[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.res / darzu die gantze Gemeyne jhre freyheit vnnd Gewalt / zu Beförderung vnd Außbreytung falscher jrriger Lehre wolte mißbrauchen / oder auß grosser sicherheit nicht wolte achten / vnnd also die Kirche verseumet würde / Als dann hatt die Oberkeit / die Christum nicht allein mit worten / sondern auch mit der that bekennet / Fug vnd Recht / nicht als das fürnembste Glied / sondern als mit Gliedmassen / vnd pfleger der Gemeyne Gottes / trewe / rechtschaffene / reyne Lehrer zuberuffen vnd auffzustellen. Im Bapstthumb mißbrauchten die Bischoffe jhr Ampt / vnd stelleten eitel falsche Lehrer auff / darzu war die Gemeyne verseumlich / vnd achtete deß Ministerii nit. Darumb haben die Christlichen Regenten an vielen örtern recht vnnd wol daran gethan / daß sie trewe Lehrer beruffen / die Abgöttischen Meßpfaffen abgeschaffet / vnd jhre Vnterthanen in Gottes Wort vnterrichten lassen / vnd solcher GOttes Dienst der Oberkeit stimmet dann mit dem Spruch Davidis / Machet die Thor weit / vnd die Pforten hoch / daß der König der Ehren einziehe / das ist / führet also ewer Regiment / daß der Sohn GOTtes / der Gecreutzigte Prediger in seinen Pfarrherrn bey euch sein Lehrampt vnd Reich / haben vnd treiben mag. Versperret dem Evangelio die Thore nicht / vnnd schleppet trewe Lehrer nicht zum Thore hinauß. Wann aber die Gemeyne in rechtem gebrauch sitzet / jhrer Frey vnd Herrligkeit von Gott gegeben / vnd dann die Oberkeit sich vnterstehet sie derselben zuberauben / vnd die Gewalt / Prediger auff vnnd abzusetzen / zu sich reisset / wöllen hie alle Gottsfürchtige Hertzen Richter sein / ob daß nicht solche Tyrannische Regenten / beyde für GOTT vnd gantzer Christenheit / mit aller billichkeit als Kirchenreuber vnd Gottes Diebe beschüldiget vnnd vberzeuget werden / Sintemal sie nit etwa geringe Partecken / oder Kirchen Güter derselben entwenden / sondern viel ein höhers Pfandt vnd Kleynot / nemlich die Gewalt vnd Freyheit / Pfarrherrn vnd Seelsorger zu wehlen vnd auffzustellen / vnd also auch das höchste Kirchen Gericht / vber die Lehre vnd Geyster / vnd die macht Sünde zuvergeben hie auff Erden / welche hohe Puncten / an der Wahl der Prediger / mit angehefftet sindt. DIE Abtheylung der Pfarrherrn vnd der Vnterscheyd der Empter vnnd Dienste / daß ein jeglicher Prediger wisse / welche Schäfflein jhm sonderlich vertrawet sind / daß die Zuhörer sich zu denen Pfarrherrn halten / bey denen Sacrament / Absolution vnnd Pfarrecht suchen / an welchen sie gewiesen sindt / achte ich für Christlich / dienstlich zu auffbawung der Kirchen / vnnd nötig zu erhaltung der Kir - res / darzu die gantze Gemeyne jhre freyheit vnnd Gewalt / zu Beförderung vnd Außbreytung falscher jrriger Lehre wolte mißbrauchen / oder auß grosser sicherheit nicht wolte achten / vnnd also die Kirche verseumet würde / Als dann hatt die Oberkeit / die Christum nicht allein mit worten / sondern auch mit der that bekennet / Fug vnd Recht / nicht als das fürnembste Glied / sondern als mit Gliedmassen / vnd pfleger der Gemeyne Gottes / trewe / rechtschaffene / reyne Lehrer zuberuffen vnd auffzustellen. Im Bapstthumb mißbrauchten die Bischoffe jhr Ampt / vnd stelleten eitel falsche Lehrer auff / darzu war die Gemeyne verseumlich / vnd achtete deß Ministerii nit. Darumb haben die Christlichen Regenten an vielen örtern recht vnnd wol daran gethan / daß sie trewe Lehrer beruffen / die Abgöttischen Meßpfaffen abgeschaffet / vnd jhre Vnterthanen in Gottes Wort vnterrichten lassen / vnd