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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 183. Köln, 31. Dezember 1848.

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* Köln, 29. Dezember.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 30. Dez.

Daß zwischen Preußen, Oestreich und Rußland schon vor mehreren Monaten eine neue "heilige Allianz" abgeschlossen worden, ist bereits weltbekannt. Der Vertrag selbst wird auch nächstens an's Licht gezogen und der Oeffentlichkeit übergeben werden können. Die Seele dieses Bundes der Herren von "Gottes und der Knute Gnaden" ist Rußland. Die ganze russische Politik und Diplomatie ruht dagegen ihrerseits mit wenigen Ausnahmen auf den Schultern von Deutschen oder Deutsch-Russen. Wo irgend der Absolutismus und die Contrerevolution thätig sind, da finden wir zwar stets Deutsche, aber nirgends mehr als im Centralpunkte der permanenten Contrerevolution, der russischen Diplomatie. Da ist zuerst Graf Nesselrode, Deutsch-Hebräer; dann Baron v. Meyendorf, Gesandter in Berlin, aus Esthland und sein Gehülfe, der Adjutant des Kaisers, Oberst Graf Benkendorff, ebenfalls Esthländer. In Oestreich arbeitet Graf Medem, Kurländer mit mehrern Gehülfen; unter ihnen ein Herr v. Fonton, sämmtlich Deutsche. Baron v. Brunnow, russischer Gesandter in London, ebenfalls Kurländer, dient zum Mittel- und Vermittlungsgliede zwischen -- Metternich und Palmerston. In Frankfurt endlich wirkt als russischer Geschäftsträger Baron von Buddberg, Liefländer. Dies sind einige Beispiele. Wir könnten noch einige Dutzend anführen, ohne von den in Deutschland in hohen und höchsten Posten und zugleich in hohem russischen Solde stehenden Kreaturen des Petersburger Czaaren zu sprechen.

Welche Rolle die östreichische Erzherzogin Sophie, jetzt Kaiserin-Mutter, im Lager der Volksfeinde und der heiligen Allianz spielt, braucht als notorisch keine Auseinandersetzung. Sophie selbst wird aber wiederum durch die Großfürstin Helena, Gemahlin des Großfürsten Michel und Tochter des Prinzen Paul v. Würtemberg, mächtig beeinflußt. Helena dient zum innigsten Verband zwischen Nikolaus und Sophie und dem berüchtigten Erzherzog Ludwig.

Unter diesen Personen ist denn auch schon vor Monaten der Plan verabredet worden, nach welchem der östreichische Standrechtskaiser die übriggebliebene Tochter des großfürstlichen Ehepaares heirathen wird, damit die neue "heilige Allianz" unauflöslich festgelöthet und Rußland seinem Ziele, Etablirung der vollständigsten Knutenherrschaft in Deutschland, immer näher gebracht werde.

109 Düsseldorf, 28. Dez.

Wie Sie aus dem damaligen Erlaß des gottergebenen Kommunisten Drygalski vom 22. Nov., wodurch über Düsseldorf der Belagerungszustand verhängt wurde, ersehen haben, ist es durchaus nicht verboten, in geschlossenen Räumen Versammlungen abzuhalten. In dem erwähnten Erlaß ist nur die Rede von Versammlungen auf Straßen und öffentlichen Plätzen. Allerdings sind für die Dauer des Belagerungszustandes alle "Vereine" zu politischen und sozialen Zwecken aufgehoben. Es findet dies jedoch keine Anwendung auf Versammlungen in geschlossenen Räumen. Dies geht unwiderleglich aus den §§. 27 und 28 der octroyirten Verfassung hervor, welche streng unterscheidet zwischen Vereinen, "Gesellschaften" und "Versammlungen." Heute sollte nun hier eine Versammlung in einem fast außer der Stadt gelegenen Lokale stattfinden, "zur Besprechung der bevorstehenden Wahlen." Sie wurde sofort von Seiten der Polizei verboten, und die Umgegend des Lokals mit einer ganzen Kompagnie Jäger besetzt. Von anwesenden Bürgern wurde darauf folgendes Protokoll aufgenommen.

Verhandelt Düsseldorf, den 28. Dezember 1848, Abends 6 1/2 Uhr, im Lokale des Wirthen Hellingrath dahier.

Auf ein heute an den Straßenecken erschienenes Plakat, wodurch die Bürger Düsseldorfs eingeladen werden, sich heute Abend 6 Uhr in dem Saale des Wirthes Korff am Wehrhahn "zur Besprechung über die bevorstehenden Wahlen" zu versammeln, waren bei Korff unten im Wirthszimmer eine Anzahl Bürger erschienen. Als sie sich in den Saal begeben wollten, erklärte der Wirth, es sei ihm von Seiten der hiesigen Polizei-Inspektion bei Strafe der Konzessionsentziehung verboten worden, eine Bürgerversammlung in seinem Lokale abhalten zu lassen.

Als darauf die Anwesenden die Erklärung des Wirthes Korff zu dem Zwecke schriftlich aufnehmen wollten, um über diese ihrer Ansicht nach ungesetzliche, durch keine Anordnung irgend einer Behörde gebotene Beschränkung der Versammlungsfreiheit geeigneten Orts Beschwerde zu führen, trat plötzlich der Polizei-Inspektor Hr v. Faldern mit der Erklärung hervor, er müsse sich der Aufnahme eines solchen Protokolls widersetzen; Protokolle dürften nur von Behörden aufgenommen werden (!!), und er, der Polizei-Inspektor, sei hier allein Behörde, und erschienen, um sowohl die Abhaltung der angesagten Versammlung, als überhaupt jede Art von Verhandlung Kraft seiner Amtsgewalt zu untersagen. Als hierauf die Anwesenden diese ihrer Ansicht nach durch nichts gerechtfertigte Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit konstatiren wollten, widersetzte sich der Herr Polizei-Inspektor auch diesem Vorhaben, indem er wiederholte, daß er keine Art schriftlicher Verhandlung dulden werde.

Es war dem Hrn. Polizei-Inspektor in Bezug auf die Untersagung der Versammlung bemerklich gemacht worden, daß die Verordnung des Hrn, v. Drigalski über den Belagerungszustand Versammlungen in geschlossenen Räumen verbiete. Der Hr. Polizei-Inspektor berief sich dagegen auf die Bestimmung, welche den Straßenverkehr bestimmten Normen unterwirft. Zur Erklärung seines Verbotes, schriftliche Verhandlungen aufzunehmen, gab er kein weiteres Motiv an, als daß er auf seine Amtsbefugniß sich berief. Nach diesen Vorgängen verließen die Unterzeichneten das Korffsche Haus und begaben sich sofort in das oben genannte Lokal des Wirthes Hellingrath, um gegenwärtige Verhandlung aufzunehmen.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Düsseldorf, den 28. Dez. 1848.

(Folgen die Unterschriften).

Morgen begibt sich eine Deputation zum Regierungs-Präsidenten um bei demselben Beschwerde zu führen; außerdem wird der Gemeinderath angegangen werden, die Sache in seine Hand zu nehmen. Man ist begierig, ob letzterer, der bisheran so gemüthlich sich in die Verhältnisse fügte, endlich einmal entschieden auftreten wird. -- Jedenfalls ist es charakteristisch für die hiesigen Behörden, wenn man die Angst derselben vor einer friedlichen Wählerversammlung sieht. Man sagt zwar, der Belagerungszustand werde in den nächsten Tagen aufgehoben werden, allein heute glauben wir mehr als je, daß der Tag der Wahlen verstreichen wird, ohne uns von der Soldatenwirthschaft zu befreien.

Z Düsseldorf, 28. Dez.

In den interessantesten Umständen, dem der Belagerung, befinden sich seit langer Zeit Berlin und -- Düsseldorf! Wrangel und Drigalski! Spree und Rhein! Gott, welch' ein Unterschied und doch so ähnlich. Warum wir uns in so interessanten Umständen befinden? das weiß der Weiseste der Weisen nicht, aber -- Drigalski weiß es. Genug, wir sind darin. Nun sollen wir zur Zeit aber auch wählen, frei wählen, ohne Einfluß von Gewalt, damit wir einen würdigen Kandidaten ausfinden mögen, der seinen Nagel in die octroyirte Verfassung schlage. Zu einer freien Wahl gehört, wie böswillige Menschen behaupten, eine gegenseitige Verständigung, eine freie Besprechung. Unsere hiesigen Reaktionärs haben zwar täglich ihre Versammlungen, aber sie sollen geheim sein, niemand weiß davon, als nur die ganze Stadt. Nun aber sollten auch diejenigen, welche davon bis

* Köln, 29. Dezember.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 30. Dez.

Daß zwischen Preußen, Oestreich und Rußland schon vor mehreren Monaten eine neue „heilige Allianz“ abgeschlossen worden, ist bereits weltbekannt. Der Vertrag selbst wird auch nächstens an's Licht gezogen und der Oeffentlichkeit übergeben werden können. Die Seele dieses Bundes der Herren von „Gottes und der Knute Gnaden“ ist Rußland. Die ganze russische Politik und Diplomatie ruht dagegen ihrerseits mit wenigen Ausnahmen auf den Schultern von Deutschen oder Deutsch-Russen. Wo irgend der Absolutismus und die Contrerevolution thätig sind, da finden wir zwar stets Deutsche, aber nirgends mehr als im Centralpunkte der permanenten Contrerevolution, der russischen Diplomatie. Da ist zuerst Graf Nesselrode, Deutsch-Hebräer; dann Baron v. Meyendorf, Gesandter in Berlin, aus Esthland und sein Gehülfe, der Adjutant des Kaisers, Oberst Graf Benkendorff, ebenfalls Esthländer. In Oestreich arbeitet Graf Medem, Kurländer mit mehrern Gehülfen; unter ihnen ein Herr v. Fonton, sämmtlich Deutsche. Baron v. Brunnow, russischer Gesandter in London, ebenfalls Kurländer, dient zum Mittel- und Vermittlungsgliede zwischen — Metternich und Palmerston. In Frankfurt endlich wirkt als russischer Geschäftsträger Baron von Buddberg, Liefländer. Dies sind einige Beispiele. Wir könnten noch einige Dutzend anführen, ohne von den in Deutschland in hohen und höchsten Posten und zugleich in hohem russischen Solde stehenden Kreaturen des Petersburger Czaaren zu sprechen.

Welche Rolle die östreichische Erzherzogin Sophie, jetzt Kaiserin-Mutter, im Lager der Volksfeinde und der heiligen Allianz spielt, braucht als notorisch keine Auseinandersetzung. Sophie selbst wird aber wiederum durch die Großfürstin Helena, Gemahlin des Großfürsten Michel und Tochter des Prinzen Paul v. Würtemberg, mächtig beeinflußt. Helena dient zum innigsten Verband zwischen Nikolaus und Sophie und dem berüchtigten Erzherzog Ludwig.

Unter diesen Personen ist denn auch schon vor Monaten der Plan verabredet worden, nach welchem der östreichische Standrechtskaiser die übriggebliebene Tochter des großfürstlichen Ehepaares heirathen wird, damit die neue „heilige Allianz“ unauflöslich festgelöthet und Rußland seinem Ziele, Etablirung der vollständigsten Knutenherrschaft in Deutschland, immer näher gebracht werde.

109 Düsseldorf, 28. Dez.

Wie Sie aus dem damaligen Erlaß des gottergebenen Kommunisten Drygalski vom 22. Nov., wodurch über Düsseldorf der Belagerungszustand verhängt wurde, ersehen haben, ist es durchaus nicht verboten, in geschlossenen Räumen Versammlungen abzuhalten. In dem erwähnten Erlaß ist nur die Rede von Versammlungen auf Straßen und öffentlichen Plätzen. Allerdings sind für die Dauer des Belagerungszustandes alle „Vereine“ zu politischen und sozialen Zwecken aufgehoben. Es findet dies jedoch keine Anwendung auf Versammlungen in geschlossenen Räumen. Dies geht unwiderleglich aus den §§. 27 und 28 der octroyirten Verfassung hervor, welche streng unterscheidet zwischen Vereinen, „Gesellschaften“ und „Versammlungen.“ Heute sollte nun hier eine Versammlung in einem fast außer der Stadt gelegenen Lokale stattfinden, „zur Besprechung der bevorstehenden Wahlen.“ Sie wurde sofort von Seiten der Polizei verboten, und die Umgegend des Lokals mit einer ganzen Kompagnie Jäger besetzt. Von anwesenden Bürgern wurde darauf folgendes Protokoll aufgenommen.

