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Das Pfennig=Magazin der Gesellschaft zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse. Nr. 152. Leipzig (Sachsen), 27. Februar 1836.

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Das Pfennig=Magazin.
[Beginn Spaltensatz] ward ein Schullehrerseminarium gegründet. Außer die-
sen Anstalten bestehen eine Handelsschule, eine Naviga-
tionsschule zur Bildung guter Steuermänner für die
Fluß= und Seeschiffahrt, von deren Zöglingen sich im-
mer eine gewisse Anzahl zur Erlernung des praktischen
Dienstes auf der See befindet, und eine Zeichnungs-
schule. Unter den Hülfsanstalten für wissenschaftliche
Bildung nennen wir zuerst die 1534 gestiftete Stadt-
bibliothek, die besonders an Werken über die Geschichte
der Stadt und an Handschriften reich ist, obgleich mehre
handschriftliche Schätze 1650 der Königin Christine von
Schweden überlassen werden mußten. Das 1801 aus
einem ältern Vereine entstandene Museum ist nicht nur
dem geselligen Vergnügen gewidmet, sondern fördert auch
durch seine schätzbare Bibliothek und seine reiche Samm-
lung von Naturalien, physikalischen Jnstrumenten und
Kunstgegenständen wissenschaftliche Zwecke. Jn dem
Museum, wie in einem andern geselligen Vereine, der
Union, die gleichfalls eine Büchersammlung besitzt, wer-
den auch wissenschaftliche Vorlesungen gehalten. Die
Stadt besitzt zwei Sternwarten, unter welchen die des
berühmten Astronomen Olbers durch wichtige Entdeckun-
gen am gestirnten Himmel in der Geschichte der Stern-
kunde sich einen Namen erworben hat. Jn der neue-
sten Zeit ward ein Kunstverein gestiftet, der von zwei
zu zwei Jahren eine Ausstellung von Kunstwerken ver-
anstaltet.

Bremen ist, wie die andern Hansestädte, reich an
wohleingerichteten milden Stiftungen. Die Anstalten
zur Armenpflege haben in neuern Zeiten wohlthätige
Verbesserungen erhalten. Zwei Waisenhäuser, beide Pri-
vatstiftungen, sind in Beziehung auf die körperliche so-
wol, als die geistige Pflege der Zöglinge musterhaft ein-
gerichtet. Ein im 17. Jahrhundert gestiftetes Armenhaus,
das durch milde Beiträge erhalten wird, verpflegt jährlich
an 200 Dürftige. Eine merkwürdige Stiftung ist die
1545 von Kaufleuten und Schiffern gegründete Anstalt
zur Unterstützung der im bremischen Seedienste untaug-
lich gewordenen Schiffer, die Seefahrt genannt. Sie
wird ohne obrigkeitliche Mitwirkung nach ihren alten
Verfassungsurkunden von Vorstehern und Oberalten aus
der Kaufmannschaft und den Schiffern verwaltet, welche
durch einen Verein von Seecapitainen auf bestimmte
Zeit gewählt werden. Alle Seeschiffer können Mitglie-
der der Stiftung werden und erhalten, wenn sie in eine
hülfsbedürftige Lage kommen, nach Verhältniß der ge-
setzlichen Leistungen, lebenslängliche Geldunterstützungen.
Steuerleute und Matrosen, die keine eigentlichen Mit-
glieder sind, oder deren Witwen, empfangen, wenn sie
sich im Dienste gut betragen und freiwillige Beiträge
in die Armenbüchsen auf den Schiffen gelegt haben,
wöchentliche Spenden. Der Ertrag der jährlichen
Sammlungen und der ansehnlichen Vermächtnisse wird
sowol zu jenen regelmäßigen Gaben als zu Unterstützun-
gen in Nothfällen verwendet, da es nicht auf Anhäu-
fung von Capitalien abgesehen ist. Das wohleingerich-
tete städtische Krankenhaus ist in neuerer Zeit mit einer
Jrrenanstalt verbunden worden, und 1827 ward eine
Lehranstalt für Taubstumme errichtet. Unter den übri-
gen Anstalten für Arme nennen wir noch die sogenann-
ten Gottesbuden, freie Wohnungen für dürftige Perso-
nen, eine Unterstützungsanstalt für Musiker, und ein in
der neuesten Zeit erbautes Arbeitshaus in der Neustadt.

