ und Sie hingegen für sie das Brod aus der                          Erden
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[354/0386] ander Mehl/ zwantzig Weide-Rinder/ hundert Schase/ zehen gemästete Rinder/ ausgenommen das Wildpret/ und ander gemästetes Vieh verspeisete. Durch Weißheit wird ein Haus gebauet/ und durch Verstand wird es befestiget: dergleichen geschiehet es auch an Königlichen und Fürstlichen Höfen. Könige und Potentaten haben zwar grosses Einkommen/ darbey aber auch zu Erhaltung der Justitz/ des Friedens/ des Krieges/ und ihres eigenen Staats einen grossen Aufgang. Findet sich nun da keine Klugheit und Aufmercksamkeit / und daß die Ausgabe die Einnahme übertrifft/ und die Speisen zu allerhand Uppigkeit/ Pracht/ Hoffarth und andern vergeblichen Dingen angewendet werden / so macht man viel arme Leute; Man erdencket allerhand Rencke und Auflagen / darbey die Bedienten ihr gröstes Interesse suchen. Da denn bey solcher Bewandnis dergleichen Königreich für nichts anders als einen zerrissenen Leib zu achten ist. Der König ist das Haubt/ die Räthe sind die Arme/ worauf Er sich stützen solle/ der Bauch ist des Landes Vermögen/ und die Unterthanen die Beine; wofern nun diese weder stehen noch gehen können/ so ist es mit dem gantzen Cörper schlecht bewandt/ zumahlen/ wenn die Einnehmer/ Hof-Officianten/ und Andere auf dem Lande/ sich mit dem Miltze vergleichen/ und von demselben allen Safft und Feuchtigkeit an sich ziehen/ wodurch noch das Haubt und die übrigen Glieder hätten können gestärcket werden. Wenn derohalben solche Verschwendung geschiehet/ so greifet man zu solchen Mitteln die auch wider das Recht der Natur lauffen. Der Hertzog von Guise riethe einsmahls dem Könige in Franckreich Francisco dem Andern bey dem Geld-Mangel/ wie Er einen Galgen mit diesem angehängten Edict aufrichten lassen möchte/ daß alle diejenigen/ welche eintzige Forderung bey dem Könige oder dessen Renth-Cammer praetendireten/ es wären gleich Schulden/ Dienst-Gelder / oder andere Begnadigungen/ sich bey Straffe des Stranges/ und zwar innerhalb 24. Stunden/ von dem Königlichen Hofe hinweg machen/ und weder sehen noch hören lassen sollten. Nicht viel anders ließ sich auch König Sebastian in Portugal/ wegen veränderter Müntze und Wechsel bereden/ wodurch Ihm aber die Spann-Adern zum Kriege abgehauen/ und seine Einkünste nach und nach geschmählert worden. König Salomo hielte auch unter andern viertzig tausend Wagen-Pferde/ und zwölf tausend Reisige/ wenn nun nicht eine gute Ordnung und Vorsorge darbey gewesen wäre/ so würde man zu rechter Zeit weder Stroh/ noch Futter/ noch Gersten gehabt haben. Der Geitz eines Königes wird unter die von GOTT gesetzten sieben Hof-Regeln gerechnet/ daß nemblich derselbe nicht viel Gold und Silber mit Beschwerung der Unterthanen haben solle. Das beste Gewerb ist der Erd-Wucher/ der/ gleichwie er der erste; also auch der gerechteste/ dadurch einem Könige die meiste Nahrung mit zuwächset. Es findet derselbe allenthalben Platz/ und der König selbsten wird des Ackers Knecht genennet / indem Er sich desselbigen befleissigen/ das Land in seinem Königreiche wohl bauen und bestellen lassen muß. Die Erde ist unser Aller Mutter/ welche uns ingesamt ernehret/ und ist kein Land/ welches nicht seinen Unterthanen Unterhalt verschaffet. Ein König und gorsser Herr hat keinen bessern Unterthanen als einen Land-Mann/ der das Feld bauet/ und alle die Seinigen mit ernehret / es wäre denn/ daß man meinen wollte/ als ob Sie kein Brod äsen. Die alten Könige in Franckreich liessen Ihnen bey dero Crönungen einen Bauer mit einem Karste uf der Achsel auf dem Fusse nachgehen/ wordurch sie zu verstehen gaben / daß Sie der Bauern Schutz wären/ und Sie hingegen für sie das Brod aus der Erden Prov. 24. 3. 4. Justus Soldan in Salomone p. 2. c. 1. p. 108. Thuanus lib. 23. Deut. 17. 17. Prov. 5. 9.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/386
Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/386>, abgerufen am 19.05.2024.