[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.wie Jhm Einer aus den Raths-Personen mit Gewalt sein Weib genommen und geschändet/ und ob Er wohl solches bey dem Unter-Richter geklaget/ so hätte Er doch solches zu keinem Verhör bringen können. Der Keyser that hierauf Befehl/ daß man den Kläger/ Thäter und Richter zur Stelle brächte. Wie Er nun alle dieselben Dinge verhöret/ straffete Er den Thäter am Leben/ entsetzete den Richter/ weil er solche Ubelthat nicht gestrafft/ seines Amts/ ließ Jhn mit Ruthen hauen/ und des Landes verweisen. Xiphilin. in Caesare. Von dem Julio Caesare meldet man/ daß als Ersich eintziger Partheyligkeit zwischen der Aegyptischen Königin Cleopatra/ die Er liebete/ und ihren Bruder/ theilhafftig gemacht / und der Königin zu Gefallen ein ungerechtes Urthel gesprochen/ habe das gemeine Volck sich hierüber hefftig erzürnet/ mit Hauffen zusammen rottiret/ und denselben bey nahe erschlagen/ woferne Ernicht in das Wasser gesprungen/ und se in Leben dadurch mit Schwimmen Deut. 16. v. 18. errettet hätte. Gerichte heisen Stätte und Stellen deß Gerichts und Gerechtigkeit/ da man das Volck mit Recht richtet/ da die Gerechtigkeit mit verbundenen Augen/ blosen Schwert/ und einer unpartheyischen Wagschalen sitzet / siehet man aber zuweilen ihre Stätte an/ so gehet daselbst mehr Unterdrückung der Unschuldigen und Armen vor/ als daß man sollte Schutz und Schirm haben: Da vielmahls das höchste Recht sollte seyn/ ist das höchste Unrecht. GOTT hat zwar Anfangs Richter und Regenten zu dem Ende auf dem Erdboden angeordnet/ daß sie seinet wegen Gerichte halten/ ohne Ansehen der Person/ Geschencke und Gaben das Recht sprechen; Jedem zu seinem Rechte helffen; die Gerechtigkeit handhaben / und Männiglich wider offene Gewalt schützen sollen. Meistentheils aber sehen Richter und Regenten die Personen an: Lassen sich bestechen: Lauffen denen Mächtigern um der Gewalt/ Gunst und Adfection willen am Seile: Verkehren den Geringern das Recht/ thun Jhnen Gewalt und Unrecht/ und unterdrücken Sie bey ihrer gerechten AEneas Sylvius lib. 2. de Rudolphi Gestis Sache. Salomo aber sagte: Es ist noch ein Höherer über diese alle. Und dieses betrachtete auch bey sich der löblichste Keyser Rudolph der Erste: Denn/ nachdem Er sahe/ wie sich der gemeine Mann häuffig zu Jhm drange / und denselben seine Trabanten mit Gewalt zurücke trieben/ rieff Er überlaut: Ich bin deßwegen Keyser/ daß man mich nicht in eine Küste schliesse/ lasset sie zu mir kommen. Uber dieses pflegete Er auch zu sagen: Daß Ich zu Zeiten allzu scharff und strenge gewesen/ das ist mir Leid; daß Cato de Repub. lib. 4. Ich mich aber milde erzeiget/ hat mich niemahls gereuet. Wofern dem Menschen die Vernunfft nicht angebohren/ und Er nicht nach der Billigkeit regierete/ so wäre Er unter allen Bestien die verachteste Bestia. Democritus sagete/ die Welt würde von zweyen Göttern regieret/ nemlich von der Belohnung und von der Straffe. Man siehet/ daß man täglich hencket/ köpffet und rädert/ und gleichwohl/ wenn alle die jenigen / so mißgehandelt/ an Galgen sollten gebracht werden/ so würden die Hencker viel zu wenig seyn. Guevara in Horolog. Princip. Das Amt eines gerechten Regenten ist/ daß Er das gemeine Wesen verthädige/ für die Unschuldigen Sorge trage/ den Gerechten helffe/ dem Geitz widerstrebe/ den Armen Gutes thue / und gebe einem Jedweden/ was Jhm von Rechts wegen gebühret. Es ist nicht wenig daran gelegen/ wenn ein grosser Herr ein gerechtes Leben führet/ sich mit seinem Hof-Staate eingezogen hält/ und dadurch bey der Justitz ein Ansehen gewinnet/ wenn Er warhafftig in seinen Worten/ rein in Leben/ gerecht in seinem Thun und Vornehmen/ und ob Er schon zuweilen in seiner wie Jhm Einer aus den Raths-Personen