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Reichspost. Nr. 284, Wien, 14.12.1898.

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Wien, Mittwoch Reichspost 14. December 1889 284

[Spaltenumbruch] bemerkt, daß er seine Pflichten verletze. Die Vertretung
österreichischer Firmen habe auch seitdem aufgehört.

Handelsminister Baron Dipauli sagte, davon sei der
Regierung nichts bekannt, es könne übrigens nichts Wahres
an dieser Sache sein, weil der deutsche Consul in Beyrut
ein Berufsconsul ist und daher kaufmännische Geschäfte gar
nicht machen darf. Er hoffe, daß damit diese über Gebühr
aufgebauschte Angelegenheit endgiltig erledigt sein wird.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen. Die nächste
Sitzung des Ausschusses findet Mittwoch, den 14. d.,
10 Uhr Vormittags, statt.




Vor der heutigen Haussitzung fand die Constituirung
des Gebührenausschusses, des Preß-
ausschusses
und des Justizausschusses
statt. Ueber Antrag des Abg. Dr. Pacak beschloß der
Preßausschuß, in der heutigen Sitzung durch den Obmann
Grafen Dzieduszycki den Antrag stellen zu lassen, alle dem
Hause vorliegenden Preßanträge nach § 31 dem Preß-
ausschusse zuzuweisen.




Immunitätsausschuß.

Der Immunitätsausschuß verhandelte in seiner heute
unter Vorsitz des Obmannes Eugen Ritter v. Abrahamo-
wicz
abgehaltenen Sitzung über eine Reihe von Immuni-
täts-Angelegenheiten.

Das Referat über den Fall Berner (Ehrenbeleidigung
und Uebertretung des Preßgesetzes) wurde vom Bericht-
erstatter Dr. Wolffhardt wegen sprachlicher Schwierig-
keiten an den Abg. Spindler abgetreten.

In dem Immunitätsfalle des Abg. Schoiswohl
wurde nach dem Referate des Abg. Wolffhardt be-
schlossen, die Auslieferung zu verweigern.

Desgleichen wurde nach dem Referate des Abg. Cambon
beschlossen, dem Ansuchen um Auslieferung des Abg. Doctor
Vertauf nicht stattzugeben.

In dem Immunitätsfalle des Abg. Iro wurde nach dem
Referate des Abg. Dr. Tollinger beschlossen, eine Er-
gänzung des vorliegenden Materiales zu veranlassen. --
Dem Ansuchen um Auslieferung des Abg. Bielohla-
wek
(Ehrenbeleidigung) wurde nach dem Referate des
Abg. Dr. Tollinger stattgegeben. -- Die Aus-
lieferung des Abg. Glöckner wurde nach dem Referate
des Abg. Dr. Damm verweigert. -- Schließlich wurde die
Vertheilung neuer Referate vorgenommen. Das Referat
über den Fall Wrabetz wurde dem Abg. Muhr, jenes
über den Fall Stojalowsky dem Abg. Dr. Slama
und das Referat über den Fall Schrammel dem Abg.
Zeller zugewiesen.

Im Legitimationsausschuß wurden verschiedene
Wahlen agnoscirt.




Abgeordnetenhaus.

Sitzung vom 13. December.

Der Finanzminister übermittelt einen Gesetzentwurf,
betreffend Gebührenbegünstigungen für die durch einen
Bergsturz betroffene Gemeinde Klappac.

Präsident gibt das Resultat der heute vorgenommenen
Constituirung der in der letzten Sitzung gewählten Aus-
schüsse belannt.

Es folgt sodann eine Reihe von Interpellationsbeant-
wortungen.

Handelsminister Frh. v. Dipauli beantwortet eine von
den Abg. Schrammel und Genossen gestellte Inter-
pellation, in welcher darüber Beschwerde geführt wird, daß
die Gehilfenversammlung der Corporation der Buch-,
Kunst-
und Musikalienhändler in Wien
seit mehr als zwei Jahren nicht einberufen und in Folge
dessen die Durchführung der von dieser Gehilfenversamm-
lung vorzunehmenden Wahlen unterblieben ist, dahin, daß
die Differenzen der Buchhandlungsgehilfen im engeren
Sinne und den übrigen Hilfsarbeitern, welche das Zu-
standekommen der Gehilfenversammlung vereitelt hatten,
nunmehr im Instanzenzuge gesetzmäßig zur Austragung ge-
langt se[i]en.

Es dürfe jetzt erwartet werden, daß die Interessenver-
tretungen der Arbeitnehmer bei der in Rede stehenden
Genossenschaft ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen
und ihre gesetzmäßigen Functionen, wozu auch die Steuer-
wahlen, von Vertretern in die Gehilfenkrankencassen,
der Delegirten u. s. w. gehört, ausüben wer e. Die erste
Versammlung der Buchhandlungsgehilfen hat bereits am
6. December 1898 stattgefunden und wurde in derselben die
Wahl des Gehilfenobmannes, seines Stellvertreters und der
Delegirten zur Generalversammlung vorgenommen. Zum
Zwecke der Einberufung der Hilfsarbeiterversammlung wurden
durch die Genossenschaftsvorstehung die Vorarbeiten einge-
leit t und soll die Versammlung, nachdem ein Versuch ihrer
Constituirung am 11 December durch tumultuarische Scenen
vereitelt wurde in kürzester Zeit zusammentreten. Er habe
übrigens nicht ermangelt, neuerdings Veranlassung zu treffen,
daß die Gewerbebehörden mit allem Nachdrucke auf den baldig-
sten Zusammentritt sämmtlicher genossenschaftlicher Institu-
tionen beider Corporationen der Buch-, Kunst- und Musikhänd-
ler in Wien hinwirken und könne in der Voraussetzung, daß
die Behörden hi[e]bei von Seiten der Vertretungen von unm[i]ttelbar
interessirten K[r]eisen [b]ereitwill[ig]es Entgegenkommen und wirksame
Unterstützung finden werden, der Beginn der Thätigkeit und
die Functionsfähigkeit der besprochenen Interessenvertretungen
für die nächste Zeit gewärtigt werden.

Der Minister beantwortet weiters eine Interpellation
der Abg Dr. v. Peßler, Böheim u. G., welche
Gründe für die Versetzung des Oberpostverwalters
Philipp Mayer von Linz auf den Posten eines
Oberpostcontrolors in Triest maßgebend waren, und ob
der Minister bereit sei, im Ministerrathe für die baldigste
Schaffung einer alle Willtüracte unmöglich machenden
Dienstespragmatik für die Beamten aller Kategorien einzu-
treten, folgendermaßen: Nachdem die Versetzung des Ober-
postverwalters Philipp Mayer von Linz als Oberpost-
controlor nach Triest ein interner Act der Executive ist,
über welche selbe verfassungsmäßig allein verfügt, so bin
ich nicht in der Lage, die erste Frage der Interpellanten zu
beantworten, so leicht mir dies auf Grund der
Voracten auch wäre. Auf die zweite an mich
gerichtete Anfrage beehre ich mich zu erwidern,
daß ich gegen die Schaffung einer Dienstpragmatik für die
Beamten nicht das Geringste einzuwenden habe. Hiebei
könnte ich aber niemals den Standpunkt aufgeben, daß der
Verwaltung die Auswahl der geeigneten Persönlichkeiten für
[Spaltenumbruch] die einzelnen Dienstposten nach Maßgabe der hiefür maß-
gebenden Dienstesinteressen gewährt bleiben muß.

Der Minister beantwortet sodann eine Interpellation
der Abg. Stapinski, Bojko, Krempa, Dr. Winkowski und
Genossen, welche darauf abzielt, daß in Galizien die Auf-
nahme von Lehrlingen bei gewerblichen Unternehmungen
nicht von der Absolvirung einer vierclassigen Volksschule
abhängig gemacht werde, dahin, daß die Gewerbeordnung
eine Bestimmung, wonach zur Aufnahme als Lehrling das
Zeugniß über die Absolvirung der IV. Classe einer Volks-
schule gefordert werde, nicht enthalte. Auf dem Boden des
geltenden Gewerberechtes könne eine solche Anordnung nur
durch das Statut der betreffenden Genossenschaft getroffen
werden und ist thatsächlich auch in die Statuten zahlreicher
Gewerbegenossenschaften in Galizien eine Bestimmung
aufgenommen worden, wonach als Lehrlinge in gewerbliche
Unternehmungen nur solche jugendliche Personen
verwendet werden dürfen, welche eine Volksschule absolvirt
haben, daß aber irgend ein Genossenschaftsstatut das Er-
forderniß der Absolvirung einer vierclassigen Schule ent-
halten würde, ist nicht constatirt worden.