solcher GOttes Dienst der Oberkeit stimmet dann mit dem Spruch Davidis / Machet die Thor weit / vnd die Pforten hoch / daß der König der Ehren einziehe / das ist / führet also ewer Regiment / daß der Sohn GOTtes / der Gecreutzigte Prediger in seinen Pfarrherrn bey euch sein Lehrampt vnd Reich / haben vnd treiben mag. Versperret dem Evangelio die Thore nicht / vnnd schleppet trewe Lehrer nicht zum Thore hinauß. Wann aber die Gemeyne in rechtem gebrauch sitzet / jhrer Frey vnd Herrligkeit von Gott gegeben / vnd dann die Oberkeit sich vnterstehet sie derselben zuberauben / vnd die Gewalt / Prediger auff vnnd abzusetzen / zu sich reisset / wöllen hie alle Gottsfürchtige Hertzen Richter sein / ob daß nicht solche Tyrannische Regenten / beyde für GOTT vnd gantzer Christenheit / mit aller billichkeit als Kirchenreuber vnd Gottes Diebe beschüldiget vnnd vberzeuget werden / Sintemal sie nit etwa geringe Partecken / oder Kirchen Güter derselben entwenden / sondern viel ein höhers Pfandt vñ Kleynot / nemlich die Gewalt vnd Freyheit / Pfarrherrn vnd Seelsorger zu wehlen vnd auffzustellen / vnd also auch das höchste Kirchen Gericht / vber die Lehre vnd Geyster / vñ die macht Sünde zuvergeben hie auff Erden / welche hohe Puncten / an der Wahl der Prediger / mit angehefftet sindt. DIE Abtheylung der Pfarrherrn vnd der Vnterscheyd der Empter vnnd Dienste / daß ein jeglicher Prediger wisse / welche Schäfflein jhm sonderlich vertrawet sind / daß die Zuhörer sich zu denen Pfarrherrn halten / bey denen Sacrament / Absolution vnnd Pfarrecht suchen / an welchen sie gewiesen sindt / achte ich für Christlich / dienstlich zu auffbawung der Kirchen / vnnd nötig zu erhaltung der Kir - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0052" n="52"/> res / darzu die gantze Gemeyne jhre freyheit vnnd Gewalt / zu Beförderung vnd Außbreytung falscher jrriger Lehre wolte mißbrauchen / oder auß grosser sicherheit nicht wolte achten / vnnd also die Kirche verseumet würde / Als dann hatt die Oberkeit / die Christum nicht allein mit worten / sondern auch mit der that bekennet / Fug vnd Recht / nicht als das fürnembste Glied / sondern als mit Gliedmassen / vnd pfleger der Gemeyne Gottes / trewe / rechtschaffene / reyne Lehrer zuberuffen vnd auffzustellen. Im Bapstthumb mißbrauchten die Bischoffe jhr Ampt / vnd stelleten eitel falsche Lehrer auff / darzu war die Gemeyne verseumlich / vnd achtete deß Ministerii nit. Darumb haben die Christlichen Regenten an vielen örtern recht vnnd wol daran gethan / daß sie trewe Lehrer beruffen / die Abgöttischen Meßpfaffen abgeschaffet / vnd jhre Vnterthanen in Gottes Wort vnterrichten lassen / vnd solcher GOttes Dienst der Oberkeit stimmet dann mit dem Spruch Davidis / Machet die Thor weit / vnd die Pforten hoch / daß der König der Ehren einziehe / das ist / führet also ewer Regiment / daß der Sohn GOTtes / der Gecreutzigte Prediger in seinen Pfarrherrn bey euch sein Lehrampt vnd Reich / haben vnd treiben mag. Versperret dem Evangelio die Thore nicht / vnnd schleppet trewe Lehrer nicht zum Thore hinauß. Wann aber die Gemeyne in rechtem gebrauch sitzet / jhrer Frey vnd Herrligkeit von Gott gegeben / vnd dann die Oberkeit sich vnterstehet sie derselben zuberauben / vnd die Gewalt / Prediger auff vnnd abzusetzen / zu sich reisset / wöllen hie alle Gottsfürchtige Hertzen Richter sein / ob daß nicht solche Tyrannische Regenten / beyde für GOTT vnd gantzer Christenheit / mit aller billichkeit als Kirchenreuber vnd Gottes Diebe beschüldiget vnnd vberzeuget werden / Sintemal sie nit etwa geringe Partecken / oder Kirchen Güter derselben entwenden / sondern viel ein höhers Pfandt vñ Kleynot / nemlich die Gewalt vnd Freyheit / Pfarrherrn vnd Seelsorger zu wehlen vnd auffzustellen / vnd also auch das höchste Kirchen Gericht / vber die Lehre vnd Geyster / vñ die macht Sünde zuvergeben hie auff Erden / welche hohe Puncten / an der Wahl der Prediger / mit angehefftet sindt.