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[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

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führeten Bodinus. AEneas Sylvius./ indem sie dafür hielten/ daß solches eine Probe ihres Beweises wäre: Es verhielt sich aber mit dem Kampffe also: der Kläger both dem Beklagten einen Handschuch/ welcher entweder denselben annahm / oder sich zu der beschuldigten Sache bekennen muste: war dieselbe peinlich/ und beyde Partheyen wolten sich in der Güte nicht vergleichen/ musten sie mit einander umb Leib und Leben kämpffen/ war sie aber bürgerlich/ so muste sich der/ welcher den Kampff zu Roß/ oder Fuß verlohr/ dem Andern ergeben. Wann dahero die bestimmte Zeit zum Turnier herbey kahm/ wurde auf dem Platze eine Schrancke aufgeführet/ die Richter erkieset/ zwey Todten-Bahren mit Kertzen herbey gebracht/ ihnen gleiche Waffen und Harnische gereicht/ und nachdem man dreymahl nacheinander mit lauter Stimme geruffen/ rennten sie aufeinander los / und that ein jeder darbey sein Bestes. Wer nun von dem Einen verwundet ward / und sich dem Andern ergab/ der wurde für Ehr-loß geachtet/ durffte auf kein Pferd mehr sitzen/ viel weniger Wehr und Waffen tragen/ den jenigen aber/ so todt blieb/ bestattete man ehrlich zur Erde/ und hielte hernach den Hinterbliebenen in desto größern Ehren/ es möchte mitlerzeit das böse Gewissen ihn nagen/ und plagen/ wie es wolte/ so gar hat der Teufel dem Menschen die Reputation eingebildet.

Abschaffung deßelbigen. Nachdem man aber wahrgenommen / daß hinter dieser Probe auch die Warheit ungewiß/ und öffters der jenige selbsten/ welcher die gerechteste Sache gehabt/ überwunden worden/ hat man solche/ weil sie wider GOtt/ und alle weltliche Gesetze/ abgeschafft/ indem man hierinne weder der Stärke noch der Tapfferkeit eintziges Lob beyzumessen hat. Denn so lange ein vermeintes/ und ein geführtes Recht nicht mit der Gerechtigkeit verknüpfet/ so läufft es wider GOtt/ wider seinen Nechsten/ und wider sich selbst: wider GOtt/ denn Ihme und keinem gebühret die Rache/ und kan ein solcher in seiner eigenen Sache nicht selbsten Kläger/ Zeuge/ Richter / und Executor seyn: wider den Nechsten: denn man soll nicht tödten/ und entfliehet gleich ein Thäter der weltlichen Straffe/ so entgehet er doch Gottes Hand nicht/ die ihm darfür die ewige Verdammnis zur Straffe aufgeleget: Wider sich selbst: Denn die Seele/ welche ohne Gottes Geheiß aus dem Menschlichen Cörper getrieben wird/ kömmet nicht zu GOtt/ das ist/ wann ein Mensch sein Leben/ als eine teure Gabe Gottes also geringschätzig hält/ und dieselbe auf die Spise des Degens/ oder ein ander tödtliches Werckzeug setzet/ der verliehret dadurch seine Seeligkeit/ in dem/ wann er so liederlich getödtet / dadurch in seinen Sünden stirbt/ und an statt der zeitlichen Thuanus l. 3. hlstor. Ehre sich in den ewigen Tod und Verdammnis stürtzet. An König Heinrichs des Andern in Franckreich Hofe zu S. Germain veruneinigten sich wegen etlicher ausgegossener Schmäh-Worte zweene Edelleute/ Nahmens Jarnac, und Castanoeus. Weil nun der König dem Castanoeo geneigter als dem Jarnac war/ der ohne dieß wegen eines Fiebers noch ziemlich matt und schwach/ befahl er den Handel durch die Faust auszuführen/ nachdem man aber den Schrancken aufgerichtet/ der König/ und die Königin/ mit ihrer Hof-Stadt zusahen/ und Castanoeus auf seine Stärcke trotzte/ Jarnac aber GOtt im Hertzen um Beystand anruffte/ ward Castanäus darüber erstochen/ und beschloß hierauf der König/ daß Er keine Balgerey nimmermehr verstatten wolte. Es nahm aber dieser des Königes unglücklicher Anfang seines Reichs auch einen unglücklichen Ausgang. Denn nachdem der König eine Zeit hernach zu Paris einen Turnier anstellete/ ward er von dem Mourmorence mit einer Lantze ohnegefehr durch das Casquet in ein