Der Minister beantwortet weiters eine Interpellation
des Abg. Neunteufl und Genossen, ob ihm der
mangelhafte, sowohl den Handelsverkehr als auch den
allgemeinen Briefverkehr benachtheiligende Postdienst
in Mähren
bekannt sei und ob er geneigt sei, einen
geregelten Landbriefträgerdienst in Mähren einzuführen,
dahin, daß er, nachdem die Interpellanten die Angabe
irgend welcher concreter Daten unterlassen haben, nicht in
der Lage gewesen sei, den Mängeln, welche die
Anfrage veranlaßt haben, nachzugehen. Was die Ein-
richtung eines geregelten Landbriefträgerdienstes in Mähren
betreffe, so könne er darauf verweisen, daß dieser Dienst-
zweig gegenwärtig bereits bei circa 130 mährischen Post-
ämtern eingerichtet sei. Die Ausgestaltung dieses Dienst-
zweiges bilde, wie überall, so auch in Mähren den Gegen-
stand der steten Aufmerksamkeit der Postverwaltung und
wurde gerade in den letzten Jahren in die Einrichtung von
Landbriefträgercursen, sowie in die Errichtung von so-
genannten Postablagen, welche als eine Art Postanstalten
niedriger Kategorie gleichfalls dazu bestimmt sind, das
flache Land dem Postnetze anzugliedern, ein beschleunigteres
Tempo eingeschlagen Er betonte, daß auch in Hinkunft
den diesfalls zu Tage tretenden Bedürfnissen der Bevöl-
kerung, soweit es die Mittel gestatten, Rechnung getragen
werden wird.

Der Minister beantwortet schließlich eine Interpellation
der Abg. R. v. Vukovic und Genossen in Betreff der
Versorgung der Hinterbliebenen von verunglückten Seeleuten
und der Kranken- und Unfallsversicherung der Seeleute. Der
Minister legt die Gründe dar, aus denen die Einführung
der Krankenversicherung für Seeleute nicht in Aussicht
genommen wurde. Dagegen sei der Gesetzentwurf, durch
welchen die Unfallsversicherung auf Seeschifffahrtsbetriebe
ausgedehnt werden soll, und der daher auch die Versorgung
der Hinterbliebenen von verunglückten Seeleuten zur Aufgabe
hat, vorbereitet, und erübrigen nur noch abschließende Ver-
handlungen mit den betheiligten Centralstellen.

Ministerpräsident Graf Thun beantwortet eine Inter-
pellation der Abg. Biankini und Genossen über die Lage der
dalmatin schen Auswanderer in Neuseeland. Der Minister-
präsident führt aus, in Neuseeland finden die dalmatinischen
Auswanderer als Guanogräber lohnende Beschäftigung,
welche ihnen ermöglicht, nach wenigen Jahren Ersparnisse
von 200 bis 600 Lire anzusammeln und außerdem ihre in
der Heimat verbliebenen Familien mit verhältnißmäßig
bedeutenden Geldsendungen fortlaufend zu unterstützen.

Der Honorarconsul in Auckland hat sich bereits aus
eigenem Antriebe mit der in der Interpellation erörterten
Frage der Guanogräberlicenzen befaßt und bemerkt in
seinem Berichte, daß die Regierung in Neuseeland in Folge
des Drängens der einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
den Versuch unternehmen werde, das Guanograben für die
Einheimischen zu reserviren und die Einwanderung unserer
Emigranten durch prohibitive Vorschriften zu hemmen.
Jedenfalls seien Maßregeln zur Erschwerung der dalmatini-
schen Einwanderung zu gewärtigen, und scheint
vorläufig Vorsicht bei der Auswanderung nach Neu-
seeland dringend geboten.

Bezüglich der Erlassung einer Amnestie für jene
Auswanderer, welche bei ihrer Rückkehr in die Heimat eine
Bestrafung wegen Uebertretung der Wehrvorschrift zu ge-
wärtigen hätten, verweist der Ministerpräsident auf die
über Antrag des Landesvertheidigungsminister mit aller-
höchster Entschließung vom 20. November d. J. genehmigten
Amnestiebestimmungen

Der Ministerpräsident beantwortet weiters eine
Interpellation der Abg. Zeller und Genossen wegen
der Verweigerung der Anerkennung der Wahl des Wilhelm
Wanke zum Obmann der Bezirkskrankencassa in Koniotau.
Mit Entscheidung des Ministeriums des Innern vom
9. November d. J. sei dem Recurs des Wilhelm Wanke
und Genossen gegen die bezügliche Statthalterei-Entscheidung
Folge gegeben und erkannt worden, daß bei der in Rede
stehenden Wahl des Vorstandsmitgliedes Wilhelm Wanke
zum Obmann gewählt erscheine.

Eisenbahnminister Dr. v. Wittek beantwortet mehrere
Interpellationen.

Zunächst eine Interpellation der Abg. Leopold
Steiner
und Genossen, in welcher über die häufigen
Zugsverspätungen auf den österreichischen
Staat[s]bahnen im Allgemeinen und auf den Linien der
Wiener Stadtbahn im Besonderen Beschwerde
geführt wird, dahin, daß der Erhaltung der
Verkehrsregelmäßigkeit seitens des Eisenbahn-
ministeriums und der ihm untergeordneten Dienststellen be-
ständig die vollste Aufmerksamkeit zugewendet werde und
daß auch in Hinkunft alle Maßnahmen werden getroffen
werden, um die Erreichung dieser gleichermaßen vom Stand-
punkte der Betriebsncherheit wichtigen Aufgaben thunlichst
sicherzustellen. Der Minister beantwortet weiters eine Inter-
pellation derselben Abgeordneten, in welcher der Anschauung
Ausdruck gegeben wird, daß seitens der Südbahn-
gesellschaft
den berechtigten Wünschen der inter-
essirten Kreise in Ansehung der Frachtsätze die Lieferfristen
und der Beistellung geeigneter Frachtbetriebsmittel für Obst-
transport nicht im gebotenen Maße Rechnung getragen
werde, dahin, daß die in der Interpellation enthaltene
Angabe, daß ein arges Mißverhältniß zwischen dem allge-
meinen Obsttarife der Südbahn und jenem der anderen
Bahnen des In- und Auslandes bestehe, nicht als zutreffend
[Spaltenumbruch] anerkannt werden könne, daß vielmehr das Gegentheil
richtig sei. Bezüglich der Raschheit der Beförderung der
Obstsendungen sei zu bemerken, daß die Südbahn
große Quantitäten Obst nach Wien in außergewöhnlich be-
schleunigter Weise befördere. Mit Bezug auf das Verlangen,
die Südbahn möge eigene Obstspecialwaggons
beschaffen, sei darauf zu verweisen, daß die Beschaffung von
Specialwaggons auch seitens der anderen Eisenbahn Unter-
nehmungen in der Regel den betreffenden Interessenten
überlassen werde. In gleicher Weise gehe auch die Südbahn
vor. Der Minister constatirt, daß die Südbahn-Gesellschaft
die Wichtigkeit des Obsttransportes aus dem Küsten-
lande erkennend, eine Reihe von Verfügungen getroffen
habe, welche auf die Verbilligung und Beschleunigung
dieser Transporte abzielen. Auch das Eisenbahn-
ministerium werde der Förderung der in der Rede stehenden,
für die Approvisienirung der Reichshauptstadt Wien wichtigen
Transporte fortgesetzt das besondere Augenmerk zuwenden
und vorkommenden Falles die geeigneten Verfügungen treffen.

In weiterer Beantwortung einer Interpellation der
Abg. Heger, Kaiser und Genossen über die unverhältniß-
mäßige Höhe der Frachtsätze für Kohle aus den
Ober-Schlesischen Revieren nach Selzdorf,
führt der Minister die diesfälligen Verhältnisse des Näheren
aus und betont, daß die Selzdorfer Kalk-Industrie in ihren
auf den Export nach Deutschland abzielenden Bestrebungen
seitens des Eisenbahnministeriums bis nun stets nach Thun-
lichkeit unterstützt wurde, und daß es in dieser Richtung auch
für die Folge das Bestreben des Eisenbahnministeriums bleiben
werde, die gedachte Industrie durch Tarifermäßigungen für
den Export kräftigst zu unterstützen.

Schließlich beantwortet der Minister eine Interpellation
der Abg. Anton Steiner, Röhling und Ge-
nossen wegen Erweiterung der Station Kaschitz der
Linie Pilsen--Dux, daß im heurigen Jahre die in
der Interpellation hervorgehobenen Uebelstände größten-
theils abgestellt erscheinen, daß aber überdies der betrieb-
führenden Staatsbahndirection Pilsen angewiesen wurde,
rücksichtlich der Nothwendigkeit einer weiteren baulichen
Ausgestaltung der in Rede stehenden Station geeignete Er-
hebungen zu pflegen und gegebenenfalls ein Project vor-
zulegen.

Finanzminister Dr. Kaizl beantwortet eine Inter-
pellation der Abg. Schlesinger und Genossen, in
welcher über die verspätete Auszahlung der durch
das Gesetz vom 19. September 1898 e[r]höhten Be-
amtengehalte
und der durch das Gesetz vom
14. Mai 1896 erhöhten Pensionen der damals bereits
pensionirten Staatsbeamten der untersten drei Rangs-
[k]lassen Beschwerde geführt wird.