Verhandelt Düsseldorf, den 28. Dezember 1848, Abends 6 1/2 Uhr, im Lokale des Wirthen Hellingrath dahier.

Auf ein heute an den Straßenecken erschienenes Plakat, wodurch die Bürger Düsseldorfs eingeladen werden, sich heute Abend 6 Uhr in dem Saale des Wirthes Korff am Wehrhahn „zur Besprechung über die bevorstehenden Wahlen“ zu versammeln, waren bei Korff unten im Wirthszimmer eine Anzahl Bürger erschienen. Als sie sich in den Saal begeben wollten, erklärte der Wirth, es sei ihm von Seiten der hiesigen Polizei-Inspektion bei Strafe der Konzessionsentziehung verboten worden, eine Bürgerversammlung in seinem Lokale abhalten zu lassen.

Als darauf die Anwesenden die Erklärung des Wirthes Korff zu dem Zwecke schriftlich aufnehmen wollten, um über diese ihrer Ansicht nach ungesetzliche, durch keine Anordnung irgend einer Behörde gebotene Beschränkung der Versammlungsfreiheit geeigneten Orts Beschwerde zu führen, trat plötzlich der Polizei-Inspektor Hr v. Faldern mit der Erklärung hervor, er müsse sich der Aufnahme eines solchen Protokolls widersetzen; Protokolle dürften nur von Behörden aufgenommen werden (!!), und er, der Polizei-Inspektor, sei hier allein Behörde, und erschienen, um sowohl die Abhaltung der angesagten Versammlung, als überhaupt jede Art von Verhandlung Kraft seiner Amtsgewalt zu untersagen. Als hierauf die Anwesenden diese ihrer Ansicht nach durch nichts gerechtfertigte Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit konstatiren wollten, widersetzte sich der Herr Polizei-Inspektor auch diesem Vorhaben, indem er wiederholte, daß er keine Art schriftlicher Verhandlung dulden werde.

Es war dem Hrn. Polizei-Inspektor in Bezug auf die Untersagung der Versammlung bemerklich gemacht worden, daß die Verordnung des Hrn, v. Drigalski über den Belagerungszustand Versammlungen in geschlossenen Räumen verbiete. Der Hr. Polizei-Inspektor berief sich dagegen auf die Bestimmung, welche den Straßenverkehr bestimmten Normen unterwirft. Zur Erklärung seines Verbotes, schriftliche Verhandlungen aufzunehmen, gab er kein weiteres Motiv an, als daß er auf seine Amtsbefugniß sich berief. Nach diesen Vorgängen verließen die Unterzeichneten das Korffsche Haus und begaben sich sofort in das oben genannte Lokal des Wirthes Hellingrath, um gegenwärtige Verhandlung aufzunehmen.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Düsseldorf, den 28. Dez. 1848.

(Folgen die Unterschriften).

Morgen begibt sich eine Deputation zum Regierungs-Präsidenten um bei demselben Beschwerde zu führen; außerdem wird der Gemeinderath angegangen werden, die Sache in seine Hand zu nehmen. Man ist begierig, ob letzterer, der bisheran so gemüthlich sich in die Verhältnisse fügte, endlich einmal entschieden auftreten wird. — Jedenfalls ist es charakteristisch für die hiesigen Behörden, wenn man die Angst derselben vor einer friedlichen Wählerversammlung sieht. Man sagt zwar, der Belagerungszustand werde in den nächsten Tagen aufgehoben werden, allein heute glauben wir mehr als je, daß der Tag der Wahlen verstreichen wird, ohne uns von der Soldatenwirthschaft zu befreien.

Z Düsseldorf, 28. Dez.