mit Gewalt sein Weib genommen und geschändet/ und ob Er wohl solches bey dem Unter-Richter geklaget/ so hätte Er doch solches zu keinem Verhör bringen können. Der Keyser that hierauf Befehl/ daß man den Kläger/ Thäter und Richter zur Stelle brächte. Wie Er nun alle dieselben Dinge verhöret/ straffete Er den Thäter am Leben/ entsetzete den Richter/ weil er solche Ubelthat nicht gestrafft/ seines Amts/ ließ Jhn mit Ruthen hauen/ und des Landes verweisen. Xiphilin. in Caesare. Von dem Julio Caesare meldet man/ daß als Ersich eintziger Partheyligkeit zwischen der Aegyptischen Königin Cleopatra/ die Er liebete/ und ihren Bruder/ theilhafftig gemacht / und der Königin zu Gefallen ein ungerechtes Urthel gesprochen/ habe das gemeine Volck sich hierüber hefftig erzürnet/ mit Hauffen zusammen rottiret/ und denselben bey nahe erschlagen/ woferne Ernicht in das Wasser gesprungen/ und se in Leben dadurch mit Schwimmen Deut. 16. v. 18. errettet hätte. Gerichte heisen Stätte und Stellen deß Gerichts und Gerechtigkeit/ da man das Volck mit Recht richtet/ da die Gerechtigkeit mit verbundenen Augen/ blosen Schwert/ und einer unpartheyischen Wagschalen sitzet / siehet man aber zuweilen ihre Stätte an/ so gehet daselbst mehr Unterdrückung der Unschuldigen und Armen vor/ als daß man sollte Schutz und Schirm haben: Da vielmahls das höchste Recht sollte seyn/ ist das höchste Unrecht. GOTT hat zwar Anfangs Richter und Regenten zu dem Ende auf dem Erdboden angeordnet/ daß sie seinet wegen Gerichte halten/ ohne Ansehen der Person/ Geschencke und Gaben das Recht sprechen; Jedem zu seinem Rechte helffen; die Gerechtigkeit handhaben / und Männiglich wider offene Gewalt schützen sollen. Meistentheils aber sehen Richter und Regenten die Personen an: Lassen sich bestechen: Lauffen denen Mächtigern um der Gewalt/ Gunst und Adfection willen am Seile: Verkehren den Geringern das Recht/ thun Jhnen Gewalt und Unrecht/ und unterdrücken Sie bey ihrer gerechten AEneas Sylvius lib. 2. de Rudolphi Gestis Sache. Salomo aber sagte: Es ist noch ein Höherer über diese alle. Und dieses betrachtete auch bey sich der löblichste Keyser Rudolph der Erste: Denn/ nachdem Er sahe/ wie sich der gemeine Mann häuffig zu Jhm drange / und denselben seine Trabanten mit Gewalt zurücke trieben/ rieff Er überlaut: Ich bin deßwegen Keyser/ daß man mich nicht in eine Küste schliesse/ lasset sie zu mir kommen. Uber dieses pflegete Er auch zu sagen: Daß Ich zu Zeiten allzu scharff und strenge gewesen/ das ist mir Leid; daß Cato de Repub. lib. 4. Ich mich aber milde erzeiget/ hat mich niemahls gereuet. Wofern dem Menschen die Vernunfft nicht angebohren/ und Er nicht nach der Billigkeit regierete/ so wäre Er unter allen Bestien die verachteste Bestia. Democritus sagete/ die Welt würde von zweyen Göttern regieret/ nemlich von der Belohnung und von der Straffe. Man siehet/ daß man täglich hencket/ köpffet und rädert/ und gleichwohl/ wenn alle die jenigen / so mißgehandelt/ an Galgen sollten gebracht werden/ so würden die Hencker viel zu wenig seyn. Guevara in Horolog. Princip. Das Amt eines gerechten Regenten ist/ daß Er das gemeine Wesen verthädige/ für die Unschuldigen Sorge trage/ den Gerechten helffe/ dem Geitz widerstrebe/ den Armen Gutes thue / und gebe einem Jedweden/ was Jhm von Rechts wegen gebühret. Es ist nicht wenig daran gelegen/ wenn ein grosser Herr ein gerechtes Leben führet/ sich mit seinem Hof-Staate eingezogen hält/ und dadurch bey der Justitz ein Ansehen gewinnet/ wenn Er warhafftig in seinen Worten/ rein in Leben/ gerecht in seinem Thun und Vornehmen/ und ob Er schon zuweilen in seiner <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0341" n="309"/> wie Jhm Einer aus den Raths-Personen mit Gewalt sein Weib genommen und geschändet/ und ob Er wohl solches bey dem Unter-Richter geklaget/ so hätte Er doch solches zu keinem Verhör bringen können. Der Keyser that hierauf Befehl/ daß man den Kläger/ Thäter und Richter zur Stelle brächte. Wie Er nun alle dieselben Dinge verhöret/ straffete Er den Thäter am Leben/ entsetzete den Richter/ weil er solche Ubelthat nicht gestrafft/ seines Amts/ ließ Jhn mit Ruthen hauen/ und des Landes verweisen. <note place="right">Xiphilin. in Caesare.