Den gegen das Finanzministerium erhobenen Vorwurf
mangethafter Pflichterfüllung könne er als ganz unbegründet
zurückweisen. Es könne sich übrigens nur um eine Ver-
zögerung um ganz kurze Zeit handeln, durch welche kaum
Jemand zu Schaden gekommen sein dürfte.

Die Anfrage des Abgeordneten Schlesinger, be-
treffend die unterlassene Auszahlung erhöhter Pensionen,
könne er sich nur aus einer unrichtigen Information des
Interpellanten erklären, indem das Pensionsgesetz ausdrück-
lich anordne, daß dasselbe auf Staatsbedienstete, beziehungs-
weise deren Witwen und Waisen, welche beim Eintritte der
Wirsamkeit dieses Gesetzes bereits im Genusse einer staat-
lichen Versorgung standen, keine Anwendung findet.

Der Minister beantwortet eine Interpellation der Abg.
Prade und Genossen, betreffend die Numerirung der öster-
reichischen Staatnoten dahin, es sei richtig, daß von den
derzeit circulirenden Staatsnoten a 5 fl., sowie auch von
jenen a 50 fl. zweiter Emmission stets eine größere Anzahl
mit der gleichen Serie und Nummer bezeichnet, in Verkehr
gesetzt werde. Diese Bezeichnung der Staatsnoten werde aber
lediglich zu rein manupulativen Zweck bei dem Druck der
Staatsnoten angewendet und habe für die Controle der ge-
meinsamen schwebenden Schuld gar keine Bedeutung.

Die Preßvorlage.

Abg. Graf Dzieduszycki stellt als Obmann des Preß-
ausschusses und in Ausführung eines von demselben ein-
stimmig gefaßten Beschlusses den Antrag, es möge das
Haus beschließen, daß die in Zukunft im Hause einzubrin-
genden Anträge und Vorlagen, welche Bezug auf die Preß-
gesetzgebung haben, im kurzen Wege unmittelbar vom Prä-
sidium dem Preßausschusse zugewiesen werden.

Abg. Dr. Groß findet diesen Antrag absolut
unzulässig,
denn man könne doch nicht durch einen
Beschluß über alle in Zukunft einzubringenden Vorlagen
und Anträge auf einmal entscheiden. Er ersucht daher den
Präsidenten, den Antrag nicht zur Abstimmung zu bringen,
da derselbe vollkommen geschäftsordnungswidrig sei. (Zu-
stimmung links.)

Präsident bemerkt, er werde, wenn keine Einwendung
erhoben wird, alle jene Anträge, die bereits eingebracht
sind, dem Preßausschusse zuweisen. Dagegen schließe er sich
der Anschauung des Abg. Dr. Groß an, daß bezüglich der
erst in Zukunft einzubringenden Vorlagen dermalen ein Be-
schluß des Hauses nicht zu provociren sei. (Zustimmung.)

Die theologischen Lehranstalten.

Abg. Dr. Stojan beantragt, das Gesetz betreffend die
Abwehr und Tilgung der Schweinepest am Schlusse der
vorliegenden Tagesordnung anzufügen. Weiters ersucht er
den Präsidenten, die Regierungsvorlage betreffend die Be-
züge und die Pensionsbehandlung des systemisirten Lehr-
personals an den römisch-katholischen und griechisch-katho-
lischen und theologischen Diöcesanlehranstalten und den
theologischen Centrallehranstalten in Görz und in Zara dem
Budgetausschusse zuzuweisen.

Präsident erklärt, diesen Wünschen Rechnung tragen
zu wollen.

Abg. Dr. Lemisch bemerkt, der Ministerpräsident habe
überraschend schnell in der letzten Sitzung die Interpellation
der Abg. Schoiswohl und Genossen über die in slo-
venischer Sprache erfolgte Ausfertigung von Dienstboten-
büchern in Steiermark, die Interpellation Spincic betreffend
verschiedene Angelegenheiten zwischen den Slovenen und den
Italienern, sowie die Interpellation Lemisch, Hinterhuber
betreffend die Sprache des amtlichen Verkehres der Kärntner
Handels- und Gewerbekammer mit dem Raiffeisencassen-
vereine in St. Johann im Rosenthal beantwortet. Um den
Slovenen Gelegenheit zu geben, sich als Regierungspartei
zu bewähren und zu zeigen, was sie von den Czechen ge-
lernt haben, um den Italienern Gelegenheit zu geben, zu
zeigen, ob sie eine k. k. Regierungspartei oder als geschicht-

Wien, Mittwoch Reichspoſt 14. December 1889 284

[Spaltenumbruch] bemerkt, daß er ſeine Pflichten verletze. Die Vertretung
öſterreichiſcher Firmen habe auch ſeitdem aufgehört.

Handelsminiſter Baron Dipauli ſagte, davon ſei der
Regierung nichts bekannt, es könne übrigens nichts Wahres
an dieſer Sache ſein, weil der deutſche Conſul in Beyrut
ein Berufsconſul iſt und daher kaufmänniſche Geſchäfte gar
nicht machen darf. Er hoffe, daß damit dieſe über Gebühr
aufgebauſchte Angelegenheit endgiltig erledigt ſein wird.

Die Sitzung wurde hierauf geſchloſſen. Die nächſte
Sitzung des Ausſchuſſes findet Mittwoch, den 14. d.,
10 Uhr Vormittags, ſtatt.




Vor der heutigen Hausſitzung fand die Conſtituirung
des Gebührenausſchuſſes, des Preß-
ausſchuſſes
und des Juſtizausſchuſſes
ſtatt. Ueber Antrag des Abg. Dr. Pacak beſchloß der
Preßausſchuß, in der heutigen Sitzung durch den Obmann
Grafen Dzieduszycki den Antrag ſtellen zu laſſen, alle dem
Hauſe vorliegenden Preßanträge nach § 31 dem Preß-
ausſchuſſe zuzuweiſen.




Immunitätsausſchuß.

Der Immunitätsausſchuß verhandelte in ſeiner heute
unter Vorſitz des Obmannes Eugen Ritter v. Abrahamo-
wicz
abgehaltenen Sitzung über eine Reihe von Immuni-
täts-Angelegenheiten.

Das Referat über den Fall Berner (Ehrenbeleidigung
und Uebertretung des Preßgeſetzes) wurde vom Bericht-
erſtatter Dr. Wolffhardt wegen ſprachlicher Schwierig-
keiten an den Abg. Spindler abgetreten.

In dem Immunitätsfalle des Abg. Schoiswohl
wurde nach dem Referate des Abg. Wolffhardt be-
ſchloſſen, die Auslieferung zu verweigern.

Desgleichen wurde nach dem Referate des Abg. Cambon
beſchloſſen, dem Anſuchen um Auslieferung des Abg. Doctor
Vertauf nicht ſtattzugeben.

In dem Immunitätsfalle des Abg. Iro wurde nach dem
Referate des Abg. Dr. Tollinger beſchloſſen, eine Er-
gänzung des vorliegenden Materiales zu veranlaſſen. —
Dem Anſuchen um Auslieferung des Abg. Bielohla-
wek
(Ehrenbeleidigung) wurde nach dem Referate des
Abg. Dr. Tollinger ſtattgegeben. — Die Aus-
lieferung des Abg. Glöckner wurde nach dem Referate
des Abg. Dr. Damm verweigert. — Schließlich wurde die
Vertheilung neuer Referate vorgenommen. Das Referat
über den Fall Wrabetz wurde dem Abg. Muhr, jenes
über den Fall Stojalowsky dem Abg. Dr. Slama
und das Referat über den Fall Schrammel dem Abg.
Zeller zugewieſen.

Im Legitimationsausſchuß wurden verſchiedene
Wahlen agnoscirt.




Abgeordnetenhaus.

Sitzung vom 13. December.

Der Finanzminiſter übermittelt einen Geſetzentwurf,
betreffend Gebührenbegünſtigungen für die durch einen
Bergſturz betroffene Gemeinde Klappac.

Präſident gibt das Reſultat der heute vorgenommenen
Conſtituirung der in der letzten Sitzung gewählten Aus-
ſchüſſe belannt.

Es folgt ſodann eine Reihe von Interpellationsbeant-
wortungen.

Handelsminiſter Frh. v. Dipauli beantwortet eine von
den Abg. Schrammel und Genoſſen geſtellte Inter-
pellation, in welcher darüber Beſchwerde geführt wird, daß
die Gehilfenverſammlung der Corporation der Buch-,
Kunſt-
und Muſikalienhändler in Wien
ſeit mehr als zwei Jahren nicht einberufen und in Folge
deſſen die Durchführung der von dieſer Gehilfenverſamm-
lung vorzunehmenden Wahlen unterblieben iſt, dahin, daß
die Differenzen der Buchhandlungsgehilfen im engeren
Sinne und den übrigen Hilfsarbeitern, welche das Zu-
ſtandekommen der Gehilfenverſammlung vereitelt hatten,
nunmehr im Inſtanzenzuge geſetzmäßig zur Austragung ge-
langt ſe[i]en.