In den interessantesten Umständen, dem der Belagerung, befinden sich seit langer Zeit Berlin und — Düsseldorf! Wrangel und Drigalski! Spree und Rhein! Gott, welch' ein Unterschied und doch so ähnlich. Warum wir uns in so interessanten Umständen befinden? das weiß der Weiseste der Weisen nicht, aber — Drigalski weiß es. Genug, wir sind darin. Nun sollen wir zur Zeit aber auch wählen, frei wählen, ohne Einfluß von Gewalt, damit wir einen würdigen Kandidaten ausfinden mögen, der seinen Nagel in die octroyirte Verfassung schlage. Zu einer freien Wahl gehört, wie böswillige Menschen behaupten, eine gegenseitige Verständigung, eine freie Besprechung. Unsere hiesigen Reaktionärs haben zwar täglich ihre Versammlungen, aber sie sollen geheim sein, niemand weiß davon, als nur die ganze Stadt. Nun aber sollten auch diejenigen, welche davon bis

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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Karl Marx: Die Bourgeoisie und die Kontrerevolution, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/8.         </bibl>                </note>
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        <p>Welche Rolle die östreichische Erzherzogin Sophie, jetzt Kaiserin-Mutter, im Lager der Volksfeinde und der heiligen Allianz spielt, braucht als notorisch keine Auseinandersetzung. Sophie selbst wird aber wiederum durch die Großfürstin Helena, Gemahlin des Großfürsten Michel und Tochter des Prinzen Paul v. Würtemberg, mächtig beeinflußt. Helena dient zum innigsten Verband zwischen Nikolaus und Sophie und dem berüchtigten Erzherzog Ludwig.</p>
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        <p>Als darauf die Anwesenden die Erklärung des Wirthes Korff zu dem Zwecke schriftlich aufnehmen wollten, um über diese ihrer Ansicht nach ungesetzliche, durch keine Anordnung irgend einer Behörde gebotene Beschränkung der Versammlungsfreiheit geeigneten Orts Beschwerde zu führen, trat plötzlich der Polizei-Inspektor Hr v. Faldern mit der Erklärung hervor, er müsse sich der Aufnahme eines solchen Protokolls widersetzen; Protokolle dürften nur von Behörden aufgenommen werden (!!), und er, der Polizei-Inspektor, sei hier allein Behörde, und erschienen, um sowohl die Abhaltung der angesagten Versammlung, als überhaupt jede Art von Verhandlung Kraft seiner Amtsgewalt zu untersagen. Als hierauf die Anwesenden diese ihrer Ansicht nach durch nichts gerechtfertigte Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit konstatiren wollten, widersetzte sich der Herr Polizei-Inspektor auch diesem Vorhaben, indem er wiederholte, daß er keine Art schriftlicher Verhandlung dulden werde.</p>
        <p>Es war dem Hrn. Polizei-Inspektor in Bezug auf die Untersagung der Versammlung bemerklich gemacht worden, daß die Verordnung des Hrn, v. Drigalski über den Belagerungszustand Versammlungen in geschlossenen Räumen verbiete. Der Hr. Polizei-Inspektor berief sich dagegen auf die Bestimmung, welche den Straßenverkehr bestimmten Normen unterwirft. Zur Erklärung seines Verbotes, schriftliche Verhandlungen aufzunehmen, gab er kein weiteres Motiv an, als daß er auf seine Amtsbefugniß sich berief. Nach diesen Vorgängen verließen die Unterzeichneten das Korffsche Haus und begaben sich sofort in das oben genannte Lokal des Wirthes Hellingrath, um gegenwärtige Verhandlung aufzunehmen.</p>
        <p>Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Düsseldorf, den 28. Dez. 1848.</p>
        <p>(Folgen die Unterschriften).</p>
        <p>Morgen begibt sich eine Deputation zum Regierungs-Präsidenten um bei demselben Beschwerde zu führen; außerdem wird der Gemeinderath angegangen werden, die Sache in seine Hand zu nehmen. Man ist begierig, ob letzterer, der bisheran so gemüthlich sich in die Verhältnisse fügte, endlich einmal entschieden auftreten wird. &#x2014; Jedenfalls ist es charakteristisch für die hiesigen Behörden, wenn man die Angst derselben vor einer friedlichen Wählerversammlung sieht. Man sagt zwar, der Belagerungszustand werde in den nächsten Tagen aufgehoben werden, allein heute glauben wir mehr als je, daß der Tag der Wahlen verstreichen wird, ohne uns von der Soldatenwirthschaft zu befreien.</p>