</note> Von dem Julio Caesare meldet man/ daß als Ersich eintziger Partheyligkeit zwischen der Aegyptischen Königin Cleopatra/ die Er liebete/ und ihren Bruder/ theilhafftig gemacht / und der Königin zu Gefallen ein ungerechtes Urthel gesprochen/ habe das gemeine Volck sich hierüber hefftig erzürnet/ mit Hauffen zusammen rottiret/ und denselben bey nahe erschlagen/ woferne Ernicht in das Wasser gesprungen/ und se in Leben dadurch mit Schwimmen <note place="right">Deut. 16. v. 18.</note> errettet hätte. Gerichte heisen Stätte und Stellen deß Gerichts und Gerechtigkeit/ da man das Volck mit Recht richtet/ da die Gerechtigkeit mit verbundenen Augen/ blosen Schwert/ und einer unpartheyischen Wagschalen sitzet / siehet man aber zuweilen ihre Stätte an/ so gehet daselbst mehr Unterdrückung der Unschuldigen und Armen vor/ als daß man sollte Schutz und Schirm haben: Da vielmahls das höchste Recht sollte seyn/ ist das höchste Unrecht. GOTT hat zwar Anfangs Richter und Regenten zu dem Ende auf dem Erdboden angeordnet/ daß sie seinet wegen Gerichte halten/ ohne Ansehen der Person/ Geschencke und Gaben das Recht sprechen; Jedem zu seinem Rechte helffen; die Gerechtigkeit handhaben / und Männiglich wider offene Gewalt schützen sollen. Meistentheils aber sehen Richter und Regenten die Personen an: Lassen sich bestechen: Lauffen denen Mächtigern um der Gewalt/ Gunst und Adfection willen am Seile: Verkehren den Geringern das Recht/ thun Jhnen Gewalt und Unrecht/ und unterdrücken Sie bey ihrer gerechten <note place="right">AEneas Sylvius lib. 2. de Rudolphi Gestis</note> Sache. Salomo aber sagte: Es ist noch ein Höherer über diese alle. Und dieses betrachtete auch bey sich der löblichste Keyser Rudolph der Erste: Denn/ nachdem Er sahe/ wie sich der gemeine Mann häuffig zu Jhm drange / und denselben seine Trabanten mit Gewalt zurücke trieben/ rieff Er überlaut: Ich bin deßwegen Keyser/ daß man mich nicht in eine Küste schliesse/ lasset sie zu mir kommen. Uber dieses pflegete Er auch zu sagen: Daß Ich zu Zeiten allzu scharff und strenge gewesen/ das ist mir Leid; daß <note place="right">Cato de Repub. lib. 4.</note> Ich mich aber milde erzeiget/ hat mich niemahls gereuet. Wofern dem Menschen die Vernunfft nicht angebohren/ und Er nicht nach der Billigkeit regierete/ so wäre Er unter allen Bestien die verachteste Bestia. Democritus sagete/ die Welt würde von zweyen Göttern regieret/ nemlich von der Belohnung und von der Straffe. Man siehet/ daß man täglich hencket/ köpffet und rädert/ und gleichwohl/ wenn alle die jenigen / so mißgehandelt/ an Galgen sollten gebracht werden/ so würden die Hencker viel zu wenig seyn.</p> <p><note place="right">Guevara in Horolog. Princip.</note> Das Amt eines gerechten Regenten ist/ daß Er das gemeine Wesen verthädige/ für die Unschuldigen Sorge trage/ den Gerechten helffe/ dem Geitz widerstrebe/ den Armen Gutes thue / und gebe einem Jedweden/ was Jhm von Rechts wegen gebühret. Es ist nicht wenig daran gelegen/ wenn ein grosser Herr ein gerechtes Leben führet/ sich mit seinem Hof-Staate eingezogen hält/ und dadurch bey der Justitz ein Ansehen gewinnet/ wenn Er warhafftig in seinen Worten/ rein in Leben/ gerecht in seinem Thun und Vornehmen/ und ob Er schon zuweilen in seiner </p> </div> </body> </text> </TEI> [309/0341]
