[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.men könne / daß er mit seiner Rede den Keyser eingetrieben habe. Da sagt der Keyser zu Liberio: Was bistu wol gegen die gantze Welt / Daß du es allein mit dem Bößwicht helst / vnnd zerstörest den Frieden der gantzen Welt? Liberius / Dadurch wirt das wort deß Glaubens nicht geringert / daß man sagt / ich halte es allein mit jhm / dann es würden auch auff eine zeit nur drey funden / die dem Gebot widerstunden. Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen? Liberius / Nein trawen. Du aber verdammest also ohne vrsache einen Menschen / der noch nie für Gerichte ist gestellet worden. Aber ich wolte daß man erstlich eine gemeyne Vnterschreibung fürlegete / dadurch der Glaube zu Nicaea erkläret / bestätiget were. Vnd darnach wann vnsere Brüder widerumb auß dem Elende gefordert / vnnd widerumb an jhre Städte eingesetzt weren / daß sie als dann / da man sie da vorhelt / daß sie mit der Einhelligkeit deß Apostolischen Glaubens in den Kirchen Vneinigkeit anrichten / zu Alexandria semptlich zusamen kemen / da beyde der Beklagte vnnd Kleger / vnd jhre Schutzherrn sind / vnnd gnugsam verhöre vnnd vnterredung kan angestelt werden. Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe / gemeyne wagen nicht gnug haben. Liberius / Die Geystlichen bedürffen keiner gemeynen Wagen / dazu kan ein jegliche Kirche verschaffen / daß jhre Bischoffe biß ans Meer gebracht werden. Keyser / Was da beschlossen vnnd außdrücklich verfasset ist / das kan man nicht widerumb auff ein newes fürnemen. Dann was die Bischoffe beschlossen haben / daß sol man groß vnnd hoch achten. Du allein heltest Freundschafft mit diesem Buben. Liberius / Es ist niem als erhöret worden / daß ein Richter in abwesen deß Beklagten / vber eine Vbelthat ein Vrtheyl gesprochen hette / als auß sonderlichem Haß gegen jhm erbittert. Keyser / Er hat zwar jederman beleydiget / aber keinen so sehr als mich. Dann ohne das / daß er sich an dem Vntergang meines jüngern Bruders nit begnügen ließ / so hörete er auch nicht auff / den Constantem, seliger Gedächtnis / zur Feindschafft wider mich zubewegen. Aber wir haben allezeit deß Verhetzers / vnnd deß verhetzten Vngestümmigkeit / mit grosser Sanfft - men könne / daß er mit seiner Rede den Keyser eingetrieben habe. Da sagt der Keyser zu Liberio: Was bistu wol gegen die gantze Welt / Daß du es allein mit dem Bößwicht helst / vnnd zerstörest den Frieden der gantzen Welt? Liberius / Dadurch wirt das wort deß Glaubens nicht geringert / daß man sagt / ich halte es allein mit jhm / dann es würden auch auff eine zeit nur drey funden / die dem Gebot widerstunden. Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen? Liberius / Nein trawen. Du aber verdammest also ohne vrsache einen Menschen / der noch nie für Gerichte ist gestellet worden. Aber ich wolte daß man erstlich eine gemeyne Vnterschreibung fürlegete / dadurch der Glaube zu Nicaea erkläret / bestätiget were. Vnd darnach wann vnsere Brüder widerumb auß dem Elende gefordert / vnnd widerumb an jhre Städte eingesetzt weren / daß sie als dann / da man sie da vorhelt / daß sie mit der Einhelligkeit deß Apostolischen Glaubens in den Kirchen Vneinigkeit anrichten / zu Alexandria semptlich zusamen kemen / da beyde der Beklagte vnnd Kleger / vnd jhre Schutzherrn sind / vnnd gnugsam verhöre vnnd vnterredung kan angestelt werden. Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe / gemeyne wagen nicht gnug haben. Liberius / Die Geystlichen bedürffen keiner gemeynen Wagen / dazu kan ein jegliche Kirche verschaffen / daß jhre Bischoffe biß ans Meer gebracht werden. Keyser / Was da beschlossen vnnd außdrücklich verfasset ist / das kan man nicht widerumb auff ein newes fürnemen. Dann was die Bischoffe beschlossen haben / daß sol man groß vnnd hoch achten. Du allein heltest Freundschafft mit diesem Buben. Liberius / Es ist niem als erhöret worden / daß ein Richter in abwesen deß Beklagten / vber eine Vbelthat ein Vrtheyl gesprochen hette / als auß sonderlichem Haß gegen jhm erbittert. Keyser / Er hat zwar jedermã beleydiget / aber keinen so sehr als mich. Dann ohne das / daß er sich an dem Vntergang meines jüngern Bruders nit begnügen ließ / so hörete er auch nicht auff / den Constantem, seliger Gedächtnis / zur Feindschafft wider mich zubewegen. Aber wir haben allezeit deß Verhetzers / vnnd deß verhetzten Vngestüm̃igkeit / mit grosser Sanfft - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0077" n="77"/> men könne / daß er mit seiner Rede den Keyser eingetrieben habe.