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[0986/0002] * Köln, 29. Dezember. _ * Köln, 30. Dez. Daß zwischen Preußen, Oestreich und Rußland schon vor mehreren Monaten eine neue „heilige Allianz“ abgeschlossen worden, ist bereits weltbekannt. Der Vertrag selbst wird auch nächstens an's Licht gezogen und der Oeffentlichkeit übergeben werden können. Die Seele dieses Bundes der Herren von „Gottes und der Knute Gnaden“ ist Rußland. Die ganze russische Politik und Diplomatie ruht dagegen ihrerseits mit wenigen Ausnahmen auf den Schultern von Deutschen oder Deutsch-Russen. Wo irgend der Absolutismus und die Contrerevolution thätig sind, da finden wir zwar stets Deutsche, aber nirgends mehr als im Centralpunkte der permanenten Contrerevolution, der russischen Diplomatie. Da ist zuerst Graf Nesselrode, Deutsch-Hebräer; dann Baron v. Meyendorf, Gesandter in Berlin, aus Esthland und sein Gehülfe, der Adjutant des Kaisers, Oberst Graf Benkendorff, ebenfalls Esthländer. In Oestreich arbeitet Graf Medem, Kurländer mit mehrern Gehülfen; unter ihnen ein Herr v. Fonton, sämmtlich Deutsche. Baron v. Brunnow, russischer Gesandter in London, ebenfalls Kurländer, dient zum Mittel- und Vermittlungsgliede zwischen — Metternich und Palmerston. In Frankfurt endlich wirkt als russischer Geschäftsträger Baron von Buddberg, Liefländer. Dies sind einige Beispiele. Wir könnten noch einige Dutzend anführen, ohne von den in Deutschland in hohen und höchsten Posten und zugleich in hohem russischen Solde stehenden Kreaturen des Petersburger Czaaren zu sprechen. Welche Rolle die östreichische Erzherzogin Sophie, jetzt Kaiserin-Mutter, im Lager der Volksfeinde und der heiligen Allianz spielt, braucht als notorisch keine Auseinandersetzung. Sophie selbst wird aber wiederum durch die Großfürstin Helena, Gemahlin des Großfürsten Michel und Tochter des Prinzen Paul v. Würtemberg, mächtig beeinflußt. Helena dient zum innigsten Verband zwischen Nikolaus und Sophie und dem berüchtigten Erzherzog Ludwig. Unter diesen Personen ist denn auch schon vor Monaten der Plan verabredet worden, nach welchem der östreichische Standrechtskaiser die übriggebliebene Tochter des großfürstlichen Ehepaares heirathen wird, damit die neue „heilige Allianz“ unauflöslich festgelöthet und Rußland seinem Ziele, Etablirung der vollständigsten Knutenherrschaft in Deutschland, immer näher gebracht werde. 109 Düsseldorf, 28. Dez. Wie Sie aus dem damaligen Erlaß des gottergebenen Kommunisten Drygalski vom 22. Nov., wodurch über Düsseldorf der Belagerungszustand verhängt wurde, ersehen haben, ist es durchaus nicht verboten, in geschlossenen Räumen Versammlungen abzuhalten. In dem erwähnten Erlaß ist nur die Rede von Versammlungen auf Straßen und öffentlichen Plätzen. Allerdings sind für die Dauer des Belagerungszustandes alle „Vereine“ zu politischen und sozialen Zwecken aufgehoben. Es findet dies jedoch keine Anwendung auf Versammlungen in geschlossenen Räumen. Dies geht unwiderleglich aus den §§. 27 und 28 der octroyirten Verfassung hervor, welche streng unterscheidet zwischen Vereinen, „Gesellschaften“ und „Versammlungen.“ Heute sollte nun hier eine Versammlung in einem fast außer der Stadt gelegenen Lokale stattfinden, „zur Besprechung der bevorstehenden Wahlen.