</p> <p>DIE Abtheylung der Pfarrherrn vnd der Vnterscheyd der Empter vnnd Dienste / daß ein jeglicher Prediger wisse / welche Schäfflein jhm sonderlich vertrawet sind / daß die Zuhörer sich zu denen Pfarrherrn halten / bey denen Sacrament / Absolution vnnd Pfarrecht suchen / an welchen sie gewiesen sindt / achte ich für Christlich / dienstlich zu auffbawung der Kirchen / vnnd nötig zu erhaltung der Kir - </p> </div> </body> </text> </TEI> [52/0052]
res / darzu die gantze Gemeyne jhre freyheit vnnd Gewalt / zu Beförderung vnd Außbreytung falscher jrriger Lehre wolte mißbrauchen / oder auß grosser sicherheit nicht wolte achten / vnnd also die Kirche verseumet würde / Als dann hatt die Oberkeit / die Christum nicht allein mit worten / sondern auch mit der that bekennet / Fug vnd Recht / nicht als das fürnembste Glied / sondern als mit Gliedmassen / vnd pfleger der Gemeyne Gottes / trewe / rechtschaffene / reyne Lehrer zuberuffen vnd auffzustellen. Im Bapstthumb mißbrauchten die Bischoffe jhr Ampt / vnd stelleten eitel falsche Lehrer auff / darzu war die Gemeyne verseumlich / vnd achtete deß Ministerii nit. Darumb haben die Christlichen Regenten an vielen örtern recht vnnd wol daran gethan / daß sie trewe Lehrer beruffen / die Abgöttischen Meßpfaffen abgeschaffet / vnd jhre Vnterthanen in Gottes Wort vnterrichten lassen / vnd solcher GOttes Dienst der Oberkeit stimmet dann mit dem Spruch Davidis / Machet die Thor weit / vnd die Pforten hoch / daß der König der Ehren einziehe / das ist / führet also ewer Regiment / daß der Sohn GOTtes / der Gecreutzigte Prediger in seinen Pfarrherrn bey euch sein Lehrampt vnd Reich / haben vnd treiben mag. Versperret dem Evangelio die Thore nicht / vnnd schleppet trewe Lehrer nicht zum Thore hinauß. Wann aber die Gemeyne in rechtem gebrauch sitzet / jhrer Frey vnd Herrligkeit von Gott gegeben / vnd dann die Oberkeit sich vnterstehet sie derselben zuberauben / vnd die Gewalt / Prediger auff vnnd abzusetzen / zu sich reisset / wöllen hie alle Gottsfürchtige Hertzen Richter sein / ob daß nicht solche Tyrannische Regenten / beyde für GOTT vnd gantzer Christenheit / mit aller billichkeit als Kirchenreuber vnd Gottes Diebe beschüldiget vnnd vberzeuget werden / Sintemal sie nit etwa geringe Partecken / oder Kirchen Güter derselben entwenden / sondern viel ein höhers Pfandt vñ Kleynot / nemlich die Gewalt vnd Freyheit / Pfarrherrn vnd Seelsorger zu wehlen vnd auffzustellen / vnd also auch das höchste Kirchen Gericht / vber die Lehre vnd Geyster / vñ die macht Sünde zuvergeben hie auff Erden / welche hohe Puncten / an der Wahl der Prediger / mit angehefftet sindt.
DIE Abtheylung der Pfarrherrn vnd der Vnterscheyd der Empter vnnd Dienste / daß ein jeglicher Prediger wisse / welche Schäfflein jhm sonderlich vertrawet sind / daß die Zuhörer sich zu denen Pfarrherrn halten / bey denen Sacrament / Absolution vnnd Pfarrecht suchen / an welchen sie gewiesen sindt / achte ich für Christlich / dienstlich zu auffbawung der Kirchen / vnnd nötig zu erhaltung der Kir -
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/52>, abgerufen am 16.06.2024. |