Die Verfassung und Verwaltung des Freistaats
ruht auf alten Verträgen. Die vollziehende Gewalt hat
der Senat, der aus vier Bürgermeistern und 24 Se-
natoren, von welchen 17 zum Gelehrtenstande und 7
zur Kaufmannschaft gehören, besteht. Die Bürgermei-
[Spaltenumbruch] ster, die halbjährig im Vorsitze abwechseln, werden aus
der Mitte des Senats auf Lebenszeit gewählt, die Sena-
toren aber aus drei Bürgern, welche von vier durch
das Loos bestimmten Senatoren und vier Mitgliedern
der Bürgerschaft vorgeschlagen werden. Die Gesetze wer-
den durch Übereinstimmung des Senats mit dem Bür-
gerconvent gegeben, der aus allen selbständigen, nicht
dienenden Bürgern besteht, und auch die Mitglieder der
Ausschüsse zu den mit dem Senate gemeinschaftlich nie-
dergesetzten Commissionen wählt. Die öffentlichen Ein-
nahmen werden durch einen Ausschuß des Senats und
elf Vertreter der Bürgerschaft verwaltet. Eine der
Stadt Bremen eigenthümliche Steuer ist der Schoß,
eine nicht jährlich wiederkehrende, sondern nur zur Ab-
zahlung von Schulden oder zur Deckung außerordent-
licher Bedürfnisse gefoderte und auf Treu und Glauben
geleistete Abgabe von dem Vermögen. Jeder Bürger,
der ein Vermögen von 3000 Thalern besitzt, zahlt in
solchen Fällen zuerst offen die bestimmten Procente für
jene Summe, was er aber, nach seiner eignen gewis-
senhaften Schätzung, über jenes Vermögenscapital noch
zu zahlen hat, wirft er, ohne weitere Auskunft darüber
zu geben, in eine bei der Abgabenerhebung bereit ste-
hende Kiste. Auch werden mehre Handels= und Ver-
brauchsabgaben nach demselben Grundsatze erhoben, in-
dem die Leistungspflichtigen den gesetzlichen Betrag nach
Pflicht und Gewissen der Behörde einsenden. Sämmt-
liche den Schoß zahlende Bürger bilden in Vereinigung
mit den Vorstehern des Handelsstandes, den Ältermän-
nern, die sogenannte Wittheit, welche nach der bisheri-
gen Verfassung bei wichtigen Angelegenheiten, z. B. bei
neuen Abgaben, zusammenberufen wurde. Die Kriegs-
jahre des 19. Jahrhunderts haben der Stadt eine
Schuldenlast aufgebürdet, die 1815 gegen vier Millionen
Thaler betrug, wovon aber in der neuesten Zeit ein Theil
abgetragen worden ist. Die Ergebnisse des Staatshaus-
halts wurden früher nicht bekannt gemacht, ein gesetz-
licher Beschluß von 1831 aber hat die Veröffentlichung
derselben verfügt. Nach diesen Bekanntmachungen be-
tragen die öffentlichen Einkünfte über 680,000 Thaler.
Die Rechtspflege in der Stadt wird durch das Nieder-
gericht, das Obergericht und das Criminalgericht ver-
waltet, die aus Mitgliedern des Raths bestehen. Bre-
men unterhält zur Erfüllung seiner Pflicht gegen den
deutschen Bund ein Bataillon Fußvolk, und wie wir
in unserer Beschreibung von Lübeck bemerkt haben *), stellt
es gemeinschaftlich mit diesem eine Abtheilung Reiterei.
Die Bürgerwehr, aus vier Bataillonen bestehend, um-
faßt in zwei Aufgeboten die Bürger von 20--35 Jahren.

Die gewerbliche Thätigkeit regt sich vorzüglich im
Handel, und unter den deutschen Seehandlungsplätzen
steht Bremen nur Hamburg nach. Es ward in den
letzten Jahren ein Waarenwerth von ungefähr 12
Millionen Thaler seewärts eingeführt, und die Zahl der
damit befrachteten Schiffe belief sich auf beinahe 1100.
Der bedeutendste Handelszweig ist der Taback, der
ein Fünftel des Gesammtwerths der Einfuhr beträgt.
Andere Hauptgegenstände der Einfuhr sind Zucker und
verschiedene Colonialwaaren, Thran und nächst die-
sen war bis auf die neueste Zeit der Handel mit fran-
zösischen Weinen bedeutend. Wichtige Gegenstände der
Ausfuhr für den Seehandel sind verschiedene Erzeug-
nisse des Ackerbaus aus dem ganzen Wesergebiet, Lein-
wand aus Schlesien, Westfalen und Sachsen nach Spa-
nien, Westindien und Amerika. Der Werth der über
[Ende Spaltensatz]

*) Vergl. Nr. 147 des Pfennig=Magazins.