</p> <p>Da sagt der Keyser zu Liberio: Was bistu wol gegen die gantze Welt / Daß du es allein mit dem Bößwicht helst / vnnd zerstörest den Frieden der gantzen Welt?</p> <p>Liberius / Dadurch wirt das wort deß Glaubens nicht geringert / daß man sagt / ich halte es allein mit jhm / dann es würden auch auff eine zeit nur drey funden / die dem Gebot widerstunden.</p> <p>Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen?</p> <p>Liberius / Nein trawen. Du aber verdammest also ohne vrsache einen Menschen / der noch nie für Gerichte ist gestellet worden. Aber ich wolte daß man erstlich eine gemeyne Vnterschreibung fürlegete / dadurch der Glaube zu Nicaea erkläret / bestätiget were. Vnd darnach wann vnsere Brüder widerumb auß dem Elende gefordert / vnnd widerumb an jhre Städte eingesetzt weren / daß sie als dann / da man sie da vorhelt / daß sie mit der Einhelligkeit deß Apostolischen Glaubens in den Kirchen Vneinigkeit anrichten / zu Alexandria semptlich zusamen kemen / da beyde der Beklagte vnnd Kleger / vnd jhre Schutzherrn sind / vnnd gnugsam verhöre vnnd vnterredung kan angestelt werden.</p> <p>Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe / gemeyne wagen nicht gnug haben.</p> <p>Liberius / Die Geystlichen bedürffen keiner gemeynen Wagen / dazu kan ein jegliche Kirche verschaffen / daß jhre Bischoffe biß ans Meer gebracht werden.</p> <p>Keyser / Was da beschlossen vnnd außdrücklich verfasset ist / das kan man nicht widerumb auff ein newes fürnemen. Dann was die Bischoffe beschlossen haben / daß sol man groß vnnd hoch achten. Du allein heltest Freundschafft mit diesem Buben.</p> <p>Liberius / Es ist niem als erhöret worden / daß ein Richter in abwesen deß Beklagten / vber eine Vbelthat ein Vrtheyl gesprochen hette / als auß sonderlichem Haß gegen jhm erbittert.</p> <p>Keyser / Er hat zwar jedermã beleydiget / aber keinen so sehr als mich. Dann ohne das / daß er sich an dem Vntergang meines jüngern Bruders nit begnügen ließ / so hörete er auch nicht auff / den Constantem, seliger Gedächtnis / zur Feindschafft wider mich zubewegen. Aber wir haben allezeit deß Verhetzers / vnnd deß verhetzten Vngestüm̃igkeit / mit grosser Sanfft - </p> </div> </body> </text> </TEI> [77/0077]
men könne / daß er mit seiner Rede den Keyser eingetrieben habe.
Da sagt der Keyser zu Liberio: Was bistu wol gegen die gantze Welt / Daß du es allein mit dem Bößwicht helst / vnnd zerstörest den Frieden der gantzen Welt?
Liberius / Dadurch wirt das wort deß Glaubens nicht geringert / daß man sagt / ich halte es allein mit jhm / dann es würden auch auff eine zeit nur drey funden / die dem Gebot widerstunden.
Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen?
Liberius / Nein trawen. Du aber verdammest also ohne vrsache einen Menschen / der noch nie für Gerichte ist gestellet worden. Aber ich wolte daß man erstlich eine gemeyne Vnterschreibung fürlegete / dadurch der Glaube zu Nicaea erkläret / bestätiget were. Vnd darnach wann vnsere Brüder widerumb auß dem Elende gefordert / vnnd widerumb an jhre Städte eingesetzt weren / daß sie als dann / da man sie da vorhelt / daß sie mit der Einhelligkeit deß Apostolischen Glaubens in den Kirchen Vneinigkeit anrichten / zu Alexandria semptlich zusamen kemen / da beyde der Beklagte vnnd Kleger / vnd jhre Schutzherrn sind / vnnd gnugsam verhöre vnnd vnterredung kan angestelt werden.
Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe / gemeyne wagen nicht gnug haben.
Liberius / Die Geystlichen bedürffen keiner gemeynen Wagen / dazu kan ein jegliche Kirche verschaffen / daß jhre Bischoffe biß ans Meer gebracht werden.
Keyser / Was da beschlossen vnnd außdrücklich verfasset ist / das kan man nicht widerumb auff ein newes fürnemen. Dann was die Bischoffe beschlossen haben / daß sol man groß vnnd hoch achten. Du allein heltest Freundschafft mit diesem Buben.
Liberius / Es ist niem als erhöret worden / daß ein Richter in abwesen deß Beklagten / vber eine Vbelthat ein Vrtheyl gesprochen hette / als auß sonderlichem Haß gegen jhm erbittert.
Keyser / Er hat zwar jedermã beleydiget / aber keinen so sehr als mich. Dann ohne das / daß er sich an dem Vntergang meines jüngern Bruders nit begnügen ließ / so hörete er auch nicht auff / den Constantem, seliger Gedächtnis / zur Feindschafft wider mich zubewegen. Aber wir haben allezeit deß Verhetzers / vnnd deß verhetzten Vngestüm̃igkeit / mit grosser Sanfft -
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/77>, abgerufen am 16.06.2024. |