“ Sie wurde sofort von Seiten der Polizei verboten, und die Umgegend des Lokals mit einer ganzen Kompagnie Jäger besetzt. Von anwesenden Bürgern wurde darauf folgendes Protokoll aufgenommen. Verhandelt Düsseldorf, den 28. Dezember 1848, Abends 6 1/2 Uhr, im Lokale des Wirthen Hellingrath dahier. Auf ein heute an den Straßenecken erschienenes Plakat, wodurch die Bürger Düsseldorfs eingeladen werden, sich heute Abend 6 Uhr in dem Saale des Wirthes Korff am Wehrhahn „zur Besprechung über die bevorstehenden Wahlen“ zu versammeln, waren bei Korff unten im Wirthszimmer eine Anzahl Bürger erschienen. Als sie sich in den Saal begeben wollten, erklärte der Wirth, es sei ihm von Seiten der hiesigen Polizei-Inspektion bei Strafe der Konzessionsentziehung verboten worden, eine Bürgerversammlung in seinem Lokale abhalten zu lassen. Als darauf die Anwesenden die Erklärung des Wirthes Korff zu dem Zwecke schriftlich aufnehmen wollten, um über diese ihrer Ansicht nach ungesetzliche, durch keine Anordnung irgend einer Behörde gebotene Beschränkung der Versammlungsfreiheit geeigneten Orts Beschwerde zu führen, trat plötzlich der Polizei-Inspektor Hr v. Faldern mit der Erklärung hervor, er müsse sich der Aufnahme eines solchen Protokolls widersetzen; Protokolle dürften nur von Behörden aufgenommen werden (!!), und er, der Polizei-Inspektor, sei hier allein Behörde, und erschienen, um sowohl die Abhaltung der angesagten Versammlung, als überhaupt jede Art von Verhandlung Kraft seiner Amtsgewalt zu untersagen. Als hierauf die Anwesenden diese ihrer Ansicht nach durch nichts gerechtfertigte Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit konstatiren wollten, widersetzte sich der Herr Polizei-Inspektor auch diesem Vorhaben, indem er wiederholte, daß er keine Art schriftlicher Verhandlung dulden werde. Es war dem Hrn. Polizei-Inspektor in Bezug auf die Untersagung der Versammlung bemerklich gemacht worden, daß die Verordnung des Hrn, v. Drigalski über den Belagerungszustand Versammlungen in geschlossenen Räumen verbiete. Der Hr. Polizei-Inspektor berief sich dagegen auf die Bestimmung, welche den Straßenverkehr bestimmten Normen unterwirft. Zur Erklärung seines Verbotes, schriftliche Verhandlungen aufzunehmen, gab er kein weiteres Motiv an, als daß er auf seine Amtsbefugniß sich berief. Nach diesen Vorgängen verließen die Unterzeichneten das Korffsche Haus und begaben sich sofort in das oben genannte Lokal des Wirthes Hellingrath, um gegenwärtige Verhandlung aufzunehmen. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Düsseldorf, den 28. Dez. 1848. (Folgen die Unterschriften). Morgen begibt sich eine Deputation zum Regierungs-Präsidenten um bei demselben Beschwerde zu führen; außerdem wird der Gemeinderath angegangen werden, die Sache in seine Hand zu nehmen. Man ist begierig, ob letzterer, der bisheran so gemüthlich sich in die Verhältnisse fügte, endlich einmal entschieden auftreten wird. — Jedenfalls ist es charakteristisch für die hiesigen Behörden, wenn man die Angst derselben vor einer friedlichen Wählerversammlung sieht. Man sagt zwar, der Belagerungszustand werde in den nächsten Tagen aufgehoben werden, allein heute glauben wir mehr als je, daß der Tag der Wahlen verstreichen wird, ohne uns von der Soldatenwirthschaft zu befreien. Z Düsseldorf, 28. Dez. In den interessantesten Umständen, dem der Belagerung, befinden sich seit langer Zeit Berlin und — Düsseldorf! Wrangel und Drigalski! Spree und Rhein! Gott, welch' ein Unterschied und doch so ähnlich. Warum wir uns in so interessanten Umständen befinden? das weiß der Weiseste der Weisen nicht, aber — Drigalski weiß es. Genug, wir sind darin. Nun sollen wir zur Zeit aber auch wählen, frei wählen, ohne Einfluß von Gewalt, damit wir einen würdigen Kandidaten ausfinden mögen, der seinen Nagel in die octroyirte Verfassung schlage. Zu einer freien Wahl gehört, wie böswillige Menschen behaupten, eine gegenseitige Verständigung, eine freie Besprechung. Unsere hiesigen Reaktionärs haben zwar täglich ihre Versammlungen, aber sie sollen geheim sein, niemand weiß davon, als nur die ganze Stadt. Nun aber sollten auch diejenigen, welche davon bis

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 183. Köln, 31. Dezember 1848, S. 0986. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz183_1848/2>, abgerufen am 19.04.2024.