führeten Bodinus. AEneas Sylvius./ indem sie dafür hielten/ daß solches eine Probe ihres Beweises wäre: Es verhielt sich aber mit dem Kampffe also: der Kläger both dem Beklagten einen Handschuch/ welcher entweder denselben annahm / oder sich zu der beschuldigten Sache bekennen muste: war dieselbe peinlich/ und beyde Partheyen wolten sich in der Güte nicht vergleichen/ musten sie mit einander umb Leib und Leben kämpffen/ war sie aber bürgerlich/ so muste sich der/ welcher den Kampff zu Roß/ oder Fuß verlohr/ dem Andern ergeben. Wann dahero die bestimmte Zeit zum Turnier herbey kahm/ wurde auf dem Platze eine Schrancke aufgeführet/ die Richter erkieset/ zwey Todten-Bahren mit Kertzen herbey gebracht/ ihnen gleiche Waffen und Harnische gereicht/ und nachdem man dreymahl nacheinander mit lauter Stimme geruffen/ rennten sie aufeinander los / und that ein jeder darbey sein Bestes. Wer nun von dem Einen verwundet ward / und sich dem Andern ergab/ der wurde für Ehr-loß geachtet/ durffte auf kein Pferd mehr sitzen/ viel weniger Wehr und Waffen tragen/ den jenigen aber/ so todt blieb/ bestattete man ehrlich zur Erde/ und hielte hernach den Hinterbliebenen in desto größern Ehren/ es möchte mitlerzeit das böse Gewissen ihn nagen/ und plagen/ wie es wolte/ so gar hat der Teufel dem Menschen die Reputation eingebildet.

Abschaffung deßelbigen. Nachdem man aber wahrgenommen / daß hinter dieser Probe auch die Warheit ungewiß/ und öffters der jenige selbsten/ welcher die gerechteste Sache gehabt/ überwunden worden/ hat man solche/ weil sie wider GOtt/ und alle weltliche Gesetze/ abgeschafft/ indem man hierinne weder der Stärke noch der Tapfferkeit eintziges Lob beyzumessen hat. Denn so lange ein vermeintes/ und ein geführtes Recht nicht mit der Gerechtigkeit verknüpfet/ so läufft es wider GOtt/ wider seinen Nechsten/ und wider sich selbst: wider GOtt/ denn Ihme und keinem gebühret die Rache/ und kan ein solcher in seiner eigenen Sache nicht selbsten Kläger/ Zeuge/ Richter / und Executor seyn: wider den Nechsten: denn man soll nicht tödten/ und entfliehet gleich ein Thäter der weltlichen Straffe/ so entgehet er doch Gottes Hand nicht/ die ihm darfür die ewige Verdammnis zur Straffe aufgeleget: Wider sich selbst: Denn die Seele/ welche ohne Gottes Geheiß aus dem Menschlichen Cörper getrieben wird/ kömmet nicht zu GOtt/ das ist/ wann ein Mensch sein Leben/ als eine teure Gabe Gottes also geringschätzig hält/ und dieselbe auf die Spise des Degens/ oder ein ander tödtliches Werckzeug setzet/ der verliehret dadurch seine Seeligkeit/ in dem/ wann er so liederlich getödtet / dadurch in seinen Sünden stirbt/ und an statt der zeitlichen Thuanus l. 3. hlstor. Ehre sich in den ewigen Tod und Verdammnis stürtzet. An König Heinrichs des Andern in Franckreich Hofe zu S. Germain veruneinigten sich wegen etlicher ausgegossener Schmäh-Worte zweene Edelleute/ Nahmens Jarnac, und Castanoeus. Weil nun der König dem Castanoeo geneigter als dem Jarnac war/ der ohne dieß wegen eines Fiebers noch ziemlich matt und schwach/ befahl er den Handel durch die Faust auszuführen/ nachdem man aber den Schrancken aufgerichtet/ der König/ und die Königin/ mit ihrer Hof-Stadt zusahen/ und Castanoeus auf seine Stärcke trotzte/ Jarnac aber GOtt im Hertzen um Beystand anruffte/ ward Castanäus darüber erstochen/ und beschloß hierauf der König/ daß Er keine Balgerey nimmermehr verstatten wolte. Es nahm aber dieser des Königes unglücklicher Anfang seines Reichs auch einen unglücklichen Ausgang. Denn nachdem der König eine Zeit hernach zu Paris einen Turnier anstellete/ ward er von dem Mourmorence mit einer Lantze ohnegefehr durch das Casquet in ein