Das Pfennig=Magazin.
[Beginn Spaltensatz] ward ein Schullehrerseminarium gegründet. Außer die-
sen Anstalten bestehen eine Handelsschule, eine Naviga-
tionsschule zur Bildung guter Steuermänner für die
Fluß= und Seeschiffahrt, von deren Zöglingen sich im-
mer eine gewisse Anzahl zur Erlernung des praktischen
Dienstes auf der See befindet, und eine Zeichnungs-
schule. Unter den Hülfsanstalten für wissenschaftliche
Bildung nennen wir zuerst die 1534 gestiftete Stadt-
bibliothek, die besonders an Werken über die Geschichte
der Stadt und an Handschriften reich ist, obgleich mehre
handschriftliche Schätze 1650 der Königin Christine von
Schweden überlassen werden mußten. Das 1801 aus
einem ältern Vereine entstandene Museum ist nicht nur
dem geselligen Vergnügen gewidmet, sondern fördert auch
durch seine schätzbare Bibliothek und seine reiche Samm-
lung von Naturalien, physikalischen Jnstrumenten und
Kunstgegenständen wissenschaftliche Zwecke. Jn dem
Museum, wie in einem andern geselligen Vereine, der
Union, die gleichfalls eine Büchersammlung besitzt, wer-
den auch wissenschaftliche Vorlesungen gehalten. Die
Stadt besitzt zwei Sternwarten, unter welchen die des
berühmten Astronomen Olbers durch wichtige Entdeckun-
gen am gestirnten Himmel in der Geschichte der Stern-
kunde sich einen Namen erworben hat. Jn der neue-
sten Zeit ward ein Kunstverein gestiftet, der von zwei
zu zwei Jahren eine Ausstellung von Kunstwerken ver-
anstaltet.

Bremen ist, wie die andern Hansestädte, reich an
wohleingerichteten milden Stiftungen. Die Anstalten
zur Armenpflege haben in neuern Zeiten wohlthätige
Verbesserungen erhalten. Zwei Waisenhäuser, beide Pri-
vatstiftungen, sind in Beziehung auf die körperliche so-
wol, als die geistige Pflege der Zöglinge musterhaft ein-
gerichtet. Ein im 17. Jahrhundert gestiftetes Armenhaus,
das durch milde Beiträge erhalten wird, verpflegt jährlich
an 200 Dürftige. Eine merkwürdige Stiftung ist die
1545 von Kaufleuten und Schiffern gegründete Anstalt
zur Unterstützung der im bremischen Seedienste untaug-
lich gewordenen Schiffer, die Seefahrt genannt. Sie
wird ohne obrigkeitliche Mitwirkung nach ihren alten
Verfassungsurkunden von Vorstehern und Oberalten aus
der Kaufmannschaft und den Schiffern verwaltet, welche
durch einen Verein von Seecapitainen auf bestimmte
Zeit gewählt werden. Alle Seeschiffer können Mitglie-
der der Stiftung werden und erhalten, wenn sie in eine
hülfsbedürftige Lage kommen, nach Verhältniß der ge-
setzlichen Leistungen, lebenslängliche Geldunterstützungen.
Steuerleute und Matrosen, die keine eigentlichen Mit-
glieder sind, oder deren Witwen, empfangen, wenn sie
sich im Dienste gut betragen und freiwillige Beiträge
in die Armenbüchsen auf den Schiffen gelegt haben,
wöchentliche Spenden. Der Ertrag der jährlichen
Sammlungen und der ansehnlichen Vermächtnisse wird
sowol zu jenen regelmäßigen Gaben als zu Unterstützun-
gen in Nothfällen verwendet, da es nicht auf Anhäu-
fung von Capitalien abgesehen ist. Das wohleingerich-
tete städtische Krankenhaus ist in neuerer Zeit mit einer
Jrrenanstalt verbunden worden, und 1827 ward eine
Lehranstalt für Taubstumme errichtet. Unter den übri-
gen Anstalten für Arme nennen wir noch die sogenann-
ten Gottesbuden, freie Wohnungen für dürftige Perso-
nen, eine Unterstützungsanstalt für Musiker, und ein in
der neuesten Zeit erbautes Arbeitshaus in der Neustadt.

Die Verfassung und Verwaltung des Freistaats
ruht auf alten Verträgen. Die vollziehende Gewalt hat
der Senat, der aus vier Bürgermeistern und 24 Se-
natoren, von welchen 17 zum Gelehrtenstande und 7
zur Kaufmannschaft gehören, besteht. Die Bürgermei-
[Spaltenumbruch] ster, die halbjährig im Vorsitze abwechseln, werden aus
der Mitte des Senats auf Lebenszeit gewählt, die Sena-
toren aber aus drei Bürgern, welche von vier durch
das Loos bestimmten Senatoren und vier Mitgliedern
der Bürgerschaft vorgeschlagen werden. Die Gesetze wer-
den durch Übereinstimmung des Senats mit dem Bür-
gerconvent gegeben, der aus allen selbständigen, nicht
dienenden Bürgern besteht, und auch die Mitglieder der
Ausschüsse zu den mit dem Senate gemeinschaftlich nie-
dergesetzten Commissionen wählt. Die öffentlichen Ein-
nahmen werden durch einen Ausschuß des Senats und
elf Vertreter der Bürgerschaft verwaltet. Eine der
Stadt Bremen eigenthümliche Steuer ist der Schoß,
eine nicht jährlich wiederkehrende, sondern nur zur Ab-
zahlung von Schulden oder zur Deckung außerordent-
licher Bedürfnisse gefoderte und auf Treu und Glauben
geleistete Abgabe von dem Vermögen. Jeder Bürger,
der ein Vermögen von 3000 Thalern besitzt, zahlt in
solchen Fällen zuerst offen die bestimmten Procente für
jene Summe, was er aber, nach seiner eignen gewis-
senhaften Schätzung, über jenes Vermögenscapital noch
zu zahlen hat, wirft er, ohne weitere Auskunft darüber
zu geben, in eine bei der Abgabenerhebung bereit ste-
hende Kiste. Auch werden mehre Handels= und Ver-
brauchsabgaben nach demselben Grundsatze erhoben, in-
dem die Leistungspflichtigen den gesetzlichen Betrag nach
Pflicht und Gewissen der Behörde einsenden. Sämmt-
liche den Schoß zahlende Bürger bilden in Vereinigung
mit den Vorstehern des Handelsstandes, den Ältermän-
nern, die sogenannte Wittheit, welche nach der bisheri-
gen Verfassung bei wichtigen Angelegenheiten, z. B. bei
neuen Abgaben, zusammenberufen wurde. Die Kriegs-
jahre des 19. Jahrhunderts haben der Stadt eine
Schuldenlast aufgebürdet, die 1815 gegen vier Millionen
Thaler betrug, wovon aber in der neuesten Zeit ein Theil
abgetragen worden ist. Die Ergebnisse des Staatshaus-
halts wurden früher nicht bekannt gemacht, ein gesetz-
licher Beschluß von 1831 aber hat die Veröffentlichung
derselben verfügt. Nach diesen Bekanntmachungen be-
tragen die öffentlichen Einkünfte über 680,000 Thaler.
Die Rechtspflege in der Stadt wird durch das Nieder-
gericht, das Obergericht und das Criminalgericht ver-
waltet, die aus Mitgliedern des Raths bestehen. Bre-
men unterhält zur Erfüllung seiner Pflicht gegen den
deutschen Bund ein Bataillon Fußvolk, und wie wir
in unserer Beschreibung von Lübeck bemerkt haben *), stellt
es gemeinschaftlich mit diesem eine Abtheilung Reiterei.
Die Bürgerwehr, aus vier Bataillonen bestehend, um-
faßt in zwei Aufgeboten die Bürger von 20—35 Jahren.

Die gewerbliche Thätigkeit regt sich vorzüglich im
Handel, und unter den deutschen Seehandlungsplätzen
steht Bremen nur Hamburg nach. Es ward in den
letzten Jahren ein Waarenwerth von ungefähr 12
Millionen Thaler seewärts eingeführt, und die Zahl der
damit befrachteten Schiffe belief sich auf beinahe 1100.
Der bedeutendste Handelszweig ist der Taback, der
ein Fünftel des Gesammtwerths der Einfuhr beträgt.
Andere Hauptgegenstände der Einfuhr sind Zucker und
verschiedene Colonialwaaren, Thran und nächst die-
sen war bis auf die neueste Zeit der Handel mit fran-
zösischen Weinen bedeutend. Wichtige Gegenstände der
Ausfuhr für den Seehandel sind verschiedene Erzeug-
nisse des Ackerbaus aus dem ganzen Wesergebiet, Lein-
wand aus Schlesien, Westfalen und Sachsen nach Spa-
nien, Westindien und Amerika. Der Werth der über
[Ende Spaltensatz]

*) Vergl. Nr. 147 des Pfennig=Magazins.
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[67/0003] Das Pfennig=Magazin. ward ein Schullehrerseminarium gegründet. Außer die- sen Anstalten bestehen eine Handelsschule, eine Naviga- tionsschule zur Bildung guter Steuermänner für die Fluß= und Seeschiffahrt, von deren Zöglingen sich im- mer eine gewisse Anzahl zur Erlernung des praktischen Dienstes auf der See befindet, und eine Zeichnungs- schule. Unter den Hülfsanstalten für wissenschaftliche Bildung nennen wir zuerst die 1534 gestiftete Stadt- bibliothek, die besonders an Werken über die Geschichte der Stadt und an Handschriften reich ist, obgleich mehre handschriftliche Schätze 1650 der Königin Christine von Schweden überlassen werden mußten. Das 1801 aus einem ältern Vereine entstandene Museum ist nicht nur dem geselligen Vergnügen gewidmet, sondern fördert auch durch seine schätzbare Bibliothek und seine reiche Samm- lung von Naturalien, physikalischen Jnstrumenten und Kunstgegenständen wissenschaftliche Zwecke. 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Jeder Bürger, der ein Vermögen von 3000 Thalern besitzt, zahlt in solchen Fällen zuerst offen die bestimmten Procente für jene Summe, was er aber, nach seiner eignen gewis- senhaften Schätzung, über jenes Vermögenscapital noch zu zahlen hat, wirft er, ohne weitere Auskunft darüber zu geben, in eine bei der Abgabenerhebung bereit ste- hende Kiste. Auch werden mehre Handels= und Ver- brauchsabgaben nach demselben Grundsatze erhoben, in- dem die Leistungspflichtigen den gesetzlichen Betrag nach Pflicht und Gewissen der Behörde einsenden. Sämmt- liche den Schoß zahlende Bürger bilden in Vereinigung mit den Vorstehern des Handelsstandes, den Ältermän- nern, die sogenannte Wittheit, welche nach der bisheri- gen Verfassung bei wichtigen Angelegenheiten, z. B. bei neuen Abgaben, zusammenberufen wurde. Die Kriegs- jahre des 19. Jahrhunderts haben der Stadt eine Schuldenlast aufgebürdet, die 1815 gegen vier Millionen Thaler betrug, wovon aber in der neuesten Zeit ein Theil abgetragen worden ist. Die Ergebnisse des Staatshaus- halts wurden früher nicht bekannt gemacht, ein gesetz- licher Beschluß von 1831 aber hat die Veröffentlichung derselben verfügt. Nach diesen Bekanntmachungen be- tragen die öffentlichen Einkünfte über 680,000 Thaler. Die Rechtspflege in der Stadt wird durch das Nieder- gericht, das Obergericht und das Criminalgericht ver- waltet, die aus Mitgliedern des Raths bestehen. Bre- men unterhält zur Erfüllung seiner Pflicht gegen den deutschen Bund ein Bataillon Fußvolk, und wie wir in unserer Beschreibung von Lübeck bemerkt haben *), stellt es gemeinschaftlich mit diesem eine Abtheilung Reiterei. Die Bürgerwehr, aus vier Bataillonen bestehend, um- faßt in zwei Aufgeboten die Bürger von 20—35 Jahren. 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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und TEI Transkription
Peter Fankhauser: Transformation von TUSTEP nach TEI P5. Transformation von TEI P5 in das DTA TEI P5 Format.

Weitere Informationen:

Siehe Dokumentation




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Zitationshilfe: Das Pfennig=Magazin der Gesellschaft zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse. Nr. 152. Leipzig (Sachsen), 27. Februar 1836, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_pfennig152_1836/3>, abgerufen am 24.11.2024.