Es dürfe jetzt erwartet werden, daß die Intereſſenver-
tretungen der Arbeitnehmer bei der in Rede ſtehenden
Genoſſenſchaft ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen
und ihre geſetzmäßigen Functionen, wozu auch die Steuer-
wahlen, von Vertretern in die Gehilfenkrankencaſſen,
der Delegirten u. ſ. w. gehört, ausüben wer e. Die erſte
Verſammlung der Buchhandlungsgehilfen hat bereits am
6. December 1898 ſtattgefunden und wurde in derſelben die
Wahl des Gehilfenobmannes, ſeines Stellvertreters und der
Delegirten zur Generalverſammlung vorgenommen. Zum
Zwecke der Einberufung der Hilfsarbeiterverſammlung wurden
durch die Genoſſenſchaftsvorſtehung die Vorarbeiten einge-
leit t und ſoll die Verſammlung, nachdem ein Verſuch ihrer
Conſtituirung am 11 December durch tumultuariſche Scenen
vereitelt wurde in kürzeſter Zeit zuſammentreten. Er habe
übrigens nicht ermangelt, neuerdings Veranlaſſung zu treffen,
daß die Gewerbebehörden mit allem Nachdrucke auf den baldig-
ſten Zuſammentritt ſämmtlicher genoſſenſchaftlicher Inſtitu-
tionen beider Corporationen der Buch-, Kunſt- und Muſikhänd-
ler in Wien hinwirken und könne in der Vorausſetzung, daß
die Behörden hi[e]bei von Seiten der Vertretungen von unm[i]ttelbar
intereſſirten K[r]eiſen [b]ereitwill[ig]es Entgegenkommen und wirkſame
Unterſtützung finden werden, der Beginn der Thätigkeit und
die Functionsfähigkeit der beſprochenen Intereſſenvertretungen
für die nächſte Zeit gewärtigt werden.

Der Miniſter beantwortet weiters eine Interpellation
der Abg Dr. v. Peßler, Böheim u. G., welche
Gründe für die Verſetzung des Oberpoſtverwalters
Philipp Mayer von Linz auf den Poſten eines
Oberpoſtcontrolors in Trieſt maßgebend waren, und ob
der Miniſter bereit ſei, im Miniſterrathe für die baldigſte
Schaffung einer alle Willtüracte unmöglich machenden
Dienſtespragmatik für die Beamten aller Kategorien einzu-
treten, folgendermaßen: Nachdem die Verſetzung des Ober-
poſtverwalters Philipp Mayer von Linz als Oberpoſt-
controlor nach Trieſt ein interner Act der Executive iſt,
über welche ſelbe verfaſſungsmäßig allein verfügt, ſo bin
ich nicht in der Lage, die erſte Frage der Interpellanten zu
beantworten, ſo leicht mir dies auf Grund der
Voracten auch wäre. Auf die zweite an mich
gerichtete Anfrage beehre ich mich zu erwidern,
daß ich gegen die Schaffung einer Dienſtpragmatik für die
Beamten nicht das Geringſte einzuwenden habe. Hiebei
könnte ich aber niemals den Standpunkt aufgeben, daß der
Verwaltung die Auswahl der geeigneten Perſönlichkeiten für
[Spaltenumbruch] die einzelnen Dienſtpoſten nach Maßgabe der hiefür maß-
gebenden Dienſtesintereſſen gewährt bleiben muß.

Der Miniſter beantwortet ſodann eine Interpellation
der Abg. Stapinski, Bojko, Krempa, Dr. Winkowski und
Genoſſen, welche darauf abzielt, daß in Galizien die Auf-
nahme von Lehrlingen bei gewerblichen Unternehmungen
nicht von der Abſolvirung einer vierclaſſigen Volksſchule
abhängig gemacht werde, dahin, daß die Gewerbeordnung
eine Beſtimmung, wonach zur Aufnahme als Lehrling das
Zeugniß über die Abſolvirung der IV. Claſſe einer Volks-
ſchule gefordert werde, nicht enthalte. Auf dem Boden des
geltenden Gewerberechtes könne eine ſolche Anordnung nur
durch das Statut der betreffenden Genoſſenſchaft getroffen
werden und iſt thatſächlich auch in die Statuten zahlreicher
Gewerbegenoſſenſchaften in Galizien eine Beſtimmung
aufgenommen worden, wonach als Lehrlinge in gewerbliche
Unternehmungen nur ſolche jugendliche Perſonen
verwendet werden dürfen, welche eine Volksſchule abſolvirt
haben, daß aber irgend ein Genoſſenſchaftsſtatut das Er-
forderniß der Abſolvirung einer vierclaſſigen Schule ent-
halten würde, iſt nicht conſtatirt worden.

Der Miniſter beantwortet weiters eine Interpellation
des Abg. Neunteufl und Genoſſen, ob ihm der
mangelhafte, ſowohl den Handelsverkehr als auch den
allgemeinen Briefverkehr benachtheiligende Poſtdienſt
in Mähren
bekannt ſei und ob er geneigt ſei, einen
geregelten Landbriefträgerdienſt in Mähren einzuführen,
dahin, daß er, nachdem die Interpellanten die Angabe
irgend welcher concreter Daten unterlaſſen haben, nicht in
der Lage geweſen ſei, den Mängeln, welche die
Anfrage veranlaßt haben, nachzugehen. Was die Ein-
richtung eines geregelten Landbriefträgerdienſtes in Mähren
betreffe, ſo könne er darauf verweiſen, daß dieſer Dienſt-
zweig gegenwärtig bereits bei circa 130 mähriſchen Poſt-
ämtern eingerichtet ſei. Die Ausgeſtaltung dieſes Dienſt-
zweiges bilde, wie überall, ſo auch in Mähren den Gegen-
ſtand der ſteten Aufmerkſamkeit der Poſtverwaltung und
wurde gerade in den letzten Jahren in die Einrichtung von
Landbriefträgercurſen, ſowie in die Errichtung von ſo-
genannten Poſtablagen, welche als eine Art Poſtanſtalten
niedriger Kategorie gleichfalls dazu beſtimmt ſind, das
flache Land dem Poſtnetze anzugliedern, ein beſchleunigteres
Tempo eingeſchlagen Er betonte, daß auch in Hinkunft
den diesfalls zu Tage tretenden Bedürfniſſen der Bevöl-
kerung, ſoweit es die Mittel geſtatten, Rechnung getragen
werden wird.

Der Miniſter beantwortet ſchließlich eine Interpellation
der Abg. R. v. Vukovic und Genoſſen in Betreff der
Verſorgung der Hinterbliebenen von verunglückten Seeleuten
und der Kranken- und Unfallsverſicherung der Seeleute. Der
Miniſter legt die Gründe dar, aus denen die Einführung
der Krankenverſicherung für Seeleute nicht in Ausſicht
genommen wurde. Dagegen ſei der Geſetzentwurf, durch
welchen die Unfallsverſicherung auf Seeſchifffahrtsbetriebe
ausgedehnt werden ſoll, und der daher auch die Verſorgung
der Hinterbliebenen von verunglückten Seeleuten zur Aufgabe
hat, vorbereitet, und erübrigen nur noch abſchließende Ver-
handlungen mit den betheiligten Centralſtellen.

Miniſterpräſident Graf Thun beantwortet eine Inter-
pellation der Abg. Biankini und Genoſſen über die Lage der
dalmatin ſchen Auswanderer in Neuſeeland. Der Miniſter-
präſident führt aus, in Neuſeeland finden die dalmatiniſchen
Auswanderer als Guanogräber lohnende Beſchäftigung,
welche ihnen ermöglicht, nach wenigen Jahren Erſparniſſe
von 200 bis 600 Lire anzuſammeln und außerdem ihre in
der Heimat verbliebenen Familien mit verhältnißmäßig
bedeutenden Geldſendungen fortlaufend zu unterſtützen.

Der Honorarconſul in Auckland hat ſich bereits aus
eigenem Antriebe mit der in der Interpellation erörterten
Frage der Guanogräberlicenzen befaßt und bemerkt in
ſeinem Berichte, daß die Regierung in Neuſeeland in Folge
des Drängens der einheimiſchen Bevölkerung wahrſcheinlich
den Verſuch unternehmen werde, das Guanograben für die
Einheimiſchen zu reſerviren und die Einwanderung unſerer
Emigranten durch prohibitive Vorſchriften zu hemmen.
Jedenfalls ſeien Maßregeln zur Erſchwerung der dalmatini-
ſchen Einwanderung zu gewärtigen, und ſcheint
vorläufig Vorſicht bei der Auswanderung nach Neu-
ſeeland dringend geboten.

Bezüglich der Erlaſſung einer Amneſtie für jene
Auswanderer, welche bei ihrer Rückkehr in die Heimat eine
Beſtrafung wegen Uebertretung der Wehrvorſchrift zu ge-
wärtigen hätten, verweiſt der Miniſterpräſident auf die
über Antrag des Landesvertheidigungsminiſter mit aller-
höchſter Entſchließung vom 20. November d. J. genehmigten
Amneſtiebeſtimmungen

Der Miniſterpräſident beantwortet weiters eine
Interpellation der Abg. Zeller und Genoſſen wegen
der Verweigerung der Anerkennung der Wahl des Wilhelm
Wanke zum Obmann der Bezirkskrankencaſſa in Koniotau.
Mit Entſcheidung des Miniſteriums des Innern vom
9. November d. J. ſei dem Recurs des Wilhelm Wanke
und Genoſſen gegen die bezügliche Statthalterei-Entſcheidung
Folge gegeben und erkannt worden, daß bei der in Rede
ſtehenden Wahl des Vorſtandsmitgliedes Wilhelm Wanke
zum Obmann gewählt erſcheine.

Eiſenbahnminiſter Dr. v. Wittek beantwortet mehrere
Interpellationen.

Zunächſt eine Interpellation der Abg. Leopold
Steiner
und Genoſſen, in welcher über die häufigen
Zugsverſpätungen auf den öſterreichiſchen
Staat[ſ]bahnen im Allgemeinen und auf den Linien der
Wiener Stadtbahn im Beſonderen Beſchwerde
geführt wird, dahin, daß der Erhaltung der
Verkehrsregelmäßigkeit ſeitens des Eiſenbahn-
miniſteriums und der ihm untergeordneten Dienſtſtellen be-
ſtändig die vollſte Aufmerkſamkeit zugewendet werde und
daß auch in Hinkunft alle Maßnahmen werden getroffen
werden, um die Erreichung dieſer gleichermaßen vom Stand-
punkte der Betriebsncherheit wichtigen Aufgaben thunlichſt
ſicherzuſtellen. Der Miniſter beantwortet weiters eine Inter-
pellation derſelben Abgeordneten, in welcher der Anſchauung
Ausdruck gegeben wird, daß ſeitens der Südbahn-
geſellſchaft
den berechtigten Wünſchen der inter-
eſſirten Kreiſe in Anſehung der Frachtſätze die Lieferfriſten
und der Beiſtellung geeigneter Frachtbetriebsmittel für Obſt-
transport nicht im gebotenen Maße Rechnung getragen
werde, dahin, daß die in der Interpellation enthaltene
Angabe, daß ein arges Mißverhältniß zwiſchen dem allge-
meinen Obſttarife der Südbahn und jenem der anderen
Bahnen des In- und Auslandes beſtehe, nicht als zutreffend
[Spaltenumbruch] anerkannt werden könne, daß vielmehr das Gegentheil
richtig ſei. Bezüglich der Raſchheit der Beförderung der
Obſtſendungen ſei zu bemerken, daß die Südbahn
große Quantitäten Obſt nach Wien in außergewöhnlich be-
ſchleunigter Weiſe befördere. Mit Bezug auf das Verlangen,
die Südbahn möge eigene Obſtſpecialwaggons
beſchaffen, ſei darauf zu verweiſen, daß die Beſchaffung von
Specialwaggons auch ſeitens der anderen Eiſenbahn Unter-
nehmungen in der Regel den betreffenden Intereſſenten
überlaſſen werde. In gleicher Weiſe gehe auch die Südbahn
vor. Der Miniſter conſtatirt, daß die Südbahn-Geſellſchaft
die Wichtigkeit des Obſttransportes aus dem Küſten-
lande erkennend, eine Reihe von Verfügungen getroffen
habe, welche auf die Verbilligung und Beſchleunigung
dieſer Transporte abzielen. Auch das Eiſenbahn-
miniſterium werde der Förderung der in der Rede ſtehenden,
für die Approviſienirung der Reichshauptſtadt Wien wichtigen
Transporte fortgeſetzt das beſondere Augenmerk zuwenden
und vorkommenden Falles die geeigneten Verfügungen treffen.

In weiterer Beantwortung einer Interpellation der
Abg. Heger, Kaiſer und Genoſſen über die unverhältniß-
mäßige Höhe der Frachtſätze für Kohle aus den
Ober-Schleſiſchen Revieren nach Selzdorf,
führt der Miniſter die diesfälligen Verhältniſſe des Näheren
aus und betont, daß die Selzdorfer Kalk-Induſtrie in ihren
auf den Export nach Deutſchland abzielenden Beſtrebungen
ſeitens des Eiſenbahnminiſteriums bis nun ſtets nach Thun-
lichkeit unterſtützt wurde, und daß es in dieſer Richtung auch
für die Folge das Beſtreben des Eiſenbahnminiſteriums bleiben
werde, die gedachte Induſtrie durch Tarifermäßigungen für
den Export kräftigſt zu unterſtützen.

Schließlich beantwortet der Miniſter eine Interpellation
der Abg. Anton Steiner, Röhling und Ge-
noſſen wegen Erweiterung der Station Kaſchitz der
Linie Pilſen—Dux, daß im heurigen Jahre die in
der Interpellation hervorgehobenen Uebelſtände größten-
theils abgeſtellt erſcheinen, daß aber überdies der betrieb-
führenden Staatsbahndirection Pilſen angewieſen wurde,
rückſichtlich der Nothwendigkeit einer weiteren baulichen
Ausgeſtaltung der in Rede ſtehenden Station geeignete Er-
hebungen zu pflegen und gegebenenfalls ein Project vor-
zulegen.

Finanzminiſter Dr. Kaizl beantwortet eine Inter-
pellation der Abg. Schleſinger und Genoſſen, in
welcher über die verſpätete Auszahlung der durch
das Geſetz vom 19. September 1898 e[r]höhten Be-
amtengehalte
und der durch das Geſetz vom
14. Mai 1896 erhöhten Penſionen der damals bereits
penſionirten Staatsbeamten der unterſten drei Rangs-
[k]laſſen Beſchwerde geführt wird.

Den gegen das Finanzminiſterium erhobenen Vorwurf
mangethafter Pflichterfüllung könne er als ganz unbegründet
zurückweiſen. Es könne ſich übrigens nur um eine Ver-
zögerung um ganz kurze Zeit handeln, durch welche kaum
Jemand zu Schaden gekommen ſein dürfte.

Die Anfrage des Abgeordneten Schleſinger, be-
treffend die unterlaſſene Auszahlung erhöhter Penſionen,
könne er ſich nur aus einer unrichtigen Information des
Interpellanten erklären, indem das Penſionsgeſetz ausdrück-
lich anordne, daß dasſelbe auf Staatsbedienſtete, beziehungs-
weiſe deren Witwen und Waiſen, welche beim Eintritte der
Wirſamkeit dieſes Geſetzes bereits im Genuſſe einer ſtaat-
lichen Verſorgung ſtanden, keine Anwendung findet.

Der Miniſter beantwortet eine Interpellation der Abg.
Prade und Genoſſen, betreffend die Numerirung der öſter-
reichiſchen Staatnoten dahin, es ſei richtig, daß von den
derzeit circulirenden Staatsnoten à 5 fl., ſowie auch von
jenen à 50 fl. zweiter Emmiſſion ſtets eine größere Anzahl
mit der gleichen Serie und Nummer bezeichnet, in Verkehr
geſetzt werde. Dieſe Bezeichnung der Staatsnoten werde aber
lediglich zu rein manupulativen Zweck bei dem Druck der
Staatsnoten angewendet und habe für die Controle der ge-
meinſamen ſchwebenden Schuld gar keine Bedeutung.

Die Preßvorlage.

Abg. Graf Dzieduszycki ſtellt als Obmann des Preß-
ausſchuſſes und in Ausführung eines von demſelben ein-
ſtimmig gefaßten Beſchluſſes den Antrag, es möge das
Haus beſchließen, daß die in Zukunft im Hauſe einzubrin-
genden Anträge und Vorlagen, welche Bezug auf die Preß-
geſetzgebung haben, im kurzen Wege unmittelbar vom Prä-
ſidium dem Preßausſchuſſe zugewieſen werden.

Abg. Dr. Groß findet dieſen Antrag abſolut
unzuläſſig,
denn man könne doch nicht durch einen
Beſchluß über alle in Zukunft einzubringenden Vorlagen
und Anträge auf einmal entſcheiden. Er erſucht daher den
Präſidenten, den Antrag nicht zur Abſtimmung zu bringen,
da derſelbe vollkommen geſchäftsordnungswidrig ſei. (Zu-
ſtimmung links.)

Präſident bemerkt, er werde, wenn keine Einwendung
erhoben wird, alle jene Anträge, die bereits eingebracht
ſind, dem Preßausſchuſſe zuweiſen. Dagegen ſchließe er ſich
der Anſchauung des Abg. Dr. Groß an, daß bezüglich der
erſt in Zukunft einzubringenden Vorlagen dermalen ein Be-
ſchluß des Hauſes nicht zu provociren ſei. (Zuſtimmung.)

Die theologiſchen Lehranſtalten.

Abg. Dr. Stojan beantragt, das Geſetz betreffend die
Abwehr und Tilgung der Schweinepeſt am Schluſſe der
vorliegenden Tagesordnung anzufügen. Weiters erſucht er
den Präſidenten, die Regierungsvorlage betreffend die Be-
züge und die Penſionsbehandlung des ſyſtemiſirten Lehr-
perſonals an den römiſch-katholiſchen und griechiſch-katho-
liſchen und theologiſchen Diöceſanlehranſtalten und den
theologiſchen Centrallehranſtalten in Görz und in Zara dem
Budgetausſchuſſe zuzuweiſen.

Präſident erklärt, dieſen Wünſchen Rechnung tragen
zu wollen.

Abg. Dr. Lemiſch bemerkt, der Miniſterpräſident habe
überraſchend ſchnell in der letzten Sitzung die Interpellation
der Abg. Schoiswohl und Genoſſen über die in ſlo-
veniſcher Sprache erfolgte Ausfertigung von Dienſtboten-
büchern in Steiermark, die Interpellation Spinčič betreffend
verſchiedene Angelegenheiten zwiſchen den Slovenen und den
Italienern, ſowie die Interpellation Lemiſch, Hinterhuber
betreffend die Sprache des amtlichen Verkehres der Kärntner
Handels- und Gewerbekammer mit dem Raiffeiſencaſſen-
vereine in St. Johann im Roſenthal beantwortet. Um den
Slovenen Gelegenheit zu geben, ſich als Regierungspartei
zu bewähren und zu zeigen, was ſie von den Czechen ge-
lernt haben, um den Italienern Gelegenheit zu geben, zu
zeigen, ob ſie eine k. k. Regierungspartei oder als geſchicht-

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und der Kranken- und Unfallsver&#x017F;icherung der Seeleute. Der<lb/>
Mini&#x017F;ter legt die Gründe dar, aus denen die Einführung<lb/>
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pellation der Abg. Biankini und Geno&#x017F;&#x017F;en über die Lage der<lb/>
dalmatin &#x017F;chen Auswanderer in Neu&#x017F;eeland. Der Mini&#x017F;ter-<lb/>
prä&#x017F;ident führt aus, in Neu&#x017F;eeland finden die dalmatini&#x017F;chen<lb/>
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der Heimat verbliebenen Familien mit verhältnißmäßig<lb/>
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          <p>Der Honorarcon&#x017F;ul in Auckland hat &#x017F;ich bereits aus<lb/>
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Frage der Guanogräberlicenzen befaßt und bemerkt in<lb/>
&#x017F;einem Berichte, daß die Regierung in Neu&#x017F;eeland in Folge<lb/>
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Einheimi&#x017F;chen zu re&#x017F;erviren und die Einwanderung un&#x017F;erer<lb/>
Emigranten durch prohibitive Vor&#x017F;chriften zu hemmen.<lb/>
Jedenfalls &#x017F;eien Maßregeln zur Er&#x017F;chwerung der dalmatini-<lb/>
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Auswanderer, welche bei ihrer Rückkehr in die Heimat eine<lb/>
Be&#x017F;trafung wegen Uebertretung der Wehrvor&#x017F;chrift zu ge-<lb/>
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Wanke zum Obmann der Bezirkskrankenca&#x017F;&#x017F;a in Koniotau.<lb/>
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9. November d. J. &#x017F;ei dem Recurs des Wilhelm Wanke<lb/>
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&#x017F;tändig die voll&#x017F;te Aufmerk&#x017F;amkeit zugewendet werde und<lb/>
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pellation der&#x017F;elben Abgeordneten, in welcher der An&#x017F;chauung<lb/>
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&#x017F;chleunigter Wei&#x017F;e befördere. Mit Bezug auf das Verlangen,<lb/>
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[6/0006] Wien, Mittwoch Reichspoſt 14. December 1889 284 bemerkt, daß er ſeine Pflichten verletze. Die Vertretung öſterreichiſcher Firmen habe auch ſeitdem aufgehört. Handelsminiſter Baron Dipauli ſagte, davon ſei der Regierung nichts bekannt, es könne übrigens nichts Wahres an dieſer Sache ſein, weil der deutſche Conſul in Beyrut ein Berufsconſul iſt und daher kaufmänniſche Geſchäfte gar nicht machen darf. Er hoffe, daß damit dieſe über Gebühr aufgebauſchte Angelegenheit endgiltig erledigt ſein wird. Die Sitzung wurde hierauf geſchloſſen. Die nächſte Sitzung des Ausſchuſſes findet Mittwoch, den 14. d., 10 Uhr Vormittags, ſtatt. Vor der heutigen Hausſitzung fand die Conſtituirung des Gebührenausſchuſſes, des Preß- ausſchuſſes und des Juſtizausſchuſſes ſtatt. Ueber Antrag des Abg. Dr. Pacak beſchloß der Preßausſchuß, in der heutigen Sitzung durch den Obmann Grafen Dzieduszycki den Antrag ſtellen zu laſſen, alle dem Hauſe vorliegenden Preßanträge nach § 31 dem Preß- ausſchuſſe zuzuweiſen. Immunitätsausſchuß. Der Immunitätsausſchuß verhandelte in ſeiner heute unter Vorſitz des Obmannes Eugen Ritter v. Abrahamo- wicz abgehaltenen Sitzung über eine Reihe von Immuni- täts-Angelegenheiten. Das Referat über den Fall Berner (Ehrenbeleidigung und Uebertretung des Preßgeſetzes) wurde vom Bericht- erſtatter Dr. Wolffhardt wegen ſprachlicher Schwierig- keiten an den Abg. Spindler abgetreten. In dem Immunitätsfalle des Abg. Schoiswohl wurde nach dem Referate des Abg. Wolffhardt be- ſchloſſen, die Auslieferung zu verweigern. Desgleichen wurde nach dem Referate des Abg. Cambon beſchloſſen, dem Anſuchen um Auslieferung des Abg. Doctor Vertauf nicht ſtattzugeben. In dem Immunitätsfalle des Abg. Iro wurde nach dem Referate des Abg. Dr. Tollinger beſchloſſen, eine Er- gänzung des vorliegenden Materiales zu veranlaſſen. — Dem Anſuchen um Auslieferung des Abg. Bielohla- wek (Ehrenbeleidigung) wurde nach dem Referate des Abg. Dr. Tollinger ſtattgegeben. — Die Aus- lieferung des Abg. Glöckner wurde nach dem Referate des Abg. Dr. Damm verweigert. — Schließlich wurde die Vertheilung neuer Referate vorgenommen. Das Referat über den Fall Wrabetz wurde dem Abg. Muhr, jenes über den Fall Stojalowsky dem Abg. Dr. Slama und das Referat über den Fall Schrammel dem Abg. Zeller zugewieſen. Im Legitimationsausſchuß wurden verſchiedene Wahlen agnoscirt. Abgeordnetenhaus. Sitzung vom 13. December. Der Finanzminiſter übermittelt einen Geſetzentwurf, betreffend Gebührenbegünſtigungen für die durch einen Bergſturz betroffene Gemeinde Klappac. Präſident gibt das Reſultat der heute vorgenommenen Conſtituirung der in der letzten Sitzung gewählten Aus- ſchüſſe belannt. Es folgt ſodann eine Reihe von Interpellationsbeant- wortungen. Handelsminiſter Frh. v. Dipauli beantwortet eine von den Abg. Schrammel und Genoſſen geſtellte Inter- pellation, in welcher darüber Beſchwerde geführt wird, daß die Gehilfenverſammlung der Corporation der Buch-, Kunſt- und Muſikalienhändler in Wien ſeit mehr als zwei Jahren nicht einberufen und in Folge deſſen die Durchführung der von dieſer Gehilfenverſamm- lung vorzunehmenden Wahlen unterblieben iſt, dahin, daß die Differenzen der Buchhandlungsgehilfen im engeren Sinne und den übrigen Hilfsarbeitern, welche das Zu- ſtandekommen der Gehilfenverſammlung vereitelt hatten, nunmehr im Inſtanzenzuge geſetzmäßig zur Austragung ge- langt ſeien. Es dürfe jetzt erwartet werden, daß die Intereſſenver- tretungen der Arbeitnehmer bei der in Rede ſtehenden Genoſſenſchaft ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und ihre geſetzmäßigen Functionen, wozu auch die Steuer- wahlen, von Vertretern in die Gehilfenkrankencaſſen, der Delegirten u. ſ. w. gehört, ausüben wer e. Die erſte Verſammlung der Buchhandlungsgehilfen hat bereits am 6. December 1898 ſtattgefunden und wurde in derſelben die Wahl des Gehilfenobmannes, ſeines Stellvertreters und der Delegirten zur Generalverſammlung vorgenommen. Zum Zwecke der Einberufung der Hilfsarbeiterverſammlung wurden durch die Genoſſenſchaftsvorſtehung die Vorarbeiten einge- leit t und ſoll die Verſammlung, nachdem ein Verſuch ihrer Conſtituirung am 11 December durch tumultuariſche Scenen vereitelt wurde in kürzeſter Zeit zuſammentreten. Er habe übrigens nicht ermangelt, neuerdings Veranlaſſung zu treffen, daß die Gewerbebehörden mit allem Nachdrucke auf den baldig- ſten Zuſammentritt ſämmtlicher genoſſenſchaftlicher Inſtitu- tionen beider Corporationen der Buch-, Kunſt- und Muſikhänd- ler in Wien hinwirken und könne in der Vorausſetzung, daß die Behörden hiebei von Seiten der Vertretungen von unmittelbar intereſſirten Kreiſen bereitwilliges Entgegenkommen und wirkſame Unterſtützung finden werden, der Beginn der Thätigkeit und die Functionsfähigkeit der beſprochenen Intereſſenvertretungen für die nächſte Zeit gewärtigt werden. Der Miniſter beantwortet weiters eine Interpellation der Abg Dr. v. Peßler, Böheim u. G., welche Gründe für die Verſetzung des Oberpoſtverwalters Philipp Mayer von Linz auf den Poſten eines Oberpoſtcontrolors in Trieſt maßgebend waren, und ob der Miniſter bereit ſei, im Miniſterrathe für die baldigſte Schaffung einer alle Willtüracte unmöglich machenden Dienſtespragmatik für die Beamten aller Kategorien einzu- treten, folgendermaßen: Nachdem die Verſetzung des Ober- poſtverwalters Philipp Mayer von Linz als Oberpoſt- controlor nach Trieſt ein interner Act der Executive iſt, über welche ſelbe verfaſſungsmäßig allein verfügt, ſo bin ich nicht in der Lage, die erſte Frage der Interpellanten zu beantworten, ſo leicht mir dies auf Grund der Voracten auch wäre. Auf die zweite an mich gerichtete Anfrage beehre ich mich zu erwidern, daß ich gegen die Schaffung einer Dienſtpragmatik für die Beamten nicht das Geringſte einzuwenden habe. Hiebei könnte ich aber niemals den Standpunkt aufgeben, daß der Verwaltung die Auswahl der geeigneten Perſönlichkeiten für die einzelnen Dienſtpoſten nach Maßgabe der hiefür maß- gebenden Dienſtesintereſſen gewährt bleiben muß. Der Miniſter beantwortet ſodann eine Interpellation der Abg. Stapinski, Bojko, Krempa, Dr. Winkowski und Genoſſen, welche darauf abzielt, daß in Galizien die Auf- nahme von Lehrlingen bei gewerblichen Unternehmungen nicht von der Abſolvirung einer vierclaſſigen Volksſchule abhängig gemacht werde, dahin, daß die Gewerbeordnung eine Beſtimmung, wonach zur Aufnahme als Lehrling das Zeugniß über die Abſolvirung der IV. Claſſe einer Volks- ſchule gefordert werde, nicht enthalte. Auf dem Boden des geltenden Gewerberechtes könne eine ſolche Anordnung nur durch das Statut der betreffenden Genoſſenſchaft getroffen werden und iſt thatſächlich auch in die Statuten zahlreicher Gewerbegenoſſenſchaften in Galizien eine Beſtimmung aufgenommen worden, wonach als Lehrlinge in gewerbliche Unternehmungen nur ſolche jugendliche Perſonen verwendet werden dürfen, welche eine Volksſchule abſolvirt haben, daß aber irgend ein Genoſſenſchaftsſtatut das Er- forderniß der Abſolvirung einer vierclaſſigen Schule ent- halten würde, iſt nicht conſtatirt worden. Der Miniſter beantwortet weiters eine Interpellation des Abg. Neunteufl und Genoſſen, ob ihm der mangelhafte, ſowohl den Handelsverkehr als auch den allgemeinen Briefverkehr benachtheiligende Poſtdienſt in Mähren bekannt ſei und ob er geneigt ſei, einen geregelten Landbriefträgerdienſt in Mähren einzuführen, dahin, daß er, nachdem die Interpellanten die Angabe irgend welcher concreter Daten unterlaſſen haben, nicht in der Lage geweſen ſei, den Mängeln, welche die Anfrage veranlaßt haben, nachzugehen. Was die Ein- richtung eines geregelten Landbriefträgerdienſtes in Mähren betreffe, ſo könne er darauf verweiſen, daß dieſer Dienſt- zweig gegenwärtig bereits bei circa 130 mähriſchen Poſt- ämtern eingerichtet ſei. Die Ausgeſtaltung dieſes Dienſt- zweiges bilde, wie überall, ſo auch in Mähren den Gegen- ſtand der ſteten Aufmerkſamkeit der Poſtverwaltung und wurde gerade in den letzten Jahren in die Einrichtung von Landbriefträgercurſen, ſowie in die Errichtung von ſo- genannten Poſtablagen, welche als eine Art Poſtanſtalten niedriger Kategorie gleichfalls dazu beſtimmt ſind, das flache Land dem Poſtnetze anzugliedern, ein beſchleunigteres Tempo eingeſchlagen Er betonte, daß auch in Hinkunft den diesfalls zu Tage tretenden Bedürfniſſen der Bevöl- kerung, ſoweit es die Mittel geſtatten, Rechnung getragen werden wird. Der Miniſter beantwortet ſchließlich eine Interpellation der Abg. R. v. Vukovic und Genoſſen in Betreff der Verſorgung der Hinterbliebenen von verunglückten Seeleuten und der Kranken- und Unfallsverſicherung der Seeleute. Der Miniſter legt die Gründe dar, aus denen die Einführung der Krankenverſicherung für Seeleute nicht in Ausſicht genommen wurde. Dagegen ſei der Geſetzentwurf, durch welchen die Unfallsverſicherung auf Seeſchifffahrtsbetriebe ausgedehnt werden ſoll, und der daher auch die Verſorgung der Hinterbliebenen von verunglückten Seeleuten zur Aufgabe hat, vorbereitet, und erübrigen nur noch abſchließende Ver- handlungen mit den betheiligten Centralſtellen. Miniſterpräſident Graf Thun beantwortet eine Inter- pellation der Abg. Biankini und Genoſſen über die Lage der dalmatin ſchen Auswanderer in Neuſeeland. Der Miniſter- präſident führt aus, in Neuſeeland finden die dalmatiniſchen Auswanderer als Guanogräber lohnende Beſchäftigung, welche ihnen ermöglicht, nach wenigen Jahren Erſparniſſe von 200 bis 600 Lire anzuſammeln und außerdem ihre in der Heimat verbliebenen Familien mit verhältnißmäßig bedeutenden Geldſendungen fortlaufend zu unterſtützen. Der Honorarconſul in Auckland hat ſich bereits aus eigenem Antriebe mit der in der Interpellation erörterten Frage der Guanogräberlicenzen befaßt und bemerkt in ſeinem Berichte, daß die Regierung in Neuſeeland in Folge des Drängens der einheimiſchen Bevölkerung wahrſcheinlich den Verſuch unternehmen werde, das Guanograben für die Einheimiſchen zu reſerviren und die Einwanderung unſerer Emigranten durch prohibitive Vorſchriften zu hemmen. Jedenfalls ſeien Maßregeln zur Erſchwerung der dalmatini- ſchen Einwanderung zu gewärtigen, und ſcheint vorläufig Vorſicht bei der Auswanderung nach Neu- ſeeland dringend geboten. Bezüglich der Erlaſſung einer Amneſtie für jene Auswanderer, welche bei ihrer Rückkehr in die Heimat eine Beſtrafung wegen Uebertretung der Wehrvorſchrift zu ge- wärtigen hätten, verweiſt der Miniſterpräſident auf die über Antrag des Landesvertheidigungsminiſter mit aller- höchſter Entſchließung vom 20. November d. J. genehmigten Amneſtiebeſtimmungen Der Miniſterpräſident beantwortet weiters eine Interpellation der Abg. Zeller und Genoſſen wegen der Verweigerung der Anerkennung der Wahl des Wilhelm Wanke zum Obmann der Bezirkskrankencaſſa in Koniotau. Mit Entſcheidung des Miniſteriums des Innern vom 9. November d. J. ſei dem Recurs des Wilhelm Wanke und Genoſſen gegen die bezügliche Statthalterei-Entſcheidung Folge gegeben und erkannt worden, daß bei der in Rede ſtehenden Wahl des Vorſtandsmitgliedes Wilhelm Wanke zum Obmann gewählt erſcheine. Eiſenbahnminiſter Dr. v. Wittek beantwortet mehrere Interpellationen. Zunächſt eine Interpellation der Abg. Leopold Steiner und Genoſſen, in welcher über die häufigen Zugsverſpätungen auf den öſterreichiſchen Staatſbahnen im Allgemeinen und auf den Linien der Wiener Stadtbahn im Beſonderen Beſchwerde geführt wird, dahin, daß der Erhaltung der Verkehrsregelmäßigkeit ſeitens des Eiſenbahn- miniſteriums und der ihm untergeordneten Dienſtſtellen be- ſtändig die vollſte Aufmerkſamkeit zugewendet werde und daß auch in Hinkunft alle Maßnahmen werden getroffen werden, um die Erreichung dieſer gleichermaßen vom Stand- punkte der Betriebsncherheit wichtigen Aufgaben thunlichſt ſicherzuſtellen. Der Miniſter beantwortet weiters eine Inter- pellation derſelben Abgeordneten, in welcher der Anſchauung Ausdruck gegeben wird, daß ſeitens der Südbahn- geſellſchaft den berechtigten Wünſchen der inter- eſſirten Kreiſe in Anſehung der Frachtſätze die Lieferfriſten und der Beiſtellung geeigneter Frachtbetriebsmittel für Obſt- transport nicht im gebotenen Maße Rechnung getragen werde, dahin, daß die in der Interpellation enthaltene Angabe, daß ein arges Mißverhältniß zwiſchen dem allge- meinen Obſttarife der Südbahn und jenem der anderen Bahnen des In- und Auslandes beſtehe, nicht als zutreffend anerkannt werden könne, daß vielmehr das Gegentheil richtig ſei. Bezüglich der Raſchheit der Beförderung der Obſtſendungen ſei zu bemerken, daß die Südbahn große Quantitäten Obſt nach Wien in außergewöhnlich be- ſchleunigter Weiſe befördere. Mit Bezug auf das Verlangen, die Südbahn möge eigene Obſtſpecialwaggons beſchaffen, ſei darauf zu verweiſen, daß die Beſchaffung von Specialwaggons auch ſeitens der anderen Eiſenbahn Unter- nehmungen in der Regel den betreffenden Intereſſenten überlaſſen werde. In gleicher Weiſe gehe auch die Südbahn vor. Der Miniſter conſtatirt, daß die Südbahn-Geſellſchaft die Wichtigkeit des Obſttransportes aus dem Küſten- lande erkennend, eine Reihe von Verfügungen getroffen habe, welche auf die Verbilligung und Beſchleunigung dieſer Transporte abzielen. Auch das Eiſenbahn- miniſterium werde der Förderung der in der Rede ſtehenden, für die Approviſienirung der Reichshauptſtadt Wien wichtigen Transporte fortgeſetzt das beſondere Augenmerk zuwenden und vorkommenden Falles die geeigneten Verfügungen treffen. In weiterer Beantwortung einer Interpellation der Abg. Heger, Kaiſer und Genoſſen über die unverhältniß- mäßige Höhe der Frachtſätze für Kohle aus den Ober-Schleſiſchen Revieren nach Selzdorf, führt der Miniſter die diesfälligen Verhältniſſe des Näheren aus und betont, daß die Selzdorfer Kalk-Induſtrie in ihren auf den Export nach Deutſchland abzielenden Beſtrebungen ſeitens des Eiſenbahnminiſteriums bis nun ſtets nach Thun- lichkeit unterſtützt wurde, und daß es in dieſer Richtung auch für die Folge das Beſtreben des Eiſenbahnminiſteriums bleiben werde, die gedachte Induſtrie durch Tarifermäßigungen für den Export kräftigſt zu unterſtützen. Schließlich beantwortet der Miniſter eine Interpellation der Abg. Anton Steiner, Röhling und Ge- noſſen wegen Erweiterung der Station Kaſchitz der Linie Pilſen—Dux, daß im heurigen Jahre die in der Interpellation hervorgehobenen Uebelſtände größten- theils abgeſtellt erſcheinen, daß aber überdies der betrieb- führenden Staatsbahndirection Pilſen angewieſen wurde, rückſichtlich der Nothwendigkeit einer weiteren baulichen Ausgeſtaltung der in Rede ſtehenden Station geeignete Er- hebungen zu pflegen und gegebenenfalls ein Project vor- zulegen. Finanzminiſter Dr. Kaizl beantwortet eine Inter- pellation der Abg. Schleſinger und Genoſſen, in welcher über die verſpätete Auszahlung der durch das Geſetz vom 19. September 1898 erhöhten Be- amtengehalte und der durch das Geſetz vom 14. Mai 1896 erhöhten Penſionen der damals bereits penſionirten Staatsbeamten der unterſten drei Rangs- klaſſen Beſchwerde geführt wird. Den gegen das Finanzminiſterium erhobenen Vorwurf mangethafter Pflichterfüllung könne er als ganz unbegründet zurückweiſen. Es könne ſich übrigens nur um eine Ver- zögerung um ganz kurze Zeit handeln, durch welche kaum Jemand zu Schaden gekommen ſein dürfte. Die Anfrage des Abgeordneten Schleſinger, be- treffend die unterlaſſene Auszahlung erhöhter Penſionen, könne er ſich nur aus einer unrichtigen Information des Interpellanten erklären, indem das Penſionsgeſetz ausdrück- lich anordne, daß dasſelbe auf Staatsbedienſtete, beziehungs- weiſe deren Witwen und Waiſen, welche beim Eintritte der Wirſamkeit dieſes Geſetzes bereits im Genuſſe einer ſtaat- lichen Verſorgung ſtanden, keine Anwendung findet. Der Miniſter beantwortet eine Interpellation der Abg. Prade und Genoſſen, betreffend die Numerirung der öſter- reichiſchen Staatnoten dahin, es ſei richtig, daß von den derzeit circulirenden Staatsnoten à 5 fl., ſowie auch von jenen à 50 fl. zweiter Emmiſſion ſtets eine größere Anzahl mit der gleichen Serie und Nummer bezeichnet, in Verkehr geſetzt werde. Dieſe Bezeichnung der Staatsnoten werde aber lediglich zu rein manupulativen Zweck bei dem Druck der Staatsnoten angewendet und habe für die Controle der ge- meinſamen ſchwebenden Schuld gar keine Bedeutung. Die Preßvorlage. Abg. Graf Dzieduszycki ſtellt als Obmann des Preß- ausſchuſſes und in Ausführung eines von demſelben ein- ſtimmig gefaßten Beſchluſſes den Antrag, es möge das Haus beſchließen, daß die in Zukunft im Hauſe einzubrin- genden Anträge und Vorlagen, welche Bezug auf die Preß- geſetzgebung haben, im kurzen Wege unmittelbar vom Prä- ſidium dem Preßausſchuſſe zugewieſen werden. Abg. Dr. Groß findet dieſen Antrag abſolut unzuläſſig, denn man könne doch nicht durch einen Beſchluß über alle in Zukunft einzubringenden Vorlagen und Anträge auf einmal entſcheiden. Er erſucht daher den Präſidenten, den Antrag nicht zur Abſtimmung zu bringen, da derſelbe vollkommen geſchäftsordnungswidrig ſei. (Zu- ſtimmung links.) Präſident bemerkt, er werde, wenn keine Einwendung erhoben wird, alle jene Anträge, die bereits eingebracht ſind, dem Preßausſchuſſe zuweiſen. Dagegen ſchließe er ſich der Anſchauung des Abg. Dr. Groß an, daß bezüglich der erſt in Zukunft einzubringenden Vorlagen dermalen ein Be- ſchluß des Hauſes nicht zu provociren ſei. (Zuſtimmung.) Die theologiſchen Lehranſtalten. Abg. Dr. Stojan beantragt, das Geſetz betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepeſt am Schluſſe der vorliegenden Tagesordnung anzufügen. Weiters erſucht er den Präſidenten, die Regierungsvorlage betreffend die Be- züge und die Penſionsbehandlung des ſyſtemiſirten Lehr- perſonals an den römiſch-katholiſchen und griechiſch-katho- liſchen und theologiſchen Diöceſanlehranſtalten und den theologiſchen Centrallehranſtalten in Görz und in Zara dem Budgetausſchuſſe zuzuweiſen. Präſident erklärt, dieſen Wünſchen Rechnung tragen zu wollen. Abg. Dr. Lemiſch bemerkt, der Miniſterpräſident habe überraſchend ſchnell in der letzten Sitzung die Interpellation der Abg. Schoiswohl und Genoſſen über die in ſlo- veniſcher Sprache erfolgte Ausfertigung von Dienſtboten- büchern in Steiermark, die Interpellation Spinčič betreffend verſchiedene Angelegenheiten zwiſchen den Slovenen und den Italienern, ſowie die Interpellation Lemiſch, Hinterhuber betreffend die Sprache des amtlichen Verkehres der Kärntner Handels- und Gewerbekammer mit dem Raiffeiſencaſſen- vereine in St. Johann im Roſenthal beantwortet. Um den Slovenen Gelegenheit zu geben, ſich als Regierungspartei zu bewähren und zu zeigen, was ſie von den Czechen ge- lernt haben, um den Italienern Gelegenheit zu geben, zu zeigen, ob ſie eine k. k. Regierungspartei oder als geſchicht-

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Benjamin Fiechter, Susanne Haaf: Bereitstellung der digitalen Textausgabe (Konvertierung in das DTA-Basisformat). (2018-01-26T13:38:42Z)
grepect GmbH: Bereitstellung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Amelie Meister: Vorbereitung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z)

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Zitationshilfe: Reichspost. Nr. 284, Wien, 14.12.1898, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_reichspost284_1898/6>, abgerufen am 15.10.2024.