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        <p><note place="right">Abschaffung deßelbigen.</note> Nachdem man aber wahrgenommen                     / daß hinter dieser Probe auch die Warheit ungewiß/ und öffters der jenige                      selbsten/ welcher die gerechteste Sache gehabt/ überwunden worden/ hat man                      solche/ weil sie wider GOtt/ und alle weltliche Gesetze/ abgeschafft/ indem                      man hierinne weder der Stärke noch der Tapfferkeit eintziges Lob beyzumessen                      hat. Denn so lange ein vermeintes/ und ein geführtes Recht nicht mit der                      Gerechtigkeit verknüpfet/ so läufft es wider GOtt/ wider seinen Nechsten/ und                      wider sich selbst: wider GOtt/ denn Ihme und keinem gebühret die Rache/ und                      kan ein solcher in seiner eigenen Sache nicht selbsten Kläger/ Zeuge/ Richter                     / und Executor seyn: wider den Nechsten: denn man soll nicht tödten/ und                      entfliehet gleich ein Thäter der weltlichen Straffe/ so entgehet er doch Gottes                      Hand nicht/ die ihm darfür die ewige Verdammnis zur Straffe aufgeleget: Wider                      sich selbst: Denn die Seele/ welche ohne Gottes Geheiß aus dem Menschlichen                      Cörper getrieben wird/ kömmet nicht zu GOtt/ das ist/ wann ein Mensch sein                      Leben/ als eine teure Gabe Gottes also geringschätzig hält/ und dieselbe auf                      die Spise des Degens/ oder ein ander tödtliches Werckzeug setzet/ der                      verliehret dadurch seine Seeligkeit/ in dem/ wann er so liederlich getödtet /                      dadurch in seinen Sünden stirbt/ und an statt der zeitlichen <note place="right">Thuanus l. 3. hlstor.</note> Ehre sich in den ewigen Tod und                      Verdammnis stürtzet. An König Heinrichs des Andern in Franckreich Hofe zu S.                      Germain veruneinigten sich wegen etlicher ausgegossener Schmäh-Worte zweene                      Edelleute/ Nahmens Jarnac, und Castanoeus. Weil nun der König dem Castanoeo                      geneigter als dem Jarnac war/ der ohne dieß wegen eines Fiebers noch ziemlich                      matt und schwach/ befahl er den Handel durch die Faust auszuführen/ nachdem                      man aber den Schrancken aufgerichtet/ der König/ und die Königin/ mit ihrer                      Hof-Stadt zusahen/ und Castanoeus auf seine Stärcke trotzte/ Jarnac aber GOtt                      im Hertzen um Beystand anruffte/ ward Castanäus darüber erstochen/ und                      beschloß hierauf der König/ daß Er keine Balgerey nimmermehr verstatten wolte.                      Es nahm aber dieser des Königes unglücklicher Anfang seines Reichs auch einen                      unglücklichen Ausgang. Denn nachdem der König eine Zeit hernach zu Paris einen                      Turnier anstellete/ ward er von dem Mourmorence mit einer Lantze ohnegefehr                      durch das Casquet in ein