wie Jhm Einer aus den Raths-Personen mit Gewalt sein Weib genommen und geschändet/ und ob Er wohl solches bey dem Unter-Richter geklaget/ so hätte Er doch solches zu keinem Verhör bringen können. Der Keyser that hierauf Befehl/ daß man den Kläger/ Thäter und Richter zur Stelle brächte. Wie Er nun alle dieselben Dinge verhöret/ straffete Er den Thäter am Leben/ entsetzete den Richter/ weil er solche Ubelthat nicht gestrafft/ seines Amts/ ließ Jhn mit Ruthen hauen/ und des Landes verweisen. Von dem Julio Caesare meldet man/ daß als Ersich eintziger Partheyligkeit zwischen der Aegyptischen Königin Cleopatra/ die Er liebete/ und ihren Bruder/ theilhafftig gemacht / und der Königin zu Gefallen ein ungerechtes Urthel gesprochen/ habe das gemeine Volck sich hierüber hefftig erzürnet/ mit Hauffen zusammen rottiret/ und denselben bey nahe erschlagen/ woferne Ernicht in das Wasser gesprungen/ und se in Leben dadurch mit Schwimmen errettet hätte. Gerichte heisen Stätte und Stellen deß Gerichts und Gerechtigkeit/ da man das Volck mit Recht richtet/ da die Gerechtigkeit mit verbundenen Augen/ blosen Schwert/ und einer unpartheyischen Wagschalen sitzet / siehet man aber zuweilen ihre Stätte an/ so gehet daselbst mehr Unterdrückung der Unschuldigen und Armen vor/ als daß man sollte Schutz und Schirm haben: Da vielmahls das höchste Recht sollte seyn/ ist das höchste Unrecht. GOTT hat zwar Anfangs Richter und Regenten zu dem Ende auf dem Erdboden angeordnet/ daß sie seinet wegen Gerichte halten/ ohne Ansehen der Person/ Geschencke und Gaben das Recht sprechen; Jedem zu seinem Rechte helffen; die Gerechtigkeit handhaben / und Männiglich wider offene Gewalt schützen sollen. Meistentheils aber sehen Richter und Regenten die Personen an: Lassen sich bestechen: Lauffen denen Mächtigern um der Gewalt/ Gunst und Adfection willen am Seile: Verkehren den Geringern das Recht/ thun Jhnen Gewalt und Unrecht/ und unterdrücken Sie bey ihrer gerechten Sache. Salomo aber sagte: Es ist noch ein Höherer über diese alle. Und dieses betrachtete auch bey sich der löblichste Keyser Rudolph der Erste: Denn/ nachdem Er sahe/ wie sich der gemeine Mann häuffig zu Jhm drange / und denselben seine Trabanten mit Gewalt zurücke trieben/ rieff Er überlaut: Ich bin deßwegen Keyser/ daß man mich nicht in eine Küste schliesse/ lasset sie zu mir kommen. Uber dieses pflegete Er auch zu sagen: Daß Ich zu Zeiten allzu scharff und strenge gewesen/ das ist mir Leid; daß Ich mich aber milde erzeiget/ hat mich niemahls gereuet. Wofern dem Menschen die Vernunfft nicht angebohren/ und Er nicht nach der Billigkeit regierete/ so wäre Er unter allen Bestien die verachteste Bestia. Democritus sagete/ die Welt würde von zweyen Göttern regieret/ nemlich von der Belohnung und von der Straffe. Man siehet/ daß man täglich hencket/ köpffet und rädert/ und gleichwohl/ wenn alle die jenigen / so mißgehandelt/ an Galgen sollten gebracht werden/ so würden die Hencker viel zu wenig seyn.
Xiphilin. in Caesare.
Deut. 16. v. 18.
AEneas Sylvius lib. 2. de Rudolphi Gestis
Cato de Repub. lib. 4. Das Amt eines gerechten Regenten ist/ daß Er das gemeine Wesen verthädige/ für die Unschuldigen Sorge trage/ den Gerechten helffe/ dem Geitz widerstrebe/ den Armen Gutes thue / und gebe einem Jedweden/ was Jhm von Rechts wegen gebühret. Es ist nicht wenig daran gelegen/ wenn ein grosser Herr ein gerechtes Leben führet/ sich mit seinem Hof-Staate eingezogen hält/ und dadurch bey der Justitz ein Ansehen gewinnet/ wenn Er warhafftig in seinen Worten/ rein in Leben/ gerecht in seinem Thun und Vornehmen/ und ob Er schon zuweilen in seiner
Guevara in Horolog. Princip.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |