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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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men könne / daß er mit seiner Rede den Keyser eingetrieben habe.

Da sagt der Keyser zu Liberio: Was bistu wol gegen die gantze Welt / Daß du es allein mit dem Bößwicht helst / vnnd zerstörest den Frieden der gantzen Welt?

Liberius / Dadurch wirt das wort deß Glaubens nicht geringert / daß man sagt / ich halte es allein mit jhm / dann es würden auch auff eine zeit nur drey funden / die dem Gebot widerstunden.

Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen?

Liberius / Nein trawen. Du aber verdammest also ohne vrsache einen Menschen / der noch nie für Gerichte ist gestellet worden. Aber ich wolte daß man erstlich eine gemeyne Vnterschreibung fürlegete / dadurch der Glaube zu Nicaea erkläret / bestätiget were. Vnd darnach wann vnsere Brüder widerumb auß dem Elende gefordert / vnnd widerumb an jhre Städte eingesetzt weren / daß sie als dann / da man sie da vorhelt / daß sie mit der Einhelligkeit deß Apostolischen Glaubens in den Kirchen Vneinigkeit anrichten / zu Alexandria semptlich zusamen kemen / da beyde der Beklagte vnnd Kleger / vnd jhre Schutzherrn sind / vnnd gnugsam verhöre vnnd vnterredung kan angestelt werden.

Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe / gemeyne wagen nicht gnug haben.

Liberius / Die Geystlichen bedürffen keiner gemeynen Wagen / dazu kan ein jegliche Kirche verschaffen / daß jhre Bischoffe biß ans Meer gebracht werden.

Keyser / Was da beschlossen vnnd außdrücklich verfasset ist / das kan man nicht widerumb auff ein newes fürnemen. Dann was die Bischoffe beschlossen haben / daß sol man groß vnnd hoch achten. Du allein heltest Freundschafft mit diesem Buben.

Liberius / Es ist niem als erhöret worden / daß ein Richter in abwesen deß Beklagten / vber eine Vbelthat ein Vrtheyl gesprochen hette / als auß sonderlichem Haß gegen jhm erbittert.

Keyser / Er hat zwar jederman beleydiget / aber keinen so sehr als mich. Dann ohne das / daß er sich an dem Vntergang meines jüngern Bruders nit begnügen ließ / so hörete er auch nicht auff / den Constantem, seliger Gedächtnis / zur Feindschafft wider mich zubewegen. Aber wir haben allezeit deß Verhetzers / vnnd deß verhetzten Vngestümmigkeit / mit grosser Sanfft -

men könne / daß er mit seiner Rede den Keyser eingetrieben habe.

Da sagt der Keyser zu Liberio: Was bistu wol gegen die gantze Welt / Daß du es allein mit dem Bößwicht helst / vnnd zerstörest den Frieden der gantzen Welt?

Liberius / Dadurch wirt das wort deß Glaubens nicht geringert / daß man sagt / ich halte es allein mit jhm / dann es würden auch auff eine zeit nur drey funden / die dem Gebot widerstunden.

Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen?

Liberius / Nein trawen. Du aber verdammest also ohne vrsache einen Menschen / der noch nie für Gerichte ist gestellet worden. Aber ich wolte daß man erstlich eine gemeyne Vnterschreibung fürlegete / dadurch der Glaube zu Nicaea erkläret / bestätiget were. Vnd darnach wann vnsere Brüder widerumb auß dem Elende gefordert / vnnd widerumb an jhre Städte eingesetzt weren / daß sie als dann / da man sie da vorhelt / daß sie mit der Einhelligkeit deß Apostolischen Glaubens in den Kirchen Vneinigkeit anrichten / zu Alexandria semptlich zusamen kemen / da beyde der Beklagte vnnd Kleger / vnd jhre Schutzherrn sind / vnnd gnugsam verhöre vnnd vnterredung kan angestelt werden.

Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe / gemeyne wagen nicht gnug haben.

Liberius / Die Geystlichen bedürffen keiner gemeynen Wagen / dazu kan ein jegliche Kirche verschaffen / daß jhre Bischoffe biß ans Meer gebracht werden.

Keyser / Was da beschlossen vnnd außdrücklich verfasset ist / das kan man nicht widerumb auff ein newes fürnemen. Dann was die Bischoffe beschlossen haben / daß sol man groß vnnd hoch achten. Du allein heltest Freundschafft mit diesem Buben.

Liberius / Es ist niem als erhöret worden / daß ein Richter in abwesen deß Beklagten / vber eine Vbelthat ein Vrtheyl gesprochen hette / als auß sonderlichem Haß gegen jhm erbittert.

Keyser / Er hat zwar jedermã beleydiget / aber keinen so sehr als mich. Dann ohne das / daß er sich an dem Vntergang meines jüngern Bruders nit begnügen ließ / so hörete er auch nicht auff / den Constantem, seliger Gedächtnis / zur Feindschafft wider mich zubewegen. Aber wir haben allezeit deß Verhetzers / vnnd deß verhetzten Vngestüm̃igkeit / mit grosser Sanfft -

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        <p>Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen?</p>
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        <p>Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe /                      gemeyne wagen nicht gnug haben.</p>
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[77/0077] men könne / daß er mit seiner Rede den Keyser eingetrieben habe. Da sagt der Keyser zu Liberio: Was bistu wol gegen die gantze Welt / Daß du es allein mit dem Bößwicht helst / vnnd zerstörest den Frieden der gantzen Welt? Liberius / Dadurch wirt das wort deß Glaubens nicht geringert / daß man sagt / ich halte es allein mit jhm / dann es würden auch auff eine zeit nur drey funden / die dem Gebot widerstunden. Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen? Liberius / Nein trawen. Du aber verdammest also ohne vrsache einen Menschen / der noch nie für Gerichte ist gestellet worden. Aber ich wolte daß man erstlich eine gemeyne Vnterschreibung fürlegete / dadurch der Glaube zu Nicaea erkläret / bestätiget were. Vnd darnach wann vnsere Brüder widerumb auß dem Elende gefordert / vnnd widerumb an jhre Städte eingesetzt weren / daß sie als dann / da man sie da vorhelt / daß sie mit der Einhelligkeit deß Apostolischen Glaubens in den Kirchen Vneinigkeit anrichten / zu Alexandria semptlich zusamen kemen / da beyde der Beklagte vnnd Kleger / vnd jhre Schutzherrn sind / vnnd gnugsam verhöre vnnd vnterredung kan angestelt werden. Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe / gemeyne wagen nicht gnug haben. Liberius / Die Geystlichen bedürffen keiner gemeynen Wagen / dazu kan ein jegliche Kirche verschaffen / daß jhre Bischoffe biß ans Meer gebracht werden. Keyser / Was da beschlossen vnnd außdrücklich verfasset ist / das kan man nicht widerumb auff ein newes fürnemen. Dann was die Bischoffe beschlossen haben / daß sol man groß vnnd hoch achten. Du allein heltest Freundschafft mit diesem Buben. Liberius / Es ist niem als erhöret worden / daß ein Richter in abwesen deß Beklagten / vber eine Vbelthat ein Vrtheyl gesprochen hette / als auß sonderlichem Haß gegen jhm erbittert. Keyser / Er hat zwar jedermã beleydiget / aber keinen so sehr als mich. Dann ohne das / daß er sich an dem Vntergang meines jüngern Bruders nit begnügen ließ / so hörete er auch nicht auff / den Constantem, seliger Gedächtnis / zur Feindschafft wider mich zubewegen. Aber wir haben allezeit deß Verhetzers / vnnd deß verhetzten Vngestüm̃igkeit / mit grosser Sanfft -

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/77>, abgerufen am 16.06.2024.