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[23/0029] führeten / indem sie dafür hielten/ daß solches eine Probe ihres Beweises wäre: Es verhielt sich aber mit dem Kampffe also: der Kläger both dem Beklagten einen Handschuch/ welcher entweder denselben annahm / oder sich zu der beschuldigten Sache bekennen muste: war dieselbe peinlich/ und beyde Partheyen wolten sich in der Güte nicht vergleichen/ musten sie mit einander umb Leib und Leben kämpffen/ war sie aber bürgerlich/ so muste sich der/ welcher den Kampff zu Roß/ oder Fuß verlohr/ dem Andern ergeben. Wann dahero die bestimmte Zeit zum Turnier herbey kahm/ wurde auf dem Platze eine Schrancke aufgeführet/ die Richter erkieset/ zwey Todten-Bahren mit Kertzen herbey gebracht/ ihnen gleiche Waffen und Harnische gereicht/ und nachdem man dreymahl nacheinander mit lauter Stimme geruffen/ rennten sie aufeinander los / und that ein jeder darbey sein Bestes. Wer nun von dem Einen verwundet ward / und sich dem Andern ergab/ der wurde für Ehr-loß geachtet/ durffte auf kein Pferd mehr sitzen/ viel weniger Wehr und Waffen tragen/ den jenigen aber/ so todt blieb/ bestattete man ehrlich zur Erde/ und hielte hernach den Hinterbliebenen in desto größern Ehren/ es möchte mitlerzeit das böse Gewissen ihn nagen/ und plagen/ wie es wolte/ so gar hat der Teufel dem Menschen die Reputation eingebildet. Bodinus. AEneas Sylvius. Nachdem man aber wahrgenommen / daß hinter dieser Probe auch die Warheit ungewiß/ und öffters der jenige selbsten/ welcher die gerechteste Sache gehabt/ überwunden worden/ hat man solche/ weil sie wider GOtt/ und alle weltliche Gesetze/ abgeschafft/ indem man hierinne weder der Stärke noch der Tapfferkeit eintziges Lob beyzumessen hat. Denn so lange ein vermeintes/ und ein geführtes Recht nicht mit der Gerechtigkeit verknüpfet/ so läufft es wider GOtt/ wider seinen Nechsten/ und wider sich selbst: wider GOtt/ denn Ihme und keinem gebühret die Rache/ und kan ein solcher in seiner eigenen Sache nicht selbsten Kläger/ Zeuge/ Richter / und Executor seyn: wider den Nechsten: denn man soll nicht tödten/ und entfliehet gleich ein Thäter der weltlichen Straffe/ so entgehet er doch Gottes Hand nicht/ die ihm darfür die ewige Verdammnis zur Straffe aufgeleget: Wider sich selbst: Denn die Seele/ welche ohne Gottes Geheiß aus dem Menschlichen Cörper getrieben wird/ kömmet nicht zu GOtt/ das ist/ wann ein Mensch sein Leben/ als eine teure Gabe Gottes also geringschätzig hält/ und dieselbe auf die Spise des Degens/ oder ein ander tödtliches Werckzeug setzet/ der verliehret dadurch seine Seeligkeit/ in dem/ wann er so liederlich getödtet / dadurch in seinen Sünden stirbt/ und an statt der zeitlichen Ehre sich in den ewigen Tod und Verdammnis stürtzet. An König Heinrichs des Andern in Franckreich Hofe zu S. Germain veruneinigten sich wegen etlicher ausgegossener Schmäh-Worte zweene Edelleute/ Nahmens Jarnac, und Castanoeus. Weil nun der König dem Castanoeo geneigter als dem Jarnac war/ der ohne dieß wegen eines Fiebers noch ziemlich matt und schwach/ befahl er den Handel durch die Faust auszuführen/ nachdem man aber den Schrancken aufgerichtet/ der König/ und die Königin/ mit ihrer Hof-Stadt zusahen/ und Castanoeus auf seine Stärcke trotzte/ Jarnac aber GOtt im Hertzen um Beystand anruffte/ ward Castanäus darüber erstochen/ und beschloß hierauf der König/ daß Er keine Balgerey nimmermehr verstatten wolte. Es nahm aber dieser des Königes unglücklicher Anfang seines Reichs auch einen unglücklichen Ausgang. Denn nachdem der König eine Zeit hernach zu Paris einen Turnier anstellete/ ward er von dem Mourmorence mit einer Lantze ohnegefehr durch das Casquet in ein Abschaffung deßelbigen. Thuanus l. 3. hlstor.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/29>, abgerufen am 28.03.2024.